Deutsches
Patent- und Markenamt
Zweibrückenstr. 12
80297 München
Mein Zeichen :
Marken: TECHNIQUE
Sehr
geehrte Damen und Herren . . .
: ANMELDUNG DER WORTMARKE ' TECHNIKFOLGENPRÄVENTION ' :
: ANMELDUNG DER WORTMARKE ' TECHNIKFOLGENVORBEUGUNG ' :
: ANMELDUNG DER WORTMARKE ' TECHNIKFOLGENVERMEIDUNG ' :
Hiermit
melde
ich die eigenständigen Wortschöpfungen '
Technikfolgenprävention ', so auch 'Technikfolgenvorbeugung'
und
'Technikfolgenvermeidung', in
den jeweiligen Variationen von Klein - und
Großschreibung, als
verbindlichen Rechtsschutz beim DPMA an.
Ich möchte das DPMA auffordern zu prüfen, ob
die
gewünschte Wortmarke
'Technikfolgenprävention' bzw. z.B.
dann auch ' TECHNIKFOLGENPRÄVENTION ', so
auch ebenso dann bei
den Begriffen 'Technikfolgenvorbeugung'
und
'Technikfolgenvermeidung',
schutz - und eintragungsfähig ist.
Falls der jeweilige
Markenname "Technikfolgenprävention" bzw.
'Technikfolgenvorbeugung'
und
'Technikfolgenvermeidung' alleinstehend
( also als Wortmarke ) nicht schutzfähig
ist, melde ich
ergänzend dazu die Marke mit Namen und
graphischer Darstellung
als Wortbildmarke an.
Falls das — wider
Erwarten und ich habe mir die relevanten
Vorschriften und Angaben
dazu beim
DPMA ganz
genau angeschaut und auch vorab eine
fundierte Datenrecherche im
WwW erledigt
—
jedoch nach Ansicht des DPMA nicht der Fall
sein sollte möchte
ich das DPMA im Rahmen der beantragten
"Verfahrenshilfe"
bitten mir einen Weg aufzuzeigen, welcher
zur erfolgreichen Anmeldung
und zu einem Rechtsschutz dieser neuartigen
„ Wortschöpfung
“ einer 'Technikfolgenprävention' bzw.
'Technikfolgenvorbeugung'
und
'Technikfolgenvermeidung' führt.
Nach Abstimmung der Markenanmeldung und
Ihrer Freigabe durch das DPMA
beabsichtige ich diese Marke auch nicht
beim zuständigen europäischen Markenamt (
EUIPO), oder
weltweit, anzumelden !Hiermit
beantrage ich gleichzeitig für diese
Anmeldung umfassende
Verfahrens - so auch Verfahrenskostenhilfe,
und falls erforderlich
die Beiordnung eines kompetenten und
ebenfalls auch willigen
Fachanwalt.
Die hierbei erforderlichen Unterlagen, so
auch einen
Bescheid des 'Jobcenter Landkreis Kusel',
werde ich dem DPMA
natürlich dann umgehend übermitteln, sobald
mir von Ihnen
ein Aktenzeichen mitgeteilt wurde.
Ich
wünsche Ihnen noch einen schönen Tag.
Und verbleibe Hochachtungsvoll + M f G !
Arno Wagener
:
ANLAGE : Jeweils pro Wortmarke 1 ausgefülltes
Anmeldeformular
w7005
: ANLAGE : Jeweils dazu auch eine ausgefüllte ergänzte
Anlage zum Anmeldeformular w7005_1
: ANLAGE : Hinweis zu dieser Anmeldung als Wortmarke :
: BEGRÜNDUNG DIESER UND AUCH RECHTFERTIGUNG FÜR DIESE ANMELDUNG :
In
der
Forschung, so auch in der Politik und „ Meinungsbildung “
unserer Bevölkerung, geht es ganz alleinig nur um eine
immer so
bezeichnete 'Technikfolgenabschätzung' ! Das ist der
allgemeine,
immer und überall, verwendete Sprachgebrauch. Auch wenn es
einen
eindeutigen Widerspruch zu dem so verbindlich in der
Rechtsprechung
geltenden ' Vorsorgeprinzip ' darstellt, ist diese so
bezeichnete
'Technikfolgenabschätzung' gebräuchlich und findet ebenso
im wissenschaftlichen Sprachgebrauch bzw. in der
politischen
„Debatte“ alleine Verwendung. Es
ist es ja schon seltsam. Oder ?
Die
hier beim DPMA angemeldeten Wortmarken bzw. den doch
wichtigen
Sachverhalt einer ' Technikfolgenprävention ' bzw. in klar
Deutsch dann eben benannt als ' Technikfolgenvorbeugung '
und / oder
einer 'Technikfolgenvermeidung' gibt es in dem Sinne
überhaupt
nicht !
Googlet exakt in „ “
"Technikfolgenvorbeugung"
doch ganz einfach mal !
Da
gibt es nicht einen einzigen Treffer !
Googlet
exakt in „ “ "Technikfolgenvermeidung"
doch ganz einfach mal !
Da
gibt es nicht einen einzigen Treffer !
Siehe
in dem Zusammenhang den jeweils erfolgten „Screenshot“
!
Das Wort bzw. diese exakte
Begriffsbildung 'Technikfolgenprävention', so auch
'Technikfolgenvorbeugung'
und
/ oder 'Technikfolgenvermeidung' scheint
ganz
eindeutig eine von mir erfundene „ Wortschöpfung “
zu sein !
Googlet
exakt
in „ “ "Technikfolgenprävention"
doch ganz einfach mal !
=
https://www.google.com/search?q="Technikfolgenprävention"
=
Nur 1 einziger
Treffer.
Ganz eindeutig ist das also von mir !http://www.schema3.org
› action › fff_xr_mail_01
P
R I N T + S H A R E W A R E @ audience + XR + FFF DE +
INTERNATIONAL !
= http://www.schema3.org/action/fff_xr_mail_01.pdf =
Und
JA ! Das habe ich überprüft, da Google — wie andere
Suchmaschinen auch — personalisierte Suchergebnisse für
den jeweiligen Nutzer hat. Eine gründliche Überprüfung
Anderer hat dabei ergeben, dass es wirklich bei einer Suche
jeweils
nur den einen einzigen Treffer gibt !
ODER
AUCH BEI : [
https://www.ecosia.org/search?q=Technikfolgenprävention
]
Die
Ergebnisse bei diesem Ecosia werden von Microsoft bzw.
BING zur
Verfügung gestellt ! Es waren hier 3 [ bzw. eigentlich nur
2 ]
Suchergebnisse !
1.
Risiken in Umwelt und
Technik :
Vorsorge durch Raumplanung : Vorsorge gegenüber
Naturrisiken :
ein innovativer Ansatz zum Umgang mit raumrelevanten
Risiken auf
europäischer Ebene : der Akademie für Raumforschung und
Landesplanung - Leibniz-Forum für Raumwissenschaften
-
von Stefan Greiving : =
https://core.ac.uk/display/42108421
+ https://www.ssoar.info/ssoar/handle/document/35726?locale-attribute=de
Das Wort / der Begriff "Technikfolgenprävention" findet dabei allerdings keinerlei Verwendung ! Der jeweilige Suchalgorithmus wird bei Bing, also der Suchmaschine von Microsoft, in Deutsch durch die Thesaurusschlagwörter "Naturkatastrophe, Risikoabschätzung, Gefährdung, Vulnerabilität. Technikfolgen, Prävention" oder eben im englischen Wortschatz durch die Begriffe "natural disaster, risk assessment, endangerment, vulnerability, effects of technology, prevention" bei dem Suchergebnis umgesetzt. Der zweite Treffer bei Ecosia, oder eben Bing, der Suchmaschine aus dem Hause 'Microsoft' lautet : Immunglobuline in der Transplantationsmedizin – Prävention und Therapie von Cytomegalievirus-Infektionen - vom Institute of Technology Assessment (ITA) bzw. des Institut für Technikfolgen-Abschätzung in Wien, Österreich. = https://eptanetwork.org/database/policy-briefs-reports/781-jonas-s-wild-c-schmetterer-l-sycha-t-2001-immunglobuline-in-der-transplantationsmedizin-praevention-und-therapie-von-cytomegalievirus-infektionen-institut-fuer-technikfolgen-abschaetzung-wien-juli
= https://docplayer.org/108662770-Immunglobuline-in-der-transplantations-medizin.html
NEIN. Auch hier wird das Wort / der Begriff "Technikfolgenprävention" definitiv nicht verwendet !
Technikfolgenprävention,
bzw. Vorbeugung und Vermeidung, kann im Englischen
eigentlich korrekt
nur als "prevention
and
avoidance
of the consequences of technology" übersetzt werden,
was dann insoweit „technology prevention“ entspricht !
Technologieprävention bedeutet im Deutsche allerdings
Vermeidung, somit Verneinung bzw. die Verweigerung der
Technologie
bzw. Technik ! So betrachtet ist die klare Ausformung einer
Begriffsbildung wie eben 'Technikfolgenprävention', bzw.
'Technikfolgenvorbeugung' und auch
'Technikfolgenvermeidung', im
deutschen Sprachgebrauch lt. den Angaben bei Google [ und
dabei
vergleichbaren Suchmaschinen ] als neuartig zu werten !
ANMERKUNG
!
Wenn
die doch eindeutige und ebenso dem Menschen leicht
einsichtige
Begriffsbildung, also diese in der deutschen
„Sprachkultur“
anscheinend 'tabuisierten' Wörter, und somit eine
'Technikfolgenprävention'
als "Vermeidung der Folgen von Technikanwendungen" und auch
vorbeugenden Maßnahmen zum Schutz von Mensch & Umwelt im
Sinne des 'Vorsorgeprinzip' so im Sprachgebrauch verwendet
und
dadurch Geltung hätte wäre es bei der Wertung eines hierbei
juristisch relevanten Sachverhalt von entscheidender
Bedeutung bei
der Umsetzung rechtlichen Grundlagen im Sinne des
Grundgesetz !
Es
geht mir bei diesem sicher gerechtfertigten Anspruch auf
"Markenrechte"
an einer Wortmarke
auch nicht darum Geld zu verdienen !
Es ist also kein Geschäft
oder eben nur reines Profitstreben. Es geht dabei einzig
um eine
geeignete PR [ ~ Public Relations ] mit einem © + ® + ™
als dazu passendes Textattribut. Und, um so die
Begriffsverfälschung
von 'Technikfolgen' in Wissenschaft und
Politik, sowie den Wahn bzw. Wahnsinn von nicht zu
rechtfertigendem
Rechtsschutz beispielsweise in Form von Biopatenten o.Ä.
im
strahlenden Lichte des anzunehmend bestehenden
öffentlichen
Interesse ganz klar und in aller Deutlichkeit zu
kennzeichnen ! Die
als eigenständig zu wertenden Wortschöpfungen, sozusagen im
Rahmen einer soliden " Technikfolgenprävention ",
weisen als Wortmarke im Sinne des Markengesetz also
Besonderheiten in
der Wortbildung auf, welche eine Schutzfähigkeit so klar
begründet !