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Technikfolgenprävention ist nicht 'Technikfolgenabschätzung' !
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arno [ Wagener ] Con residencia en Gxxxxhausxx ! - @ humanearthling.org


Deutsches

Patent- und Markenamt
Zweibrückenstr. 12
80297 München

Mein Zeichen :

Marken: TECHNIQUE








Sehr geehrte Damen und Herren . . .

: ANMELDUNG DER WORTMARKE ' TECHNIKFOLGENPRÄVENTION ' :

: ANMELDUNG DER WORTMARKE ' TECHNIKFOLGENVORBEUGUNG ' :

: ANMELDUNG DER WORTMARKE ' TECHNIKFOLGENVERMEIDUNG ' :

Hiermit melde ich die eigenständigen Wortschöpfungen ' Technikfolgenprävention ', so auch 'Technikfolgenvorbeugung' und 'Technikfolgenvermeidung', in den jeweiligen Variationen von Klein - und Großschreibung, als verbindlichen Rechtsschutz beim DPMA an.
Ich möchte das DPMA auffordern zu prüfen, ob die gewünschte Wortmarke 'Technikfolgenprävention' bzw. z.B. dann auch ' TECHNIKFOLGENPRÄVENTION ', so auch ebenso dann bei den Begriffen
'Technikfolgenvorbeugung' und 'Technikfolgenvermeidung', schutz - und eintragungsfähig ist.
Falls der jeweilige Markenname "Technikfolgenprävention" bzw.
'Technikfolgenvorbeugung' und 'Technikfolgenvermeidung' alleinstehend ( also als Wortmarke ) nicht schutzfähig ist, melde ich ergänzend dazu die Marke mit Namen und graphischer Darstellung als Wortbildmarke an.
Falls das —
wider Erwarten und ich habe mir die relevanten Vorschriften und Angaben dazu beim DPMA ganz genau angeschaut und auch vorab eine fundierte Datenrecherche im WwW erledigt — jedoch nach Ansicht des DPMA nicht der Fall sein sollte möchte ich das DPMA im Rahmen der beantragten "Verfahrenshilfe" bitten mir einen Weg aufzuzeigen, welcher zur erfolgreichen Anmeldung und zu einem Rechtsschutz dieser neuartigen „ Wortschöpfung “ einer 'Technikfolgenprävention' bzw. 'Technikfolgenvorbeugung' und 'Technikfolgenvermeidung' führt. Nach Abstimmung der Markenanmeldung und Ihrer Freigabe durch das DPMA beabsichtige ich diese Marke auch nicht beim zuständigen europäischen Markenamt ( EUIPO), oder weltweit, anzumelden !Hiermit beantrage ich gleichzeitig für diese Anmeldung umfassende Verfahrens - so auch Verfahrenskostenhilfe, und falls erforderlich die Beiordnung eines kompetenten und ebenfalls auch willigen Fachanwalt.
Die hierbei erforderlichen Unterlagen, so auch einen Bescheid des 'Jobcenter Landkreis Kusel', werde ich dem DPMA natürlich dann umgehend übermitteln, sobald mir von Ihnen ein Aktenzeichen mitgeteilt wurde.
Ich wünsche Ihnen noch einen schönen Tag.

Und verbleibe Hochachtungsvoll + M f G !

Arno Wagener


: ANLAGE : Jeweils pro Wortmarke 1 ausgefülltes Anmeldeformular w7005
: ANLAGE : Jeweils dazu auch eine ausgefüllte ergänzte Anlage zum Anmeldeformular w7005_1

  : ANLAGE : Hinweise / Begründung zur Anmeldung der jeweiligen Wortmarken [ 3 Seiten ]

: ANLAGE : Hinweis zu dieser Anmeldung als Wortmarke :

: BEGRÜNDUNG DIESER UND AUCH RECHTFERTIGUNG FÜR DIESE ANMELDUNG :

In der Forschung, so auch in der Politik und „ Meinungsbildung “ unserer Bevölkerung, geht es ganz alleinig nur um eine immer so bezeichnete 'Technikfolgenabschätzung' ! Das ist der allgemeine, immer und überall, verwendete Sprachgebrauch. Auch wenn es einen eindeutigen Widerspruch zu dem so verbindlich in der Rechtsprechung geltenden ' Vorsorgeprinzip ' darstellt, ist diese so bezeichnete 'Technikfolgenabschätzung' gebräuchlich und findet ebenso im wissenschaftlichen Sprachgebrauch bzw. in der politischen „Debatte“ alleine Verwendung. Es ist es ja schon seltsam. Oder ?
Die hier beim DPMA angemeldeten Wortmarken bzw. den doch wichtigen Sachverhalt einer ' Technikfolgenprävention ' bzw. in klar Deutsch dann eben benannt als ' Technikfolgenvorbeugung ' und / oder einer 'Technikfolgenvermeidung' gibt es in dem Sinne überhaupt nicht !
Googlet exakt in „ “
"Technikfolgenvorbeugung" doch ganz einfach mal !
Da gibt es nicht einen einzigen Treffer !
Googlet exakt in „ “
"Technikfolgenvermeidung" doch ganz einfach mal !
Da gibt es nicht einen einzigen Treffer !
Siehe in dem Zusammenhang den jeweils erfolgten „Screenshot“ !
Das Wort bzw. diese exakte Begriffsbildung 'Technikfolgenprävention', so auch
'Technikfolgenvorbeugung' und / oder 'Technikfolgenvermeidung' scheint ganz eindeutig eine von mir erfundene „ Wortschöpfung “ zu sein !
Googlet exakt in „ “ "Technikfolgenprävention" doch ganz einfach mal !
=
https://www.google.com/search?q="Technikfolgenprävention" =

Nur 1 einziger Treffer. Ganz eindeutig ist das also von mir !http://www.schema3.org › action › fff_xr_mail_01
P R I N T + S H A R E W A R E @ audience + XR + FFF DE + INTERNATIONAL !

= http://www.schema3.org/action/fff_xr_mail_01.pdf =

Und JA ! Das habe ich überprüft, da Google — wie andere Suchmaschinen auch — personalisierte Suchergebnisse für den jeweiligen Nutzer hat. Eine gründliche Überprüfung Anderer hat dabei ergeben, dass es wirklich bei einer Suche jeweils nur den einen einzigen Treffer gibt !
ODER AUCH BEI : [ https://www.ecosia.org/search?q=Technikfolgenprävention ]

Die Ergebnisse bei diesem Ecosia werden von Microsoft bzw. BING zur Verfügung gestellt ! Es waren hier 3 [ bzw. eigentlich nur 2 ] Suchergebnisse !
1. Risiken in Umwelt und Technik : Vorsorge durch Raumplanung : Vorsorge gegenüber Naturrisiken : ein innovativer Ansatz zum Umgang mit raumrelevanten Risiken auf europäischer Ebene : der Akademie für Raumforschung und Landesplanung - Leibniz-Forum für Raumwissenschaften - von Stefan Greiving : = https://core.ac.uk/display/42108421

+ https://www.ssoar.info/ssoar/handle/document/35726?locale-attribute=de

Das Wort / der Begriff "Technikfolgenprävention" findet dabei allerdings keinerlei Verwendung ! Der jeweilige Suchalgorithmus wird bei Bing, also der Suchmaschine von Microsoft, in Deutsch durch die Thesaurusschlagwörter "Naturkatastrophe, Risikoabschätzung, Gefährdung, Vulnerabilität. Technikfolgen, Prävention" oder eben im englischen Wortschatz durch die Begriffe "natural disaster, risk assessment, endangerment, vulnerability, effects of technology, prevention" bei dem Suchergebnis umgesetzt. Der zweite Treffer bei Ecosia, oder eben Bing, der Suchmaschine aus dem Hause 'Microsoft' lautet : Immunglobuline in der Transplantationsmedizin – Prävention und Therapie von Cytomegalievirus-Infektionen - vom Institute of Technology Assessment (ITA) bzw. des Institut für Technikfolgen-Abschätzung in Wien, Österreich. = https://eptanetwork.org/database/policy-briefs-reports/781-jonas-s-wild-c-schmetterer-l-sycha-t-2001-immunglobuline-in-der-transplantationsmedizin-praevention-und-therapie-von-cytomegalievirus-infektionen-institut-fuer-technikfolgen-abschaetzung-wien-juli

= https://docplayer.org/108662770-Immunglobuline-in-der-transplantations-medizin.html

NEIN. Auch hier wird das Wort / der Begriff "Technikfolgenprävention" definitiv nicht verwendet !

Technikfolgenprävention, bzw. Vorbeugung und Vermeidung, kann im Englischen eigentlich korrekt nur als "prevention and avoidance of the consequences of technology" übersetzt werden, was dann insoweit „technology prevention“ entspricht ! Technologieprävention bedeutet im Deutsche allerdings Vermeidung, somit Verneinung bzw. die Verweigerung der Technologie bzw. Technik ! So betrachtet ist die klare Ausformung einer Begriffsbildung wie eben 'Technikfolgenprävention', bzw. 'Technikfolgenvorbeugung' und auch 'Technikfolgenvermeidung', im deutschen Sprachgebrauch lt. den Angaben bei Google [ und dabei vergleichbaren Suchmaschinen ] als neuartig zu werten !
ANMERKUNG !
Wenn die doch eindeutige und ebenso dem Menschen leicht einsichtige Begriffsbildung, also diese in der deutschen „Sprachkultur“ anscheinend 'tabuisierten' Wörter, und somit eine 'Technikfolgenprävention' als "Vermeidung der Folgen von Technikanwendungen" und auch vorbeugenden Maßnahmen zum Schutz von Mensch & Umwelt im Sinne des 'Vorsorgeprinzip' so im Sprachgebrauch verwendet und dadurch Geltung hätte wäre es bei der Wertung eines hierbei juristisch relevanten Sachverhalt von entscheidender Bedeutung bei der Umsetzung rechtlichen Grundlagen im Sinne des Grundgesetz !

Es geht mir bei diesem sicher gerechtfertigten Anspruch auf "Markenrechte" an einer Wortmarke auch nicht darum Geld zu verdienen !
Es ist also kein Geschäft oder eben nur reines Profitstreben. Es geht dabei einzig um eine geeignete PR [ ~ Public Relations ] mit einem © + ® + ™ als dazu passendes Textattribut. Und, um so die Begriffsverfälschung von 'Technikfolgen' in Wissens
chaft und Politik, sowie den Wahn bzw. Wahnsinn von nicht zu rechtfertigendem Rechtsschutz beispielsweise in Form von Biopatenten o.Ä. im strahlenden Lichte des anzunehmend bestehenden öffentlichen Interesse ganz klar und in aller Deutlichkeit zu kennzeichnen ! Die als eigenständig zu wertenden Wortschöpfungen, sozusagen im Rahmen einer soliden " Technikfolgenprävention ", weisen als Wortmarke im Sinne des Markengesetz also Besonderheiten in der Wortbildung auf, welche eine Schutzfähigkeit so klar begründet !

 










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