Welche grundsätzlichen Arten von
Gesellschaftsordnungen gibt es ? + !
Man unterscheidet grundsätzlich individualistische
Gesellschaftsordnungen, die durch den Vorrang der
Freiheit des Einzelnen vor den Gruppeninteressen
geprägt sind und in denen der Staat nur
Rahmenbedingungen, z.B. für die Wirtschaft, setzt,
und kollektivistische Gesellschaftsordnungen, in
denen die Gruppeninteressen Vorrang vor der Freiheit
des Einzelnen haben und in denen der Staat direkt in
wichtige Abläufe, insbesondere ins Wirtschaftsleben,
eingreift.
Was versteht man unter einer "civil society" ? +
!
Unter einer "civil society" oder "pluralistischen
Gesellschaft" versteht man eine postindustrielle
Gesellschaftsordnung, die durch eine Vielzahl
demokratisch ausgerichteter Interessengruppen und
Organisationen sowie durch die Familie als
gesellschaftlicher Keimzelle gekennzeichnet ist.
Diese Gesellschaftsordnung ist grundsätzlich
individualistisch orientiert, beruht aber auf einem
Ausgleich zwischen Einzelund Gruppeninteressen.
Wie kann man das "Kommunistischen Manifests"
charakterisieren ? + !
Das "Kommunistische Manifest" wurde 1848 von Karl
Marx und Friedrich Engels veröffentlicht. Es
forderte die Machtübernahme durch Klassenkampf vom
Bürgertum (der "Bourgeoisie") durch das Proletariat
als neuer herrschender Klasse, die Enteignung des
Produktivkapitals, die Abschaffung des Erbrechts,
die Errichtung von Agrarfabriken, die
Verstaatlichung der Wirtschaft und die staatliche
Erziehung aller Kinder. Schließlich sollte an die
Stelle einer Gesellschaft mit Klassengegensätzen die
klassenlose kommunistische Gesellschaft treten.
Welches Gesellschaftsbild hat die Katholische
Soziallehre ? + !
Die Katholische Soziallehre vertritt ein
Gesellschaftsbild, das ausgehend von mehreren
päpstlichen Enzykliken, v.a. "Rerum novarum" (Papst
Leo XIII., 1891), "Quadragesiomo anno" (Papst Pius
XI., 1931), "Mater et magistra" (Papst Johannes
XXXIII., 1961) und "Laborem exercens" (Papst
Johannes Paul II., 1981) die Grundwerte der
Individualität der Persönlichkeit bei gleichzeitiger
Verpflichtung gegenüber dem Gemeinwohl, der
Solidarität und der Subsidiarität betont.
Was versteht man unter "klassischem Liberalismus"
? + !
"Klassischer Liberalismus" ist die Idee einer extrem
individualistischen Gesellschaftsordnung, in der die
Freiheit des Einzelnen sehr stark betont wird und
sich der Staat auf wenige Aufgaben, die nur von ihm
wahrgenommen werden könne, z.B. die Garantie der
Sicherheit, beschränkt. Die moderne Form des
klassischen Liberalismus ist der "Neoliberalismus".
Und genau darum geht es hier
letztendlich ! Diese "Ausübung einer Religion und
Glaubensüberzeugung" im Widerstreit zu
Menschlichkeit und dem Leben allgemein !
Welche "idealtypischen Wirtschaftsordnungen" gibt
es ? + !
Idealtypische Wirtschaftsordnungen sind die auf dem
klassischen Liberalismus beruhende "freie
Marktwirtschaft" und die auf dem Kollektivismus
beruhende "zentralgeleitete Planwirtschaft"
("Zentralverwaltungswirtschaft"). Idealtypische
Wirtschaftsordnungen kommen in der Praxis nicht vor,
eignen sich aber als Orientierungspunkte der
systematischen Einordnung realer
Wirtschaftsordnungen.
Beispiele für "realtypische Wirtschaftsordnungen"
. . .
Realtypische Wirtschaftsordnungen sind
generalisierte Typen von realen
Wirtschaftsordnungen, z.B. die "Soziale
Marktwirtschaft", "Sozialistische Marktwirtschaft",
"Neomerkantilismus" und "Sozialistische
Planwirtschaft".
Was versteht man unter "freier Marktwirtschaft" ?
+ !
Unter "freier Marktwirtschaft" versteht man eine
idealtypische Wirtschaftsordnung mit dezentraler
Planung durch die Produzenten und die Konsumenten,
Privateigentum an den Produktionsmitteln, freier
Unternehmensgründung, freiem Arbeitsmarkt,
Vertragsfreiheit, der Koordinierung der Einzelpläne
durch die Signalfunktion der Marktpreise, Belohnung
wirtschaftlicher Leistung durch Gewinn bzw.
Sanktionierung von Fehlleistungen durch Verlust (bis
zum Konkurs) und der sehr zurückhaltenden Setzung
wirtschaftlicher Rahmenbedingungen durch den Staat.
Was versteht man unter "zentralgeleiteter
Planwirtschaft" ? + !
Unter "zentralgeleiteter Planwirtschaft"
("Zentralverwaltungswirtschaft") versteht man eine
idealtypische Wirtschaftsordnung mit zentraler
Planung durch den Staat, staatlichem Eigentum an den
Produktionsmitteln, staatlich geregeltem
Arbeitsmarkt, Fehlen von Vertragsfreiheit,
Koordinierung der Einzelpläne der Produzenten und
der Konsumenten durch die staatliche
Planungsbehörde, Belohnung plangerechter Leistungen
v.a. durch Prämien, Titel und Orden, Sanktionierung
von Fehlleistungen gegenüber dem Plan durch
Kontrolle und totalem Staatseingriff in die
Wirtschaft.
Was versteht man unter "Ordoliberalismus" ? + !
"Ordoliberalismus" ist ein von Prof. Dr. Walter
Eucken (1891 1950) entwickeltes
wirtschaftspolitisches System, das grundsätzlich auf
der freien Marktwirtschaft (somit einem
funktionsfähigen Preissystem bei vollständiger
Konkurrenz) beruht sowie eine Währungspolitik mit
dem Ziel der Stabilisierung des Geldwertes, die
innere und äußere Öffnung der Märkte, die Sicherung
des Privateigentums, Vertragsfreiheit, eine
möglichst universale Haftung für die Produzenten,
Konstanz der Wirtschaftspolitik, eine aktive
Wettbewerbspolitik und die Korrektur der primären (=
vom Markt verursachten) Einkommensverteilung nach
sozialen Gesichtspunkten vorsieht. Der
Ordoliberalismus hatte einen bedeutenden Einfluss
auf die Wirtschaftsordnung der Sozialen
Marktwirtschaft.
Was versteht man unter "Sozialer Marktwirtschaft"
? + !
Unter "Sozialer Marktwirtschaft" versteht man eine
realtypische Wirtschaftsordnung, die eine praktische
Anwendungsform des Idealtypus "freie
Marktwirtschaft" ist. Hauptinhalt ist auf der Basis
des Privateigentums und der freien Konkurrenz die
Chancengleichheit der Bürger, abgesichert durch eine
restriktive Wettbewerbspolitik, eine intensive
Bildungspolitik, eine stabilisierende
Wirtschaftspolitik und eine zurückhaltende Korrektur
der Einkommensverteilung durch den Staat (sekundäre
Einkommensverteilung). Die Soziale Marktwirtschaft
wurde wesentlich vom Ordoliberalismus beeinflusst.
Was versteht man unter "Sozialistischer
Marktwirtschaft" ? + !
Sozialistische Marktwirtschaft ist die realtypische
Wirtschaftsordnung des demokratischen Sozialismus.
Sie beruht grundsätzlich auf der freien
Marktwirtschaft und ihrer Verteidigung durch die
Wettbewerbspolitik, betont aber stärker als die
Soziale Marktwirtschaft den Ausgleich der Einkommen
und damit auch stärker die sekundäre
Einkommensverteilung durch den Staat. In der
Wirtschaftspolitik liegen die Schwerpunkte auf der
Beschäftigungspolitik, dem Konsumentenschutz, der
stabilisierenden Budgetpolitik (ergänzend zur
Geldpolitik) und der Sozialpolitik. Nötigenfalls
wird eine Korrektur der Marktprozesse durch einen
genossenschaftlichen oder einen verstaatlichten
Wirtschaftssektor ("Gemeinwirtschaft") akzeptiert.
Was versteht man unter "Neomerkantilismus" ? + !
"Neomerkantilismus" ist eine realtypische
Wirtschaftsordnung, die grundsätzlich auf dem Boden
der freien Marktwirtschaft steht. Allerdings wird
versucht, Wirtschaftszweige, die für den Export von
Interesse sind, durch staatliche Maßnahmen (z.B.
Subventionen) besonders zu fördern. Die Vertreter
des Neomerkantilismus sind der Ansicht, dass der
Erfolg asiatischer Volkswirtschaften auf diese
Vorgangsweise zurückgeht und dass z.B. die USA
ähnliche Methoden anwenden sollten.
Neomerkantilismus setzt somit den Glauben an die
"Machbarkeit" wettbewerbsstarker Industrien durch
gesonderte "Programme" voraus.
Was versteht man unter "Sozialistischer
Planwirtschaft" ? + !
Sozialistische Planwirtschaft ist eine realtypische
Wirtschaftsordnung, die auf dem totalitären
Sozialismus als Vorstufe des
marxistisch-leninistischen Kommunismus beruht. Ziel
der sozialistischen Planwirtschaft ist somit die
revolutionäre Ablöse des Kapitalismus durch den
(totalitären) Sozialismus und schließlich den
Kommunismus mit einer klassenlosen Gesellschaft. In
dieser Gesellschaft sollen die Güter nach dem Bedarf
und nicht nach der Leistung des Einzelnen verteilt
werden.
Sozialistischen Planwirtschaft ist durch kollektives
Eigentum (Staatseigentum, genossenschaftliches
Eigentum oder Eigentum gesellschaftlicher
Organisationen) an den Produktionsmitteln (mit
Ausnahme des Eigentums an den Produktionsmitteln von
Kleinstbetrieben) und zentrale Planung des Bedarfs
und der Produktion charakterisiert. Im Rahmen der
zentralen Planung werden mit Hilfe von
"Mengenbilanzen" (über Bedarf und Erfüllbarkeit des
Bedarfes durch die Produktion unter Berücksichtigung
von Exporten und Importen) "Volkswirtschaftliche
Prognosen" (Reichweite 20 bis 30 Jahre, sie dienen
als Arbeitsgrundlage), "Langfristige Konzeptionen"
(Reichweite 10 bis 15 Jahre, sie dienen als
orientierende Festlegungen), "Fünfjahrespläne" (als
Gesetz) und "Jahrespläne" (auch als Gesetz)
erstellt.
| Inhaltsverzeichnis 1. Wirtschaften und Bedürfnisse 2. Betriebe und Produktion 3. Haushalte und Konsum 4. Staat und Interessenvertretungen |
Wirtschaften bedeutet, menschliche Bedürfnisse in organisierter Form befriedigen. Dadurch soll für den Konsumenten ein Nutzen gestiftet werden.
Neben der Bedürfnisbefriedigung erfüllt die Wirtschaft auch andere Funktionen, z.B. für Arbeitsplätze zu sorgen und den Menschen die Möglichkeit für Lernen an der Praxis, Engagement, Selbstverwirklichung und Persönlichkeitsentwicklung zu geben.
Die organisierte Bedürfnisbefriedigung erfolgt durch planende und ausführende Wirtschaftssubjekte in Betrieben, Haushalten sowie im Staat und in ihm verwandten Einrichtungen, z.B. Interessenvertretungen und Sozialversicherungseinrichtungen.
Menschliche Bedürfnisse sind individuelle Wünsche, die auf dem Gefühl eines Mangels, eines unerwünschten Überflusses oder einer gesellschaftlichen Verpflichtung, verbunden mit dem Wunsch, diesen Mangel oder Überfluss zu beseitigen bzw. der Verpflichtung nachzukommen, beruhen.
Die Bedürfnisse haben eine Rangordnung nach ihrer Dringlichkeit. Die dringlichsten Bedürfnisse nennt man Grundbedürfnisse, andere abgeleitete Bedürfnisse. Die Rangordnung der Bedürfnisse ermöglicht den Haushalten erst die Aufstellung eines Konsumplans.
Bedürfnisse sind subjektive Empfindungen. Durch die Konsumplanung der Haushalte werden sie konkretisiert und gesammelt, wodurch sie zum Bedarf werden. Der Bedarf tritt objektiviert auf den Märkten als Nachfrage auf.
Diese Nachfrage wird durch Konsumgüterbetriebe (denen andere Betriebe vorgelagert sind, z.B. Rohstofflieferanten, Investitionsgüterhersteller, Export-, Importund andere Zwischenhändler, zahlreiche andere Dienstleister, etwa Transportbetriebe und Betriebe des Geldund Versicherungswesens) mit Gütern (materiellen und immateriellen Gütern) gedeckt.
Dieser Vorgang, der "Konsum", soll zur Bedürfnisbefriedigung führen, d.h. dem Konsumenten einen individuellen Nutzen vermitteln. Jener Nutzen, der dem Konsumenten durch den gesamten Konsum während einer bestimmten Zeit (z.B. eines Monats) durch den Konsum entsteht, ist der durch seinen Konsum vermittelte "Gesamtnutzen".
Jener zusätzliche Nutzen, der dem Konsumenten durch den Konsum einer einzigen zusätzlichen Einheit eines Gutes (z.B. eines weiteren Glases Bier) entsteht, ist der "Grenznutzen", der ihm durch diesen einzelnen Konsumakt vermittelt wird. Normalerweise nimmt der Grenznutzen mit der Zahl der von einem Gut konsumierten Einheiten ab.
Entsprechend dem Sinken des Grenznutzens sinkt auch der Preis, den der Konsument für eine zusätzliche Einheit des Gutes zu zahlen bereit ist. (Denken Sie an das Sinken der Preise auf einem mit einem bestimmten Gut übersättigten Markt!) Der Preis wird allerdings auch von anderen Marktkräften (z.B. von den Kosten der Anbieter) beeinflusst.
Die Folgende Graphik stellt diese
Zusammenhänge dar :

| Hier auch ein Diagramm
und Erklärungen über Nutzen und
Grenznutzen ! |
Der Gesamtnutzen U in (a) steigt mit
dem Konsum, aber er steigt nicht ebenso stark wie der
Konsum, was den abnehmenden Grenznutzen signalisiert.
Diese Beobachtung hat die Ökonomen früherer Zeiten
dazu bewogen, das Gesetz des negativen
Nachfrageverlaufs zu formulieren. Die grauen Blöcke
zeigen den durch jede neu hinzukommende Einheit
bewirkten Zusatznutzen. Die Tatsache, dass der
Gesamtnutzen in immer geringerem Maß steigt, wird in
(b) durch die abwärts verlaufenden Stufen des
Grenznutzens MU dargestellt.
Wenn wir unsere Einheiten immer kleiner machen, werden
die Stufen letztlich geglättet ...
Anhand der Abbildung lässt sich leicht erkennen, dass
der Gesamtnutzen durch den Konsum einer bestimmten
Menge genau der Summe der Grenznutzen bis zu diesem
Punkt entspricht.
Grafik und erklärender Text (Auszug)
aus:
Paul. A. Samuelson, William D. Nordhaus
Volkswirtschaftslehre
Wirtschaftsverlag Carl Ueberreuter, Wien/Frankfurt
1998
Seite 107
Betriebe sind Organisationseinheiten, die auf Grund eines Produktionsplans durch kombinierten Einsatz von Produktionsfaktoren (Arbeitskraft und Kapital, z.B. in Form von Wissen oder "Knowhow", Maschinen, Software, Computernetzen, Lieferantenund Kundenbeziehungen oder Grund und Boden) Güter produzieren. Der Produktionsplan wird normalerweise so gestaltet, dass das Unternehmen langfristig gesichert ist und das gesetzte Ziel mit möglichst geringen Ressourcen, somit möglichst kostensparend oder "rationell", erreicht wird und bei privatwirtschaftlich orientierten Unternehmen somit auch ein möglichst hoher Gewinn (Überschuss des Ertrages über den Aufwand in einer Periode, z.B. einem Jahr) erzielt wird ("Wirtschaftliches Prinzip").
Produktion (im volkswirtschaftlichen Sinn) ist jede betriebliche Tätigkeit, die ein Gut näher zum Konsumenten bringt. Somit sind auch Dienstleistungen im volkswirtschaftlichen Sinn "Produktion". Herstellung dagegen ist die Produktion materieller Güter. Produktivität ist das Verhältnis zwischen mengenmäßigem Input in die Produktion (z.B. Arbeitsstunden) und mengenmäßigem Output der Produktion (z.B. hergestellte Stückzahl). Sinnvoll ist nur die Messung der Veränderung der Produktivität.
Die Produktivität kann durch Investitionen erhöht werden. Unter Investitionen versteht man die Bereitstellung produzierter Güter, um den Produktionsprozess rationeller oder die produzierten Güter qualitativ höherwertiger zu machen. Investitionen sind für das Wirtschaftswachstum, den Strukturwandel einer Volkswirtschaft und für die Produktivität und die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen besonders wichtig. Durch Investition wird sehr oft auch neue Technologie in einen Betrieb transferiert.
Wenn ein Teil der in einer Volkswirtschaft in einem bestimmten Augenblick vorhandenen materiellen oder finanziellen Mittel für Investitionen verwendet werden, bedeutet das gleichzeitig immer einen (vorläufigen, d.h. bis zum Wirksamwerden der Produktivitätssteigerung eintretenden) Konsumverzicht.
Güter sind Mittel zur direkten oder indirekten (d.h. über die Produktion erfolgenden) Bedürfnisbefriedigung. Produzieren die Betriebe Konsumgüter (Güter für Haushalte), handelt es sich um Konsumgüterbetriebe. Produzieren sie Produktionsgüter (produzierte Güter für Betriebe, die damit andere Güter produzieren, somit Kapital), handelt es sich um Produktionsgüterbetriebe, z.B. im Fall der Produktion von Investitionsgütern (wie Produktionssoftware oder Maschinen) speziell um Investitionsgüterbetriebe. Güter sind entweder materielle Güter (diese kann man angreifen) oder immaterielle Güter (Dienstleistungen). Bei öffentlichen Gütern, die üblicherweise vom Staat zur Verfügung gestellt werden, kann niemand der Nutzung ausgeschlossen werden und verursacht auch die Nutzung des Gutes durch eine zusätzliche Person keine zusätzlichen Kosten. Private Güter sind in ihrer Nutzung auf eine bestimmte Person oder Personengruppe beschränkt. Diese Person oder Personengruppe trägt normalerweise auch die Kosten der Nutzung.
Betriebe, die selbst einen Produktionsplan erstellen, sind Unternehmen, andere (den Produktionsplan einer übergeordneten Einheit, z.B. einer Unternehmung oder in einer Planwirtschaft einer staatlichen Planungsstelle) ausführende Betriebe ohne Unternehmenseigenschaft (in einer reinen Planwirtschaft gibt es daher keine Unternehmungen).
Betriebe, die exportieren, sind Exportbetriebe (wobei der Verkauf von einem EU-Land in ein anderes wegen des "Binnenmarktes" der EU nicht als Export, sondern als "innergemeinschaftlicher Handel" bezeichnet wird). Betriebe, die unter Einsatz von Hochtechnologie produzieren, sind High-Tech-Betriebe.
Betriebe können auch nach ihrer Größe
(etwa gemessen am Umsatz oder an der Zahl der
Beschäftigten) in
Klein-, Mittelund Großbetriebe (wobei Kleinund
Mittelbetriebe zusammen oft als KMU kleine und
mittlere Unternehmen bezeichnet werden), nach ihrer
Zugehörigkeit zu einzelnen Wirtschaftssektoren
(Primärer Sektor = Urerzeugung, somit Landwirtschaft
und Bergbau, Sekundärer Sektor = Produktion
materieller Güter, Tertiärer Sektor = Produktion von
Dienstleistungen), nach ihrer Zugehörigkeit zu
einzelnen Wirtschaftsbereichen, (z.B.
Industriebetriebe, Handelsbetriebe, Tourismusbetriebe)
oder nach ihrer Zugehörigkeit zu einzelnen Branchen
(z.B. Betriebe der Immobilienbranche) eingeteilt
werden.
Die folgende Grafik zeigt schematisch
die Entwicklung der Beschäftigtenstruktur seit
1980 in "Industrieländern".

| Folgen dieser Strukturveränderung für Betriebe und Arbeitskräfte |
Die folgende Liste zeigt, wie sich die Bedeutung der Produktionsfaktoren für die Betriebe vom traditionellen Unternehmen zum Knowhow-Unternehmen und wiederum zum Netzwerkunternehmen gewandelt hat.
| Traditionelles Unternehmen | Knowhow-Unternehmen | Netzwerk- unternehmen |
|---|---|---|
| Maschine | Mensch | Human Capial im Netzwerk |
| materielles Kapital | Knowhow | Knowhow im Netzwerk |
| Instandhaltung | Weiterbildung | Wissensmanagement im Netzwerk |
| Investition | Rekrutierung | Ausbau der Wertschöpfungskette |
| Desinvestition | Ausscheiden | Umbau der Wertschöpfungskette |
| Güterproduktion | Datenproduktion | Verknüpfung der Daten im Netzwerk |
| Güterfluss | Informationsfluss | Güterund Datenlogistik im Netzwerk |
| Rohmaterial | Zeit (time to market) | Lieferantenund Kundenbeziehungen |
Quellen: Spalte 1 und 2 nach K. E. Sveiby, I. Lloyd, Managing Knowhow; Spalte 3 eigene Überlegungen
obenBetriebe organisieren sich zu Kooperationszwecken immer häufiger auch entlang ihrer Wertschöpfungsketten (also mit Vorlieferanten aus dem Bereich der Wirtschaft, aber z.B. auch der Forschung). Dadurch entstehen Cluster. Cluster werden nach dem Schlüsselprodukt, das sie hervorbringen, benannt, z.B. Automobilcluster.
obenHaushalte sind Organisationseinheiten, in denen der Konsum (Verbrauch und Gebrauch) von Gütern (in diesem Fall Konsumgütern, die materielle oder immaterielle Verbrauchsgüter oder Gebrauchsgüter sein können) erfolgt und die den Betrieben gegen Entgelt Produktionsfaktoren zur Verfügung stellen.
| Text über den Strategien im Umgang mit Kunden in der "NetEconomy" |
Machen Sie die Kunden so
intelligent, wie Sie selbst es sind.
Die Anstrengung, die eine Firma unternimmt, um sich
über den Kunden zu informieren, sollte von genauso
intensiven Bemühungen zur Schulung des Kunden
begleitet werden. Es ist hart, heutzutage Konsument zu
sein. Jede Unterstützung dabei wird durch Loyalität
belohnt werden. Wenn Sie Ihren Kunden nicht schulen,
wird es jemand anderes tun am wahrscheinlichsten
jemand, der nicht einmal ein Konkurrent ist. Beinahe
jede Technologie, die zum Kundenvertrieb verwendet
wird, wie z. B. Datenerhebungen oder
Eins-zu-Eins-Techniken, kann auch Wissen für den
Kunden bereitstellen. Niemand interessiert sich für
Blödsinn, doch wenn Sie sich an meine Hosengröße
erinnern, einen Spielfilm vorschlagen, den alle meine
Freunde mochten, oder meine Versicherungsbedürfnisse
ermitteln, dann machen Sie mich intelligenter. Die
Regel ist einfach: Wer die intelligentesten Kunden
hat, gewinnt.
Verbinden Sie Kunden
untereinander.
Nichts ist vielen Unternehmen so unheimlich wie die
Vorstellung, Gerüchteküchen zu finanzieren, in denen
die Kunden miteinander sprechen können. Besonders,
wenn es sich um einen wirksamen Ort der Kommunikation
handelt. Wie das Web. "Sie meinen", fragen sie
zweifelnd, "wir sollten eine Million Dollar für die
Entwicklung einer Web-Site ausgeben, in der die Kunden
Gerüchte in die Welt setzen und jede Menge Lärm machen
können? Wo Beschwerden weitergegeben werden und
Unzufriedenheit verbreitet wird?" Ja, das ist richtig.
Das ist es, was häufig geschehen wird. "Warum sollten
wir unsere Kunden dafür bezahlen, uns zu belästigen",
fragen sie, "wenn sie dies auch von alleine tun?" Weil
es in der Netzwerkwirtschaft keine mächtigere Kraft
als einen Bund verknüpfter Kunden gibt. Sie werden
diese schneller schulen, als Sie auf irgendeine andere
Weise lernen könnten. Es werden Ihre intelligentesten
Kunden sein, und, um es zu wiederholen, wer die
intelligentesten Kunden hat, gewinnt.
Erst jüngst vollzog E-Trade, der Pionier des Online-Aktienhandels, den schweren Schritt zur Einrichtung eines Online-Chat-Bereichs für seine Kunden. Andere intelligente Unternehmen werden folgen. Welche Werkzeuge Sie auch immer zur Schaffung von Beziehungen zwischen Ihren Kunden entwickeln, sie werden die Beziehungen zwischen Ihren Kunden und Ihnen stärken. Diese Bemühung kann auch unter der Maxime. "Vorfahrt fürs Netz" gesehen werden.
Wenn alles gleich ist. wählen Sie
Technologie. die verbindet.
Einbußen bei der Technologie erlebt man täglich. Ein
Gerät oder eine Methode kann nicht zugleich am
schnellsten, billigsten, zuverlässigsten,
universellsten und kleinsten sein. Um sich
auszuzeichnen, muß eine Technologie einige
Eigenschaften begünstigen. Fügen Sie zur obigen
Aufzählung nun "Verknüpfungsgrad" hinzu. Dieser Aspekt
der Technologie gewinnt zunehmend an Bedeutung, die
manchmal solche Eigenschaften wie Geschwindigkeit und
Preis überschattet. Wenn Sie zweifeln, welche
Techologie Sie anschaffen sollen, nehmen Sie das
Angebot, das am umfassendsten, häufigsten und auf die
vielfältigste Weise verbinden wird. Vermeiden Sie
alles, was einer Insel gleicht, ganz gleichgültig, wie
bequem ausgestattet die Insel auch ist.
Stellen Sie sich Ihre Kunden als
Angestellte vor.
Es ist kein billiger Trick, den Kunden dazu zu
bringen, zu machen, was gewöhnlich Angestellte tun. Es
ist ein Weg zur Schaffung einer besseren Welt! Ich
glaube, jeder würde sein eigenes Auto herstellen, wenn
dies leicht und ohne Anstrengung möglich wäre. Das ist
es leider nicht. Doch Kunden wollen zumindest auf
gewisser Ebene an der Erzeugung dessen, was sie
verwenden, beteiligt sein besonders im Falle komplexer
Dinge, die sie häufig benutzen. Sie können durch den
Besuch einer Fabrik oder durch Zusehen bei der
Herstellung ihres Autos oberflächlich beteiligt
werden. Oder sie können mittels einer angepassten
Liste von Optionen bequem bestellen. Oder sie können
dank Netzwerktechnologie in den Prozess einbezogen
werden. Vielleicht schicken Sie das Auto übers Band,
ungefähr so, wie man ein Paket bei FedEx verfolgt.
Intelligente Unternehmen haben schließlich
herausgefunden, daß der genaueste Weg zur fehlerfreien
Erlangung von Kundeninformationen, wie z. B. einer
einfachen Adresse, darin besteht, die Kunden von
Anfang an alles selbst eingeben zu lassen. Der Trick
wird sein, die Grenzen einer solchen Beteiligung zu
finden. Kunden sind weit schwerer loszuwerden als
Angestellte! Enge Kunden zu betreuen erfordert mehr
Geschick und Feingefühl, als Personal zu leiten. Doch
diese erweiterten Beziehungen sind auch
leistungsfähiger.
Die Zukunft des Unternehmens scheint häufig die "virtuelle Firma" zu sein das Unternehmen als kleiner Verbund, bei dem wesentliche Funktionen an Subunternehmer ausgelagert sind. Doch gibt es eine alternative Vision des äußersten Ziels das Unternehmen, das nur Kunden beschäftigt. Keine Firma wird dieses Extrem je erreichen, doch die Bahn, die in diese Richtung führt, ist die richtige, und jeder Schritt, der zur Verlagerung der Gewichte auf die Beziehungen mit Kunden unternommen wird, wird sich als Vorteil erweisen.
Quelle:
Kevin
Kelly
NetEconomy
Econ Ullstein List Verlag GmbH & Co. KG, München
2001
S. 191 1993
Das Entgelt der Betriebe für die Angehörigen der Haushalte, und zwar Löhne für unselbständige Arbeit (einschließlich der Gehälter), Gewinne für selbständige Arbeit und Zinsen oder Mieten rechtlich: Pacht für die Bereitstellung von Kapital ergibt zusammen mit Transferleistungen des Staates (z.B. Arbeitslosengeldern, Pensionszahlungen) das Einkommen der Haushalte. Wird das Entgelt der Haushalte einer Periode nicht vollständig für den Konsum ausgegeben, liegt Sparen der Haushalte vor. Wird mehr als das Einkommen einer Periode für Konsum ausgegeben, liegt "negatives Sparen", nämlich der Verbrauch von Vermögen oder Kreditaufnahme, vor.
Die Haushalte stellen für eine bestimmte Periode, z.B. einen Monat, einen Konsumplan auf. Dabei teilen sie ihr Einkommen so auf ihre Bedürfnisse auf, dass die Basisbedürfnisse auf jeden Fall und die abgeleiteten Bedürfnisse so weit wie möglich und möglichst ausgewogen befriedigt werden können und die Bedürfnisbefriedigung mit dem geringstmöglichen Mitteleinsatz erfolgt ("Wirtschaftliches Prinzip", siehe auch "2. Betriebe und Produktion"!).
obenUnter Staat versteht man in der Volkswirtschaft normalerweise die Gebietskörperschaften Bund, Länder und Gemeinden, die rechtlich gesehen Körperschaften öffentlichen Rechts sind, und staatsnahe ("parastaatliche") Organisationen, wie z.B. die Sozialversicherungsträger. Dazu kommt jedoch im Fall Österreichs als EU-Mitglied seit 1995 auch die Europäische Union, die in einzelnen für die Wirtschaft wichtigen Bereichen (z.B. dem Außenhandel oder dem Verkehr) Regelungsbefugnisse hat.
Der Staat (einschließlich der Sozialversicherungsträger) greift in die Wirtschaft vor allem durch folgende Aktivitäten ein:
Vorgabe und Erhaltung der Wirtschaftsordnung (d.h. in der Marktwirtschaft Sicherung eines geordneten und fairen Wettbewerbs, darunter auch Sicherung des Privateigentums)
Bereitstellung von materieller und immaterieller Infrastruktur (in der Form öffentlicher Güter). In diesem Bereich tritt der Staat massiv als Käufer von materiellen Gütern und Dienstleistungen auf. Deshalb spielt die öffentliche Vergabe von Staatsaufträgen (öffentliches Vergabewesen) für die Wirtschaft eine besondere Rolle.
Durchführung der Wirtschaftspolitik, um die Wirtschaft konjunkturell zu stabilisieren (Konjunkturpolitik) und Strukturveränderungen zu erleichtern (Strukturpolitik)
Sicherung der sozialen Gerechtigkeit (z.B. der Chancengleichheit) durch Umverteilung des Volkseinkommens (Herstellung der "sekundären Einkommensverteilung" aus der durch das Marktgeschehen verursachten "primären Einkommensverteilung") mit Hilfe von Abgaben (Steuern und Gebühren) und Sozialversicherungsbeiträgen bzw. Transferzahlungen an die Bürger (z.B. Krankengelder, Arbeitslosengelder, Pensionen) und Subventionen (etwa an Bildungseinrichtungen und an Betriebe).
Die Interessenvertretungen erbringen jeweils für ihre Mitglieder folgende Dienstleistungen:
Vertretung der gemeinsamen Interessen ihrer Mitglieder, z.B. Entwurf von Gesetzesvorschlägen, Lobbying, Durchführung von regionalen oder technologieorientierten Entwicklungsprojekten, im Fall der Wirtschaftskammern Österreichs bzw. des Österreichischen Gewerkschaftsbunds: Führung von Kollektivvertragsverhandlungen zwischen den einzelnen Fachverbänden und den Fachgewerkschaften
Service, z.B. berufsorientierte Ausund Weiterbildung, Information und Beratung, z.B. im Fall der Wirtschaftskammern Österreichs Betreuung von Unternehmen, die Außenhandel betreiben (wollen) durch die Außenhandelsstellen
Durchführung vom Staat übertragener Aufgaben, z.B. im Fall der Wirtschaftskammern Österreichs die Führung der Mitgliederstatistik oder die Durchführung des Lehrlingswesens
Es gibt gesetzliche und freiwillige Interessenvertretungen. Die gesetzlichen Interessenvertretungen beruhen jeweils auf einem Gesetz, z.B. dem Wirtschaftskammergesetz ( ein Bundesgesetz), dem Arbeiterkammergesetz (ein Bundesgesetz), den Landwirtschaftskammergesetzen (Landesgesetze, da Landwirtschaft Landesangelegenheit ist). In diesen Gesetzen sind die Aufgaben der betreffenden Interessenvertretungen und eine Pflichtmitgliedschaft, die vor allem die Stärke dieser Interessenvertretungen im Auftreten gegenüber dem Staat sichern soll, festgelegt. Die gesetzlichen Interessenvertetungen sind Körperschaften öffentlichen Rechts.
Freiwillige Interessenvertretungen (z.B. die Industriellenvereinigung und der Österreichische Gewerkschaftsbund) beruhen nicht auf einem Gesetz und haben daher auch keine Pflichtmitgliedschaft. Sie haben die Rechtsform von Vereinen.
Unter Sozialpartnerschaft versteht man das freiwillige Zusammenwirken der Interessenvertretungen der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer in einer Form, die sich an gemeinsamen volkswirtschaftlichen Zielen (z.B. Wirtschaftswachstum, Vermeidung von Inflation, Vermeidung von Arbeitslosigkeit) orientiert. Dies ist vielfach nur durch Kompromisse (etwa bei Kollektivvertragsverhandlungen) erreichbar, vermeidet aber weitgehend Kampfmaßnahmen, z.B. Streiks.
Während die großen Interessenvertretungen früher mitunter primär eine "Verteilungspartnerschaft" betrieben und als "Nebenregierung" auftraten, bemühen sie sich heute vor allem um eine "Zukunftspartnerschaft" oder "Standortpartnerschaft", d.h. um eine gemeinsame Weiterentwicklung des Wirtschaftsstandortes Deutschland durch strukturpolitische Aktionen, bei denen sie miteinander und mit staatlichen Stellen (auf Bundes-, Landesund Gemeindeebene) kooperieren.
oben
| Inhaltsverzeichnis 1. Wirtschaftsordnung und Gesellschaft 2. Idealtypische Wirtschaftsordnungen 3. Realtypische Wirtschaftsordnungen 4. Ordoliberalismus und Soziale Marktwirtschaft |
| Hier auch ein dazu passender Englischer Text mit Erläuterungen ! |
Die Wirtschaft ist ein Teil der Gesellschaft. Aus diesem Grund kann die Wirtschaftsordnung nicht von der Gesellschaftsordnung getrennt werden.
Jede Gesellschaftsordnung ist von Grundwerten, die mehr oder weniger verwirklicht sein können, wie z.B. Freiheit oder Abhängigkeit, Gleichheit oder Ungleichheit, Rechtsstaatlichkeit oder Willkür, schrankenloser Individualismus oder Solidarität mit Schwächeren, geprägt. Gesellschaftsordnungen lassen sich nicht einfach durch Gesetze schaffen. Sie beruhen vielmehr auf langen und relativ langsamen Entwicklungsprozessen kultureller Art.
Dementsprechend gab es in der Geschichte eine Vielzahl von Gesellschaftsordnungen mit unterschiedlichen Merkmalen, wie etwa Stammesgesellschaften, Feudalgesellschaften, sozialistische Gesellschaften (die sich auf den Übergang zum Kommunismus vorbereiteten) und kapitalistische Gesellschaften.
| Teilweise hier das Kommunistische Manifest von 1848 ! |
| Text über "Ungleichheit" von Lester C. Thurow ! |
Versucht man, Gesellschaftsordnungen zu gliedern, kann man zwei wenn auch idealisierte Grundtypen unterscheiden:
| Individualistische Gesellschaftsordnung | Freiheit des Einzelnen vor Gruppeninteressen Vorrang für Privatinitiativen Persönliche Gleichberechtigung Verteilung der Ergebnisse nach Leistung Staat setzt nur Rahmenbedingungen Privateigentum an Produktionsmitteln Freie Marktwirtschaft |
| Kollektivistische Gesellschaftsordnung | Gruppeninteressen vor Freiheit des Einzelnen Vorrang für staatliche Initiativen Klassenkampf (Ziel: klassenlose Gesellschaft) Gleichheit in der Verteilung der Ergebnisse Dominierende Rolle des Staates Kein Privateigentum an Produktionsmitteln Zentralgeleitete Planwirtschaft |
Die heute real bestehenden westlichen Gesellschaftsordnungen wurden wesentlich von den Philosophen des klassischen Liberalismus beeinflusst. Zu diesen gehören Adam Smith, John Stuart Mill und die Österreicher (bzw. späteren Auslandsösterreicher) Ludwig von Mises und der Nobelpreisträger Friedrich A. von Hayek.
| Text über die Ideen von Friedrich A. Hayek ! |
Im Westen dominiert heute die postindustrielle "civil society" ("Pluralistische Gesellschaft"), die durch eine Vielzahl demokratisch ausgerichteter Interessengruppen und Organisationen sowie durch die Familie als gesellschaftlicher Keimzelle gekennzeichnet ist. Diese Gesellschaftsordnung ist zwar grundsätzlich individualistisch orientiert, beruht aber auf einem Ausgleich zwischen Einzelund Gruppeninteressen.
|
"Law, contract, and
economic rationality provide a necessary but
not sufficient basis for both the stability
and prosperity of postindustrial societies;
they must as well be leavened with
reciprocity, moral, obligation, duty toward
community, and trust, which are based in habit
rather than rational calculation. The latter
are not anachronisms in a modern society but
rather the sine qua non of the latter's
succes."
Francis
Fukuyama, Trust, S. 11; Penguin Books,
London 1996
|
Die Katholische Soziallehre, die zu einem großen Teil auf päpstliche Enzyklen zurückgeht, vertritt eine ähnliche wenn auch christlich fundierte Position. Für sie spielen Individualität der Persönlichkeit bei gleichzeitiger Verpflichtung gegenüber dem Gemeinwohl, Solidarität und Subsidiarität eine besondere Rolle.
| Text über die Prinzipien der Katholische Soziallehre ! |
| Auszug aus "Mater et magistra" von Papst Johannes XXXIII. |
|
Hier auch einige Volltexte von Enzykliken |
||
| Rerum
novarum (Papst Leo XIII., 1891) Quadragesimo anno (Papst Pius XI., 1931) Mater et magistra (Papst Johannes XXXIII., 1961) Laborem exercens (Papst Johannes Paul II., 1981) |
||
Die Gesellschaftsordnung determiniert auch die Wirtschaftsordnung und die Wirtschaftsordnung hat eine Rückwirkung auf die Gesellschaftsordnung. Eine Marktwirtschaft erfordert Entscheidungsund Handlungsfreiheit für die Wirtschaftssubjekte sowie eine Entlohnung der wirtschaftlichen Aktivitäten nach Leistung und ist daher nur mit einer individualistischen Gesellschaftsordnung verträglich.
obenWirtschaftsordnungen sind durch die herrschende Gesellschaftsordnung und damit durch die verschiedensten kulturellen Entwicklungen geprägt. Idealtypische Wirtschaftsordnungen kommen deshalb in der Praxis nicht vor. Dennoch ist es notwendig, solche Wirtschaftsordnungen zu definieren, um die Grundsätze des Funktionierens von Wirtschaftsordnungen darzustellen.
Die Grundfrage jeder Wirtschaftsordnung ist die Abstimmung der Produktion mit den Bedürfnissen der Konsumenten unter der Voraussetzung der Knappheit der Produktionsmittel. Diese Abstimmung kann grundsätzlich auf zwei Arten erfolgen: Über den Markt oder über zentrale Pläne.
Dementsprechend gibt es zwei Arten von idealtypischen Wirtschaftssystemen, nämlich die "freie Marktwirtschaft" und die "zentralgeleitete Planwirtschaft (auch "Zentralverwaltungswirtschaft"). Die wesentlichen Eigenschaften dieser idealtypischen Systeme werden in der folgenden Tabelle dargestellt:
| Freie Marktwirtschaft |
|
| zentralgeleitete
Planwirtschaft (Zentralverwalungswirtschaft) |
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In der idealtypischen Konstruktion der freien Marktwirtschaft übernimmt der Staat nur Aufgaben zum Schutz der Bürger (z.B. die Landesverteidigung), greift aber nicht ins Wirtschaftsleben ein. In der zentralgeleiteten Planwirtschaft wird das Wirtschaftsgeschehen inhaltlich völlig vom Staat determiniert.
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Sowohl in der freien
Marktwirtschaft als auch in der zentralgeleiteten
Planwirtschaft wird geplant.
Der wesentliche Unterschied besteht darin,
dass in der freien Marktwirtschaft
von den Wirtschaftssubjekten dezentral
und ohne Staatseingriffe geplant wird und
die gesamtwirtschaftliche Koordination durch
den Zusammenhang der Märkte
hergestellt wird, während in der zentralgeleiteten
Planwirtschaft der Staat, wenn
auch auf Grund einer detaillierten
Wirtschaftsstatistik und in Abstimmung mit
den Branchen und Regionsvertretern, einen verbindlichen
Wirtschaftsplan (bestehend aus vielen
Teilplänen) aufstellt.
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Märkte sind nicht statisch (im Sinne eines andauernden "Marktgleichgewichtes"), sondern dynamisch, d.h. es werden von Unternehmen unter Risiko Vorstöße, z.B. mit neuen Produkten, unternommen, die erfolgreich oder erfolglos (oder in der Mitte zwischen diesen Extremen liegend) sein können. Erfolglose Versuche, auf den Märkten Gewinn zu machen, werden immer wieder revidiert. Somit ist der Markt ein Entdeckungsverfahren, d.h. man weiß erst im Nachhinein, ob man erfolgreich war.
| Graphik über die Koordinationsfunktion
der Märkte |
In der Wirtschaft (sowohl im regionalen, nationalen und internationalen Zusammenhang) gibt es Haushalte, die Produktionsfaktoren (Arbeit, Kapital, Boden) anbieten und Konsumgüter nachfragen, Unternehmer (z.B. gegliedert in Produktionsgüterbetriebe und Konsumgüterbetriebe), die Produktionsgüter oder Konsumgüter anbieten und nachfragen, wodurch sich zwischen ihnen jeweils Märkte herausbilden. Dieser Sachverhalt kann vereinfachend wie folgt dargestellt werden:

Auf den verschiedenen Märkten bilden sich durch Angebot und Nachfrage die Güterpreise. Diese Preise haben insofern Signalfunktion, als sie die Knappheitsverhältnisse auf den Märkten widerspiegeln. Z.B. drücken höhere Preise eine höhere Knappheit aus und regen zur Mehrproduktion (entweder in bestehenden Betrieben oder durch Neugründungen) an.
Die Haushalte und die Betriebe vergleichen jeweils auch die Preise, zu denen sie Güter kaufen können, mit den Preisen, zu denen sie Güter verkaufen können. Ergibt sich daraus (zumindest längerfristig) ein Gewinn, kommen Geschäfte zustande. Kommen keine Geschäfte zustande, werden die Wirtschaftspläne revidiert. Durch die Preisvergleiche über die Märkte hinweg, d.h. den Vergleich zwischen erzielbaren Einnahmen und notwendigen Ausgaben, wird die Gesamtkoordination der Wirtschaft hergestellt.
oben
| Beispiel über die Signalwirkung der Preise |
Normalerweise steigt auf einem Markt bei steigendem Preis das Angebot eines Gutes (sofern alle anderen Einflussgrößen, wie z.B. Präferenzen der Käufer, Preise von Ersatzgütern und Einkommen der Käufer, gleich bleiben), während die Nachfrage sinkt.
In einem schematisierten Beispiel gestalten sich z.B. Angebot und Nachfrage in Abhängigkeit vom Preis wie folgt:
| Preis | 10 | 11 | 12 | 13 | 14 | 15 | 16 | 17 | 18 | 19 | 20 |
| Angebot | 100 | 110 | 120 | 130 | 140 | 150 | 160 | 170 | 180 | 190 | 200 |
| Nachfrage | 200 | 190 | 180 | 170 | 160 | 150 | 140 | 130 | 120 | 110 | 100 |
In einer Graphik hat dieser Sachverhalt folgendes Aussehen:

Wäre der Preis für das Gut z.B. 12 Euro, würde die Nachfrage das Angebot weit übertreffen. Nur ein Teil der Nachfrage (nämlich 120 Einheiten von nachgefragten 180 Einheiten) kann befriedigt werden. Die Anbieter stellen auf dem Markt fest, dass Spielraum für Preisund Mengenerhöhungen vorhanden ist. Die Nachfrager stellen fest, dass ihre Preisvorstellungen zu niedrig sind, um die gesamte Nachfrage zu befriedigen.
Wäre der Preis 18 Euro, würde ein Teil des Angebotes, nämlich 60 von den angebotenen 180 Einheiten, nicht verkauft werden können. Die Anbieter stellen fest, dass sie zu viel anbieten und deshalb den Preis und die angebotene Menge senken müssen. Die Nachfrager stellen fest, dass ihre so zu hoch sind, so dass ein Überangebot entsteht und sie mit Preissenkungen rechnen können.
Durch die Preisund Mengenanpassungen, die so ausgelöst werden, stellt sich ein Preis ein, bei dem sowohl die Vorstellungen der Anbieter als auch die Vorstellungen der Nachfrager über eine Preis-Mengen-Kombination erfüllt sind. Dieser Punkt ("Gleichgewichtspreis" und "Gleichgewichtsmenge") liegt bei einem Preis von 15 Euro und 150 Mengeneinheiten.
Dieses Gleichgewicht ist allerdings nicht stabil, da es durch zahlreiche Ereignisse, wie Veränderungen der Preis-Mengen-Vorstellungen der Käufer, Veränderungen der Produktionskosten, eine Veränderung der Einkommen oder eine Veränderung des Preises eines alternativen Produktes gestört werden kann. Graphisch bedeutet das eine Verschiebung der Angebotsoder der Nachfragekurve oder beider. Dann treten neue Anpassungsprozesse in Richtung auf ein neues kurzfristiges Gleichgewicht ein.
Insgesamt erfüllt der Preis auf diesem Markt eine wichtige Informationsfunktion für die Anbieter und die Nachfrager, indem er das herrschende Knappheitsverhältnis anzeigt, und eine Koordinierungsfunktion für Angebot und Nachfrage.
obenDie "idealtypischen Wirtschaftsordnungen" sind theoretische Extreme. In der Realität gibt es eine Vielzahl von Wirtschaftsordnungen. Man muss diese Wirtschaftsordnungen wieder typisieren (und damit ein Stück von der Realität entfernen), um eine begriffliche Ordnung zu schaffen. Deshalb ist hier von "realtypischen Wirtschaftsordnungen" die Rede.
Alle realen und realtypischen
Wirtschaftsordnungen sind Mischungen ("mixed
economies") einerseits zwischen beiden
Extrempolen freie Marktwirtschaft und zentralgeleitete
Planwirtschaft, andererseits aber auch mit
Voraussetzungen, die sich aus der herrschenden
Gesellschaftsordnung und der historischen
Situation ergeben. Z.B. spielen die vorhandenen
Institutionen, wie etwa die Parteien und die
Interessenvertretungen, und die historisch vorhandenen
Wirtschaftsstrukturen, wie etwa bestehende
Monopole, eine Rolle.
Man kann dies mit folgender Graphik zum Ausdruck
bringen :

Versucht man, einigen für europäische Länder jetzt oder in der jüngsten Vergangenheit charakteristischen realtypische Wirtschaftsordnungen in einer Graphik einen Standort jeweils zwischen den Extremen "individualistische Gesellschaftsordnung" und "kollektivistische Gesellschaftsordnung" bzw. "freie Marktwirtschaft" und "zentralgeleitete Planwirtschaft" zuzuweisen, kommt man ohne einen Anspruch auf Exaktheit oder absolute Richtigkeit erheben zu können beispielsweise zu folgendem Ergebnis :

Die angeführten realtypischen Wirtschaftsordnungen kann man wie folgt charakterisieren :
| Soziale Markt- wirtschaft |
Soziale Marktwirtschaft ist eine praktische Anwendungsform des Idealtypus "freie Marktwirtschaft". Hauptinhalt ist auf der Basis des Privateigentums und der freien Konkurrenz die Chancengleichheit der Bürger, abgesichert durch eine restriktive Wettbewerbspolitik, eine intensive Bildungspolitik, eine stabilisierende Wirtschaftspolitik und eine zurückhaltende Korrektur der Einkommensverteilung durch den Staat (sekundäre Einkommensverteilung). |
| Sozialistische Marktwirtschaft |
Sozialistische Marktwirtschaft ist die Wirtschaftsordnung des demokratischen Sozialismus. Sie beruht grundsätzlich auf der freien Marktwirtschaft und ihrer Verteidigung durch die Wettbewerbspolitik, betont aber stärker als die Soziale Marktwirtschaft den Ausgleich der Einkommen und damit stärker die sekundäre Einkommensverteilung durch den Staat. In der Wirtschaftspolitik liegen die Schwerpunkte auf der Beschäftigungspolitik, dem Konsumentenschutz, der stabilisierenden Budgetpolitik (ergänzend zur Geldpolitik) und der Sozialpolitik. Nötigenfalls wird eine Korrektur der Marktprozesse durch einen genossenschaftlichen oder einen verstaatlichten Wirtschaftssektor ("Gemeinwirtschaft") akzeptiert. |
| Neomerkantilismus |
Auch der Neomerkantilismus steht grundsätzlich auf dem Boden der freien Marktwirtschaft. Allerdings wird versucht, Wirtschaftszweige, die für den Export von Interesse sind, durch staatliche Maßnahmen (z.B. Subventionen) besonders zu fördern. Die Vertreter des Neomerkantilismus sind der Ansicht, dass der Erfolg asiatischer Volkswirtschaften auf diese Vorgangsweise zurückgeht und dass z.B. die USA ähnliche Methoden anwenden sollten. Neomerkantilismus setzt somit den Glauben an die "Machbarkeit" wettbewerbsstarker Industrien durch gesonderte "Programme" voraus. |
| Sozialistische Planwirtschaft |
Sozialistische Planwirtschaft beruht auf dem totalitären Sozialismus als Vorstufe des marxistisch-leninistischen Kommunismus. Ziel der sozialistischen Planwirtschaft ist somit die revolutionäre Ablöse des Kapitalismus durch den (totalitären) Sozialismus und schließlich den Kommunismus mit einer klassenlosen Gesellschaft. In dieser Gesellschaft sollen die Güter nach dem Bedarf und nicht nach der Leistung des Einzelnen verteilt werden. Die Wirtschaftsordnung der Sozialistischen Planwirtschaft ist durch kollektives Eigentum (Staatseigentum, genossenschaftliches Eigentum oder Eigentum gesellschaftlicher Organisationen) an den Produktionsmitteln (mit Ausnahme des Eigentums an den Produktionsmitteln von Kleinstbetrieben) und zentrale Planung des Bedarfs und der Produktion charakterisiert. Im Rahmen der zentralen Planung werden mit Hilfe von "Mengenbilanzen" (über Bedarf und Erfüllbarkeit des Bedarfes durch die Produktion unter Berücksichtigung von Exporten und Importen), "Volkswirtschaftliche Prognosen" (Reichweite 20 bis 30 Jahre, sie dienen als Arbeitsgrundlage), "Langfristige Konzeptionen" (Reichweite 10 bis 15 Jahre, diese dienen als orientierende Festlegungen), "Fünfjahrespläne" (als Gesetz) und "Jahrespläne" (ebenfalls als Gesetz) erstellt. |
In der Sozialistischen Planwirtschaft erfolgt wie in jeder zentralgeleiteten Planwirtschaft die Abstimmung der Wirtschaftspläne im Gegensatz zur Marktwirtschaft nicht als dezentraler Entdeckungsprozess im Nachhinein, sondern nach einem komplizierten, zeitaufwendigen Verfahren im Vornhinein. Darin liegt auch ihre Schwäche: Das zunehmend komplexe Wirtschaftsgeschehen (das immer mehr arbeitsteilig, dynamisch und von wachsenden und differenzierteren Ansprüchen der Konsumenten gekennzeichnet ist) kann immer weniger in einem Gesamtplan dargestellt und abgestimmt werden.
obenDer klassische Liberalismus heute fortgesetzt durch den "Neoliberalismus" führte in seiner Konkretisierung durch die freie Marktwirtschaft, soweit sie verwirklicht wurde, nach der Auffassung vieler Gesellschaftspolitiker zu großen Einkommensunterschieden und möglicherweise auch zu Machtkonzentrationen in Form von Monopolen. Nicht zuletzt war er auch ein Auslöser für Gegenströmungen, etwa den Marxismus. Strittig ist allerdings, ob die freie Marktwirtschaft als solche diese Nachteile hat oder ob die Nachteile, beispielsweise die Monopole, durch eine unvollständige Anwendung der freien Marktwirtschaft entstanden sind.
Die Vorteile des Liberalismus sind jedenfalls unbestritten. Es gibt kein besseres System der Koordinierung von Produktion und Konsum als den freien Markt und kein anderes System kann die Innovationskraft der Wirtschaft und das Wirtschaftswachstum gleich wirksam absichern.
Es erwies sich somit als notwendig, den klassischen Liberalismus in eine praktisch anwendbare Form zu bringen, die möglichst die erwähnten Nachteile vermeidet. Dieser Aufgabe unterzog sich vor allem der Volkswirtschaftsprofessor Walter Eucken (1891 1950). Eucken entwarf das wirtschaftspolitische System des "Ordoliberalismus" und beeinflusste damit wesentlich die nach dem II. Weltkrieg in Deutschland von Ludwig Erhard und Alfred Müller-Armack eingeführte "Soziale Marktwirtschaft".
| Informationen über Ludwig Erhard und Alfred Müller-Armack |
![]() Ludwig Erhard |
Erhard wurde am 4. Februar 1897 in Fürth geboren. Nach einer kaufmännischen Lehre und Teilnahme am I. Weltkrieg studierte er Volksund Betriebswirtschaftslehre und unterrichtete 1928-42 an der Nürnberger Handelshochschule. 1945 erhielt er in München eine Professur.
Als einer der Mitbegründer der CDU war er 1945/46 bayrischer Wirtschaftsminister, und in den beiden folgenden Jahren war Ehrhard Direktor in der Verwaltung für Wirtschaft im Vereinigten Wirtschaftsgebiet (sogenannte Bizone). Seit der ersten Bundestagswahl Abgeordneter der CDU, war er von September 1949 bis Oktober 1963 Wirtschaftsminister, ab 1957 auch Vizekanzler Konrad Adenauers, dessen Nachfolge als Bundeskanzler er 1963 als Parteivorsitzender der CDU antrat.
Als Bundeskanzler scheiterte der Wirtschaftsfachmann nicht zuletzt an mangelndem Machtbewusstsein und Durchsetzungsvermögen. Nach den verlorenen Landtagswahlen 1966 und dem Austritt des Koalitionspartners FDP, mit dem es zu keiner Einigung über die Sanierung des Bundeshaushaltes kam, trat Erhard, der zunächst noch einer Minderheitsregierung vorgestanden hatte, im Dezember 1966 zurück.
Seine große Lebensleistung liegt in der konsequenten Einführung der sozialen Marktwirtschaft und dem damit verbundenen wirtschaftlichen Wiederaufbau der Bundesrepublik Deutschland. Erhard starb am 5. Mai 1977 in Bonn.
Quelle des Textes:
ICA-D Verlag,
Jockgrim, Deutschland
![]() Alfred Müller-Armack |
Studium der Nationalökonomie in Gießen, Freiburg, München und Köln, 1923 Promotion, 1926 Habilitation für Wirtschaftliche Staatswissenschaften in Köln; 1938 Professor für Nationalökonomie und Kultursoziologie in Münster, 1950 Professor für Wirtschaftliche Staatswissenschaften in Köln, 1952-1958 Leiter der Abteilung Wirtschaftspolitik sowie der Grundsatzabteilung im Bundesministerium für Wirtschaft, 1958-1963 Staatssekretär für europäische Angelegenheiten im Bundesministerium für Wirtschaft, 1963 Rückkehr an die Universität zu Köln, 1977 Vorsitzender der Ludwig-Erhard-Stiftung.
Seit Ende der 40er Jahre beschäftigte sich Müller-Armack vorwiegend mit Fragen der Wirtschaftsordnung und der Wirtschaftspolitik. Seine Schrift "Wirtschaftslenkung und Marktwirtschaft" (1946) gilt als klassisches Werk, das grundlegend für das Verständnis aller politischen Stellungnahmen von Müller-Armack ist. In ihm analysiert er die Irrtümer von Wirtschaftsplanung und wirtschaftlichem Liberalismus und beschreibt die Grundsätze einer neuen, "Marktwirtschaft und Wirtschaftslenkung positiv verbindenden Wirtschaftspolitik".
Diese neue Wirtschaftspolitik bezeichnet er als "Soziale Marktwirtschaft". Die soziale Zentrierung marktwirtschaftlicher Politik bleibt der zentrale Punkt in allen politischen Stellungnahmen von Müller-Armack seit den 50er Jahren und gleichzeitig die Position, in der er sich von Ludwig Erhard und allen anderen Verfechtern der Sozialen Marktwirtschaft unterscheidet.
Von 1952 an hat Alfred Müller-Armack an der Verwirklichung der europäischen Integration maßgeblich mitgewirkt. Er war Mitglied der deutschen Delegation bei den Verhandlungen des EWG-Vertrags. Unter seinem Vorsitz hat der Ministerrat 1962 grundlegende Beschlüsse über die Agrarpolitik und den Übergang zur zweiten Phase des Gemeinsamen Marktes gefasst.
Quelle des Textes und des Bildes:
Konrad-Adenauer-Stiftung
e.V.,
Sankt Augustin und Berlin,
12/17/2001 (Auszug)
Walter Eucken hat seine Vorstellungen über Marktwirtschaft in sieben konstituierenden Prinzipien, vier regulierenden Prinzipien und zwei Grundsätzen der Wirtschaftspolitik zusammengefasst:
| Konstituierende Prinzipien |
|---|
|
| Regulierende Prinzipien |
|
| Grundsätze der Wirtschaftspolitik |
|
Quelle: Prof. Dr.
Matthias-W. Stoetzer, Jena, Die Ordnungspolitik
Euckens als Theorie der
Wirtschaftspolitik, WiSt, Heft 4, April 2001, S.
209; für den Unterricht sinngemäß adaptiert
Die "konstituierenden Prinzipien" haben das Ziel, die von Eucken vorgeschlagene marktwirtschaftlichen Wirtschaftsordnung schaffen. Der Großteil dieser Prinzipien ist schon aus den bisherigen Ausführungen bekannt. Kernpunkt ist das "funktionsfähige Preissystem bei vollständiger Konkurrenz". Die zum Funktionieren des Preissystems notwendige "Währungsverfassung zur Stabilisierung des Geldwertes" soll als einzige Ausnahme von der freien Konkurrenz durch eine zentrale, unabhängige Notenbank (wie sie die EU in der Euro-Zone in Form der Europäischen Zentralbank geschaffen hat) sichergestellt werden.
Die "Öffnung der Märkte" bedeutet freien Außenhandel (wie er z.B. heute innerhalb der EU durch den Binnenmarkt verwirklicht ist) und nach innen das Vermeiden von Beschränkungen der wirtschaftlichen Aktivitäten (etwa durch Behinderung der Unternehmensgründung). Das Prinzip der "möglichst universalen persönlichen Haftung" (der Unternehmer und der Manager) soll faire Wettbewerbsverhältnisse und einen sorgfältigen Umgang mit den Produktionsfaktoren absichern. Die "Konstanz der Wirtschaftspolitik" ist für das Wirtschaftswachstum notwendig, da die Unternehmer nur bei einer vorhersagbaren stetigen Wirtschaftspolitik bereit sind, Zukunftsinvestitionen durchzuführen.
Die "regulierenden Prinzipien" sollen Mängel, die eine auf Konkurrenz beruhende Wirtschaftsordnung mit sich bringt, ausgleichen. Monopole sollen möglichst aufgelöst werden; ist dies nicht möglich, etwa bei "natürlichen Netzmonopolen", sind die Monopole durch Aufsicht an Missbräuchen ihrer Macht zu hindern. Diese Aufgaben soll eine unabhängige Monopolbehörde wahrgenommen werden.
Eine "Korrektur der Einkommensverteilung nach sozialen Gesichtspunkten" ist notwendig, um (nach gesellschaftlichen Maßstäben) zu große Einkommensunterschiede, die sich aus dem freien Wettbewerb in Form der "primären Einkommensverteilung" ergeben, zu verhindern. Dies erfolgt durch eine vom Staat vorzunehmende "sekundäre Einkommensverteilung", z.B. mit einer mäßig progressiven Einkommensteuer.
die "Korrektur einer unzureichenden betrieblichen Wirtschaftsrechnung bezieht sich vor allem auf negative externe Effekte, die nicht als Kosten im unternehmerischen Rechnungswesen aufscheinen. Auch in diesem Fall sind Korrekturen des Marktmechanismus (in dem Sinn, dass der Marktmechanismus besser zum Tragen gebracht werden soll) notwendig.
Unter "Vermeidung eines anomalen Verhaltens des Arbeitsangebotes" sind staatliche Maßnahmen (z.B. Mindestlöhne) zu verstehen, die einer Erhöhung des Arbeitsangebotes (zur Aufrechterhaltung des Lebensstandards) bei sinkenden Löhnen entgegenwirken sollen.
Die "Grundsätze der Wirtschaftspolitik" sollen die staatliche Wirtschaftspolitik so gestalten, dass die von Eucken postulierte Wirtschaftsordnung erhalten wird. Die "Kontrolle der wirtschaftlichen Macht richtet sich nicht nur gegen Monopole, sondern auch gegen Machtstellungen von Verbänden, z.B. von Gewerkschaften. Der Grundsatz "Gestaltung der Ordnungsformen der Wirtschaft, keine Lenkung des Wirtschaftsprozesses" bedeutet, dass der Staat nicht direkt in den Wirtschaftsablauf eingreifen, sondern nur Rahmenbedingungen setzen soll. Ansonsten würde der Staat zum Spielball vielfältiger wirtschaftlicher Interessen.
Der Ordoliberalismus und die Soziale Marktwirtschaft spielen auch für moderne Wirtschaftsordnungen eine wichtige Rolle, z.B. für die Wirtschaftsordnung der EU (wie sie im EG-Vertrag zum Ausdruck kommt). Dabei bemüht man sich, die Soziale Marktwirtschaft den heutigen wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Verhältnissen anzupassen, z.B. die Probleme des übertriebenen Wohlfahrtsstaates oder des starren Arbeitsmarktes, zu dem sie geführt hat, abzubauen und auch der Globalisierung der Wirtschaft gerecht zu werden. Speziell die CDU vertritt eine "Neue Soziale Marktwirtschaft".
As we approach the twenty-first
century, a remarkable convergence
of political and economic institutions has taken place
around the world. Earlier in this century, deep ideological cleavages
divided the world's societies. Monarchy, fascism,
liberal democracy, and communism were bitter
competitors for political supremacy, while different
countries chose the divergent
economic paths of protectionism,
corporatism, the free market, and socialist
centralized planning. Today virtually all advanced
countries have adopted, or are trying to adopt,
liberal democratic political institutions, and a great
number have simultaneously moved in the direction of market-oriented economies
and integration into the global
capitalist division of labor.
As I have argued elsewhere, this movement constitutes
an "end of history" in the Marxist-Hegelian sense of
History as a broad evolution of human societies
advancing toward a final goal. As modern
technology unfolds, it shapes national
economies in a coherent fashion, interlocking
them in a vast global economy. The
increasing complexity and information intensity of
modern life at the same time renders centralized economic planning
extremely difficult. The enormous prosperity
created by technology-driven capitalism, in turn,
serves as an incubator
for a liberal regime of universal and equal rights, in
which the struggle for recognition of human dignity
culminates. While many countries have had trouble
creating the institutions of democracy and free
markets, and others, especially in parts of the former
communist world, have slid backward into fascism or
anarchy, the world's advanced countries have no
alternative model of political and economic
organization other than democratic
capitalism to which they can aspire.
This convergence of institutions around the model of
democratic capitalism, however, has not meant an end
to society's challenges. Within a given institutional framework,
societies can be richer or poorer, or have more or
less satisfying social and spiritual lives. But a
corollary to the convergence of institutions at the
"end of history" is the widespread acknowledgment that
in postindustrial societies,
further improvements cannot be achieved through
ambitious social engineering. ... Today, having
abandoned the promise of social
engineering, virtually all serious
observers understand that liberal and economic
institutions depend on a healthy and dynamic civil
society for their vitality.
: ÜBERSETZUNG : mit ein bisschen
Hilfe von Google.translate :
Zur menschlichen
Situation am Ende der Geschichte
Während wir uns dem 21. Jahrhundert nähern, hat
auf der ganzen Welt eine bemerkenswerte
Konvergenz politischer und wirtschaftlicher
Institutionen stattgefunden.
Zu
Beginn dieses Jahrhunderts spalteten tiefe
ideologische Spaltungen die Gesellschaften der
Welt. Monarchie, Faschismus, liberale
Demokratie und Kommunismus waren erbitterte
Konkurrenten um die politische Vorherrschaft,
während verschiedene Länder die
unterschiedlichen wirtschaftlichen Wege des
Protektionismus, des Korporatismus, des freien
Marktes und der sozialistischen Zentralplanung
einschlugen. Heute haben praktisch
alle fortgeschrittenen Länder liberale
demokratische politische Institutionen
eingeführt oder versuchen dies, und viele haben
sich gleichzeitig in Richtung marktorientierter
Ökonomien und Integration in die globale
kapitalistische Arbeitsteilung bewegt.
Wie
ich an anderer Stelle argumentiert habe, stellt
diese Bewegung ein „Ende der Geschichte“ im
marxistisch-hegelianischen Verständnis von
Geschichte als einer breiten Evolution
menschlicher Gesellschaften dar, die einem
endgültigen Ziel entgegenschreiten.
Die
Entfaltung moderner Technologie formt nationale
Volkswirtschaften auf kohärente Weise und
verzahnt sie mit einer riesigen globalen
Wirtschaft. Gleichzeitig macht
die zunehmende Komplexität und
Informationsintensität des modernen Lebens eine
zentralisierte Wirtschaftsplanung extrem
schwierig.
Der
enorme Wohlstand des technologiegetriebenen
Kapitalismus wiederum dient als Inkubator für
ein liberales Regime universeller und gleicher
Rechte, in dem der Kampf um die Anerkennung der
Menschenwürde kulminiert. Während
viele Länder Schwierigkeiten hatten, die
Institutionen der Demokratie und der freien
Märkte zu schaffen, und andere, insbesondere in
Teilen der ehemaligen kommunistischen Welt,
rückwärts in den Faschismus oder die Anarchie
abgerutscht sind, haben die fortgeschrittenen
Länder der Welt kein anderes Modell der
politischen und wirtschaftlichen Organisation
als demokratischen Kapitalismus, den
sie anstreben können.
Diese
Konvergenz der Institutionen um das Modell des
demokratischen Kapitalismus hat jedoch nicht das
Ende der gesellschaftlichen Herausforderungen
bedeutet. Innerhalb eines
gegebenen institutionellen Rahmens können
Gesellschaften reicher oder ärmer sein oder ein
mehr oder weniger befriedigendes soziales und
spirituelles Leben führen.
Aber
eine logische Folge der Konvergenz von
Institutionen am „Ende der Geschichte“ ist die
weit verbreitete Erkenntnis, dass in
postindustriellen Gesellschaften weitere
Verbesserungen nicht durch ehrgeiziges Social
Engineering erreicht werden können.
...
Heute, nachdem sie das Versprechen des Social
Engineering aufgegeben haben, verstehen
praktisch alle ernsthaften Beobachter, dass
liberale und wirtschaftliche Institutionen für
ihre Vitalität von einer gesunden und
dynamischen Zivilgesellschaft abhängen.
: Quelle :
Prof.
Francis Fukuyama, Ph.D.
Trust
The Social Virtues and the Creation of Prosperity
Penguin Books Ltd, London, 1996
Seiten 3 und 4
oben
Ende der Geschichte ...
"The End of History and the Last Man" ist ein
bekanntes Buch des amerikanischen
Politikwissenschaftlers Francis Fukuyama. In diesem
Buch vertritt dieser die These, dass die
wirtschaftliche Entwicklung nach dem Zusammenbruch des
Kommunismus in einem demokratischen Kapitalismus, zu
dem es im globalen Zusammenhang keine Alternative
gibt, kulminiert.
Konvergenz ...
"Konvergenz" ist seit dem Zusammenbruch der
kommunistischen Systeme in Mittelund Osteuropa ein
häufig gebrauchter Ausdruck. Es geht dabei um die
Tatsache der gegenseitigen Annäherung der
Gesellschaftsund Wirtschaftsordnungen (wobei man in
Wirklichkeit eine Annäherung der früheren
kommunistischen Volkswirtschaften an die westlichen
Systeme vor Augen hat) bzw. um die Frage, wie und wie
schnell diese Annäherung vor sich gehen soll.
Ideologische Spaltungen ...
Besser wäre der (nicht mehr so wörtliche) Ausdruck
"ideologische Gräben". Im Folgenden nennt Fukuyama
jene Gesellschaftsordnungen und Ideologien, die das
zwanzigste Jahrhundert am meisten beeinflusst haben:
Monarchie, Faschismus, liberale Demokratie und
Kommunismus.
Die divergierenden wirtschaftlichen Wege ...
In der Folge nennt Fukuyama einige unterschiedliche
Wirtschaftsordnungen des zwanzigsten Jahrhunderts,
nämlich Protektionismus (ein System mit ausgeprägtem
Schutz der für die Volkswirtschaft, z.B. als
Arbeitgeber, bedeutenden Betriebe und Branchen vor
Konkurrenz, insbesondere ausländischer Konkurrenz),
Korporatismus (eine Wirtschaftsordnung, in der
Verbände, insbesondere jene der Arbeitnehmer und der
Arbeitgeber, einen bestimmenden Einfluss haben), freie
Marktwirtschaft und Sozialistische Planwirtschaft.
Marktorientierte Volkswirtschaften ...
"Marktorientierte Volkswirtschaften" dient als
Überbegriff für reale Wirtschaftsordnungen, deren
wichtigster Koordinationsmechanismus das Preissystem
freier Märkte ist. Dazu gehören vor allem die Soziale
Marktwirtschaft und die Sozialistische
Marktwirtschaft.
Globale kapitalistische Arbeitsteilung ...
Die globale kapitalistische Arbeitsteilung führt
aufgrund der Öffnung der Märkte nach außen (die dem
liberalistischen Gedankengut entspricht) im Idealfall
dazu, dass die einzelnen Volkswirtschaften jene Güter
produzieren, bei denen sie die größten
Produktionsvorteile, z.B. die niedrigsten Kosten oder
das beste Know-how, haben.
Moderne Technologie ...
Der Autor nennt hier die Entwicklung der modernen
Technologie als einen Grund für die Kohärenz der
Volkswirtschaften. Dies beruht auf der Überlegung,
dass die Entwicklung und die Anwendung moderner
Technologien überall ähnliche wirtschaftliche
Vorgangsweisen (z.B. marktwirtschaftliche Mechanismen
zur Aufrechterhaltung der Innovationskraft) erfordern.
Wobei sie sie in einer riesigen globalen Wirtschaft
verbindet.
Viele Wirtschaftsfachleute sind der Ansicht, dass
gerade Technologie als immaterielles Gut leicht
international transferierbar ist und daher die
internationale Arbeitsteilung fördert. Dies gilt
allerdings eher für bereits hochentwickelte Länder.
Zentralisierte wirtschaftliche Planung ...
Der Autor vertritt hier die berechtigte Meinung, dass
die zunehmende Komplexität des Wirtschaftslebens eine
zentralisierte wirtschaftliche Planung (wie sie in der
Sozialistischen Planwirtschaft erfolgte) extrem
schwierig macht. Tatsächlich wurden die
Planungsmethoden totalitär-sozialistischer
Volkswirtschaften auch deshalb kritisiert, weil die
Planungsmethoden (die im Wesentlichen auf
Mengenbilanzen beruhten) die volkswirtschaftlichen
Zusammenhänge nicht ausreichend darstellen konnten.
Prosperität ...
"Prosperität" bedeutet hier Wohlstand einer
Gesellschaft, vor allem herbeigeführt durch
Wirtschaftswachstum. Der "technologie-getriebene"
Kapitalismus (nämlich verschiedene reale Formen von
freien Marktwirtschaften mit Technologie-Orientierung)
haben die größte Prosperität erreicht.
Diskussionswürdig bleibt, wie sehr das auf Kosten
anderer Volkswirtschaften erfolgt ist. Allerdings
vertreten die liberalen Ökonomen die Meinung, dass
eine allgemeine Einführung marktwirtschaftlich
orientierter Systeme auch wirtschaftlich nicht
entwickelten Ländern Prosperität bringen kann.
Inkubator ...
Wörtliche bedeutet "Inkubator" "Brutkasten". Der
Ausdruck wird in der Wirtschaft häufig verwendet, wenn
es um die Darstellung von Bedingungen geht, unter
denen sich eine wirtschaftliche Organisationseinheit
(z.B. eine Volkswirtschaft oder ein Betrieb) rasch
entwickeln kann. Vielfach werden Gründerzentren oder
Technologiezentren auch als "Inkubatoren" bezeichnet.
Demokratischer Kapitalismus ...
"Demokratischer Kapitalismus" ist nach Fukuyama jene
Gesellschaftsordnung, zu der wirtschaftlich
entwickelte Länder konvergieren. Fukuyama hat hier
eine "civil society" (eine "pluralistische
Gesellschaft") vor Augen, in der eine an der freien
Marktwirtschaft orientierte reale Wirtschaftsordnung,
z.B. Soziale Marktwirtschaft, praktiziert wird.
("Soziale Marktwirtschaft" ist allerdings ein
Ausdruck, der fast nur in deutschsprechenden Ländern
verbreitet ist.)
Institutioneller Rahmen ...
Der Autor meint hier, dass jede Gesellschaft andere
Traditionen, Gebräuche und Institutionen hat, auch
wenn sie z.B. zum demokratischen Kapitalismus zu
zählen ist. Auf Grund dieser Unterschiede kann sich
die wirtschaftliche Entwicklung unterschiedlich
gestalten, auch nach dem von ihm festgestellten "end
of history".
(In) postindustriellen Gesellschaften ...
"Post-(= nach-)industrielle Gesellschaften" sind jene,
in denen es keine wirtschaftliche Dominanz der
Industrie mehr gibt. In der Wirtschaft solcher
Gesellschaften spielen Dienstleistungen die
dominierende Rolle. Die Dienstleistungsbranchen lösen
die Industrie allerdings meistens nicht ab, sondern
sie ergänzen sie. Außerdem wandeln sich die
Industriebetriebe selbst zu Betrieben, die neben
materiellen Gütern auch zahlreiche Dienstleistungen
anbieten.
Soziales Engineering ...
Der Ausdruck "social engineering" lässt sich kaum mit
einem deutschen Wort übersetzen. "Soziales
Engineering" bedeutet, mit großen, auf eine
Veränderung der Gesellschaft und der Wirtschaft
zielenden Programmen, zu arbeiten. Fukuyama vertritt
die Meinung, dass solche Programme meistens scheitern.

| Lesen vielleicht doch die "Maßregeln" für die Machtergreifung des Proletariats ! |
Ein Gespenst geht um in Europa das Gespenst des Kommunismus. Alle Mächte des alten Europa haben sich zu einer heiligen Hetzjagd gegen dies Gespenst verbündet, der Papst und der Zar, Metternich und Guizot, französische Radikale und deutsche Polizisten.
Wo ist die Oppostitionspartei, die nicht von ihren regierenden Gegnern als kommunistisch verschrien worden wäre, wo die Oppositionspartei, die der fortgeschritteneren Oppositionsleuten sowohl wie ihren reaktionären Gegnern den brandmarkenden Vorwurf des Kommunismus nicht zurückgeschleudert hätte?
Zweierlei geht aus dieser Tatsache hervor.
Der Kommunismus wird bereits von allen europäischen Mächten als eine Macht anerkannt.
Es ist hohe Zeit, daß die Kommunisten ihre Anschauungsweise, ihre Zwecke, ihre Tendenzen vor der ganzen Welt offen darlegen und dem Märchen vom Gespenst des Kommunismus ein Manifest der Partei selbst entgegenstellen.
Zu diesem Zweck haben sich Kommunisten der verschiedensten Nationalität in London versammelt und das folgende Manifest entworfen, das in englischer, französischer, deutscher, italienischer, flämischer und dänischer Sprache veröffentlicht wird.
I Bourgeois und Proletarier
Die Geschichte aller bisherigen Gesellschaft ist die Geschichte von Klassenkämpfen.
Freier und Sklave, Patrizier und Plebejer, Baron und Leibeigener, Zunftbürger und Gesell, kurz, Unterdrücker und Unterdrückte standen in stetem Gegensatz zueinander, führten einen ununterbrochenen, bald versteckten, bald offenen Kampf, einen Kampf, der jedesmal mit einer revolutionären Umgestaltung der ganzen Gesellschaft endete oder mit dem gemeinsamen Untergang der kämpfenden Klassen.
In den früheren Epochen der Geschichte finden wir fast überall eine vollständige Gliederung der Gesellschaft in verschiedene Stände, eine mannigfaltige Abstufung der gesellschaftlichen Stellungen. Im alten Rom haben wir Patrizier, Ritter, Plebejer, Sklaven; im Mittelalter Feudalherren, Vasallen, Zunftbürger, Gesellen, Leibeigene, und noch dazu in fast jeder dieser Klassen wieder besondere Abstufungen.
Die aus dem Untergang der feudalen Gesellschaft hervorgegangene moderne bürgerliche Gesellschaft hat die Klassengegensätze nicht aufgehoben. Sie hat nur neue Klassen, neue Bedingungen der Unterdrückung, neue Gestaltungen des Kampfes an die Stelle der alten gesetzt.
Unsere Epoche, die Epoche der Bourgeoisie, zeichnet sich jedoch dadurch aus, daß sie die Klassengegensätze vereinfacht hat. Die ganze Gesellschaft spaltet sich mehr und mehr in zwei große feindliche Lager, in zwei große, einander direkt gegenüberstehende Klassen: Bourgeoisie und Proletariat.
Aus den Leibeigenen des Mittelalters gingen die Pfahlbürger der ersten Städte hervor; aus dieser Pfahlbürgerschaft entwickelten sich die ersten Elemente der Bourgeoisie.
Die Entdeckung Amerikas, die Umschiffung Afrikas schufen der aufkommenden Bourgeoisie ein neues Terrain. Der ostindische und chinesische Markt, die Kolonisierung von Amerika, der Austausch mit den Kolonien, die Vermehrung der Tauschmittel und der Waren überhaupt gaben dem Handel, der Schiffahrt, der Industrie einen nie gekannten Aufschwung und damit dem revolutionären Element in der zerfallenden feudalen Gesellschaft eine rasche Entwicklung.
Die bisherige feudale oder zünftige Betriebsweise der Industrie reichte nicht mehr aus für den mit neuen Märkten anwachsenden Bedarf. Die Manufaktur trat an ihre Stelle. Die Zunftmeister wurden verdrängt durch den industriellen Mittelstand; die Teilung der Arbeit zwischen den verschiedenen Korporationen verschwand vor der Teilung der Arbeit in der einzelnen Werkstatt selbst.
Aber immer wuchsen die Märkte, immer stieg der Bedarf. Auch die Manufaktur reichte nicht mehr aus. Da revolutionierte der Dampf und die Maschinerie die industrielle Produktion. An die Stelle der Manufaktur trat die moderne große Industrie, an die Stelle des industriellen Mittelstandes traten die industriellen Millionäre, die Chefs ganzer industrieller Armeen, die modernen Bourgeois.
Die große Industrie hat den Weltmarkt hergestellt, den die Entdeckung Amerikas vorbereitete. Der Weltmarkt hat dem Handel, der Schiffahrt, den Landkommunikationen eine unermeßliche Entwicklung gegeben. Diese hat wieder auf die Ausdehnung der Industrie zurückgewirkt, und in demselben Maße, worin Industrie, Handel, Schiffahrt, Eisenbahnen sich ausdehnten, in demselben Maße entwickelte sich die Bourgeoisie, vermehrte sie ihre Kapitalien, drängte sie alle vom Mittelalter her überlieferten Klassen in den Hintergrund.
Wir sehen also, wie die moderne Bourgeoisie selbst das Produkt eines langen Entwicklungsganges, einer Reihe von Umwälzungen in der Produktionsund Verkehrsweise ist.
Jede dieser Entwicklungsstufen der Bourgeoisie war begleitet von einem entsprechenden politischen Fortschritt. Unterdrückter Stand unter der Herrschaft der Feudalherren, bewaffnete und sich selbst verwaltende Assoziation in der Kommune, hier unabhängige städtische Republik, dort dritter steuerpflichtiger Stand der Monarchie, dann zur Zeit der Manufaktur Gegengewicht gegen den Adel in der ständischen oder in der absoluten Monarchie, Hauptgrundlage der großen Monarchien überhaupt, erkämpfte sie sich endlich seit der Herstellung der großen Industdie und des Weltmarktes im modernen Repräsentativstaat die ausschließliche politische Herrschaft. Die moderne Staatsgewalt ist nur ein Ausschuß, der die gemeinschaftlichen Geschäfte der ganzen Bourgeoisklasse verwaltet.
Die Bourgeoisie hat in der Geschichte eine höchst revolutionäre Rolle gespielt.
Die Bourgeoisie, wo sie zur Herrschaft gekommen, hat alle feudalen, patriarchalischen, idyllischen Verhältnisse zerstört. Sie hat die buntscheckigen Feudalbande, die den Menschen an seinen natürlichen Vorgesetzten knüpften, unbarmherzig zerrissen und kein anderes Band zwischen Mensch und Mensch übriggelasssen als das nackte Interesse, als die gefühllose "bare Zahlung". Sie hat die heiligen Schauer der frommen Schwärmerei, der ritterlichen Begeisterung, der spießbürgerlichen Wehmut in dem eiskalten Wasser egoistischer Berechnung ertränkt. Sie hat die persönliche Würde in den Tauschwert aufgelöst und an die Stelle der zahllosen verbrieftfen und wohlerworbenen Freiheiten die eine gewissenlose Handelsfreiheit gesetzt. Sie hat, mit einem Wort, an die Stelle der mit religiösen und politischen Illusionen verhüllten Ausbeutung die offene, unverschämtel, direkte, dürre Ausbeutung gesetzt.
Die Bourgeoisie hat alle bisher ehrwürdigen und mit frommer Scheu betrachteten Tätigkeiten ihres Heiligenscheins entkleidet. Sie hat den Arzt, den Juristen, den Pfaffen, den Poetenl, den Mann der Wissenschaft in ihre bezahlten Lohnarbeiter verwandelt.
Die Bourgeoisie hat dem Familienverhältnis seinen rührend-sentimentalen Schleier abgerissen und es auf ein reines Geldverhältnis zurückgeführt.
Die Bourgeoisie hat enthüllt, wie die brutale Kraftäußerung, die die Reaktion so sehr am Mittelalter bewundert, in der trägsten Bärenhäuterei ihre passende Ergänzung fand. Erst sie hat bewiesen, was die Tätigkeit der Menschen zustande bringen kann. Sie hat ganz andere Wunderwerke vollbracht als ägyptische Pyramiden, römische Wasserleitungen und gotische Kathedralen, sie hat ganz andere Züge ausgeführt als Völkerwanderungen und Kreuzzüge.
Die Bourgeoisie kann nicht existieren, ohne die Produktionsinstrumente, also die Produktionsverhältnisse, also sämtliche gesellschaftlichen Verhältnisse fortwährend zu revolutionieren. Unveränderte Beibehaltung der alten Produktionsweise war dagegen die erste Existenzbedingung aller früheren industriellen Klassen. Die fortwährende Umwälzung der Produktion, die ununterbrochene Erschütterung aller gesellschaftlichen Zustände, die ewige Unsicherheit und Bewegung zeichnet die Bourgeoisieepoche vor allen anderen aus. Alle festen eingerosteten Verhältnisse mit ihrem Gefolge von altehrwürdigen Vorstellungen und Anschauungen werden aufgelöst, alle neugebildeten veralten, ehe sie verknöchern können. Alles Ständische und Stehende verdampft, alles Heilige wird entweiht, und die Menschen sind endlich gezwungen, ihre Lebensstellung, ihre gegenseitigen Beziehungen mit nüchternen Augen anzusehen.
Das Bedürfnis nach einem stets ausgedehnteren Absatz für ihre Produkte jagt die Bourgeoisie über die ganze Erdkugel. Überall muß sie sich einnisten, überall anbauen, überall Verbindungen herstellen.
Die Bourgeoisie hat durch ihre Exploitation des Weltmarkts die Produktion und Konsumtion aller Länder kosmopolitisch gestaltet. Sie hat zum großen Bedauern der Reaktionäre den nationalen Boden der Industrie unter den Füßen weggezogen. Die uralten nationalen Industrien sind vernichtet worden und werden noch täglich vernichtet. Sie werden verdrängt durch neue Industrien, deren Einführung eine Lebensfrage für alle zivilisierten Nationen wird, durch Industrien, die nicht mehr einheimische Rohstoffe, sondern den entlegensten Zonen angehörige Rohstoffe verarbeiten und deren Fabrikate nicht nur im Lande selbst, sondern in allen Weltteilen zugleich verbraucht werden. An die Stelle der alten, durch Landeserzeugnisse befriedigten Bedürfnisse treten neue, welche die Produkte der entferntesten Länder und Klimate zu ihrer Befriedigung erheischen. An die Stelle der alten lokalen und nationalen Selbstgenügsamkeit und Abgeschlossenheit tritt ein allseitiger Verkehr, eine allseitige Abhängigkeit der Nationen voneinander. Und wie in der materiellen, so auch in der geistigen Produktion. Die geistigen Erzeugnisse der einzelnen Nationen werden Gemeingut. Die nationale Einseitigkeit und Beschränktheit wird mehr und mehr unmöglich, und aus den vielen nationalen und lokalen Literaturen bildet sich eine Weltliteratur.
Die Bourgeoisie reißt durch die rasche Verbesserung aller Produktionsinstrumente, durch die unendlich erleichterten Kommunikationen alle, auch die barbarischsten Nationen in die Zivilisation. Die wohlfeilen Preise ihrer Waren sind die schwere Artillerie, mit der sie alle chinesischen Mauern in den Grund schießt, mit der sie den hartnäckigsten Fremdenhaß der Barbaren zur Kapitulation zwingt. Sie zwingt alle Nationen, die Produktionsweise der Bourgeoisie sich anzueignen, wenn sie nicht zugrunde gehn wollen; sie zwingt sie, die sogenannte Zivilisation bei sich selbst einzuführen, d.h. Bourgeois zu werden. Mit einem Worte, sie schafft sich eine Welt nach ihrem eigenen Bilde.
Die Bourgeoisie hat das Land der Herrschaft der Städte unterworfen. Sie hat enorme Städte geschaffen, sie hat die Zahl der städtischen Bevölkerung gegenüber der ländlichen in hohem Grade vermehrt und so einen bedeutenden Teil der Bevölkerung dem Idiotismus des Landlebens entrissen. Wie sie das Land von der Stadt, hat sie die barbarischen und halbbarbarischen Länder von den zivilisierten, die Bauernvölker von den Bourgeoisvölkern, den Orient vom Okzident abhängig gemacht.
Die Bourgeoisie hebt mehr und mehr die Zersplitterung der Produktionsmittel, des Besitzes und der Bevölkerung auf. Sie hat die Bevölkerung agglomeriert, die Produktionsmittel zentralisiert und das Eigentum in wenigen Händen konzentriert. Die notwendige Folge hiervon war die politische Zentralisation. Unabhängigel, fast nur verbündete Provinzen mit verschiedenen Interessen, Gesetzen, Regierungen und Zöllen wurden zusammengedrängt in eine Nation, eine Regierung, ein Gesetz, ein nationales Klasseninteresse, eine Douanenlinie.
Die Bourgeoisie hat in ihrer kaum hundertjährigen Klassenherrschaft massenhaftere und kolossalere Produktionskräfte geschaffen als alle vergangenen Generationen zusammen. Unterjochung der Naturkräfte, Maschinerie, Anwendung der Chemie auf Industrie und Ackerbau, Dampfschiffahrt, Eisenbahnen, elektrische Telegraphen, Urbarmachung ganzer Weltteile, Schiffbarmachung der Flüsse, ganze aus dem Boden hervorgestampfte Bevölkerungen welches frühere Jahrhundert ahnte, daß solche Produktionskräfte im Schoß der gesellschaftlichen Arbeit schlummerten.
Wir haben also gesehn: Die Produktionsund Verkehrsmittel, auf deren Grundlage sich die Bourgeoisie heranbildete, wurden in der feudalen Gesellschaft erzeugt. Auf einer gewissen Stufe der Entwicklung dieser Produktionsund Verkehrsmittel entsprachen die Verhältnisse, worin die feudale Gesellschaft produzierte und austauschte, die feudale Organisation der Agrikultur und Manufaktur, mit einem Wort die feudalen Eigentumsverhältnisse den schon entwickelten Produktivkräften nicht mehr. Sie hemmten die Produktion, statt sie zu fördern. Sie verwandelten sich in ebenso viele Fesseln. Sie mußten gesprengt werden, sie wurden gesprengt.
An ihre Stelle trat die freie Konkurrenz mit der ihr angemessenen gesellschaftlichen und politischen Konstitution, mit der ökonomischen und politischen Herrschaft der Bourgeoisklasse.
Unter unsern Augen geht eine ähnliche Bewegung vor. Die bürgerlichen Produktionsund Verkehrsverhältnisse, die bürgerlichen Eigentumsverhältnisse, die moderne bürgerliche Gesellschaft, die so gewaltige Produktionsund Verkehrsmittel hervorgezaubert hat, gleicht dem Hexenmeister, der die unterirdischen Gewalten nicht mehr zu beherrschen vermag, die er heraufbeschwor. Seit Dezennien ist die Geschichte der Industrie und des Handels nur die Geschichte der Empörung der modernen Produktivkräfte gegen die modernen Produktionsverhältnisse, gegen die Eigentumsverhältnisse, welche die Lebensbedingungen der Bourgeoisie und ihrer Herrschaft sind. Es genügt, die Handelskrisen zu nennen, welche in ihrer periodischen Wiederkehr immer drohender die Existenz der ganzen bürgerlichen Gesellschaft in Frage stellen. In den Handelskrisen wird ein großer Teil nicht nur der erzeugten Produkte, sondern der bereits geschaffenen Produktivkräfte regelmäßig vernichtet. In den Krisen bricht eine gesellschaftliche Epidemie aus, welche allen früheren Epochen als ein Widersinn erschienen wäre die Epidemie der Überproduktion. Die Gesellschaft findet sich plötzlich in einen Zustand momentaner Barbarei zurückversetzt; eine Hungersnot, ein allgemeiner Vernichtungskrieg scheinen ihr alle Lebensmittel abgeschnitten zu haben; die Industrie, der Handel scheinen vernichtet, und warum? Weil sie zuviel Zivilisation, zuviel Lebensmittel, zuviel Industrie, zuviel Handel besitzt. Die Produktivkräfte, die ihr zur Verfügung stehen, dienen nicht mehr zur Beförderung der bürgerlichen Eigentumsverhältnisse; im Gegenteil, sie sind zu gewaltig für diese Verhältnisse geworden, sie werden von ihnen gehemmt; und sobald sie dies Hemmnis überwinden, bringen sie die ganze bürgerliche Gesellschaft in Unordnung, gefährden sie die Existenz des bürgerlichen Eigentums. Die bürgerlichen Verhältnisse sind zu eng geworden, um den von ihnen erzeugten Reichtum zu fassen. Wodurch überwindet die Bourgeoisie die Krisen? Einerseits durch die erzwungene Vernichtung einer Masse von Produktivkräften; andererseits durch die Eroberung neuer Märkte und die gründlichere Ausbeutung alter Märkte. Wodurch also? Dadurch, daß sie allseitigere und gewaltigere Krisen vorbereitet und die Mittel, den Krisen vorzubeugen, vermindert.
Die Waffen, womit die Bourgeoisie den Feudalismus zu Boden geschlagen hat, richtet sich jetzt gegen die Bourgeoisie selbst.
Aber die Bourgeoisie hat nicht nur die Waffen geschmiedet, die ihr den Tod bringen; sie hat auch die Männer gezeugt, die diese Waffen führen werden die modernen Arbeiter, die Proletatier.
In demselben Maße, worin sich die Bourgeoisie, d.h. das Kapital, entwickelt, in demselben Maße entwickelt sich das Proletariat, die Klasse der modernen Arbeiter, die nur solange leben, als sie Arbeit finden, und die nur so lange Arbeit finden, als ihre Arbeit das Kapital vermehrt. Diese Arbeiter, die sich stückweis verkaufen müssen, sind eine Ware wie jeder andere Handelsartikel und daher gleichmäßig allen Wechselfällen der Konkurrenz, allen Schwankungen des Marktes ausgesetzt.
Die Arbeit der Proletarier hat durch die Ausdehnung der Maschinerie und die Teilung der Arbeit allen selbständigen Charakter und damit allen Reiz für die Arbeiter verloren. Er wird ein bloßes Zubehör der Maschine, von dem nur der einfachste, eintönigste, am leichtesten erlernbare Handgriff verlangt wird. Die Kosten, die der Arbeiter verursacht, beschränken sich daher fast nur auf die Lebensmittel, die er zu seinem Unterhalt und zur Fortpflanzung seiner Race bedarf. Der Preis einer Ware, also auch der Arbeit, ist aber gleich ihren Produktionskosten. In demselben Maße, in dem die Widerwärtigkeit der Arbeit wächst, nimmt daher der Lohn ab. Noch mehr, in demselben Maße, wie Maschinerie und Teilung der Arbeit zunehmen, in demselben Maße nimmt auch die Masse der Arbeit zu, sei es durch Vermehrung der Arbeitsstunden, sei es durch Vermehrung der in einer gegebenen Zeit geforderten Arbeit, beschleunigten Lauf der Maschinen usw.
Die moderne Industrie hat die kleine Werkstube des patriarchalischen Meisters in die große Fabrik des industriellen Kapitalisten verwandelt. Arbeitermassen, in der Fabrik zusammengedrängt, werden soldatisch organisiert. Sie werden als gemeine Industriesoldaten unter die Aufsicht einer vollständigen Hierarchie von Unteroffizieren und Offizieren gestellt. Sie sind nicht nur Knechte der Bourgeoisklasse, des Bourgeoisstaates, sie sind täglich und stündlich geknechtet von der Maschine, von dem Aufseher und vor allem von den einzelnen fabrizierenden Bourgeois selbst. Diese Despotie ist um so kleinlicher, gehässiger, erbitterter, je offener sie den Erwerb als ihren Zweck proklamiert.
Je weniger die Handarbeit Geschicklichkeit und Kraftäußerung erheischt, d.h. je mehr die moderne Industrie sich entwickelt, desto mehr wird die Arbeit der Männer durch die der Weiber verdrängt. Geschlechtsund Altersunterschiede haben keine gesellschaftliche Geltung mehr für die Arbeiterklasse. Es gibt nur noch Arbeitsinstrumente, die je nach Alter und Geschlecht verschiedene Kosten machen.
Ist die Ausbeutung des Arbeiters durch den Fabrikanten so weit beendigt, daß er seinen Arbeitslohn bar ausgezahlt erhält, so fallen die andern Teile der Bourgeoisie über ihn her, der Hausbesitzer, der Krämer, der Pfandleiher usw.
Die bisherigen kleinen Mittelstände, die kleinen Industriellen, Kaufleute und Rentiers, die Handwerker und Bauern, alle diese Klassen fallen ins Proletariat hinab, teils dadurch, daß ihr kleines Kapital für den Betrieb der großen Industrie nicht ausreicht und der Konkurrenz mit den größeren Kapitalisten erliegt, teils dadurch, daß ihre Geschicklichkeit von neuen Produktionsweisen entwertet wird. So rekrutiert sich das Proletariat aus allen Klassen der Bevölkerung.
Das Proletariat macht verschiedene Entwicklungsstufen durch. Sein Kampf gegen die Bourgeoisie beginnt mit seiner Existenz.
Im Anfang kämpfen die einzelnen Arbeiter, dann die Arbeiter einer Fabrik, dann die Arbeiter eines Arbeitszweiges an einem Ort gegen den einzelnen Bourgeois, der sie direkt ausbeutet. Sie richten ihre Angriffe nicht nur gegen die bürgerlichen Produktionsverhältnisse, sie richten sie gegen die Produktionsverhältnisse selbst; die vernichten die fremden konkurrierenden Waren, sie zerschlagen die Maschinen, sie stecken die Fabriken in Brand, sie suchen die untergegangene Stellung des mittel alterlichen Arbeiters wiederzuerringen.
Auf dieser Stufe bilden die Arbeiter eine über das ganze Land zerstreute und durch die Konkurrenz zersplitterte Masse. Massenhaftes Zusammenhalten der Arbeiter ist noch nicht die Folge ihrer eigenen Vereinigung, sondern die Folge der Vereinigung der Bourgeoisie, die zur Erreichung ihrer eigenen politischen Zwecke das ganze Proletariat in Bewegung setzen muß und es einstweilen noch kann. Auf dieser Stufe bekämpfen die Proletarier also nicht ihre Feinde, sondern die Feinde ihrer Feinde, die Reste der absoluten Monarchie, die Grundeigentümer, die nichtindustrielle Bourgeoisie, die Kleinbürger. Die ganze geschichtliche Bewegung ist so in den Händen der Bourgeoisie konzentriert; jeder Sieg, der so errungen wird, ist ein Sieg der Bourgeoisie.
Aber mit der Entwicklung der Industrie vermehrt sich nicht nur das Proletariat; es wird in größeren Massen zusammengedrängt, seine Kraft wächst, und es fühlt sie mehr. Die Interessen, die Lebenslagen innerhalb des Proletariats gleichen sich immer mehr aus, indem die Maschinerie mehr und mehr die Unterschiede der Arbeit verwischt und den Lohn fast überall auf ein gleich niedriges Niveau herabdrückt. Die wachsende Konkurrenz der Bourgeoisie unter sich und die daraus hervorgehenden Handelskrisen machen den Lohn der Arbeiter immer schwankender; die immer rascher sich entwickelnde, unaufhörliche Verbesserung der Maschinerie macht ihre ganze Lebensstellung immer unsicherer; immer mehr nehmen die Kollisionen zwischen dem einzelnen Arbeiter und dem einzelnen Bourgeois den Charakter von Kollisionen zweier Klassen an. Die Arbeiter beginnen damit, Koalitionen gegen die Bourgeios zu bilden; sie treten zusammen zur Behauptung ihres Arbeitslohns. Sie stiften selbst dauernde Assoziationen, um sich für die gelegentlichen Empörungen zu verproviantieren. Stellenweis bricht der Kampf in Emeuten aus.
Von Zeit zu Zeit siegen die Arbeiter, aber nur vorübergehend. Das eigentliche Resultat ihrer Kämpfe ist nicht der unmittelbare Erfolg, sondern die immer weiter um sich greifende Vereinigung der Arbeiter. Sie wird befördert durch die wachsenden Kommunikationsmittel, die von der großen Industrie erzeugt werden und die Arbeiter der verschiedenen Lokalitäten miteinander in Verbindung setzen. Es bedarf aber bloß der Verbindung, um die vielen Lokalkämpfe von überall gleichem Charakter zu einem nationalen, zu einem Klassenkampf zu zentralisieren. Jeder Klassenkampf ist aber ein politischer Kampf. Und die Vereinigung, zu der die Bürger des Mittelalters mit ihren Vizinalwegen Jahrhunderte bedurften, bringen die modernen Proletarier mit den Eisenbahnen in wenigen Jahren zustande.
Diese Organisation der Proletarier zur Klasse, und damit zur politschen Partei, wird jeden Augenblick wieder gesprengt durch die Konkurrenz unter den Arbeitern selbst. Aber sie ersteht immer wieder, stärker, fester, mächtiger. Sie erzwingt die Anerkennung einzelner Interessen der Arbeiter in Gesetzesform, indem sie die Spaltungen der Bourgeoisie unter sich benutzt. So die Zehnstundenbill in England.
Die Kollisionen der alten Gesellschaft überhaupt fördern mannigfach den Entwicklungsgang des Proletariats. Die Bourgeoisie befindet sich in fortwährendem Kampfe: anfangs gegen die Aristokratie; später gegen die Teile der Bourgeiosie selbst, deren Interessen mit dem Fortschritt der Industrie in Widerspruch geraten; stets gegen die Bourgeoisie aller auswärtigen Länder. In allen diesen Kämpfen sieht sie sich genötigt, an das Proletariat zu appellieren, seine Hülfe in Anspruch zu nehmen und es so in die politische Bewegung hineinzureißen. Sie selbst führt also dem Proletariat ihre eigenen Bildungselemente, d.h. Waffen gegen sich selbst, zu.
Es werden ferner, wie wir sahen, durch den Fortschritt der Industrie ganze Bestandteile der herrschenden Klasse ins Proletariat hinabgeworfen oder wenigstens in ihren Lebensbedingungen bedroht. Auch sie führen dem Proletariat eine Masse Bildungselemente zu.
In Zeiten endlich, wo der Klassenkampf sich der Entscheidung nähert, nimmt der Auflösungsprozeß innerhalb der herrschenden Klasse, innerhalb der ganzen alten Gesellschaft, einen so heftigen, so grellen Charakter an, daß ein kleiner Teil der herrschenden Klasse sich von ihr lossagt und sich der revolutionären Klasse anschließt, der Klasse, welche die Zukunft in ihren Händen trägt. Wie daher früher ein Teil des Adels zur Bourgeoisie überging, so geht jetzt ein Teil der Bourgeoisie zum Proletariat über, und namentlich ein Teil der Bourgeoisideologen, welche zum theoretischen Verständnis der ganzen geschichtlichen Bewegung sich hinaufgearbeitet haben.
Von allen Klassen, welche heutzutage der Bourgeoisie gegenüberstehen, ist nur das Proletariat eine wirklich revolutionäre Klasse. Die übrigen Klassen verkommen und gehen unter mit der großen Industrie, das Proletariat ist ihr eigenstes Produkt.
Die Mittelstände, der kleine Industrielle, der kleine Kaufmann, der Handwerker, der Bauer, sie alle bekämpfen die Bourgeoisie, um ihre Existenz als Mittelstände vor dem Untergang zu sichern. Sie sind also nicht revolutionär, sondern konservativ. Noch mehr, sie sind reaktionär, sie suchen das Rad der Geschichte zurückzudrehen. Sind sie revolutionär, so sind sie es im Hinblick auf den ihnen bevorstehensen Übergang ins Proletariat, so verteidigen sie nicht ihre gegenwärtigen, sondern ihre zukünftigen Interessen, so verlassen sie ihren eigenen Standpunkt, um sich auf den des Proletariats zu stellen.
Das Lumpenproletariat, diese passive Verfaulung der untersten Schichten der alten Gesellschaft, wird durch eine proletarische Revolution stellenweise in die Bewegung hineingeschleudert, seiner ganzen Lebenslage nach wird es bereitwilliger sein, sich zu reaktionären Umtrieben erkaufen zu lassen.
Die Lebensbedingungen der alten Gesellschaft sind schon vernichtet in den Lebensbedingungen des Proletariats. Der Proletarier ist eigentumslos; sein Verhältnis zu Weib und Kindern hat nichts mehr gemein mit dem bürgerlichen Familienverhältnis; die moderne industrielle Arbeit, die moderne Unterjochung unter das Kapital, dieselbe in England wie in Frankreich, in Amerika wie in Deutschland, hat ihm allen nationalen Charakter abgestreift. Die Gesetze, die Moral, die Religion sind für ihn ebenso viele bürgerliche Vorurteile, hinter denen sich ebenso viele bürgerliche Interessen verstecken.
Alle früheren Klassen, die sich die Herrschaft eroberten, suchten ihre schon erworbene Lebensstellung zu sichern, indem sie die ganze Gesellschaft den Bedingungen ihres Erwerbs unterwarfen. Die Proletarier können sich die gesellschaftlichen Produktivkräfte nur erobern, indem die ihre eigene bisherige Aneignungsweise und damit die ganze bisherige Aneignungsweise abschaffen. Die Proletarier haben nichts von dem Ihrigen zu sichern, sie haben alle bisherigen Privatsicherheiten und Privatversicherungen zu zerstören.
Alle bisherigen Bewegungen waren Bewegungen von Minoritäten oder im Interesse von Minoritäten. Die proletarische Bewegung ist die selbständige Bewegung der ungeheuren Mehrzahl im Interesse der ungeheuren Mehrzahl. Das Proletariat, die unterste Schichte der jetzigen Gesellschaft, kann sich nicht erheben, nicht aufrichten, ohne daß der ganze Überbau der Schichten, die die offizielle Gesellschaft bilden, in die Luft gesprengt wird.
Obgleich nicht dem Inhalt, ist die Form nach der Kampf des Proletariats gegen die Bourgeoisie zunächst ein nationaler. Das Proletariat eines jeden Landes muß natürlich zuerst mit seiner eigenen Bourgeoisie fertig werden.
Indem wir die allgemeinsten Phasen der Entwicklung des Proletariats zeichneten, verfolgten wir den mehr oder minder versteckten Bürgerkrieg innerhalb der bestehenden Gesellschaft bis zu dem Punkt, wo er in eine offene Revolution ausbricht und durch den gewaltsamen Sturz der Bourgeoisie das Proletariat seine Herrschaft begründet.
Alle bisherige Gesellschaft beruhte, wie wir gesehn haben, auf dem Gegensatz unterdrückender und unterdrückter Klassen. Um aber eine Klasse unterdrücken zu können, müssen ihr Bedingungen gesichert sein, innerhalb derer sie wenigstens ihre knechtische Existenz fristen kann. Der Leibeigene hat sich zum Mitglied der Kommune in der Leibeigenschaft herangearbeitet wie der Kleinbürger zum Bourgeois unter dem Joch des feudalistischen Absolutismus. Der moderne Arbeiter dagegen, statt sich mit dem Fortschritt der Industrie zu heben, sinkt immer tiefer unter die Bedingungen seiner eigenen Klasse herab. Der Arbeiter wird zum Pauper, und der Pauperismus entwickelt sich noch schneller als Bevölkerung und Reichtum. Es tritt hiermit offen hervor, daß die Bourgeoisie unfähig ist, noch länger die herrschende Klasse der Gesellschaft zu bleiben und die Lebensbedingungen ihrer Klasse der Gesellschaft als regelndes Gesetz aufzuzwingen. Sie ist unfähig zu herrschen, weil sie unfähig ist, ihrem Sklaven die Existenz selbst innerhalb seiner Sklaverei zu sichern, weil sie gezwungen ist, ihn in eine Lage herabsinken zu lassen, wo sie ihn ernähren muß, statt von ihm ernährt zu werden. Die Gesellschaft kann nicht mehr unter ihr leben, d.h. ihr Leben ist nicht mehr verträglich mit der Gesellschaft.
Die wesentliche Bedingung für die Existenz und für die Herrschaft der Bourgeoisklasse ist die Anhäufung des Reichtums in den Händen von Privaten, die Bildung und Vermehrung des Kapitals; die Bedingung des Kapitals ist die Lohnarbeit. Die Lohnarbeit beruht ausschließlich auf der Konkurrenz der Arbeiter unter sich. Der Fortschritt der Industrie, dessen willenloser und widerstandsloser Träger die Bourgeoisie ist, setzt an die Stelle der Isolierung der Arbeiter durch die Konkurrenz ihre revolutionäre Vereinigung durch die Assoziation. Mit der Entwicklung der großen Industrie wird also unter den Füßen der Bourgeoisie die Grundlage selbst hinweggezogen, worauf sie produziert und die Produkte sich aneignet. Sie produziert vor allem ihren eigenen Totengräber. Ihr Untergang und der Sieg des Proletariats sind gleich unvermeidlich.
II Proletarier und Kommunisten
In welchem Verhältnis stehen die Kommunisten zu den Proletariern überhaupt?
Die Kommunisten sind keine besondere Partei gegenüber den andern Arbeiterparteien.
Sie haben keine von den Interessen des ganzen Proletariats getrennten Interessen.
Sie stellen keine besonderen Prinzipien auf, wonach sie die proletarische Bewegung modeln wollen.
Die Kommunisten unterscheiden sich von den übrigen proletarischen Parteien nur dadurch, daß sie einerseits in den verschiedenen nationalen Kämpfen der Proletarier die gemeinsamen, von der Nationalität unabhängigen Interessen des gesamten Proletariats hervorheben und zur Geltung bringen, andrerseits dadurch, daß sie in den verschiedenen Entwicklungsstufen, welche der Kampf zwischen Proletariat und Bourgeoisie durchläuft, stets das Interesse der Gesamtbewegung vertreten.
Die Kommunisten sind also praktisch der entschiedenste, immer weitertreibende Teil der Arbeiterparteien aller Länder; sie haben theoretisch vor der übrigen Masse des Proletariats die Einsicht in die Bedingungen, den Gang und die allgemeinen Resultate der proletarischen Bewegung voraus.
Der nächste Zweck der Kommunisten ist derselbe wie aller übrigen proletarischen Parteien: Bildung des Proletariats zur Klasse, Sturz der Bourgeoisieherrschaft, Eroberung der politischen Macht durch das Proletariat.
Die theoretischen Sätze der Kommunisten beruhen keineswegs auf Ideen, auf Prinzipien, die von diesem oder jenem Weltverbesserer erfunden oder entdeckt sind.
Sie ist nur allgemeine Ausdrücke tatsächlicher Verhältnisse eines existierenden Klassenkampfes, einer unter unsern Augen vor sich gehenden geschichtlichen Bewegung. Die Abschaffung bisheriger Eigentumsverhältnisse ist nichts den Kommunismus eigentümlich Bezeichnendes.
Alle Eigentumsverhältnisse waren einem beständigen geschichtlichen Wechsel, einer beständigen geschichtlichen Veränderung unterworfen.
Die Französische Revolution z.B. schaffte das Feudaleigentum zugunsten des bürgerlichen ab.
Was den Kommunismus auszeichnet, ist nicht die Abschaffung des Eigentums überhaupt, sondern die Abschaffung des bürgerlichen Eigentums.
Aber das moderne bürgerliche Privateigentum ist der letzte und vollendetste Ausdruck der Erzeugung und Aneignung der Produkte, die auf Klassengegensätzen, auf der Ausbeutung der einen durch die andern beruht.
In diesem Sinn können die Kommunisten ihre Theorie in dem einen Ausdruck: Aufhebung des Privateigentums, zusammenfassen.
Man hat uns Kommunisten vorgeworfen, wir wollten das persönlich erworbene, selbsterarbeitete Eigentum abschaffen; das Eigentum, welches die Grundlage aller persönlichen Freiheit, Tätigkeit und Selbständigkeit bilde.
Erarbeitetes, erworbenes, selbstverdientes Eigentum! Sprecht ihr von dem kleinbürgerlichen, kleinbäuerlichen Eigentum, welches dem bürgerlichen Eigentum vorherging? Wir brauchen es nicht abzuschaffen, die Entwicklung der Industrie hat es abgeschafft und schafft es täglich ab.
Oder sprecht ihr vom modernen bürgerlichen Privateigentum?
Schafft aber die Lohnarbeit, die Arbeit des Proletariers ihm Eigentum? Keineswegs. Sie schafft das Kapital, d.h. das Eigentum, welches die Lohnarbeit ausbeutet, welches sich nur unter der Bedingung vermehren kann, daß es neue Lohnarbeit erzeugt, um sie von neuem auszubeuten. Das Eigentum in seiner heutigen Gestalt bewegt sich in dem Gegensatz von Kapital und Lohnarbeit. Betrachten wir die beiden Seiten dieses Gegensatzes.
Kapitalist sein, heißt nicht nur eine rein persönliche, sondern eine gesellschaftliche Stellung in der Produktion einnehmen. Das Kapital ist ein gemeinschaftliches Produkt und kann nur durch eine gemeinsame Tätigkeit vieler Mitglieder, ja in letzter Instanz nur durch die gemeinsame Tätigkeit aller Mitglieder der Gesellschaft in Bewegung gesetzt werden.
Das Kapital ist also keine persönliche, es ist eine gesellschaftliche Macht.
Wenn also das Kapital in gemeinschaftliches, allen Mitgliedern der Gesellschaft angehöriges Eigentum verwandelt wird, so verwandelt sich nicht persönliches Eigentum in gesellschaftliches. Nur der gesellschaftliche Charakter des Eigentums verwandelt sich. Er verliert seinen Klassencharakter.
Kommen wir zur Lohnarbeit:
Der Durchschnittspreis der Lohnarbeit ist das Minimum des Arbeitslohnes, d.h. die Summe der Lebensmittel, die notwendig sind, um den Arbeiter als Arbeiter am Leben zu erhalten. Was also der Lohnarbeiter durch seine Tätigkeit sich aneignet, reicht bloß dazu hin, um sein nacktes Leben wieder zu erzeugen. Wir wollen diese persönliche Aneignung der Arbeitsprodukte zur Wiedererzeugung des unmittelbaren Lebens keineswegs abschaffen, eine Aneignung, die keine Reinertrag übrigläßt, der Macht über fremde Arbeit geben könnte. Wir wollen nur den elenden Charakter dieser Aneignung aufheben, worin der Arbeiter nur lebt, um das Kapital zu vermehren, nur so weit lebt, wie es das Interesse der herrschenden Klasse erheischt.
In der bürgerlichen Gesellschaft ist die lebendige Arbeit nur ein Mittel, die aufgehäufte Arbeit zu vermehren. In der kommunistischen Gesellschaft ist die aufgehäufte Arbeit nur ein Mittel, um den Lebensprozeß der Arbeiter zu erweitern, zu bereichern, zu befördern.
In der bürgerlichen Gesellschaft herscht also die Vergangenheit über die Gegenwart, in der kommunistischen die Gegenwart über die Vergangenheit. In der bürgerlichen Gesellschaft ist das Kapital selbständig und persönlich, während das tätige Individuum unselbständig und unpersönlich ist.
Und die Aufhebung dieses Verhältnisses nennt die Bourgeoisie Aufhebung der Persönlichkeit und Freiheit! Und mit Recht. Es handelt sich allerdings um die Aufhebung der Bourgeois-Persönlichkeit, -Selbständigkeit und -Freiheit.
Unter Freiheit versteht man innerhalb der jetzigen bürgerlichen Produktionsverhältnisse den freien Handel, den freien Kauf und Verkauf.
Fällt aber der Schacher, so fällt auch der freie Schacher. Die Redensarten vom freien Schacher, wie alle übrigen Freiheitsbravaden unserer Bourgeoisie, haben überhaupt nur einen Sinn gegenüber dem gebundenen Schacher, gegenüber dem geknechteten Bürger des Mittelalters, nicht aber gegenüber der kommunistischen Aufhebung des Schachers, der bürgerlichen Produktionsverhältnisse und der Bourgeoisie selbst.
Ihr entsetzt euch darüber, daß wir das Privateigentum aufheben wollen. Aber in eurer bestehenden Gesellschaft ist das Privateigentum für neun Zehntel ihrer Mitglieder aufgehoben; es existiert gerade dadurch, daß es für neun Zehntel nicht existiert. Ihr werft uns also vor, daß wir ein Eigentum aufheben wollen, welches die Eigentumslosigkeit der ungeheuren Mehrzahl der Gesellschaft als notwendige Bedingung voraussetzt.
Ihr werft uns mit einem Worte vor, daß wir euer Eigentum aufheben wollen. Allerdings, das wollen wir.
Von dem Augenblick an, wo die Arbeit nicht mehr in Kapital, Geld, Grundrente, kurz, in eine monopolisierbare gesellschaftliche Macht verwandelt werden kann, d.h. von dem Augenblick, wo das persönliche Eigentum nicht mehr in bürgerliches umschlagen kann, von dem Augenblick an erklärt ihr, die Person sei aufgehoben.
Ihr gesteht also, daß ihr unter der Person niemanden anders versteht als den Bourgeois, den bürgerlichen Eigentümer. Und diese Person soll allerdings aufgehoben werden.
Der Kommunismus nimmt keinem die Macht, sich gesellschaftliche Produkte anzueignen, er nimmt nur die Macht, sich durch diese Aneignung fremde Arbeit zu unterjochen.
Man hat uns eingewendet, mit der Aufhebung des Privateigentums werde alle Tätigkeit aufhören und eine allgemeine Faulheit einreißen.
Hiernach müßte die bürgerliche Gesellschaft längst an der Trägheit zugrunde gegangen sein; denn die in ihr arbeiten, erwerben nicht, und die in ihr erwerben, arbeiten nicht. Das ganze Bedenken läuft auf die Tautologie hinaus, daß es keine Lohnarbeit mehr gibt, sobald es kein Kapital mehr gibt.
Alle Einwürfe, die gegen die kommunistische Aneignungsund Produktionsweise der materiellen Produkte gerichtet werden, sind ebenso auf die Aneignung und Produktion der geistigen Produkte ausgedehnt worden. Wie für den Bourgeois das Aufhören des Klasseneigentums das Aufhören der Produktion selbst ist, so ist für ihn das Aufhören der Klassenbildung identisch mit dem Aufhören der Bildung überhaupt.
Die Bildung, deren Verlust er damit bedauert, ist für die enorme Mehrzahl die Heranbildung zur Maschine.
Aber streitet nicht mit uns, indem ihr an euren bürgerlichen Vorstellungen von Freiheit, Bildung, Recht usw. die Abschaffung des bürgerlichen Eigentums meßt. Eure Ideen selbst sind Erzeugnisse der bürgerlichen Produktionsund Eigentumsverhältnisse, wie euer Recht nur der zum Gesetz erhobene Wille eurer Klasse ist, ein Wille, dessen Inhalt gegeben ist in den materiellen Lebensbedingungen eurer Klasse.
Die interessierte Vorstellung, worin ihr eure Produktionsund Eigentumsverhältnisse aus geschichtlichen, in dem Lauf der Produktion vorübergehenden Verhältnissen in ewige Naturund Vernunftgesetze verwandelt, teilt ihr mit allen untergegangenen herrschenden Klassen. Was ihr für das antike Eigentum begreift, was ihr für das feudale Eigentum begreift, dürft ihr nicht meht begreifen für das bürgerliche Eigentum.
Aufhebung der Familie! Selbst die Radikalen ereifern sich über diese schändliche Absicht der Kommunisten.
Worauf beruht die gegenwärtige, die bürgerliche Familie? Auf dem Kapital, auf dem Privaterwerb. Vollständig entwickelt existiert sie nur für die Bourgeoisie; aber sie findet ihre Ergänzung in der erzwungenen Familienlosigkeit der Proletarier und der öffentlichen Prostitution.
Die Familie der Bourgeois fällt natürlich weg mit dem Wegfallen dieser ihrer Ergänzung, und beide verschwinden mit dem Verschwinden des Kapitals.
Werft ihr uns vor, daß wir die Ausbeutung der Kinder durch ihre Eltern aufheben wollen? Wir gestehen dieses Verbrechen ein.
Aber, sagt ihr, wir heben die trautesten Verhältnisse auf, indem wir an die Stelle der häuslichen Erziehung die gesellschaftliche setzen.
Und ist nicht auch eure Erziehung durch die Gesellschaft bestimmt? Durch die gesellschaftlichen Verhältnisse, innerhalb derer ihr erzieht, durch die direktere oder indirektere Einmischung der Gesellschaft, vermittelt der Schule usw.? Die Kommunisten erfinden nicht die Einwirkung der Gesellschaft auf die Erziehung; sie verändern nur ihren Charakter, sie entreißen die Erziehung dem Einfluß der herrschenden Klasse.
Die bürgerlichen Redensarten über Familie und Erziehung, über das traute Verhältnis von Eltern und Kindern werden um so ekelhafter, je mehr infolge der großen Industrie alle Familienbande für die Proletarier zerrissen und die Kinder in einfache Handelsartikel und Arbeitsinstrumente verwandelt werden.
Aber ihr Kommunisten wollt die Weibergemeinschaft einführen, schreit uns die ganze Bourgeoisie im Chor entgegen.
Der Bourgeois sieht in seiner Frau ein bloßes Produktionsinstrument. Er hört, daß die Produktionsinstrumente gemeinschaftlich ausgebeutet werden sollen, und kann sich natürlich nichts anderes denken, als daß das Los der Gemeinschaftlichkeit die Weiber gleichfalls treffen wird.
Er ahnt nicht, daß es sich eben darum handelt, die Stellung der Weiber als bloßer Produktionsinstrumente aufzuheben.
Übrigens ist nichts lächerlicher als das hochmoralische Entsetzen unsrer Bourgeois über die angebliche offizielle Weibergemeinschaft der Kommunisten. Die Kommunisten brauchen die Weibergemeinschaft nicht einzuführen, sie hat fast immer existiert.
Unsre Bourgeois, nicht zufrieden damit, daß ihnen die Weiber und Töchter ihrer Proletarier zur Verfügung stehen, von der offiziellen Prostitution gar nicht zu sprechen, finden ein Hauptvergnügen darin, ihre Ehefrauen wechselseitig zu verführen.
Die bürgerliche Ehe ist in Wirklichkeit die Gemeinschaft der Ehefrauen. Man könnte höchstens den Kommunisten vorwerfen, daß sie an die Stelle einer heuchlerisch versteckten eine offizielle, offenherzige Weibergemeinschaft einführen wollten. Es versteht sich übrigens von selbst, daß mit der Aufhebung der jetzigen Produktionsverhältnisse auch die aus ihnen hervorgehende Weibergemeinschaft, d.h. die offizielle und nichtoffizielle Prostitution, verschwindet.
Den Kommunisten ist ferner vorgeworfen worden, sie wollten das Vaterland, die Nationalität abschaffen.
Die Arbeiter haben kein Vaterland. Man kann ihnen nicht nehmen, was sie nicht haben. Indem das Proletariat zunächst sich die politsche Herrschaft erobern, sich zur nationalen Klasse erheben, sich selbst als Nation konstituieren muß, ist es selbst noch national, wenn auch keineswegs im Sinne der Bourgeoisie.
Die nationalen Absonderungen und Gegensätze der Völker verschwinden mehr und mehr schon mit der Entwicklung der Bourgeoisie, mit der Handelsfreiheit, dem Weltmarkt, der Gleichförmigkeit der industriellen Produktion und der ihr entsprechenden Lebensverhältnisse.
Die Herrschaft des Proletariats wird sie noch mehr verschwinden machen. Vereinigte Aktion, wenigstens der zivilisierten Länder, ist eine der ersten Bedingungen seiner Befreiung.
In dem Maße, wie die Exploitation des einen Individuums durch das andere aufgehoben wird, wird die Exploitation einer Nation durch die andere aufgehoben.
Mit dem Gegensatz der Klassen im Innern der Nation fällt die feindliche Stellung der Nationen gegeneinander.
Die Anklagen gegen den Kommunismus, die von religiösen, philosophischen und ideologischen Gesichtspunkten überhaupt erhoben werden, verdienen keine ausführliche Erörterung.
Bedarf es tiefer Einsicht, um zu begreifen, daß mit den Lebensverhältnissen der Menschen, mit ihren gesellschaftlichen Beziehungen, mit ihrem gesellschaftlichen Dasein, auch ihre Vorstellungen, Anschauungen und Begriffe, mit einem Worte auch ihr Bewußtsrin sich ändert?
Was beweist die Geschichte der Ideen anders, als daß die geistige Produktion sich mit der materiellen umgestaltet? Die herrschenden Ideen einer Zeit waren stets nur die Ideen der herrschenden Klasse.
Man spricht von Ideen, welche eine ganze Gesellschaft revolutionieren; man spricht damit nur die Tatsache aus, daß sich innerhalb der alten Gesellschaft die Elemente einer neuen gebildet haben, daß mit der Auflösung der alten Lebensverhältnisse die Auflösung der alten Ideen gleichen Schritt hält.
Als die alte Welt im Untergang begriffen war, wurden die alten Religionen von der christlichen Religion besiegt. Als die christlichen Ideen im 18. Jahrhundert den Aufklärungsideen unterlagen, rang die feudale Gesellschaft ihren Todeskampf mit der damals revolutionären Bourgeoisie. Die Ideen der Gewissensund Religionsfreiheit sprachen nur die Herrschaft der freien Konkurrenz auf dem Gebiet des Wissens aus.
"Aber", wird man sagen, "religiöse, moralische, philosophische, politische, rechtliche Ideen usw. modifizieren sich allerdings im Lauf der geschichtlichen Entwicklung. Die Religionen, die Moral, die Philosophie, die Politik, das Recht erhielten sich stets in diesem Wechsel.
Es gibt zudem ewige Wahrheiten, wie Freiheit, Gerechtigkeit usw., die allen gesellschaftlichen Zuständen gemeinsam sind. Der Kommunismus aber schafft die ewigen Wahrheiten ab, er schafft die Religion ab, die Moral, statt sie neu zu gestalten, er widerspricht also allen bisherigen geschichtlichen Entwicklungen."
Worauf reduziert sich diese Anklage? Die Geschichte der ganzen bisherigen Gesellschaft bewegte sich in Klassengegensätzen, die in den verschiedenen Epochen verschieden gestaltet waren.
Welche Form sie aber auch immer angenommen, die Ausbeutung des einen Teils der Gesellschaft durch den andern ist eine allen vergangenen Jahrhunderten gemeinsame Tatsache. Kein Wunder daher, daß das gesellschaftliche Bewußtsein aller Jahrhunderte, aller Mannigfaltigkeit und Verschiedenheit zum Trotz, in gewissen gemeinsamen Formen sich bewegt, in Bewußtseinsformen, die nur mit dem gänzlichen Verschwinden des Klassengegensatzes sich vollständig auflösen.
Die kommunistische Revolution ist das radikalste Brechen mit den überlieferten Eigentumsverhältnissen; kein Wunder, daß in ihrem Entwicklungsgange am radikalsten mit den überlieferten Ideen gebrochen wird.
Doch lassen wir die Einwürfe der Bourgeoisie gegen den Kommunismus.
Wir sahen schon oben, daß der erste Schritt in der Arbeiterrevolution die Erhebung des Proletariats zur herrschenden Klasse, die Erkämpfung der Demokratie ist.
Das Proletariat wird seine politische Herrschaft dazu benutzen, der Bourgeoisie nach und nach alles Kapital zu entreißen, alle Produktionsinstrumente in den Händen des Staats, d.h. des als herrschende Klasse organisierten Proletariats, zu zentralisieren und die Masse der Produktionskräfte möglichst rasch zu vermehren.
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Es kann dies natürlich zunächst nur geschehn vermittelst despotischer Eingriffe in das Eigentumsrecht und in die bürgerlichen Produktionsverhältnisse, durch Maßregeln also, die ökonomisch unzureichend und unhaltbar erscheinen, die aber im Lauf der Bewegung über sich selbst hinaustreiben und als Mittel zur Umwälzung der ganzen Produktionsweise unvermeidlich sind. |
Für die fortgeschrittensten Länder werden jedoch die folgenden ziemlich allgemein in Anwendung kommen können:
Expropriation des Grundeigentums und Verwendung der Grundrente zu Staatsausgaben
Starke Progressivsteuer.
Abschaffung des Erbrechts.
Konfiskation des Eigentums aller Emigranten und Rebellen.
Zentralisation des Kredits in den Händen des Staats durch eine Nationalbank mit Staatskapital und ausschließlichem Monopol.
Zentralisation des Transportwesens in den Händen desStaats
Vermehrung der Nationalfabriken, Produktionsinstrumente, Urbarmachung und Verbesserung der Ländereien nach einem gemeinschaftlichen Plan.
Gleicher Arbeitszwang für alle, Errichtung industrieller Armeen, besonders für den Ackerbau.
Vereinigung des Betriebs von Ackerbau und Industrie, Hinwirken auf die allmähliche Beseitigung des Unterschieds von Stadt und Land.
öffentliche und unentgeltliche Erziehung aller Kinder. Beseitigung der Fabrikarbeit der Kinder in ihrer heutigen Form. Vereinigung der Erziehung mit der materiellen Produktion usw.
Sind im Laufe der Entwicklung die Klassenunterschiede verschwunden und ist alle Produktion in den Händen der assoziierten Individuen konzentriert, so verliert die öffentliche Gewalt den politischen Charakter. Die politische Gewalt im eigentlichen Sinne ist die organisierte Gewalt einer Klasse zur Unterdrückung einer andern. Wenn das Proletariat im Kampfe gegen die Bourgeoisie sich notwendig zur Klasse vereint, durch eine Revolution sich zur herrschenden Klasse macht und als herrschende Klasse gewaltsam die alten Produktionsverhältnisse aufhebt, so hebt es mit diesen Produktionsverhältnissen die Existenzbedingungen des Klassengegensatzes, die Klassen überhaupt, und damit seine eigene Herrschaft als Klasse auf.
An die Stelle der alten bürgerlichen Gesellschaft mit ihren Klassen und Klassengegensätzen tritt eine Assoziation, worin die freie Entwicklung eines jeden die Bedingung für die freie Entwicklung aller ist.
III Sozialistische und kommunistische Literatur
1. Der reaktionäre Sozialismus
a) Der feudale Sozialismus
Die französische und englische Aristokratie war ihrer geschichtlichen Stellung nach dazu berufen, Pamphlete gegen die moderne bürgerliche Gesellschaft zu schreiben. In der französischen Julirevolution von 1830, in der englischen Reformbewegung war sie noch einmal dem verhaßten Emporkömmlung erlegen. Von einem ernsten politischen Kampfe konnte nicht mehr die Rede sein. Nur der literarische Kampf blieb ihr übrig. Aber auch auf dem Gebiete der Literatur waren die alten Redensarten der Restaurationszeit unmöglich geworden. Um Sympathie zu erregen, mußte die Aristokratie scheinbar ihre Interessen aus dem Auge verlieren und nur im Interesse der exploitierten Arbeiterklasse ihren Anklageakt gegen die Bourgeoisie formulieren. Sie bereitete so die Genugtuung vor, Schmählieder auf ihren neuen Herrscher singen und mehr oder minder unheilschwangere Prophezeiungen ihm ins Ohr raunen zu dürfen.
Auf diese Art entstand der feudalistische Sozialismus, halb Klagelied, halb Pasquill, halb Rückhall der Vergangenheit, halb Dräuen der Zukunft, mitunter die Bourgeoisie ins Herz treffend durch bitteres, geistreich zerreißendes Urteil, stets komisch wirkend durch gänzliche Unfähigkeit, den Gang der modernen Geschichte zu begreifen.
Den proletarischen Bettelsack schwenken sie als Fahne in der Hand, um das Volk hinter sich her zu versammeln. Sooft es ihnen aber folgte, erblickte es auf ihrem Hintern die alten feudalen Wappen und verlief sich mit lautem und unehrerbietigem Gelächter.
Ein Teil der französischen Legitimisten und das Junge England gaben dies Schauspiel zum besten.
Wenn die Feudalen beweisen, daß ihre Weise der Ausbeutung anders gestaltet war als die bürgerliche Ausbeutung, so vergessen sie nur, daß sie unter gänzlich verschiedenen und jetzt überlebten Umständen und Bedingungen ausbeuteten. Wenn sie nachweisen, daß unter ihrer Herrschaft nicht das moderne Proletariat existiert hat, so vergessen sie nur, daß eben die moderne Bourgeoisie ein notwendiger Sprößling ihrer Gesellschaftsordnung war.
Übrigens verheimlichen sie den reaktionären Charakter ihrer Kritik so wenig, daß ihre Hauptanklage gegen die Bourgeoisie eben darin besteht, unter ihrem Regime entwickle sich eine Klasse, welche die ganze alte Gesellschaftsordnung in die Luft sprengen werde.
Sie werfen der Bourgeoisie mehr noch vor, daß sie ein revolutionäres Proletariat, als daß sie überhaupt ein Proletariat erzeugt.
In der politischen Praxis nehmen sie daher an allen Gewaltmaßregeln gegen die Arbeiterklasse teil, und im gewöhnlichen Leben bequemen sie sich, allen ihren aufgeblähten Redensarten zum Trotz die goldnen Äpfel aufzulesen und Treue, Liebe, Ehre mit dem Schacher in Schafswolle, Runkelrüben und Schnaps zu vertauschen.
Wie der Pfaffe immer Hand in Hand ging mit dem Feudalen, so der pfäffische Sozialismus mit dem feudalistischen.
Nichts leichter, als dem christlichen Asketismus einen sozialistischen Anstrich zu geben. Hat das Christentum nicht auch gegen das Privateigentum, gegen die Ehe, gegen den Staat geeifert? Hat es nicht die Wohltätigkeit und den Bettel, das Zölibat und die Fleischesertötung, das Zellenleben und die Kirche an ihrer Stelle gepredigt? Der christliche Sozialismus ist nur das Weihwasser, womit der Pfaffe den Ärger des Aristokraten einsegnet.
b) Kleinbürgerlicher Sozialismus
Die feudale Aristokratie ist nicht die einzige Klasse, welche durch die Bourgeoisie gestürzt wurde, deren Lebensbedingungen in der modernen bürgerlichen Gesellschaft verkümmerten und abstarben. Das mittelalterliche Pfahlbürgertum und der kleine Bauernstand waren die Vorläufer der modernen Bourgeoisie. In den weniger industriell und kommerziell entwickelten Ländern vegetiert diese Klasse noch fort neben der aufkommenden Bourgeoisie.
In den Ländern, wo sich die moderne Zivilisation entwickelt hat, hat sich eine neue Kleinbürgerschaft gebildet, die zwischen dem Proletariat und der Bourgeoisie schwebt und als ergänzender Teil der bürgerlichen Gesellschaft stets von neuem sich bildet, deren Mitglieder aber beständig durch die Konkurrenz ins Proletariat hinabgeschleudert werden, ja selbst mit der Entwicklung der großen Industrie einen Zeitpunkt herannahen sehen, wo sie als selbständiger Teil der modernen Gesellschaft gänzlich verschwinden und im Handel, in der Manufaktur, in der Agrikultur durch Arbeitsaufseher und Domestiken ersetzt werden.
In Ländern wie in Frankreich, wo die Bauernklasse weit mehr als die Hälfte der Bevölkerung ausmacht, war es natürlich, daß Schriftsteller, die für das Proletariat gegen die Bourgeoisie auftraten, an ihre Kritik des Bourgeoisregimes den kleinbürgerlichen und kleinbäuerlichen Maßstab anlegten und die Partei der Arbeiter vom Standpunkt des Kleinbürgertums ergriffen. Es bildete sich so der kleinbürgerliche Sozialismus. Sismondi ist das Haupt dieser Literatur nicht nur für Frankreich, sondern auch für England.
Dieser Sozialismus zergliederte höchst scharfsinnig die Widersprüche in den modernen Produktionsverhältnissen. Er enthüllte die gleisnerischen Beschönigungen der Ökonomen. Er wies unwiderleglich die zerstörenden Wirkungen der Maschinerie und der Teilung der Arbeit nach, die Konzentration der Kapitalien und des Grundbesitzes, die Überproduktion, die Krisen, den notwendigen Untergang der kleinen Bürger und Bauern, das Elend des Proletariats, die Anarchie in der Produktion, die schreienden Mißverhältnisse in der Verteilung des Reichtums, den industriellen Vernichtungskrieg der Nationen untereinander, die Auflösung der alten Sitten, der alten Familienverhältnisse, der alten Nationalität.
Seinem positiven Gehalte nach will jedoch dieser Sozialismus entweder die alten Produktionsund Verkehrsmittel wiederherstellen und mit ihnen die alten Eigentumsverhältnisse und die alte Gesellschaft, oder er will die modernen Produktionsund Verkehrsmittel in den Rahmen der alten Eigentumsverhältnisse, die von ihnen gesprengt wurden, gesprengt werden mußten, gewaltsam wieder einsperren. In beiden Fällen ist er reaktionär und utopisch zugleich.
Zunftwesen in der Manufaktur und patriarchalische Wirtschaft auf dem Lande, das sind seine letzten Worte.
In ihrer weiteren Entwicklung hat sich diese Richtung in einen feigen Katzenjammer verlaufen.
c) Der deutsche oder der "wahre"' Sozialismus
Die sozialistische und kommunistische Literatur Frankreichs, die unter dem Druck einer herrschenden Bourgeoisie entstand und der literarische Ausdruck des Kampfes gegen diese Herrschaft ist, wurde nach Deutschland eingeführt zu einer Zeit, wo die Bourgeoisie soeben ihren Kampf gegen den feudalen Absolutismus begann.
Deutsche Philosophen, Halbphilosophen und Schöngeister bemächtigten sich gierig dieser Literatur und vergaßen nur, daß bei der Einwanderung jener Schriften aus Frankreich die französischen Lebensverhältnisse nicht gleichzeitig nach Deutschland eingewandert waren. Den deutschen Verhältnissen gegenüber verlor die französische Literatur alle unmittelbar praktische Bedeutung und nahm ein rein literarisches Aussehen an. Als müßige Spekulation über die Verwirklichung des menschlichen Wesens mußte sie erscheinen. So hatten für die deutschen Philosophen des 18. Jahrhunderts die Forderunger der ersten französischen Revolution nur den Sinn, Forderungen der "praktischen Vernunft" im allgemeinen zu sein, und die Willensäußerungen der revolutionären französischen Bourgeoisie bedeuteten in ihren Augen die Gesetze des reinen Willens, des Willens, wie er sein muß, des wahrhaft menschlichen Willens.
Die ausschließliche Arbeit der deutschen Literaten bestand darin, die neuen französischen Ideen mit ihrem alten philosophischen Gewissen in Einklang zu setzen oder vielmehr von ihrem philosophischen Standpunkte aus die französischen Ideen sich anzueignen.
Diese Aneignung geschah in derselben Weise, wodurch man sich überhaupt eine fremde Sprache aneignet, durch die Übersetzung.
Es ist bekannt, wie die Mönche Manuskripte, worauf die klassischen Werke der alten Heidenzeit verzeichnet waren, mit abgeschmackten katholischen Heiligengeschichten überschrieben. Die deutschen Literaten gingen umgekehrt mit der profanen französischen Literatur um. Sie schrieben ihren philosophischen Unsinn hinter das französische Original. Z.B. hinter die französische Kritik der Geldverhältnisse schrieben sie "Entäußerung des menschlichen Wesens", hinter die französische Kritik des Bourgeiosstaates schrieben sie "Aufhebung der Herrschaft des abstrakt Allgemeinen" usw.
Die Unterschiebung dieser philosophischen Redensarten unter die französischen Entwicklungen tauften sie "Philosophie der Tat", "wahrer Sozialismus", "deutsche Wissenschaft des Sozialismus", "philosophische Begründung des Sozialismus" usw.
Die französische sozialistisch-kommunistische Literatur wurde so förmlich entmannt. Und da sie in der Hand des Deutschen aufhörte, den Kampf einer Klasse gegen die andre auszudrücken, so war der Deutsche sich bewußt, die "französische Einseitigkeit" überwunden, statt wahrer Bedürfnisse das Bedürfnis der Wahrheit und statt der Interessen des Proletariers die Interessen des menschlichen Wesens, des Menschen überhaupt vertreten zu haben, des Menschen, der keiner Klasse, der überhaupt nicht der Wirklichkeit, der nur dem Dunsthimmel der philosophischen Phantasie angehört.
Dieser deutsche Sozialismus, der seine unbeholfenen Schulübungen so ernst und feierlich nahm und so marktschreierisch ausposaunte, verlor indes nach und nach seine pedantische Unschuld.
Der Kampf der deutschen, namentlich der preußischen Bourgeoisie gegen die Feudalen und das absolute Königtum, mit einem Wort, die liberale Bewegung wurde ernsthafter.
Dem "wahren" Sozialismus war so die erwünschte Gelegenheit geboten, der politischen Bewegung die sozialistischen Forderungen gegenüberzustellen, die überlieferten Anatheme gegen den Liberalismus, gegen den Repräsentativstaat, gegen die bürgerliche Konkurrenz, bürgerliche Preßfreiheit, bürgerliches Recht, bürgerliche Freiheit und Gleichheit zu schleudern und der Volksmasse vorzupredigen, wie sie bei dieser bürgerlichen Bewegung nichts zu gewinnen, vielmehr alles zu verlieren habe. Der deutsche Sozialismus vergaß rechtzeitig, daß die französische Kritik, deren geistloses Echo er war, die moderne bürgerliche Gesellschaft mit den entsprechenden materiellen Lebensbedingungen und der angemessenen politischen Konstitution vorausgesetzt, lauter Voraussetzungen, um deren Erkämpfung es sich erst in Deutschland handelte.
Er diente den deutschen absoluten Regierungen mit ihrem Gefolge von Pfaffen, Schulmeistern, Krautjunkern und Bürokraten als erwünschte Vogelscheuche gegen die drohend aufstrebende Bourgeoisie.
Er bildete die süßliche Ergänzung zu den bitteren Peitschenhieben und Flintenkugeln, womit dieselben Regierungen die deutschen Arbeiteraufstände bearbeiteten.
Ward der "wahre" Sozialismus dergestalt eine Waffe in der Hand der Regierungen gegen die deutsche Bourgeoisie, so vertrat er auch unmittelbar ein reaktionäres Interesse, das Interesse der deutschen Pfahlbürgerschaft. In Deutschland bildet das vom 16. Jahrhundert her überlieferte und seit der Zeit in verschiedener Form hier immer neu wieder auftauchende Kleinbürgertum die eigentliche gesellschaftliche Grundlage der bestehenden Zustände.
Seine Erhaltung ist die Erhaltung der bestehenden deutschen Zustände. Von der industriellen und politischen Herrschaft der Bourgeoisie fürchtet es den sichern Untergang, einerseits infolge der Konzentration des Kapitals, andrerseits durch das Aufkommen eines revolutionären Proletariats. Der "wahre" Sozialismus schien ihm beide Fliegen mit einer Klappe zu schlagen. Er verbreitete sich wie eine Epidemie.
Das Gewand, gewirkt aus spekulativem Spinnweb, überstickt mit schöngeistigen Redeblumen, durchtränkt von liebesschwülem Gemütsstau, dies überschwengliche Gewand, worin die deutschen Sozialisten ihre paar knöchernen "ewigen Wahrheiten" einhüllten, vermehrte nur den Absatz ihrer Ware bei diesem Publikum.
Seinerseits erkannte der deutsche Sozialismus immer mehr seinen Beruf, der hochtrabende Vertreter dieser Pfahlbürgerschaft zu sein.
Er proklamierte die deutsche Nation als die normale Nation und den deutschen Spießbürger als den Normalmenschen. Er gab jeder Niedertracht desselben einen verborgenen, höheren, sozialistischen Sinn, worin sie ihr Gegenteil bedeutete. Er zog die letzte Konsequenz, indem er direkt gegen die "rohdestruktive" Richtung des Kommunismus auftrat und seine unparteiische Erhabenheit über alle Klassenkämpfe verkündete. Mit sehr wenigen Ausnahmen gehört alles, was in Deutschland von angeblich sozialistischen und kommunistischen Schriften zirkuliert, in den Bereich dieser schmutzigen, entnervenden Literatur.
2. Der konservative oder Bourgeoissozialismus
Ein Teil der Bourgeoisie wünscht den sozialen Mißständen abzuhelfen, um den Bestand der bürgerlichen Gesellschaft zu sichern.
Es gehören hierher: Ökonomisten, Philantrophen, Humanitäre, Verbesserer der Lage der arbeitenden Klassen, Wohltätigkeitsorganisierer, Abschaffer der Tierquälerei, Mäßigkeitsvereinsstifter, Winkelreformer der buntscheckigsten Art. Und auch zu ganzen Systemen ist dieser Bourgeoissozialismus ausgearbeitet worden.
Als Beispiel führen wir Proudhons "Philosophie de la misère" an.
Die sozialistischen Bourgeis wollen die Lebensbedingungen der modernen Gesellschaft ohne die notwendig daraus hervorgehenden Kämpfe und Gefahren. Sie wollen die bestehende Gesellschaft mit Abzug der sie revolutionierenden und sie auflösenden Elemente. Sie wollen die Bourgeoisie ohne das Proletariat. Die Bourgeoisie stellt sich die Welt, worin sie herrscht, natürlich als die beste Welt vor. Der Bourgeoissozialismus arbeitet diese tröstliche Vorstellung zu einem halben oder ganzen System aus. Wenn er das Proletariat auffordert, seine Systeme zu verwirklichen und in das neue Jerusalem einzugehen, so verlangt er im Grunde nur, daß; es in der jetzigen Gesellschaft stehenbleibe, aber seine gehässigen Vorstellungen von derselben abstreife.
Eine zweite, weniger systematische, nur mehr praktische Form dieses Sozialismus suchte der Arbeiterklasse jede revolutionäre Bewegung zu verleiden, durch den Nachweis, wie nicht diese oder jene poliltische Veränderung, sondern nur eine Veränderung der materiellen Lebensverhältnisse, der ökonomischen Verhältnisse ihr von Nutzen sein könne. Unter Veränderung der materiellen Lebensverhältnisse versteht dieser Sozialismus aber keineswegs Abschaffung der bürgerlichen Produktionsverhältnisse, die nur auf revolutionärem Wege möglich ist, sondern administrative Verbesserungen, die auf dem Boden dieser Produktionsverhältnisse vor sich gehen, also an dem Verhältnis von Kapital und Lohnarbeit nichts ändern, sondern im besten Fall der Bourgeoisie die Kosten ihrer Herrschaft vermindern und ihren Staatshaushalt vereinfachen.
Seinen entsprechenden Ausdruck erreicht der Bourgeoissozialismus erst da, wo er zur bloßen rednerischen Figur wird.
Freier Handel! im Interesse der arbeitenden Klasse; Schutzzölle! im Interesse der arbeitenden Klasse; Zellengefängnisse! im Interesse der arbeitenden Klasse: das ist das letzte, das einzige ernstgemeinte Wort des Bourgeoissozialismus.
Der Sozialismus der Bourgeoisie besteht eben in der Behauptung, daß die Bourgeois Bourgeois sind im Interesse der arbeitenden Klasse.
3. Der kritisch-utopistische Sozialismus und Kommunismus
Wie reden hier nicht von der Literatur, die in allen großen modernen Revolutionen die Forderungen des Proletariats aussprach. (Schriften Babeufs etc.)
Die ersten Versuche des Proletariats, in einer Zeit allgemeiner Aufregung, in der Periode des Umsturzes der feudalen Gesellschaft direkt sein eigenes Klasseninteresse durchzusetzen, scheiterten notwendig an der unentwickelten Gestalt des Proletariats selbst wie an dem Mangel der materiellen Bedingungen seiner Befreiung, die eben erst das Produkt der bürgerlichen Epoche sind. Die revolutionäre Literatur, welche diese ersten Bewegungen des Proletariats begleitete, ist dem Inhalt nach notwendig reaktionär. Sie lehrt einen allgemeinen Asketismus und eine rohe Gleichmacherei.
Die eigentlich sozialistischen und kommunistischen Systeme, die Systeme St-Simons, Fouriers, Owens usw., tauchen auf in der ersten, unentwickelten Periode des Kampfes zwischen Proletariat und Bourgeoisie, die wir oben dargestellt haben. (Siehe Bourgeoisie und Proletariat.)
Die Erfinder dieser Systeme sehen zwar den Gegensatz der Klassen wie die Wirksamkeit der auflösenden Elemente in der herrschenden Gesellschaft selbst. Aber sie erblicken auf der Seite des Proletariats keine geschichtliche Selbsttätigkeit, keine ihm eigentümliche politische Bewegung.
Da die Entwicklung des Klassengegensatzes gleichen Schritt hält mit der Entwicklung der Industrie, finden sie ebensowenig die materiellen Bedingungen zur Befreiung des Proletariats vor und suchen nach einer sozialen Wissenschaft, nach sozialen Gesetzen, um diese Bedingungen zu schaffen.
An die Stelle der gesellschaftlichen Tätigkeit muß ihre persönlich erfinderische Tätigkeit treten, an die Stelle der geschichtlichen Bedingungen der Befreiung phantastische, an die Stelle der allmählich vor sich gehenden Organisation des Proletariats zur Klasse eine eigens ausgeheckte Organisation der Gesellschaft. Die kommende Weltgeschichte löst sich für sie auf in die Propaganda und die praktische Ausführung ihrer Gesellschaftspläne.
Sie sind sich zwar bewußt, in ihren Plänen hauptsächlich das Interesse der arbeitenden Klasse als der leidensten Klasse zu vertreten. Nur unter diesem Gesichtspunkt der leidensten Klasse existiert das Proletariats für sie.
Die unentwickelte Form des Klassenkampfes wie ihre eigene Lebenslage bringen es aber mit sich, daß sie weit über jenen Klassengegesatz erhaben zu sein glauben. Sie wollen die Lebenslage aller Gesellschaftsglieder, auch der bestgestellten, verbessern. Sie appellieren daher fortwährend an die ganze Gesellschaft ohne Unterschied, ja vorzugsweise an die herrschende Klasse. Man braucht ihr System ja nur zu verstehen, um es als den bestmöglichen Plan der bestmöglichen Gesellschaft anzuerkennen.
Sie verwerfen daher alle politische, namentlich alle revolutionäre Aktion, sie wollen ihr Ziel auf friedlichem Wege erreichen und versuchen, durch kleine, natürlich fehlschlagende Experimente, durch die Macht des Beispiels dem neuen gesellschaftlichen Evangelium Bahn zu brechen.
Die phantastische Schilderung der zukünftigen Gesellschaft entspringt in einer Zeit, wo das Proletariat noch höchst unentwickelt ist, also selbst noch phantastisch seine eigene Stellung auffaßt, seinem ersten ahnungsvollen Drängen nach einer allgemeinen Umgestaltung der Gesellschaft.
Die sozialistischen und kommunistischen Schriften bestehen aber auch aus kritischen Elementen. Sie greifen alle Grundlagen der bestehenden Gesellschaft an. Sie haben daher höchst wertvolles Material zur Aufklärung der Arbeiter geliefert. Ihre positiven Sätze über die zukünftige Gesellschaft, z.B. Aufhebung des Gegensatzes zwischen Stadt und Land, der Familie, des Privaterwerbs, der Lohnarbeit, die Verkündigung des gesellschaftlichen Harmonie, die Verwandlung des Staates in eine bloße Verwaltung der Produktion alle diese ihre Sätze drücken bloß das Wegfallen des Klassengegensatzes aus, der eben erst sich zu entwickeln beginnt, den sie nur noch in seiner ersten gestaltlosen Unbestimmtheit kennen. Diese Sätze selbst haben daher noch einen rein utopischen Sinn.
Die Bedeutung des kritisch-utopischen Sozialismus und Kommunismus steht im umgekehrten Vehältnis zur geschichtlichen Entwicklung. In demselben Maße, worin der Klassenkampf sich entwickelt und gestaltet, verliert diese phantastische Erhebung über denselben, diese phantastische Bekämpfung desselben allen praktischen Wert, alle theoretische Berechtigung. Waren daher die Urheber dieser Systeme auch in vieler Beziehung revolutionär, so bilden ihre Schüler jedesmal reaktionäre Sekten. Sie halten die alten Anschauungen der Meister fest gegenüber der geschichtlichen Fortentwicklung des Proletariats. Sie suchen daher konsequent den Klassenkampf wieder abzustumpfen und die Gegensätze zu vermitteln. Sie träumen noch immer die versuchsweise Verwirklichung ihrer gesellschaftlichen Utopien, Stiftung einzelner Phalanstere, Gründung von Home-Kolonien, Errichtung eines kleinen Ikariens Duodezausgabe des neuen Jerusalems -, und zum Aufbau aller dieser spanischen Schlösser müssen sie an die Philantropie der bürgerlichen Herzen und Geldsäcke appellieren. Allmählich fallen sie in die Kategorie der oben geschilderten reaktionären oder konservativen Sozialisten und unterscheiden sich nur noch von ihnen durch mehr systematische Pedanterie, durch den fanatischen Aberglauben an die Wunderwirkungen ihrer sozialen Wissenschaft.
Sie treten daher mit Erbitterung aller politischen Bewegung der Arbeiter entgegen, die nur aus blidem Unglauben an das neue Evangelium hervorgehen konnte.
Die Owenisten in England, die Fourieristen in Frankreich reagieren dort gegen die Chartisten, hier gegen die Reformisten.
IV Stellung der Kommunisten zu den verschiedenen oppositionellen Parteien
Nach Abschnitt II versteht sich das Verhältnis der Kommunisten zu den bereits konstituierten Arbeiterparteien von selbst, also ihr Verhältnis zu den Chartisten in England und den agrarischen Reformern in Nordamerika.
Sie kämpfen für die Erreichung der unmittelbar vorliegenden Zwecke und Interessen der Arbeiterklasse, aber sie vertreten in der gegenwärtigen Bewegung zugleich die Zukunft der Bewegung. In Frankreich schließen sich die Kommunisten an die sozialistisch-demokratische Partei an gegen die konservative und radikale Bourgeoisie, ohne darum das Recht aufzugeben, sich kritisch zu den aus der revolutionären Überlieferung herrührenden Phrasen und Illusionen zu verhalten.
In der Schweiz unterstützen sie die Radikalen, ohne zu verkennen, daß diese Partei aus widersprechenden Elementen besteht, teils aus demokratischen Sozialisten im französischen Sinn, teils aus radikalen Bourgeois.
Unter den Polen unterstützen die Kommunisten die Partei, welche eine agrarische Revolution zur Bedingung der nationalen Befreiung macht, dieselbe Partei, welche die Krakauer Insurrektion von 1846 ins Leben rief.
In Deutschland kämpft die Kommunistische Partei, sobald die Bourgeoisie revolutionär auftritt, gemeinsam mit der Bourgeoisie gegen die absolute Monarchie, das feudale Grundeigentum und die Kleinbürgerei.
Sie unterläßt aber keinen Augenblick, bei den Arbeitern ein möglichst klares Bewußtsein über den feindlichen Gegensatz zwischen Bourgeoisie und Proletariat herauszuarbeiten, damit die deutschen Arbeiter sogleich die gesellschaftlichen und politischen Bedingungen, welche die Bourgeoisie mit ihrer Herrschaft herbeiführen muß, als ebenso viele Waffen gegen die Bourgeoisie kehren können, damit, nach dem Sturz der reaktionären Klassen in Deutschland, sofort der Kampf gegen die Bourgeoisie selbst beginnt.
Auf Deutschland richten die Kommunisten ihre Hauptaufmerksamkeit, weil Deutschland am Vorabend einer bürgerlichen Revolution steht und weil es diese Umwälzungen unter fortgeschrittneren Bedingungen der europäischen Zivilisation überhaupt und mit einem viel weiter entwickelten Proletariat vollbringt als England im 17. und Frankreich im 18. Jahrhundert, die deutsche bürgerliche Revolution also nur das Vorspiel einer proletarischen Revolution sein kann.
Mit einem Wort, die Kommunisten unterstützen überall jede revolutionäre Bewegung gegen die bestehenden gesellschaftlichen und politischen Zustände.
In allen diesen Bewegungen heben sie die Eigentumsfrage, welche mehr oder minder entwickelte Form sie auch angenommen haben möge, als die Grundfrage der Bewegung hervor.
Die Kommunisten arbeiten endlich überall an der Verbindung und Verständigung der demokratischen Parteien aller Länder.
Die Kommunisten verschmähen es, ihre Ansichten und Absichten zu verheimlichen. Sie erklären es offen, daß ihre Zwecke nur erreicht werden können durch den gewaltsamen Umsturz aller bisherigen Gesellschaftsordnung. Mögen die herrschenden Klassen vor einer kommunistischen Revolution zittern. Die Proletarier haben nichts in ihr zu verlieren als ihre Ketten. Sie haben eine Welt zu gewinnen.
Quelle:
Karl Marx, Friedrich Engels
Das Manifest der Kommunistischen Partei
London, 1848
zitiert nach:
SPIEGEL
ONLINE, Projekt Gutenberg-DE
Quelle des Bildes von Karl Marx:
SPIEGEL
ONLINE, Projekt Gutenberg-DE
Quelle des Bildes von Friedrich Engels:
Marxists.org
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In der Geschichte gab es immer sehr erfolgreiche Gesellschaften, die über Jahrtausende hinweg mit enormen Ungleichheiten bei der Verteilung ökonomischer Ressourcen überlebten: das alte Ägypten, das Römische Reich, das klassische China, die Inkas, die Azteken. All diese Gesellschaften verfügten aber über politische und gesellschaftliche Ideologien, die mit ihren wirtschaftlichen Realitäten übereinstimmten. Niemand glaubte an irgendeine Art der Gleichheit, weder im theoretischen noch im politischen, gesellschaftlichen oder im wirtschaftlichen Sinn.
Im alten Ägypten und im Rom der Antike verlangte die offizielle Ideologie eine sehr ungleiche Aufteilung der Macht und der Wirtschaftlichen Erfolge. Ein großer Teil der Bevölkerung im alten Rom bestand aus Sklaven. Man begründete das in der offiziellen Ideologie damit, dass das Sklavendasein für Menschen mit einer Sklavenmentalität von Vorteil sei. Da das Gefühl für Fairness sich in einem allgemeinen gesellschaftlichen Prozess entwickelt, in dem regulative und normative Bezugsgruppen das Gefühl der Unfairness definieren, empfanden die großen Denker wie Aristoteles ebenso wie auch die in diesem System großgewordenen Sklaven die antike Umgebung als fair. Die politische und die wirtschaftliche Welt jener Zeit glaubte an kongruente Ungleichheiten. ...
Die Alternative dazu, dass der Staat in den Markt zugunsten derjenigen eingreift, die mit der Marktwirtschaft nicht mithalten können, wäre, die wirtschaftlich Schwachen ganz aus der Gesellschaft auszuschließen. Ein Ökonom des letzten Jahrhunderts, Herbert Spencer, entwickelte ein Konzept, das er den "Kapitalismus des Rechts des Stärkeren" nannte (Darwin entlieh sich diesen Terminus später und benutzte ihn in seiner Erklärung für die Evolutionsgeschichte). Spencer war der Auffassung, es sei die Pflicht der wirtschaftlich Starken, die wirtschaftlich Schwachen auszurotten. Dieser Antrieb war für ihn das Geheimnis der Stärke des Kapitalismus. Die Schwachen wurden ausgemerzt. Spencer gründete die eugenische Bewegung, mit der verhindert werden sollte, dass die Schwachen sich vermehrten. Er sah darin den humansten Weg, das zu tun, was eine sich selbst überlassene Wirtschaft sonst brutaler (nämlich dadurch, Menschen verhungern zu lassen) erledigt hätte. Nach Spencers Auffassung verlängerten und vermehrten alle sozialen Wohlfahrtsmaßnahmen nur die menschliche Agonie, da sie lediglich ein Wachstum des Bevölkerungsteils bewirkten, der langfristig ohnehin verhungern würde. ...
Die Geschichte lehrt uns auch, dass die Versionen des Kapitalismus, die auf das "Recht des Stärkeren" pochen, nicht funktionieren. Die freien Marktwirtschaften der zwanziger Jahre implodierten während der großen Depression und mussten von den jeweiligen Regierungen wieder neu aufgebaut werden. vielleicht kann man ja einen Kapitalismus ohne Eingriffe des Staates zum Funktionieren bringen, aber geschafft hat es bisher niemand. Man darf auch nicht vergessen, dass der Sozialstaat nicht von wirrköpfigen Linken erfunden wurde. An seiner Wiege standen vielmehr fast immer aufgeklärte, konservative Aristokraten wie Bismarck, Churchill oder der Patrizier Roosevelt. Mit der Einführung der sozialen Wohlfahrtspolitik wollten sie den Kapitalismus nicht zerstören, sondern retten, indem sie die Mittelschicht schützten.
Quelle des Textes:
Lester
C. Thurow
Die Zukunft des Kapitalismus
Metropolitan Verlag GmbH, Düsseldorf, München, 1996
Seiten 365 ff (Auszug)
Quelle des Bildes:
U.S. Trade Deficit Review Commission, Washington,
DC
![]() Friedrich A. von Hayek 1899 1992 |
von Klaudia Prevezanos
Friedrich August Hayek wusste, wo der Feind steht. "Den Sozialisten aller Parteien" hat er sein Buch The Road to Serfdom gewidmet eine Kampfschrift gegen staatliche Einmischung in den Wettbewerb. Doch der Österreicher (1899 bis 1992) zeigte sich in seinem 1944 in den Vereinigten Staaten veröffentlichten Werk nicht nur ungnädig gegenüber jeder Form der sozialen Steuerung des Marktes. Er machte außerdem keinen Unterschied zwischen Nationalisten, Faschisten und Kommunisten: Für ihn führten sie alle unweigerlich in die Diktatur. Der Weg zur Knechtschaft, so der deutsche Titel seines Hauptwerks, sei vorgezeichnet, auch wenn dies gerade von linken Politikern und Funktionären nicht unbedingt beabsichtigt sei.
Sozialismus, Demokratie und individuelle Freiheit waren für den Ökonomen und Sozialphilosophen unvereinbar. Mit dieser provokanten These kurz vor Ende des Zweiten Weltkrieges sorgte Hayek, der 1931 als erster Ausländer an die London School of Economics berufen worden war, für einiges Aufsehen und machte sich für viele Jahre zum geliebten Feind der Linken, nicht nur in Europa.
Im Weg zur Knechtschaft wandte sich Hayek, dem 1974 der Ökonomienobelpreis verliehen wurde, gegen jede Mischform von freier Marktwirtschaft und staatlicher Steuerung: "Mischungen von Planwirtschaft und Wettbewerbswirtschaft sind schlechter als jede für sich." Laut Hayek zieht jeder kleine Eingriff des Staates in das Marktgeschehen zwangsläufig neue und stärkere Maßnahmen nach sich. Die Spirale führe unvermeidlich nicht nur in eine Planwirtschaft, sondern auch in die Diktatur. "Knechtschaft" heißt für Hayek, dass die Mitglieder einer Gesellschaft keinen individuellen wirtschaftlichen Entscheidungsspielraum mehr haben.
Nachdrücklich warnt Hayek vor den totalitären Tendenzen jeglicher Form von Wohlfahrtsstaat. Diese Worte des Ökonomen wurden in Deutschland nach dem Zweiten Weltkrieg sicherlich gehört, aber die Politik folgte ihnen nicht. Das Wirtschaftsmodell Ludwig Erhards in der Bundesrepublik hieß soziale Marktwirtschaft: Die Wettbewerbsordnung wird vom Staat festgelegt und überwacht, der sich mit seiner Politik außerdem um Stabilität in der Wirtschaft und um soziale Gerechtigkeit in der Gesellschaft bemüht.
Das Urteil Hayeks dazu war hart: "Mehr als zehn Jahre habe ich mich intensiv damit befasst, den Sinn des Begriffs ,soziale Gerechtigkeit' herauszufinden. Der Versuch ist gescheitert." Was es hieße, "sozial" zu sein, wisse niemand. "Wahr ist nur, dass eine soziale Marktwirtschaft keine Marktwirtschaft, ein sozialer Rechtsstaat kein Rechtsstaat, ein soziales Gewissen kein Gewissen, soziale Gerechtigkeit keine Gerechtigkeit und ich fürchte auch, soziale Demokratie keine Demokratie ist."
Nach Hayek hat der Staat nur die Aufgabe, Rahmenbedingungen zu schaffen, Rechtsnormen als Minimalkonsens zwischen den Marktteilnehmern zu setzen, an die sie sich zu halten haben. Kritiker haben dieses Prinzip als Nachtwächterstaat bezeichnet. Für Hayek ist "Demokratie nur um den Preis zu haben, dass alleine solche Gebiete einer bewussten Lenkung unterworfen werden können, auf denen eine wirkliche Übereinstimmung über die Ziele besteht, während man andere Bereiche sich selber überlassen muss".
Seine Kritik an Eingriffen nationaler Regierungen in die Wirtschaft gilt auch für die internationale Politik von Staatengemeinschaften: Zwar könnten durch eine internationale wirtschaftliche Planung einige der Gefahren der nationalen Planwirtschaft vermieden werden, doch "scheinen die Vertreter dieser ehrgeizigen Pläne wenig Ahnung von den noch größeren Schwierigkeiten und Gefahren ihrer eigenen Vorschläge zu haben". Nationale Probleme nähmen auf internationaler Grundlage ein noch größeres Ausmaß an. Auch hier bedient sich Hayek des provokanten Vergleichs: Eine solche "Großraumwirtschaft" könne nur von "einer Herrenrasse, einem Herrenvolk" erfolgreich betrieben werden.
Hayeks anstößiger Text erschien 1944 in den USA zunächst mit einer Auflage von 2000 Exemplaren, die innerhalb eines Monats vergriffen waren. Die erste Buchbesprechung in der New York Times nannte es "ein trauriges und wütendes kleines Buch".
Doch der Wissenschaftler blieb mit seiner Kritik an Aktivitäten des Staates am Markt nicht allein. Der amerikanische Ökonom Milton Friedman schrieb 1994 in der Einleitung zur Jubiläumsausgabe von Hayeks Streitschrift: "Es ist kaum übertrieben zu sagen, dass wir auf beiden Seiten des Atlantik in Amerika und Großbritannien zwar den Individualismus und kapitalistischen Wettbewerb predigen, aber Sozialismus praktizieren." Sogar in den USA gibt es nach Einschätzung von Friedman zu viel Wohlfahrtsstaat. Freier Wettbewerb, wie Hayek ihn fordert, sei nicht möglich. Für Hayek-Freund Friedman steckt in dem Buch eine intellektuelle Kraft, die hinter wie vor dem Eisernen Vorhang den Glauben an den Kommunismus geschwächt hat.
Friedrich August von Hayek: Der Weg zur Knechtschaft. Deutsche Übersetzung von 1948; Eugen Rentsch Verlag, Zürich; vergriffen
Quelle:
Die Zeit, Wirtschaft, Archiv
43/1999
Hamburg, 1999
Quelle des Photos:
Friedrich
A. von Hayek Gesellschaft e.V,
Berlin
Die katholische Soziallehre leitet sich aus der Auseinandersetzung mit den sozialen Problemen und Nöten früherer Zeit her. Sie nimmt Stellung zu Fragen menschlichen Zusammenlebens. Ihre Wurzeln hat sie zum einen in der Heiligen Schrift. Eine wesentliche Rolle kommt beispielsweise der christlichen Nächstenliebe zu. Zum anderen aber beruht sie auf Erkenntnissen der Sozialethik. Wir können daher die katholische Soziallehre auch als philosophisches System verstehen.
Zwei Dinge müssen hiebei nachdrücklich herausgestrichen werden:
Die katholische Soziallehre ist ein "Ordnungssystem", das auf vernünftiger Einsicht und logischer Argumentation basiert. Sie vermittelt an sich keine Glaubensinhalte (etwa das Dogma der Dreifaltigkeit) und richtet sich grundsätzlich an alle Menschen. Da sie aber auf Vernunft und "gesunden Menschenverstand" aufbaut, können die von ihr getroffenen Aussagen für jedermann nachvollziehbar und akzeptabel sein, d. h. auch Nichtkatholiken können sich mit ihr einverstanden erklären.
Aufbauend auf fundamentalen Grundeinsichten in Wert, Würde und Wesen von menschlicher Person und Gesellschaft, gibt die katholische Soziallehre Leitlinien für eine Problemlösung, jedoch keine fertigen Lösungen, sie muss vielmehr je nach aktueller Lage und Situation angewendet und umgesetzt werden.
Das Personalitätsprinzip geht davon aus, dass der Mensch einmalig und individuell geschaffen ist. Daraus ergibt sich, dass die Menschen an sich nicht gleich sein können. Gleich sind sie allerdings hinsichtlich ihrer Würde, die aus christlicher Sicht in der Gottesebenbildlichkeit des Menschen wurzelt. Sinn und Zweck der menschlichen Existenz ist die Selbstverwirklichung der Person. Der Mensch kann aber letztlich nur innerhalb der Gemeinschaft existieren. Man spricht daher von der Sozialnatur des Menschen. Beide stehen gleichwertig nebeneinander im Gegensatz zum Liberalismus und Marxismus, wo jeweils nur eine Natur des Menschen beachtet wird.
Die Entfaltung der Persönlichkeit steht an oberster Stelle. Die Gesellschaft ist also für den Menschen da, nicht aber der Mensch für die Gesellschaft. Als soziales Wesen darf der Mensch aber bei seiner eigenen Selbstentfaltung niemanden anderen beeinträchtigen. So bedarf es der verantwortlichen Selbstverwirklichung des einzelnen. Damit sind wir jedoch bei einem anderen, ganz wesentlichen Begriff in der katholischen Soziallehre, dem Gemeinwohl. Eine mögliche Definition könnte lauten: Das Gemeinwohl ist "die Summe aller jener Bedingungen des sozialen Lebens, durch welche die einzelnen, die Familien und gesellschaftlichen Gruppen ihre eigene Vervollkommnung voller und schneller erreichen können". Es wird durch gesellschaftliche Kooperation geschaffen und gibt so der Gesellschaft ihren eigentlichen Sinn.
Das Solidaritätsprinzip bestimmt das wechselseitige Verhältnis von Person und Gesellschaft. So wie der einzelne nicht nur für das Wohlergehen seines Mitmenschen, sondern auch für das Wohl der Gesamtheit an sich verantwortlich ist, so trägt umgekehrt auch die Gesellschaft Verantwortung gegenüber ihren einzelnen Mitgliedern. Diese beidseitige Bindung und Rücksichtnahme entspringt dem urschriftlichen Gebot der Nächstenliebe. Aus der Solidarität resultiert nun aber auch das Recht des Einzelmenschen auf Hilfe, wenn er seine Chancen nicht selbst wahrnehmen kann.
Das wiederum spielt in den Bereich eines weiteren wichtigen Begriffs der Soziallehre hinein, der sozialen Gerechtigkeit. Damit ist nun nicht gemeint, dass alle das Gleiche bekommen müssen, sondern dass jeder das bekommen soll, was ihm am besten dienlich ist. Dazu gehört dann auch die Chancengleichheit.
Versuche, Gleichheit durch gleiche Förderung herzustellen, müssen scheitern, weil zwar die Würde jeder Person gleich ist, nicht aber die Person selbst. Die Folge wäre eine Nivellierung.
Das Subsidiaritätsprinzip wurde zuerst in der Enzyklika "quadragesimo anno" formuliert und dient der Gemeinwohlverwirklichung. Es zerfällt in zwei Teilbereiche:
Das Prinzip der Eigenleistung drückt das Recht und die Pflicht der einzelnen Person und der je kleineren Gemeinschaft aus, den jeweiligen Beitrag am Gemeinwohl eigenverantwortlich zu leisten, den sie bewältigen können. So kann beispielsweise der Beitrag Kindererziehung effizienter von der kleineren Gemeinschaft Familie besorgt werden, als etwa von der größeren Gemeinschaft Staat.
Das Prinzip der Hilfestellung hingegen besagt, dass die individuelle Person oder die kleinere Gemeinschaft bei der Bewältigung ihrer Aufgabe von der je größeren unterstützt werden sollen. Übersteigt eine Aufgabe die zumutbare Leitungsfähigkeit einer Person oder Gruppe, so ist die je größere Gesellschaft einzuschalten. Da also eine Familie beispielsweise die Berufsausbildung ihrer Kinder zumeist nicht gewährleisten kann, wird eine größere Gemeinschaft wie eine Schule oder ähnliches diese Aufgaben übernehmen müssen.
Dabei bedarf es aber auch einer Autorität, etwa der des Staates, die bei der Gemeinwohlverwirklichung eine steuernde und ordnende Funktion übernimmt. Ihre Notwendigkeit ergibt sich aus der Ungleichheit und Freiheit der Menschen. Die Autorität soll einerseits die Beiträge einzelner Personen und Gemeinschaften zum Gemeinwohl koordinieren und ihre Ausführung kontrollieren und hat andererseits auch dafür zu sorgen, dass die Anteile am Gemeinwohl gerecht verteilt werden.
Die katholische Soziallehre verfügt, wie bereits gesagt, über keine griffbereiten Rezepte zur Problemlösung. Nichtsdestoweniger ergeben sich aus den ihr zugrunde liegenden Prinzipien eine Vielzahl von Konsequenzen für Menschen und Gesellschaft. Einige wollen wir exemplarisch hier anführen:
Das Recht ist Teil der sittlichen Ordnung und hat deshalb auch selbst sittliche Bedeutung. Das natürliche Sittengesetz (Naturrecht) genießt übermenschliche Autorität.
Der Staat ist Herrschaftsordnung im Dienste des allseitigen Gemeinwohls. Er ist für die Menschen da, nicht aber umgekehrt. Deshalb sind sowohl der totale Staat als auch die Anarchie abzulehnen.
Der Staat setzt sich aus eigenständigen Teilgemeinschaften mit Eigenrechten zusammen, woraus sich ein Dualismus von Staat und Gesellschaft ergibt (z. B. Erstrecht der Eltern auf die Erziehung ihrer Kinder).
Das Recht auf Privateigentum ist aus der Personenwürde des Menschen ableitbar. Dabei darf aber die soziale Funktion von Eigentum nicht außer acht gelassen werden.
Der Staat ist berechtigt und verpflichtet, im Sinne des Sozialzwecks der Wirtschaft zu intervenieren (soziale Marktwirtschaft).
Mann und Frau sind von gleicher sozialer Würde.
Die Koalitionsfreiheit hat naturrechtlichen Charakter.
Die Souveränität der Staaten ist durch das Weltgemeinwohl, das Wohl der gesamten Menschheit, begrenzt.
Die Staaten der Erde sind zu weltweiter Solidarität verpflichtet. Eine Konsequenz davon stellt sinnvolle Entwicklungshilfe (Hilfe zur Selbsthilfe) dar.
Quelle:
K.Ö.St.V.
Sonnberg Perchtoldsdorf im MKV
Katholische Soziallehre
Wien, 2001
Rundschreiben unseres Heiligen Vaters Johannes XXIII. durch Gottes Vorsehung Papst an die Ehrwürdigen Brüder, die Patriarchen, Primaten, Erzbischöfe, Bischöfe und die andern Oberhirten, die in Frieden und Gemeinschaft mit dem Apostolischen Stuhl leben, sowie an den gesamten Klerus und die Christgläubigen des katholischen Erdkreises
über die jüngsten Entwicklungen des gesellschaftlichen Lebens und seine Gestaltung im Licht der christlichen Lehre
...Klarstellungen und Weiterführungen zur Lehre von "Rerum Novarum"
Persönliche Initiative und staatlicher Eingriff in die Wirtschaft
51. Von vornherein ist festzuhalten: Im Bereich der Wirtschaft kommt der Vorrang der Privatinitiative der einzelnen zu, die entweder für sich allein oder in vielfältiger Verbundenheit mit andern zur Verfolgung gemeinsamer Interessen tätig werden.
52. Aber aus den bereits von Unsern Vorgängern angeführten Gründen bedarf es in der Wirtschaft auch des tätigen Eingreifens der staatlichen Gewalt, um in der rechten Weise die Wohlstandssteigerung zu fördern, so daß mit ihr zugleich ein sozialer Fortschritt verbunden ist und sie so allen Bürgern zustatten kommt.
53. Dieses staatliche Eingreifen, das fördert, anregt, regelt, Lücken schließt und Vollständigkeit gewährleistet, findet seine Begründung in dem "Subsidiaritätsprinzip" (QA 78), sowie es Pius XI. in dem Rundschreiben "Quadragesimo Anno" ausgesprochen hat: "Fest und unverrückbar bleibt jener oberste Grundsatz der Sozialphilosophie, an dem nicht zu rütteln noch zu deuteln ist: Wie dasjenige, was der Einzelmensch aus eigener Initiative und mit seinen eigenen Kräften leisten kann, ihm nicht entzogen und der Gesellschaltstätigkeit zugewiesen werden darf, so verstößt es gegen die Gerechtigkeit, das, was die kleineren und untergeordneten Gemeinwesen leisten und zum guten Ende führen können, für die weitere und übergeordnete Gemeinschaft in Anspruch zu nehmen; zugleich ist es überaus nachteilig und verwirrt die rechte Ordnung. Jedwede Gesellschaftstätigkeit ist ja ihrem Wesen und Begriff nach subsidiär: sie soll die Glieder des Sozialkörpers unterstützen, darf sie aber niemals zerschlagen oder aufsaugen" (QA 79).
54. Es ist wahr, die Fortschritte der wissenschaftlichen Erkenntnis und Produktionstechnik geben augenscheinlich der staatlichen Führung heute in umfassenderem Maß als früher Möglichkeiten an die Hand, Spannungen zwischen den verschiedenen Wirtschaftszweigen, zwischen den verschiedenen Gebieten ein und derselben Nation wie zwischen den verschiedenen Nationen auf Weltebene zu mildern; die aus den Konjunkturschwankungen der Wirtschaft sich ergebenden Störungen zu begrenzen und durch vorbeugende Maßnahmen den Eintritt von Massenarbeitslosigkeit wirksam zu verhindern. Darum ist von der staatlichen Führung, die für das Gemeinwohl verantwortlich ist, immer wieder zu fordern, daß sie sich in vielfältiger Weise, umfassender und planmäßiger als früher, wirtschaftspolitisch betätigt und dafür angepaßte Einrichtungen, Zuständigkeiten, Mittel und Verfahrensweisen ausbildet.
55. Immer aber muß dabei festgehalten werden: Die Sorge des Staates für die Wirtschaft, so weit und so tief sie auch in das Gemeinschaftsleben eingreift, muß dergestalt sein, daß sieden Raum der Privatinitiative der einzelnen Bürger nicht nur nicht einschränkt, sondern vielmehr ausweitet, allerdings so, daß die wesentlichen Rechte jeder menschlichen Person gewahrt bleiben. Zu diesen ist zunächst das Recht und die Pflicht der einzelnen zu zählen, in der Regel sich und ihre Angehörigen selbst mit dem Lebensunterhalt zu versorgen. Das besagt: daß es überall in der Wirtschaft einem jeden nicht nur möglich, sondern leicht gemacht werden muß, erwerbstätig zu sein.
56. Übrigens macht die geschichtliche Entwicklung selbst immer einsichtiger: Ein geordnetes und gedeihliches Zusammenleben der Menschen ist einfach nicht möglich, ohne daß die Bürger und die politische Führung in der Wirtschaft zusammenwirken; das erfordert einträchtige gemeinsame Anstrengung derart, daß der Beitrag beider den Erfordernissen des Gemeinwohls je nach den wechselnden Verhältnissen möglichst gut entspricht.
57. In der Tat belehrt uns die ständige Erfahrung. Wo die Privatinitiative der einzelnen fehlt, herrscht politisch die Tyrannei; da geraten aber auch manche Wirtschaftsbereiche ins Stocken; da fehlt es an tausenderlei Verbrauchsgütern und Diensten, auf die Leib und Seele angewiesen sind; Güter und Dienste, die zu erlangen in besonderer Weise die Schaffensfreude und den Fleiß der einzelnen auslöst und anstachelt.
58. Wo umgekehrt in der Wirtschaft die gebotene wirtschaftspolitische Aktivität des Staates gänzlich fehlt oder unzureichend ist, kommt es schnell zu heilloser Verwirrung. Da herrscht die freche Ausbeutung fremder Not durch von Skrupeln wenig gehemmte Stärkere, die sich leider allzeit und allenthalben breitmachen wie Unkraut im Weizen.
...Das Privateigentum
Die veränderte Lage
104. Augenscheinlich vollzieht sich in jüngster Zeit gerade bei den größten wirtschaftlichen Unternehmen eine immer schärfere Scheidung der Funktionen hier der Kapitaleigner, dort des Managements. Daraus erwachsen der staatlichen Führung recht schwierige Aufgaben. Diese hat ja darüber zu wachen, daß die Planungen der Leiter führender Unternehmen, besonders solcher, die für die gesamte Volkswirtschaft von entscheidender Bedeutung sind, nicht in dieser oder jener Hinsicht den Erfordernissen des Gemeinwohls zuwiderlaufen. Diese Schwierigkeiten bestehen, wie die Erfahrung zeigt, unabhängig davon, ob das für die großen Unternehmen notwendige Kapital sich in öffentlicher oder privater Hand befindet.
105. Wir wissen auch, daß heute immer mehr Menschen auf Grund der vielfältigen wirtschaftsund sozialpolitischen Sicherungen unbesorgt und zuversichtlich in die Zukunft blicken können. Früher gründete ihre Zuversicht auf einem wenn auch bescheidenen Vermögen.
106. Heute bemüht man sich vielfach mehr um die Erlernung eines Berufes als um den Eigentumserwerb. Man schätzt das Einkommen, das auf Arbeitsleistung oder auf einem davon abgeleiteten Rechtsanspruch beruht, höher als das Einkommen aus Kapitalbesitz oder daraus abgeleiteten Rechten.
107. Das entspricht vollkommen dem eigentlichen Wesen der Arbeit. Denn diese ist unmittelbarer Ausfluß der menschlichen Natur und deshalb wertvoller als Reichtum an äußeren Gütern, denen ihrer Natur nach nur der Wert eines Mittels zukommt. Diese Entwicklung ist deshalb ein echter Ausdruck menschlichen Fortschritts.
108. Auf Grund dieser wirtschaftlichen Entwicklung sind nun Zweifel darüber entstanden, ob ein von Unseren Vorgängern mit Nachdruck vorgetragener und verfochtener gesellschaftswirtschaftlicher Grundsatz unter den gegenwärtigen Umständen seine Geltung verloren habe oder weniger bedeutsam geworden sei, der Grundsatz nämlich, daß dem Menschen auf Grund seiner Natur das Recht zukommt, Privateigentum, und zwar auch an Produktionsmitteln, zu haben.
Das natürliche Recht auf Eigentum
109. Ein solcher Zweifel ist völlig unbegründet. Denn das Recht auf Privateigentum, auch an Produktionsmitteln, gilt für jede Zeit. Es ist in der Natur der Dinge selbst grundgelegt, die uns belehrt, daß der einzelne Mensch früher ist als die bürgerliche Gesellschaft, und daß diese zielhaft auf den Menschen hingeordnet sein muß. Übrigens würde die Anerkennung des menschlichen Rechts auf wirtschaftliche Privatinitiative gegenstandslos, wollte man dem Menschen nicht zugleich auch die Möglichkeit einräumen, die für die Ausübung dieses Rechts notwendigen Mittel selbst zu bestimmen und anzuwenden. Sowohl die Erfahrung wie die geschichtliche Wirklichkeit bestätigen es: wo das politische Regime dem einzelnen das Privateigentum auch an Produktionsmitteln nicht gestattet, dort wird auch die Ausübung der menschlichen Freiheit in wesentlichen Dingen eingeschränkt oder ganz aufgehoben. Das beweist: das Recht auf Eigentum bildet in der Tat eine Stütze und zugleich einen Ansporn für die Ausübung der Freiheit.
110. Hierin liegt die Erklärung für die Tatsache, daß jene gesellschaftlichen und politischen Verbände und Organisationen, die einen Ausgleich zwischen Freiheit und Gerechtigkeit im gesellschaftlichen Zusammenleben suchen und bis vor kurzem das Eigentum an Produktionsmitteln ablehnten, heute, durch die soziale Entwicklung belehrt, ihre Meinung merklich geändert haben und dieses Recht durchaus anerkennen.
111. Wir möchten hier auf eine Feststellung verweisen, die Unser Vorgänger Pius XII. getroffen hat: "Wenn also die Kirche den Grundsatz des Privateigentums verteidigt, so verfolgt sie dabei ein hohes ethisch-soziales Ziel. Sie beabsichtigt keineswegs, den gegenwärtigen Stand der Dinge einfachhin und ohne Abstriche zu befürworten, als ob sie darin etwa den Ausdruck des göttlichen Willens sähe, noch grundsätzlich den Reichen und Plutokraten gegenüber dem Armen und Habenichts zu schützen... Worauf die Kirche vielmehr abzielt, das ist, die Einrichtung des Privateigentums zu dem zu machen, was sie nach den Plänen der göttlichen Weisheit und den Anordnungen der Natur sein soll" (Radioansprache vom 1.9.1944, U-G 734). Das Privateigentum muß das Recht des Menschen auf Freiheit schützen und zugleich einen unentbehrlichen Beitrag leisten zum Aufbau der rechten gesellschaftlichen Ordnung.
112. Wir sagten schon, daß in nicht wenigen Ländern in der letzten Zeit die Wirtschaft einen raschen Aufschwung genommen hat. Wenn aber der Ertrag steigt, so verlangen Gerechtigkeit und Billigkeit auch eine im Rahmen des Gemeinwohls mögliche Erhöhung des Arbeitslohnes. Dadurch wird den Arbeitern erleichtert, Ersparnisse zu bilden und ein bescheidenes Vermögen zu erwerben. Es ist deswegen unverständlich, wenn von einigen der naturrechtliche Charakter des Eigentums bestritten wird. Lebt doch das Eigentum von der Fruchtbarkeit der Arbeit und erhält von ihr seine Bedeutung. Es schützt zudem in wirksamer Weise die Würde der menschlichen Person und erleichtert die Ausübung der beruflichen Verantwortung in allen Lebensbereichen. Es fördert die Ruhe und Beständigkeit des menschlichen Zusammenlebens in der Familie und fördert den inneren Frieden und die Wohlfahrt des Landes.
...
Quelle:
Papst Johannes XXIII.
Mater et Magistra
Rom, 1961
Enzyklika RERUM NOVARUM Papst Leo XIII. (1891)
An die Ehrwürdigen Brüder, die Patriarchen,
Primaten, Erzbischöfe, Bischöfe und die sonstigen
Ortsordinarien,
die in Frieden und Gemeinschaft mit dem Apostolischen
Stuhle stehen
Über die Arbeiterfrage
Ehrwürdige Brüder,
Gruß und Apostolischen Segen!
1. Der Geist der Neuerung, welcher seit langem durch
die Völker geht, mußte, nachdem er auf dem politischen
Gebiete seine verderblichen Wirkungen entfaltet hatte,
folgerichtig auch das volkswirtschaftliche Gebiet
ergreifen. Viele Umstände begünstigten diese
Entwicklung; die Industrie hat durch die
Vervollkommnung der technischen Hilfsmittel und eine
neue Produktionsweise mächtigen Aufschwung genommen;
das gegenseitige Verhältnis der besitzenden Klasse und
der Arbeiter hat sich wesentlich umgestaltet; das
Kapital ist in den Händen einer geringen Zahl
angehäuft, während die große Menge verarmt; es wächst
in den Arbeitern das Selbstbewußtsein, ihre
Organisation erstarkt; dazu gesellt sich der
Niedergang der Sitten. Dieses alles hat den sozialen
Konflikt wachgerufen, vor welchem wir stehen. Wieviel
in diesem Kampfe auf dem Spiele steht, das zeigt die
bange Erwartung der Gemüter gegenüber der Zukunft.
Überall beschäftigt man sich mit dieser Frage, in den
Kreisen von Gelehrten, auf fachmännischen Kongressen,
in Volksversammlungen, in den gesetzgebenden
Körperschaften und im Rate der Fürsten. Die
Arbeiterfrage ist geradezu in den Vordergrund der
ganzen Zeitbewegung getreten. Im Hinblick auf die
Sache der Kirche und die gemeinsame Wohlfahrt haben
Wir schon früher, Ehrwürdige Brüder, das Wort
ergriffen, um in den Rundschreiben "Über die
politische Autorität", "Über die Freiheit", "Über den
christlichen Staat" und über andere verwandte
Gegenstände die betreffenden Irrtümer der Gegenwart zu
kennzeichnen und zurückzuweisen. Wir erachten es aus
gleichem Grunde für zweckmäßig, das nämliche im
vorliegenden Schreiben hinsichtlich der Arbeiterfrage
zu tun. Zwar ist dieser Gegenstand von Uns auch in
andem Schreiben berührt worden; aber nunmehr gedenken
Wir, über denselben nach seinem ganzen Umfange Unserem
Apostolischen Amt gemäß uns auszusprechen. Wir wollen
die Grundsätze darlegen, welche für eine richtige und
billige Entscheidung der Frage maßgebend sein müssen.
Die ganze Frage ist ohne Zweifel schwierig und voller
Gefahren; schwierig, weil Recht und Pflicht im
gegenseitigen Verhältnis von Reichen und Besitzlosen,
von denen, welche die Arbeitsmittel, und denen, welche
die Arbeit liefern, abzumessen in der Tat keine
geringe Aufgabe ist; und voller Gefahren, weil eine
wühlerische Partei nur allzu geschickt das Urteil
irreführt und Aufregung und Empörungsgeist unter den
unzufriedenen Massen verbreitet.
2. Indessen, es liegt nun einmal zutage, und es wird
von allen Seiten anerkannt, daß geholfen werden muß,
und zwar, daß baldige ernste Hilfe nottut, weil
Unzählige ein wahrhaft gedrücktes und unwürdiges
Dasein führen.
In der Umwälzung des vorigen Jahrhunderts ,wurden die
alten Genossenschaften der arbeitenden Klassen
zerstört, keine neuen Einrichtungen traten zum Ersatz
ein, das öffentliche und staatliche Leben entkleidete
sich zudem mehr und mehr der christlichen Sitte und
Anschauung, und so geschah es, daß die Arbeiter
allmählich der Herzlosigkeit reicher Besitzer und der
ungezügelten Habgier der Konkurrenz isoliert und
schutzlos überantwortet wurden. Ein gieriger Wucher
kam hinzu, um das Übel zu vergrößern, und wenn auch
die Kirche zum öfteren dem Wucher das Urteil
gesprochen, fährt dennoch Habgier und Gewinnsucht
fort, denselben unter einer andern Maske auszuüben.
Produktion und Handel sind fast zum Monopol von
wenigen geworden, und so konnten wenige übermäßig
Reiche einer Masse von Besitzlosen ein nahezu
sklavisches Joch auflegen.
3. Zur Hebung dieses Übels verbreiten die
Sozialisten, indem sie die Besitzlosen gegen die
Reichen aufstacheln, die Behauptung, der private
Besitz müsse aufhören, um einer Gemeinschaft der Güter
Platz zu machen, welche mittels der Vertreter der
städtischen Gemeinwesen oder durch die Regierungen
selbst einzuführen wäre. Sie wähnen, durch eine solche
Übertragung alles Besitzes von den Individuen an die
Gesamtheit die Mißstände heben zu können, es müßten
nur einmal das Vermögen und dessen Vorteile
gleichmäßig unter den Staatsangehörigen verteilt sein.
Indessen dieses Programm ist weit entfernt, etwas zur
Lösung der Frage beizutragen; es schädigt vielmehr die
arbeitenden Klassen selbst; es ist ferner sehr
ungerecht, indem es die rechtmäßigen Besitzer
vergewaltigt, es ist endlich der staatlichen Aufgabe
zuwider, ja führt die Staaten in völlige
Auflösung.
4. Vor allem liegt nämlich klar auf der Hand, daß die
Absicht, welche den Arbeiter bei der Übernahme seiner
Mühe leitet, keine andere als die ist, daß er mit dem
Lohn zu irgendeinem persönlichen Eigentum gelange.
Indem er Kräfte und Fleiß einem andern leiht, will er
für seinen eigenen Bedarf das Nötige erringen; er
sucht also ein wahres und eigentliches Recht nicht
bloß auf die Zahlung, sondern auch auf freie
Verwendung derselben. Gesetzt, er habe durch
Einschränkung Ersparnisse gemacht und sie der
Sicherung halber zum Ankauf eines Grundstücks
verwendet, so ist das Grundstück eben der ihm gehörige
Arbeitslohn, nur in anderer Form; es bleibt in seiner
Gewalt und Verfügung nicht minder als der erworbene
Lohn. Aber gerade hierin besteht offenbar das
Eigentumsrecht an beweglichem wie unbeweglichem
Besitze. Wenn also die Sozialisten dahin streben, den
Sonderbesitz in Gemeingut umzuwandeln, so ist klar,
wie sie dadurch die Lage der arbeitenden Klassen nur
ungünstiger machen. Sie entziehen denselben ja mit dem
Eigentumsrechte die Vollmacht, ihren erworbenen Lohn
nach Gutdünken anzulegen, sie rauben ihnen eben
dadurch Aussicht und Fähigkeit, ihr kleines Vermögen
zu vergrößern und sich durch Heiß zu einer besseren
Stellung emporzubringen.
Aber, was schwerer wiegt, das von den Sozialisten
empfohlene Heilmittel der Gesellschaft ist offenbar
der Gerechtigkeit zuwider, denn das Recht zum Besitze
privaten Eigentums hat der Mensch von der Natur
erhalten.
5. Es tritt wie in andern Dingen so auch hierin ein wesentlicher Unterschied zwischen Mensch und Tier hervor. Das Tier bestirnmt sich nicht selbst, sondern wird durch den doppelten Instinkt sein er Natur geleitet. Derselbe beschützt seine Vermögen, er fördert die Entwicklung der Kräfte, er erregt und bestimmt deren Betätigung. Indem der eine Instinkt das Tier zu seiner Selbsterhaltung treibt, bestimmt es der andere zur Erhaltung seines Geschlechts. Für beides aber ist es auf den Bereich desjenigen, was ihm gegenwärtig ist, angewiesen, eine Grenze, über welche es nicht hinauskommt, weil es nur durch das sinnliche Vermögen und durch Einzeleindrücke beherrscht wird. Weit davon verschieden ist die Natur des Menschen. In ihm finden sich einerseits das Wesen des Tieres in seiner Ganzheit und Vollkommenheit, und so besitzt er wie dieses das Vermögen sinnlichen Genusses; aber seine Natur geht nicht in einer tierischen auf, mag man sich letztere in ihm noch so vervollkommnet denken; er erhebt sich hoch über die tierische Seite seiner selbst und macht diese sich dienstbar. Was den Menschen adelt und ihn zu der ihm eigenen Würde erhebt, das ist der vernünftige Geist; dieser verleiht ihm seinen Charakter als Mensch und trennt ihn seiner ganzen Wesenheit nach vom Tiere. Eben weil er aber mit Vernunft ausgestattet ist, sind ihm irdische Güter nicht zum bloßen Gebrauche anheimgegeben, wie dem Tiere, sondern er hat persönliches Besitzrecht, Besitzrecht nicht bloß auf Dinge, die beim Gebrauche verzehrt werden, sondern auch auf solche, welche in und nach dem Gebrauche bestehen bleiben.
6. Eine tiefere Betrachtung der Natur des Menschen lehrt dieses noch klarer. Da der Mensch mit seinem Denken unzählige Gegenstände umfaßt, mit den gegenwärtigen die zukünftigen verbindet und Herr seiner Handlungen ist, so bestimmt er unter dem ewigen Gesetze und unter der allweisen Vorsehung Gottes sich selbst nach freiem Ermessen; es liegt darum in seiner Macht, unter den Dingen die Wahl zu treffen, die er zu seinem eigenen Wohle nicht allein für die Gegenwart, sondern auch für die Zukunft als die ersprießlichste erachtet. Hieraus folgt, es müssen Rechte erworben werden können nicht bloß auf Eigentum an Erzeugnissen des Bodens, sondern auch auf Eigentum am Boden selbst; denn was dem Menschen sichere Aussicht auf künftigen Fortbestand seines Unterhaltes verleiht, das ist nur der Boden mit seiner Produktionskraft. Immer unterliegt der Mensch Bedürfnissen, sie wechseln nur ihre Gestalt; sind die heutigen befriedigt, so stellen morgen andere ihre Anforderungen. Die Natur muß den Menschen demgemäß eine bleibende, unversiegliche Quelle zur Befriedigung seiner Bedürfnisse angewiesen haben, und eine solche Quelle ist nur die Erde mit den Gaben, die sie unaufhörlich wendet. Es ist auch kein Grund vorhanden, die allgemeine Staatsfürsorge in Anspruch zu nehmen Denn der Mensch ist älter als der Staat, und darum besaß er das Recht auf Erhaltung seines körperlichen Daseins, ehe es einen Staat gegeben.
7. Daß aber Gott der Herr die Erde dem ganzen
Menschengeschlecht zum Gebrauch und zur Nutznießung
übergeben hat, dies steht durchaus nicht dem
Sonderbesitz entgegen. Denn Gott hat die Erde nicht in
dem Sinne der Gesamtheit überlassen, als sollten alle
ohne Unterschied Herren über dieselbe sein, sondern
insofern, als er selbst keinem Menschen einen
besonderen Teil derselben zum Besitze angewiesen,
vielmehr dem Fleiße der Menschen und den von den
Völkern zu treffenden Einrichtungen die Ordnung der
Eigentumsverhältnisse unter ihnen anheimgegeben hat.
Übrigens wie immer unter die einzelnen verteilt, hört
der Erdboden nicht auf, der Gesamtheit zu dienen, denn
es gibt keinen Menschen, der nicht von dessen
Erträgnis lebt. Wer ohne Besitz ist, bei dem muß die
Arbeit dafür eintreten, und man kann sagen, die
Beschaffung aller Lebensbedürfnisse geschehe durch
Arbeit, entweder durch die Bearbeitung des eigenen
Bodens oder durch Arbeit in irgendeinem andern
Erwerbszweig, dessen Lohn zuletzt nur von der Frucht
der Erde kommt und mit der Frucht der Erde vertauscht
wird.
Es ergibt sich hieraus wieder, daß privater Besitz
vollkommen eine Forderung der Natur ist. Die Erde
spendet zwar in großer Fülle das, was zur Erhaltung
und zumal zur Vervollkommnung des irdischen Daseins
nötig ist; aber sie kann es nicht aus sich spenden,
d.h. nicht ohne Bearbeitung und Pflege durch den
Menschen. Indem der Mensch an die Gewinnung der Güter
der Natur körperlichen Fleiß und geistige Sorge setzt,
macht er sich eben dadurch den bearbeiteten Teil zu
eigen; es wird dem letzteren sozusagen der Stempel des
Bearbeiters aufgedrückt. Also entspricht es durchaus
der Gerechtigkeit, daß dieser Teil sein eigen sei und
sein Recht darauf unverletzlich bleibe.
8. Die Beweiskraft des Gesagten ist so einleuchtend,
daß es nur Verwunderung erwecken kann,
entgegengesetzte, veraltete Theorien vortragen zu
hören. Man behauptet nämlich, eigentliches
Bodeneigentum sei gegen die Gerechtigkeit, und nur die
Nutznießung des Bodens oder der Teile desselben könne
den einzelnen zustehen: die Scholle des Herrn, welche
seine Anlagen und Baulichkeiten trägt, sei nicht sein
eigen, und der Acker, den der Landwirt als den seinen
bearbeitet, gehöre nicht ihm. Man will nicht sehen,
daß dies ebensoviel heißt, wie einen Raub ausführen an
dem, was durch die Arbeit erworben ist. Jenes früher
wüste Erdreich hat doch durch den Fleiß der Bebauer
und durch ihre kundige Behandlung die Gestalt völlig
verändert; es ist aus Wildnis fruchtbares Ackerfeld,
aus verlorener Öde ein ergiebiger Boden geworden. Was
dem Boden diese neue Form verliehen, das ist derart
mit ihm eines, daß es großenteils unmöglich von ihm zu
trennen ist. Und es soll kein Widerspruch gegen alle
Gerechtigkeit sein, jenen Boden mit der Behauptung,
daß Eigentum nicht bestehen dürfe, seinem Besitzer zu
entziehen und dasjenige andern zu überantworten, was
der Bebauer im Schweiße seines Angesichtes geschaffen
hat? Nein, wie die Wirkung ihrer Ursache folgt, so
folgt die Frucht der Arbeit als rechtmäßiges Eigentum
demjenigen, der die Arbeit vollzogen hat.
Mit Recht hat darum die Menschheit, unbekümmert um die
abweichende Meinung weniger, immer im Naturgesetz die
Grundlage für den Sonderbesitz gefunden und hat diesen
durch die praktische Anerkennung der Jahrhunderte
geheiligt, weil derselbe mit der Menschennatur und der
Idee eines friedlichen und ruhigen Zusammenlebens
gänzlich stimmt; sie hat sich weise leiten lassen von
der Forderung des natürlichen Gesetzes und blieb
unbekümmert um vereinzelte Einreden. Die staatlichen
Gesetze aber, die ihre Verbindlichkeit, sofern sie
gerecht sind, vom Naturgesetz herleiten, haben überall
das in Rede stehende Recht bestätigt und mit
Strafbestimmungen gestützt. Auch die göttlichen
Gesetze verkünden das Besitzrecht, und zwar mit
solchem Nachdrucke, daß sie sogar das Verlangen nach
fremdem Gute streng verbieten: "Du sollst nicht
begehren deines Nächsten Weib, Haus, Acker, Knecht,
Magd, Ochs, Esel und alles, was sein ist"1.
9. Betrachten wir nunmehr den Menschen als geselliges
Wesen, und zwar zunächst in seiner Beziehung zur
Familie, so stellt sich das Recht des einzelnen auf
Privatbesitz noch deutlicher dar. Wenn ihm dieses,
sofern er Einzelwesen ist, zukommt, so kommt es ihm
noch mehr zu in Rücksicht auf das häusliche
Zusammenleben.
In Bezug auf die Wahl des Lebensstandes ist es der
Freiheit eines jeden anheimgegeben, entweder den Rat
Jesu Christi zum enthaltsamen Leben zu befolgen oder
in die Ehe zu treten. Kein menschliches Gesetz kann
dem Menschen das natürliche und ursprüngliche Recht
auf die Ehe entziehen; keines kann den Hauptzweck
dieser durch Gottes heilige Autorität seit der
Erschaffung eingeführten Einrichtung irgendwie
einschränken. "Wachset und mehret euch"2. Mit diesen Worten war die
Familie gegründet. Die Familie, die häusliche
Gesellschaft, ist eine wahre Gesellschaft mit allen
Rechten derselben, so klein immerhin diese
Gesellschaft sich darstellt; sie ist älter als
jegliches andere Gemeinwesen, und deshalb besitzt sie
unabhängig vom Staate ihre innewohnenden Rechte und
Pflichten. Wenn nun jedem Menschen, wie gezeigt, als
Einzelwesen die Natur das Recht, Eigentum zu besitzen,
verliehen hat, so muß sich dieses Recht auch im
Menschen, insofern er Haupt einer Familie ist, finden;
ja das Recht besitzt im Familienhaupte noch mehr
Energie, weit der Mensch sich im häuslichen Kreise
gleichsam ausdehnt.
10. Ein dringendes Gesetz der Natur verlangt, daß der Familienvater den Kindern den Lebensunterhalt und alles Nötige verschaffe, und die Natur leitet ihn an, auch für die Zukunft die Kinder zu versorgen, sie gegenüber den irdischen Wechselfällen instand zu setzen, sich selbst vor Elend zu schützen; er ist es ja, der in den Kindern fortlebt und sich gleichsam in ihnen wiederholt. Wie soll er aber jenen Pflichten gegen die Kinder nachkommen können, wenn er ihnen nicht einen Besitz, welcher fruchtet, als Erbe hinterlassen darf? Wie der Staat, so ist auch die Familie, wie schon gesagt, im eigentlichen Sinne eine Gesellschaft, und es regiert selbständige Gewalt in ihr, nämlich die väterliche. Innerhalb der von ihrem nächsten Zwecke bestimmten Grenzen besitzt demgemäß die Familie zum wenigsten die gleichen Rechte wie der Staat in Wahl und Anwendung jener Mittel, die zu ihrer Erhaltung und ihrer berechtigten freien Bewegung unerläßlich sind. Wir sagen, zum wenigsten die gleichen Rechte. Denn da das häusliche Zusammenleben sowohl der Idee als der Sache nach früher ist als die bürgerliche Gemeinschaft, so haben auch seine Rechte und seine Pflichten den Vortritt, weil sie der Natur näherstehen. Wenn Individuum und Familie, nachdem sie im Verbande der staatlichen Gesellschaft sind, seitens der letzteren nur Schädigung fänden statt Nutzen, nur Verletzung des ureigenen Rechtes statt Schutz, so würde der Staatsverband eher als Gegenstand der Abneigung und des Hasses erscheinen müssen denn als ein begehrenswertes Gut.
11. Ein großer und gefährlicher Irrtum liegt also in dem Ansinnen an den Staat, als müsse er nach seinem Gutdünken in das Innere der Familie, des Hauses eindringen. Allerdings, wenn sich eine Familie in äußerster Not und in so verzweifelter Lage befindet, daß sie sich in keiner Weise helfen kann, so ist es der Ordnung entsprechend, daß staatliche Hilfeleistung für die äußerst Bedrängten eintrete; die Familien sind eben Teile des Staates. Ebenso hat die öffentliche Gewalt zum Rechtsschutz einzugreifen, wenn innerhalb der häuslichen Mauern erhebliche Verletzungen des gegenseitigen Rechtes geschehen: Übergriffe in Schranken weisen und die Ordnung herstellen heißt dann offenbar nicht Befugnisse der Familie und der Individuen an sich reißen: der Staat befestigt in diesem Falle die Befugnisse der einzelnen, er zerstört sie nicht. Allein an diesem Punkt muß er haltmachen, über obige Grenzen darf er nicht hinaus, sonst handelt er dem natürlichen Recht entgegen. Die väterliche Gewalt ist von Natur so beschaffen, daß sie nicht zerstört, auch nicht vom Staate an sich gezogen werden kann; sie weist eine gleich ehrwürdige Herkunft auf wie das Leben des Menschen selbst. "Die Kinder sind", um mit dem hl. Thomas zu sprechen, "gewissermaßen ein Teil des Vaters"; sie sind gleichsam eine Entfaltung seiner Person. Auch treten sie in die staatliche Gemeinschaft als deren Teilnehmer, wenn man im eigentlichen Sinne reden will, nicht selbständig, nicht als Individuen ein, sondern vermittels der Familiengemeinschaft, in welcher sie das Leben empfangen haben. Aus eben diesem Grunde, weil nämlich die Kinder "von Natur einen Teil des Vaters bilden, stehen sie", nach den Worten des heiligen Lehrers, "unter der Sorge der Eltern, ehe sie den Gebrauch des freien Willens haben"3. Das sozialistische System also, welches die elterliche Fürsorge beiseite setzt, um eine allgemeine Staatsfürsorge einzuführen, versündigt sich an der natürlichen Gerechtigkeit und zerreißt gewaltsam die Fugen des Familienhauses.
12. Aber sieht man selbst von der Ungerechtigkeit ab,
so ist es ebensowenig zu leugnen, daß dieses System in
allen Schichten der Gesellschaft Verwirrung
herbeiführen ,würde. Eine unerträgliche Beengung
aller, eine sklavische Abhängigkeit würde die Folge
des Versuches seiner Anwendung sein. Es würde
gegenseitiger Mißgunst, Zwietracht und Verfolgung Tür
und Tor geöffnet. Mit dem Wegfalle des Spornes zu
Strebsamkeit und Fleiß würden auch die Quellen des
Wohlstandes versiegen. Aus der eingebildeten
Gleichheit aller würde nichts anderes als der nämliche
klägliche Zustand der Entwürdigung für alle.
Aus alledem ergibt sich klar die Verwerflichkeit der
sozialistischen Grundlehre, wonach der Staat den
Privatbesitz einzuziehen und zu öffentlichem Gute
zumachen hätte. Eine solche Theorie gereicht denen,
welchen geholfen werden soll, lediglich zu schwerem
Schaden, sie "widerstreitet den natürlichen Rechten
eines jeden Menschen, sie verzerrt den Beruf des
Staates und macht eine ruhige, friedliche Entwicklung
des Gesellschaftslebens unmöglich. Bei allen
Versuchen, den niederen Klassen aufzuhelfen, ist also
durchaus als Grundsatz festzuhalten, daß das
Privateigentum unangetastet zu lassen sei. Wir gehen
nunmehr zu der Darlegung über, worin die überall
begehrte Abhilfe in der mißlichen Lage des arbeitenden
Standes zu suchen sei.
13. Mit voller Zuversicht treten Wir an diese Aufgabe
heran und im Be'wußtsein, daß Uns das Wort gebührt.
Denn ohne Zuhilfenahme von Religion und Kirche ist
kein Ausgang aus dem Wirrsale zu finden; aber da die
Hut der Religion und die Verwaltung der kirchlichen
Kräfte und Mittel vor allem in Unsere Hände gelegt
sind, so könnte das Stillschweigen eine Verletzung
Unserer Pflicht scheinen.
Allerdings ist in dieser wichtigen Frage auch die
Tätigkeit und Anstrengung anderer Faktoren
unentbehrlich: Wir meinen die Fürsten und Regierungen,
die besitzende Klasse und die Arbeitgeber, endlich die
Besitzlosen, um deren Stellung es sich handelt. Aber
Wir sagen mit allem Nachdruck: Läßt man die Kirche
nicht zur Geltung kommen, so werden alle menschlichen
Bemühungen vergeblich sein; denn die Kirche ist es,
welche aus dem Evangelium einen Schatz von Lehren
verkündet, unter deren kräftigem Einfluß der Streit
sich beilegen oder wenigstens seine Schärfe verlieren
und mildere Formen annehmen kann; sie ist es, die den
Geistern nicht bloß Belehrung bringt, sondern auch mit
Macht auf eine den christlichen Vorschriften
entsprechende Regelung der Sitten bei jedem einzelnen
hinwirkt; die Kirche ist ohne Unterlaß damit
beschäftigt, die soziale Lage der niederen Schichten
durch nützliche Einrichtungen zu heben; sie ist
endlich vom Verlangen beseelt, daß die Kräfte und
Bestrebungen aller Stände sich zur Förde rang der
wahren Interessen der Arbeiter zusammentun, und hält
ein Vorgehen der staatlichen Autorität auf dem Wege
der Gesetzgebung, innerhalb der nötigen Schranken für
unerläßlich, damit der Zweck erreicht werde.
14. Vor allem ist also von der einmal gegebenen
unveränderlichen Ordnung der Dinge auszugehen, wonach
in der bürgerlichen Gesellschaft eine Gleichmachung
von hoch und niedrig, von arm und reich schlechthin
nicht möglich ist. Es mögen die Sozialisten solche
Träume zu verwirklichen suchen, aber man kämpft
umsonst gegen die Naturordnung an. Es werden immerdar
in der Menschheit die größten und tiefgreifendsten
Ungleichheiten bestehen. Ungleich sind Anlagen, Fleiß,
Gesundheit und Kräfte, und hiervon ist als Folge
unzertrennlich die Ungleichheit in der Lebensstellung,
im Besitze. Dieser Zustand ist aber ein sehr
zweckmäßiger sowohl für den einzelnen wie für die
Gesellschaft. Das gesellschaftliche Dasein erfordert
nämlich eine Verschiedenheit von Kräften und eine
gewisse Mannigfaltigkeit von Leistungen; und zu diesen
verschiedenen Leistungen werden die Menschen
hauptsächlich durch jene Ungleichheit in der
Lebensstellung angetrieben.
Die körperliche Arbeit anlangend, würde der Mensch im
Stand der Unschuld freilich nicht untätig gewesen
sein. Die Arbeit, nach welcher er damals wie nach
einem Genusse freiwillig verlangt hätte, sie wurde ihm
nach dem Sündenfalle als eine notwendige Buße
auferlegt, deren Last er spüren muß. "Verflucht sei
die Erde in deinem Werke; mit Arbeit sollst du von ihr
essen alle Tage deines Lebens4."
In gleicher Weise werden immer auch die übrigen
Beschwernisse auf dieser Erde wohnen, weil die Folgen
der Sünde als bittere Begleiter an der Seite des
Menschen bis zu seinem Tode haften. Leiden und dulden
ist einmal der Anteil unseres Geschlechtes, und so
große Anstrengungen man auch zur Besserung des Daseins
machen mag, die Gesellschaft wird niemals frei von
großer Plage werden. Die, welche vorgeben, sie könnten
es dahin bringen, und die dem armen Volke ein Leben
ohne Not und nur voll Ruhe und Genuß vorspiegeln,
täuschen fürwahr die Menschen mit einem Truge, welcher
nur größere Übel zur Folge haben wird, als die sind,
an denen die gegenwärtige Gesellschaft krankt. Das
Richtige ist, die Dinge nehmen, wie sie wirklich sind,
und das Linderungsmittel, wie gesagt, anderswo
aufsuchen.
15. Ein Grundfehler in der Behandlung der sozialen Frage ist sodann auch der, daß man das gegenseitige Verhältnis zwischen der besitzenden und der unvermögenden, arbeitenden Klasse so darstellt, als ob zwischen ihnen von Natur ein unversöhnlicher Gegensatz Platz griffe, der sie zum Kampf aufrufe. Ganz das Gegenteil ist wahr. Die Natur hat vielmehr alles zur Eintracht, zu gegenseitiger Harmonie hingeordnet; und so wie im menschlichen Leibe bei aller Verschiedenheit der Glieder im wechselseitigen Verhältnis Einklang und Gleichmaß vorhanden ist, so hat auch die Natur gewollt, daß im Körper der Gesellschaft jene beiden Klassen in einträchtiger Beziehung zueinander stehen und ein gewisses Gleichgewicht darstellen. Die eine hat die andere durchaus notwendig. So wenig das Kapital ohne die Arbeit, so wenig kann die Arbeit ohne das Kapital bestehen. Eintracht ist überall die unerläßliche Vorbedingung von Schönheit und Ordnung; ein fortgesetzter Kampf dagegen erzeugt Verwilderung und Verwirrung. Zur Beseitigung des Kampfes aber und selbst zur Ausrottung seiner Ursachen besitzt das Christentum wunderbare und vielgestaltige Kräfte.
16. Die Kirche, als Vertreterin und Wahrerin der
Religion, hat zunächst in den religiösen Wahrheiten
und Gesetzen ein mächtiges Mittel, die Reichen und die
Armen zu versöhnen und einander nahezubringen; ihre
Lehren und Gebote führen beide Klassen zu ihren
Pflichten gegeneinander und namentlich zur Befolgung
der Vorschriften der Gerechtigkeit.
Von diesen Pflichten berühren folgende die arbeitenden
Stände: vollständig und treu die Arbeitsleistung zu
verrichten, zu welcher sie sich frei und mit gerechtem
Vertrage verbunden haben; den Arbeitgebern weder an
der Habe noch an der Person Schaden zuzufügen; in der
Wahrung ihrer Interessen sich der Gewalttätigkeit zu
enthalten und in keinem Falle Auflehnung zu stiften;
nicht Verbindung zu unterhalten mit Übelgesinnten, die
ihnen trügerische Hoffnungen vorspiegeln und nur
bittere Enttäuschung und Ruin zurücklassen.
Die Pflichten, die hinwieder die Besitzenden und
Arbeitgeber angehen, sind die nachstehenden: die
Arbeiter dürfen nicht wie Sklaven angesehen und
behandelt werden; ihre persönliche Würde, welche
geadelt ist durch ihre Würde als Christen, werde stets
heilig gehalten; Arbeit und Erwerbssorgen erniedrigen
sie nicht, vielmehr muß, wer vernünftig und christlich
denkt, es ihnen als Ehre anrechnen, daß sie
selbständig ihr Leben unter Mühe und Anstrengung
erhalten; unehrenvoll dagegen und unwürdig ist es,
Menschen bloß zu eigenem Gewinne auszubeuten und sie
nur so hoch anzuschlagen, als ihre Arbeitskräfte
reichen. Eine weitere Vorschrift schärft ein: Habet
auch die gebührende Rücksicht auf das geistige Wohl
und die religiösen Bedürfnisse der Besitzlosen; ihr
Herren seid verpflichtet, ihnen Zeit zulassen für ihre
gottesdienstlichen Übungen; ihr dürft sie nicht der
Verführung und sittlichen Gefahren bei ihrer
Verwendung aussetzen; den Sinn für Häuslichkeit und
Sparsamkeit dürft ihr in ihnen nicht ersticken; es ist
ungerecht, sie mit mehr Arbeit zu beschweren, als ihre
Kräfte tragen können, oder Leistungen von innen zu
fordern, die mit ihrem Alter oder Geschlecht in
Widerspruch stehen.
17. Vor allem aber ist es Pflicht der Arbeitsherren, den Grundsatz: jedem das Seine, stets vor Augen zu behalten. Dieser Grundsatz sollte auch unparteisch auf die Höhe des Lohnes Anwendung finden, ohne daß die verschiedenen für die Billigkeit des Lohnmaßes mitzuberücksichtigenden Momente übersehen werden. Im allgemeinen ist in Bezug auf den Lohn wohl zu beachten, daß es wider göttliches und menschliches Gesetz geht, Notleidende zu drücken und auszubeuten um des eigenen Vorteils willen. Dem Arbeiter den ihm gebührenden Verdienst vorenthalten, ist eine Sünde, die zum Himmel schreit. "Siehe", sagt der Heilige Geist, "der Lohn der Arbeiter,... den ihr unterschlagen, schreit zu Gott, und ihre Stimmen dringen zum Herrn Sabaoth"5. Die Reichen dürfen endlich unter keinen Umständen die Besitzlosen in ihrem Erworbenen schädigen, sei es durch Gewalt oder durch Trug oder durch Wucherkünste: und das um so weniger als ihr Stand minder gegen Unrecht und Übervorteilung geschützt ist. Ihr Eigentum, weil gering, beansprucht eben deshalb um so mehr Unverletzlichkeit. Wer wird in Abrede stellen, daß die Befolgung dieser Vorschriften allein imstande sein würde, den bestehenden Zwiespalt samt seinen Ursachen zu beseitigen?
18. Aber die Kirche, welche in den Fußstapfen ihres
göttlichen Lehrers und Führers Jesu Christus wandelt,
hat noch höhere Ziele; sie trachtet mit Vorschriften
von noch größerer sittlicher Vollkommenheit, den einen
Teil dem andern möglichst anzunähern und ein
freundliches Verhältnis zwischen beiden herzustellen
Nur wenn wir das künftige unsterbliche Leben zum
Maßstabe nehmen, können wir über das gegenwärtige
Leben unbefangen und gerecht urteilen. Gäbe es kein
anderes Leben, so würde eben damit der wahre Begriff
sittlicher Pflicht verlorengehen, und das irdische
Dasein würde zu einem dunklen, von keinem Verstande zu
entwirrenden Rätsel. Wenn dies uns schon die Vernunft
selbst sagt, so wird es zugleich durch den Glauben
verbürgt, der als Grundstein aller Religion die Lehre
hinstellt, daß beim Ausscheiden aus dem irdischen
Leben unser wahres Leben beginnt. Denn Gott hat uns
nicht für die hinfälligen und vergänglichen Güter der
Zeit geschaffen, sondern für die ewigen des Himmels,
und er hat uns die Erde nicht als eigentlichen
Wohnsitz, sondern als Ort der Verbannung angewiesen.
Ob der Mensch an Reichtum und an anderen Dingen, die
man Güter nennt, Überfluß habe oder Mangel leide,
darauf kommt es für die ewige Seligkeit nicht an; aber
sehr viel kommt auf die Weise an, wie er seine
Erlösung benützt. Jesus Christus hat durch seine
"reiche Erlösung" keineswegs Leiden und Kreuz
hinweggenommen, das unsern Lebensweg bedeckt, er hat
es aber in einen Sporn für unsere Tugend, in einen
Gegenstand des Verdienstes verwandelt, und keiner
"wird der ewigen Krone teilhaftig, der nicht den
schmerzlicher Kreuzweg des Herrn wandelt. "Wenn wir
mit ihm leiden, werden wir auch mit ihm herrschen"6. Durch seine freiwilligen
Mühen und Peinen hat jedoch der Heiland all unsere
Mühen und Peinen wunderbar gemildert. Er erleichtert
uns die Ertragung aller Trübsal nicht bloß durch sein
Beispiel, sondern auch durch seine stärkende Gnade und
durch den Ausblick auf ewigen Lohn. "Denn unsere
vorübergehende und leichte Trübsal in der Gegenwart
erwirkt uns ein überschwengliches Maß von Glorie in
der Ewigkeit"7.
Es ergeht also die Mahnung der Kirche an die mit
Glücksgütern Gesegneten, daß Reichtum nicht von Mühsal
frei mache, und daß er für das ewige Leben nichts
nütze, ja demselben eher schädlich sei8. Die auffälligen Drohungen
Jesu Christi an die Reichen müßten diese mit Furcht
erfüllen9, denn dem ewigen
Richter wird einst strengste Rechenschaft über den
Gebrauch der Güter dieses Lebens abgelegt werden
rnüssen.
19. Eine wichtige und tiefgreifende Lehre verkündet
die Kirche sodann über den Gebrauch des Reichtums,
eine Lehre, welche von der heidnischen Weltweisheit
nur dunkel geahnt wurde, die aber von der Kirche in
voller Klarheit hingestellt und, was mehr ist, in
lebendige praktische Übung umgesetzt wird. Sie
betrifft die Pflicht der Wohltätigkeit, das Almosen.
Diese Lehre hat die Unterscheidung zwischen gerechtem
Besitz und gerechtem Gebrauch des Besitzes zur
Voraussetzung.
Das Privateigentum gründet sich, wie wir gesehen
haben, auf die natürliche Ordnung, und dieses Recht zu
gebrauchen, ist nicht bloß erlaubt, sondern es ist
auch im gesellschaftlichen Dasein eine Notwendigkeit.
"Es ist erlaubt", so drückt der hl. Thomas es aus,
"daß der Mensch Eigentum besitze, und es ist zugleich
notwendig für das menschliche Leben"10. Fragt man nun, wie der
Gebrauch des Besitzes beschaffen sein müsse, so
antwortet die Kirche mit dem nämlichen heiligen
Lehrer: "Der Mensch muß die äußern Dinge nicht wie ein
Eigentum, sondern wie gemeinsames Gut betrachten und
behandeln, insofern nämlich, als er sich zur
Mitteilung derselben an Notleidende leicht verstehen
soll. Darum spricht der Apostel: ,Befiehl den Reichen
dieser Welt,... daß sie gerne geben und mitteilen"11. Gewiß ist niemand
verpflichtet, dem eigenen notwendigen Unterhalt oder
demjenigen der Familie Abbruch zu tun, um dem Nächsten
beizuspringen. Es besteht nicht einmal die
Verbindlichkeit, des Almosens wegen auf standesgemäße
und geziemende Ausgaben zu verzichten. "Denn niemand
ist", um wieder mit St. Thomas zu sprechen,
"verpflichtet, auf unangemessene Weise zu leben"12. Ist der Besitz jedoch
größer, als es für den Unterhalt und ein
standesgemäßes Auftreten nötig ist, dann tritt die
Pflicht ein, vom Überflusse den notleidenden
Mitbrüdern Almosen zu spenden. "Was ihr an Überfluß
habet, das gebet den Armen", heißt es im Evangelium13. Diese Pflicht ist
allerdings nicht eine Pflicht der Gerechtigkeit, den
Fall der äußersten Not ausgenommen, sondern der
christlichen Liebe, und darum könnte sie auch nicht
auf gerichtlichem Wege erzwungen werden. Sie erhält
indes eine Bekräftigung, mächtiger als die durch
irdische Gesetzgeber und Richter, von seiten des
ewigen Richters der Welt, der durch vielfache
Aussprüche die Mildtätigkeit empfiehlt: "Es ist
seliger geben, als nehmen"14,
und der Gericht halten wird über Spendung und
Verweigerung der Almosen an seine Armen, so als wäre
sie ihm geschehen: "Was ihr einem der geringsten
meiner Brüder getan habt, das habt ihr mir getan"15. Das Gesagte läßt sich also
kurz so zusammenfassen: Wer irgend mit Gütern von Gott
dem Herrn reichlicher bedacht ,wurde, seien es
leibliche und äußere, seien es geistige Güter, der hat
den Überfluß zudem Zweck erhalten, daß er ihn zu
seinem eigenen wahren Besten und zum Besten der
Mitmenschen wie ein Diener der göttlichen Vorsehung
benütze. "Wem also Einsicht verliehen ist", sagt der
hl. Gregor der Große, "der verwende sie zu
nutzbringender Unterweisung, wer Reichtum erhalten
hat, sehe zu, daß er mit der Wohltätigkeit nicht
säume; wer in praktischen Dingen Erfahrung und Übung
besitzt, verwende sein Können zum Besten der
Mitmenschen"16.
20. Die Besitzlosen aber belehrt die Kirche, daß Armut in den Augen der ewigen Wahrheit nicht die geringste Schande ist, und daß Handarbeit zum Erwerb des Unterhaltes durchaus keine Unehre bereitet. Christus der Herr hat dies durch Tat und Beispiel bekräftigt, er, der um unseretwillen "arm geworden, da er reich war"17, und der, obwohl Sohn Gottes und Gott selbst, dennoch für den Sohn des Zimmermanns gehalten werden, ja einen großen Teil seines Lebens mit körperlicher Arbeit zubringen wollte. "Ist dies nicht der Zimmermann, der Sohn Mariä?"18 Wer dies göttlich hohe Beispiel ernst betrachtet, der wird leichter verstehen, daß die wahre Würde und Größe des Menschen in sittlichen Eigenschaften, das heißt in der Tugend beruht, daß die Tugend aber ein Gut sei, welches allen gleich zugänglich ist, dem Niedersten wie dem Höchsten, dem Reichen wie dem Armen, und daß durchaus nichts anderes als Tugend und Verdienst des Himmels teilhaftig macht. Ja gegen die Hilflosen und Unglücklichen dieser Welt tritt Gottes Liebe gewissermaßen noch mehr an den Tag: Jesus Christus preist die Armen selig19; er ladet alle, die mit Mühe und Kummer beladen, liebevoll zu sich, um sie zu trösten20; die Niedrigsten und Verfolgten umfaßt er mit ganz besonderem Wohlwollen. Diese Wahrheiten sind wahrlich imstande, in den Begüterten. und Hochstehenden jeden Übermut niederzuhalten und in den Armen den Kleinmut aufzurichten; sie müssen den Reichen Entgegenkommen gegen die Armen einflößen und die Armen selbst zur Bescheidenheit stimmen. So wird die soziale Kluft zwischen den beiden Klassen unschwer verringert und hüben und drüben freundliche, versöhnliche Gesinnung geweckt.
21. Wenn aber die Moral des Christentums ganz zur
Geltung kommt, wird man auch nicht bei versöhnlicher
Stimmung stehenbleiben; es wird wahre brüderliche
Liebe beide Teile verbinden. Sie werden dann in dem
Bewußtsein leben, daß ein gemeinsamer Vater im Himmel
alle Menschen geschaffen hat und alle für das gleiche
Ziel bestimmt hat, für den ewigen Lohn der Guten,
welcher Gott selbst ist, der allein die Menschen und
die Engel mit vollkommener Seligkeit beglücken kann.
Sie erfassen dann, was es heißt.' Jesus Christus hat
alle gleicherweise durch sein Leiden erlöst, alle zur
nämlichen Würde von Kindern Gottes erhoben; ein
wahrhaftes geistiges Bruderband besteht zwischen ihnen
und mit Christus dem Herrn, "dem Erstgeborenen unter
vielen Brüdern"21. Sie
verstehen, was es ferner heißt, die Güter der Natur
und die Geschenke der Gnade insgesamt gehören
gemeinschaftlich der großen Menschenfamihe an, nur wer
sich selbst unwürdig macht, wird vom Erbe des
himmlischen Glückes ausgeschlossen. "Wenn aber Söhne,
dann auch Erben, und zwar Erben Gottes und Miterben
Christi."22
Das sind nach christlicher Auffassung die Grundzüge
der Menschenrechte und der Menschenpflichten. Würde
nicht aller Streit in kurzer Frist erledigt sein, wenn
diese Wahrheiten in der bürgerlichen Gesellschaft zu
voller Anerkennung gelangten?
22. Indessen die Kirche läßt es sich nicht dabei
begnügen, bloß den Weg zur Heilung zu zeigen, sie
wendet auch die Heilmittel selbst an. Ihr ganzes
Arbeiten geht dahin, die Menschheit nach Maßgabe ihrer
Lehre und ihres Geistes umzubilden und zu erziehen.
Durch den Episkopat und den Klerus leitet sieden
heiligen Strom ihres Unterrichtes in die weitesten
Kreise des Volkes hinab, soweit immer ihr Einfluß
gelangen kann. Sie sucht in das Innerste der Menschen
einzudringen und ihren Willen zu lenken, damit sich
alle im Handeln nach Gottes Vorschriften richten.
Gerade in bezug auf diese innere Wirksamkeit, also an
einem Punkte, auf den alles ankommt, entfaltet die
Kirche eine siegreiche, ihr ausschließlich eigene
Macht. Denn die Mittel, die ihr den Zugang zu den
Herzen bahnen, hat sie von Jesus Christus selbst für
diesen heiligen Zweck überkommen, es ruht in ihnen
eine göttliche Kraft. Diese Mittel allein gelangen zum
Innersten der Menschenbrust, und diese Macht allein
führt den Menschen zum Gehorsam gegen seine Pflicht,
zur Bezähmung der eigenen Leidenschaft, zu
vollkommener Liebe Gottes und des Nächsten, zur
Überwindung der vielen auf dem Wege der Tugend
auftretenden Hindernisse.
Zur Bestätigung dessen braucht nur auf das Beispiel
der Vergangenheit hingewiesen zu werden. Wir heben nur
Tatsachen hervor, welche außer allem Zweifel stehen,
wenn wir sagen: es war der Einfluß und das Walten der
Kirche, wodurch die bürgerliche Gesellschaft von Grund
aus erneuert wurde; die höheren sozialen Kräfte, die
ihr eigen sind, haben die Menschheit auf die Bahn des
wahren Fortschritts erhoben, ja vom Untergange wieder
zum Leben erweckt; sie haben durch die christliche
Erziehung der Völker eine Entwicklung herbeigeführt,
welche alle früheren Kulturformen weit übertrifft und
in alle Zukunft nicht durch eine andere übertroffen
werden wird. Diese Wohltaten haben die hochheilige
Person Jesu Christi zu ihrer Urquelle und zu ihrem
Endzwecke; wie die Welt dem Gottmenschen alles
verdankt, so bezieht sich alles Gute auf ihn als
Zielpunkt der Dinge zuruck. Das Leben Jesu Christi
durchdrang den Erdkreis, nachdem das Licht des
Evangeliums aufgegangen und das große Geheimnis von
der Menschwerdung Gottes und der Erlösung unseres
Geschlechtes verkündet war; es drang zu allen Völkern,
allen Klassen und gründete in ihnen den christlichen
Glauben und dessen sittliche Vorschriften. Es ergibt
sich hieraus die Notwendigkeit, daß, wenn man ein
Heilmittel für die menschliche Gesellschaft sucht,
dasselbe nur in der christlichen Wiederherstellung des
öffentlichen und privaten Lebens beruht. Denn es ist
ein bekanntes Axiom, daß jede Gesellschaft, die sich
aus Niedergang erheben will, im Sinne ihres Ursprungs
arbeiten muß. Durch das Streben nach dem beim Ursprung
gesetzten Ziele muß das entsprechende Leben in den
gesellschaftlichen Körper kommen. Abweichen vom Ziele
ist gleichbedeutend mit Verfall; Rückkehr zu demselben
bedeutet Heilung. Dies gilt vom ganzen Körper des
Staates, und es gilt ebenso von der bei weitem
zahlreichsten Klasse von Staatsbürgern, den
arbeitenden Ständen.
23. Die Fürsorge der Kirche geht indessen nicht so in der Pflege des geistigen Lebens auf, daß sie darüber der Anliegen des irdischen Lebens vergäße. Sie ist vielmehr, insbesondre dem Arbeiterstande gegenüber, vom eifrigen Streben erfüllt, die Not des Lebens für ihn auch nach der materiellen Seite zu lindern und ihn zu besseren Verhältnissen zu erheben. Schon durch ihre Anleitung zur Sittlichkeit und Tugend fördert sie zugleich das materielle Wohl; denn ein geregeltes christliches Leben hat stets seinen Anteil an der Herbeiführung irdischer Wohlfahrt; es macht Gott, welcher Urquell und Spender aller Wohlfahrt ist, dem Menschen geneigt, und es dringt zwei Feinde zurück, welche allzu häufig mitten im Überflusse die Ursache bittern Elends sind, die ungezügelte Habgier und die Genufisucht23; es würzt ein bescheidenes irdisches Los mit dem Glücke der Zufriedenheit, spendet in der Sparsamkeit einen Ersatz für die abgehenden Glücksgüter und bewahrt vor Leichtsinn und Laster, wodurch auch der ansehnlichste Wohlstand oft so schnell zugrunde gerichtet wird.
24. Aber die Kirche entfaltet außerdem auch geeignete
praktische Maßnahmen zur Milderung des materiellen
Notstandes der Besitzlosen; sie unterhält und fördert
die verschiedensten Anstalten zur Hebung ihres
Daseins. Ja, daß ihre Tätigkeit in dieser Hinsicht
jederzeit eine höchst wohltätige gewesen, wird auch
von ihren Feinden mit lautem Lobe anerkannt. Zur Zeit
der ersten Christen war die brüderliche Liebe so
mächtig, daß häufig Reiche all ihrer Habe sich
entblößten, um den Armen beizuspringen. Es gab
infolgedessen, wie die Heilige Schrift sagt, "keinen
Dürftigen in der Mine der Gläubigen"24. Das tägliche Almosengeben
war die Aufgabe, welche den Diakonen von den Aposteln
gestellt ,wurde, und derentwegen namentlich die
besondere Weihestufe des Diakonats eingesetzt war. Der
heilige Apostel Paulus nahm es trotz seiner
vielfältigen Sorgen für alle Kirchen auf sich, den
notleidenden Christen persönlich auf mühevollen Reisen
das Almosen zu bringen. Tertullian spricht von der bei
jeder Versammlung der Christen gespendeten Beisteuer;
er nennt sie "Hinterlage der Liebe" und sagt, sie
diene "zum Unterhalte der Armen und ihrem Begräbnis,
den dürftigen Waisen beiderlei Geschlechtes, den
Greisen und den Schiffbrüchigen"25.
So floß allmählich ein kirchliches Patrimonium
zusammen, und dasselbe ward stets mit heiliger
Sorgfalt als ein Erbschatz der Armen und Notleidenden
bewahrt. Die Kirche scheute sich nicht, auch als
Bettlerin zu den Türen der Reichen zu wandern, um den
Bedrängten ein Scherflein zu gewinnen. Sie war es, die
gemeinsame Mutter von arm und reich, welche dadurch,
daß sie die christliche Nächstenliebe zu her Flamme
entzündete, besondere geistliche Orden erweckte und
viele andere Einrichtungen erstehen ließ zur Linderung
der irdischen Not, auf daß für jede Bedrängnis eine
Abhilfe, für jeden Schmerz ein Trost bestände.
Allerdings vernimmt man in der Gegenwart Stimmen,
welche, wie die Heiden es schon getan, Anklagen gegen
die Kirche selbst in dieser Liebestätigkeit suchen. An
deren Stelle sucht man ein staatliches System des
Wohltuns einzuführen. Aber wo sind die staatlichen,
die menschlichen Einrichtungen, die sich an die Stelle
der christlichen Liebe und des Opfergeistes, die ihren
Schwung von der Kirche empfangen, zu setzen
vermöchten? Nein, die Kirche allein besitzt das
Geheimnis dieses himmlischen Schwunges. Quillt die
Liebe und Kraft nicht aus dem heiligsten Herzen des
Erlösers, so ist sie nichtig. Um aber des innern
Lebens des Erlösers teilhaftig zu werden, muß man ein
lebendiges Glied seiner Kirche sein.
25. Indessen ist nicht zu bezweifeln, daß zur Lösung
der sozialen Frage zugleich die menschlichen Mittel in
Bewegung gesetzt werden müssen. Alle, die es irgend
berührt, müssen je nach ihrer Stellung mitarbeiten. Es
gibt hier das Wirken der göttlichen Vorsehung, welche
die Welt regiert, gewissermaßen ein Vorbild; denn
hängt der Ausgang von vielen Ursachen zugleich ab, so
sehen wir, wie eben diese Ursachen sich zur Erzielung
der Wirkung zueinander gesellen.
Es handelt sich zunächst darum, welcher Anteil bei der
Lösung der Frage der Staatsgewalt zufalle. Unter
Staatsgewalt verstehen Wir hier nicht die zufällige
Regierungsform der einzelnen Länder, sondern die
Staatsgewalt der Idee nach, wie sie durch die Natur
und Vernunft gefordert wird, und wie sie sich nach den
Grundsätzen der Offenbarung, die Wir in der Enzyklika
über die christliche Staatsverfassung entwikkelt
haben, darstellt.
26. Die Beihilfe also, welche von den Staatslenkern erwartet werden muß, besteht zunächst in einer derartigen allgemeinen Einrichtung der Gesetzgebung und Verwaltung, daß daraus von selbst das Wohlergehen der Gemeinschaft wie der einzelnen empor blüht. Hier liegt die Aufgabe einer einsichtigen Regierung, die wahre Pflicht jeder weisen Staatsleitung. Was aber im Staate vor allem Glück und Friede verbürgt, das ist Ordnung, Zucht und Sitte, ein wohlgeordnetes Familienleben, Heilighaltung von Religion und Recht, mäßige Auflage und gleiche Verteilung der Lasten, Betriebsamkeit in Gewerbe und Handel, günstiger Stand des Ackerbaues und anderes ähnliche. Je umsichtiger alle diese Hebel benützt und gehandhabt werden, desto gesicherter ist die Wohlfahrt der Glieder des Staates. Hier eröffnet sich also eine weite Bahn, auf welcher der Staat für den Nutzen aller Klassen der Bevölkerung und insbesondere für die Lage der Arbeiter tätig sein kann; gebraucht er hier sein Recht, so ist durchaus kein Vorwurf möglich, als ob er einen Übergriff beginge; denn nichts geht den Staat seinem Wesen nach näher an als die Pflicht, das Gemeinwohl zu fördern und je wirksamer und durchgreifender er es durch allgemeine Maßnahmen tut, desto weniger brauchen anderweitige Mittel zur Besserung der Arbeiterverhältnisse aufgesucht zu werden.
27. Es ist überdies als Wahrheit von einschneidender
Bedeutung vor Augen zu halten, daß der Staat für alle
da ist, in gleicher Weise für die Niedern wie für die
Hohen. Die Besitzlosen sind vom naturrechtlichen
Standpunkt nicht minder Bürger als die Besitzenden, d.
h. sie sind wahre Teile des Staates, die am Leben der
aus der Gesamtheit der Familien gebildeten
Staatsgemeinschaft teilnehmen; und sie bilden zudem,
was sehr ins Gewicht fällt, in jeder Stadt bei weitem
die größere Zahl der Einwohner. Wenn es also
unzulässig ist, nur für einen Teil der
Staatsangehörigen zu sorgen, den andern aber zu
vernachlässigen, so muß der Staat durch öffentliche
Maßnahmen sich in gebührender Weise des Schutzes der
Arbeiter annehmen. Wenn dies nicht geschieht, so
verletzt er die Forderung der Gerechtigkeit, welche
jedem das Seine zugeben befiehlt. Richtig bemerkt in
dieser Hinsicht der hl. Thomas: "Wie der Teil und das
Ganze gewissermaßen dasselbe sind, so gehört das, was
dem Ganzen gehört, auch gewissermaßen dem Teile an"26. Unter den vielen und
wichtigen Pflichten also, die eine für das Wohl der
Untertanen besorgte Staatsleitung zu erfüllen hat, ist
es eine der ersten, daß sie allen Klassen von
Untertanen denselben Schutz angedeihen lasse, in
strenger Wahrung jener Gerechtigkeit, die man die
"verteilende" genannt hat.
Wenn auch alle Staatsangehörigen ohne Ausnahme an den
Bestrebungen für das Wohl des Staates sich zu
beteiligen haben, indem ja alle die Vorteile der
Staatsgemeinschaft genießen, so können sich doch nicht
alle im gleichen Grade beteiligen. Wie immer die
Regierungsform sich gestalten mag, stets werden unter
den Bürgern jene Standesunterschiede da sein, ohne die
überhaupt keine Gesellschaft denkbar ist. Stets wird
sich zum Beispiel ein Teil mit den Aufgaben des
Staates selbst, mit der Gesetzgebung, der
Rechtsprechung, der Verwaltung und den militärischen
Angelegenheiten beschäftigen müssen; von selbst werden
diese einen höheren Rang unter den Staatsangehörigen
einnehmen, weil sie unmittelbar und in hervorragender
Weise an dem Gemeinwohl arbeiten. Tragen die übrigen
Bürger, z.B. die Gewerbetreibenden, nicht in diesem
Maße zum öffentlichen Nutzen bei, so leisten jedoch
auch sie offenbar der öffentlichen Wohlfahrt Dienste,
wenn auch nur mittelbare. Allerdings besteht das
Gemeinwohl vor allem in der Pflege von
Rechtschaffenheit und Tugend, und es gehört zum
Begriffe sozialer Wohlfahrt, daß sie die Menschen
besser mache.
Aber auch die Beschaffung der irdischen Mittel, "deren
Vorhandensein und Gebrauch zur Ausübung der Tugend
unerläßlich ist"27, gehört
ebenso zu einem gut eingerichteten Staate. Zur
Herstellung die5er Güter ist nun die Tätigkeit der
Arbeiter besonders wirksam und notwendig, sei es, daß
sie ihre Geschicklichkeit und Hand auf den Feldern
oder an der Werkbank betätigen. Ja auf diesem Gebiete
ist ihre Kraft und Wirksamkeit so groß, daß es eine
unumstößliche Wahrheit ist, nicht anderswoher als aus
der Arbeit der Werktätigen entstehe Wohlhabenheit im
Staate. Es ist also eine Forderung der Billigkeit, daß
man sich seitens der öffentlichen Gewalt des Arbeiters
annehme, damit er von dem, was er zum allgemeinen
Nutzen beiträgt, etwas empfängt, so daß er in
Sicherheit hinsichtlich Wohnung, Kleidung und Nahrung
ein weniger schweres Leben führen kann. Daraus folgt,
daß alles zu fördern ist, was irgendwie der Lage der
Arbeiterschaft nützen kann. Wenn der Staat hierfür
Sorge trägt, so fügt er dadurch niemand Nachteil zu,
er nützt vielmehr sehr der Gesamtheit, die ein
offenbares Interesse daran hat, daß ein Stand, welcher
dem Staate so notwendige Dienste leistet, nicht im
Elend seine Existenz friste.
28. Der Bürger und die Familie sollen allerdings nicht im Staate aufgehen, wie gesagt wurde, und die Freiheit der Bewegung, soweit sie nicht dem öffentlichen Wohle oder dem Rechte anderer zuwider ist, muß ihnen gewahrt bleiben. Indessen wirksame Schutzmaßregeln der Regierung sollten der Gesamtheit und den einzelnen Ständen gewidmet sein: der Gesamtheit, weil nach der Ordnung der Natur deren Wohl nicht bloß das oberste Gesetz, sondern auch Grund und Endzweck der höchsten Gewalt überhaupt ist; den einzelnen Ständen, weil die Regierung der Gesamtheit nicht um der Regierenden willen, sondern für die Regierten geführt wird, wie dies Vernunft und Glaube lehren. Und da jede Autorität von Gott kommt, als ein Ausfluß der höchsten Autorität, so ist auch die Regierung zu handhaben nach dem Vorbilde der göttlichen Regierung, die da mit gleicher väterlicher Liebe sowohl die Gesamtheit der Geschöpfe als die einzelnen Dinge leitet. Droht also der staatlichen Gesamtheit oder einzelnen Ständen ein Nachteil, dem anders nicht abzuhelfen ist, so ist es Sache des Staates, einzugreifen.
29. Es liegt nun aber ebenso im öffentlichen wie im
privaten Interesse, daß im Staate Friede und Ordnung
herrsche, daß das ganze Familienleben den göttlichen
Geboten und dem Naturgesetz entspreche, daß die
Religion geachtet und geübt werde, daß im privaten wie
im öffentlichen Leben Reinheit der Sitte herrsche, daß
Recht und Gerechtigkeit gewahrt und nicht ungestraft
verletzt werde, daß die Jugend kräftig heranwachse zum
Nutzen und, wo nötig, zur Verteidigung des
Gemeinwesens. Wenn also sich öffentliche Wirren
ankündigen infolge widersetzlicher Haltung der
Arbeiter oder infolge von verabredeter
Arbeitseinstellung, wenn die natürlichen Familienbande
in den Kreisen der Besitzlosen zerrüttet werden, wenn
bei den Arbeitern die Religion gefährdet ist, indem
ihnen nicht genügend Zeit und Gelegenheit zu ihren
gottesdienstlichen Pflichten gelassen wird, wenn ihrer
Sittlichkeit Gefahr droht durch die Art und Weise von
gemeinschaftlicher Verwendung beider Geschlechter bei
der Arbeit oder durch andere Lockungen zur Sünde, wenn
die Arbeitgeber sie ungerechterweise belasten oder sie
zur Annahme von Bedingungen nötigen, die der
persönlichen Würde und den Menschenrechten
zuwiderlaufen, wenn ihre Gesundheit durch übermäßige
Anstrengung oder ihrem Alter und Geschlecht nicht
entsprechende Anforderungen untergraben wird in allen
diesen Fällen muß die Autorität und Gewalt der Gesetze
innerhalb gewisser Schranken sich geltend machen. Die
Schranken werden durch denselben Grund gezogen, aus
welchem die Beihilfe der Gesetze verlangt wird. Nur
soweit es zur Hebung des Übels und zur Entfernung der
Gefahr nötig ist, nicht aber weiter, dürfen die
staatlichen Maßnahmen in die Verhältnisse der Bürger
eingreifen.
Wenn aber überhaupt alle Rechte der Staatsangehörigen
sorgfältig beachtet werden müssen, und die öffentliche
Gewalt darüber zu wachen hat, daß jedem das Seine
bleibe, und daß alle Verletzung der Gerechtigkeit
abgewehrt werde oder Strafe finde, so muß doch der
Staat beim Rechtsschutze zugunsten der Privaten eine
ganz besondere Fürsorge für die niedere, besitzlose
Masse sich angelegen seinlassen. Die Wohlhabenden sind
nämlich nicht in dem Maße auf den öffentlichen Schutz
angewiesen, sie haben selbst die Hilfe eher zur Hand;
dagegen hängen die Besitzlosen, ohne eigenen Boden
unter den Füßen, fast ganz von der Fürsorge des
Staates ab. Die Lohnarbeiter also, die ja zumeist die
Besitzlosen bilden, müssen vom Staat in besondere
Obhut genommen werden.
30. Doch es sind hier noch einzelne Momente besonders zu betonen. Das erste ist, daß die öffentliche Autorität durch entschiedene Maßregeln das Recht und die Sicherheit des privaten Besitzes gewährleisten muß. Die Bewegung der Masse, wenn in ihr die Gier nach fremder Habe erwacht, muß mit Kraft gezügelt werden. Ein Streben nach Verbesserung der eigenen Lage ohne ungerechte Schädigung anderer tadelt niemand, aber auf Aneignung fremden Besitzes ausgehen, und dies unter dem törichten Vorgeben, es müsse eine Gleichmachung in der Gesellschaft erfolgen, das ist ein Angriff auf die Gerechtigkeit und auf das Gemeinwohl zugleich. Ohne Zweifel zieht es der allergrößte Teil der Arbeiter vor, durch ehrliche Arbeit und ohne Beeinträchtigung des Nächsten sich zu einer besseren Stellung zu erschwingen. Aber zahlreich sind auch die Unruhestifter, die Verbreiter falscher Ideen, denen jedes Mittel recht ist, um einen Umsturz vorzubereiten und das Volk zur Gewalttätigkeit zu verleiten. Es muß also die Staats gewalt dazwischentreten, dem Hetzen Einhalt gebieten, die friedliche Arbeit vor der Verführung und Aufreizung schützen, den rechtmäßigen Besitz gegen den Raub sicherstellen.
31. Nicht selten greifen die Arbeiter zu gemeinsamer Arbeitseinstellung, wenn ihnen die Anforderungen zu schwer, die Arbeitsdauer zu lang, der Lohnsatz zu gering erscheint. Dieses Vorgehen, das in der Gegenwart immer häufiger wird und immer weiteren Umfang annimnnt, fordert die öffentliche Gewalt auf, dagegen Abhilfe zu schaffen; denn die Ausstände gereichen nicht bloß den Arbeitgebern mitsamt den Arbeitern zum Schaden, sie benachteiligen auch empfindlich Handel und Industrie, überhaupt den ganzen öffentlichen Wohlstand. Außerdem geben sie erfahrungsmäßig häufig Anlaß zu Gewalttätigkeiten und Unruhen und stören so den Frieden im Staate. Demgegenüber ist diejenige Art der Abwehr am wirksamsten und heilsamsten, welche durch entsprechende Anordnungen und Gesetze dem Übel zuvorzukommen trachtet und sein Entstehen hindert durch Beseitigung jener Ursachen, die den Konflikt zwischen den Anforderungen der Arbeitsherren und der Arbeiter herbeizuführen pflegen.
32. Der Staat ist ferner den Arbeitern in mehrfacher
praktischer Richtung einen Schutz schuldig, und zwar
zunächst in Hinsicht ihrer geistigen Güter. Ist auch
das irdische Leben fürwahr ein Gut, das aller Sorge
wert ist, so besteht doch in ihm nicht das höchste uns
gesetzte Ziel. Es hat nur als Weg, als Mittel zur
Erreichung des Lebens der Seele zu gelten. Dieses
Leben der Seele ist Erkenntnis der Wahrheit und Liebe
zum Guten. In die Seele ist das erhabene Ebenbild des
Schöpfers eingedrückt, und in ihr thront jene hohe
Würde des Menschen, kraft deren er über die niedrigen
Naturwesen zu herrschen und Erde und Meer sich
dienstbar zu machen berufen ist. "Erfüllet die Erde
und unterwerfet sie, und herrschet über die Fische des
Meeres und die Vögel des Himmels und alle Tiere, die
sich bewegen auf der Erde."28
Unter dieser Rücksicht sind alle Menschen gleich; kein
Unterschied der Menschenwürde zwischen reich und arm,
Herr und Diener, Fürst und Untertan, "denn derselbe
ist der Herr aller"29. Keine
Gewalt darf sich ungestraft an der Würde des Menschen
vergreifen, da doch Gott selbst "mit großer Achtung",
wie es heißt, über ihn verfügt; keine Gewalt darf ihn
auf dem Wege christlicher Pflicht und Tugend, der ihn
zum ewigen Leben im Himmel führen soll, zurückhalten.
Ja, der Mensch besitzt nicht einmal selbst die
Vollmacht, auf die hierzu nötige Freiheit Verzicht zu
leisten und sich der Rechte, die seine Natur verlangt,
zu begeben; denn nicht um Befügnisse, die in seinem
Belieben stehen, handelt es sich, sondern um
unausweichliche, über alles heilig zu haltende
Pflichten gegen Gott.
Hiermit ist die Grundlage der pflichtmäßigen
Sonntagsruhe bezeichnet. Die Sonntagsruhe bedeutet
nicht soviel wie Genuß einer trägen Untätigkeit. Noch
weniger besteht sie in der Freiheit von Regel und
Ordnung, und sie ist nicht dazu da, wozu sie manchen
erwünscht ist, nämlich um Leichtsinn und
Ausgelassenheit zu begünstigen oder um Gelegenheit zu
überflüssigen Ausgaben zu schaffen. Sie ist vielmehr
eine durch die Religion geheiligte Ruhe von der
Arbeit. Die religiös geweihte Ruhe enthebt den
Menschen den Geschäften des täglichen Lebens, der Last
gewohnter Arbeit, um ihn aufzurufen zu Gedanken an die
Güter des Jenseits und zu den Pflichten der
Gottesverehrung. Das ist die Natur, das die Ursache
der Sonntagsruhe. Das hat Gott im Alten Testamente
eindringlich durch das Gebot bekräftigt: "Gedenke, daß
du den Sabbath heiligest"30,
und diesen Charakter verlieh er dieser Ruhe, da er in
seiner eigenen geheimnisvollen Ruhe nach der
Erschaffung des Menschen das Vorbild gab: "Er ruhte am
siebten Tage von jedem Werke, das er geschaffen hatte"31.
33. Was sodann den Schutz der irdischen Güter des
Arbeiterstandes angeht, so ist vor allem jener
unwürdigen Lage ein Ende zu machen, in welche derselbe
durch den Eigennutz und die Hartherzigkeit von
Arbeitgebern versetzt ist, welche die Arbeiter maßlos
ausbeuten und sie nicht wie Menschen, sondern als
Sachen behandeln. Die Gerechtigkeit und die
Menschlichkeit erheben Einspruch gegen
Arbeitsforderungen von solcher Höhe, daß der Körper
unterliegt und der Geist sich abstumpft. Wie im
Menschen alles seine Grenzen hat, so auch die
Leistungsfähigkeit bei der Arbeit, und über die
Schranken des Vermögens kann man nicht hinausgehen.
Die Arbeitskraft steigert sich freilich bei Übung und
Anpassung, aber nur dann verspricht sie die wirklich
zukömmliche Leistung, wenn zur rechten Zeit für
Unterbrechung und Ruhe gesorgt ist. In bezug auf die
tägliche Arbeitszeit muß also der Grundsatz gelten,
daß sie nicht länger sein darf, als es den Kräften der
Arbeiter entspricht Wie lange die Ruhe aber dauern
müsse, das richtet sich nach der Art der Arbeit, nach
Zeit und Ort, nach den körperlichen Kräften. Bergund
Grubenarbeiten erfordern offenbar größere Anstrengung
als andere und sind mehr gesundheitsschädlich; für sie
muß also eine kürzere Durchschnittszeitdauer angesetzt
werden. Ebenso sind gewisse Arbeiten in der einen
Jahreszeit leicht zu leisten, zu einer andern
Jahreszeit aber gar nicht oder nur mit großen
Schwierigkeiten ausführbar.
Endlich was ein erwachsener, kräftiger Mann leistet,
dazu ist eine Frau oder ein Kind nicht imstande. Die
Kinderarbeit insbesondere erheischt die
menschenfreundlichste Fürsorge. Es wäre nicht
zuzulassen, daß Kinder in die Werkstatt oder Fabrik
eintreten, ehe Leib und Geist zur gehörigen Reife
gediehen sind. Die Entfaltung der Kräfte wird in den
jungen Wesen durch vorzeitige Anspannung erstickt, und
ist einmal die Blüte des kindlichen Alters gebrochen,
so ist es um die ganze Entwicklung in traurigster
Weise geschehen. Ebenso ist durchaus zu beachten, daß
manche Arbeiten weniger zukömmlich sind für das
weibliche Geschlecht, welches überhaupt für die
häuslichen Verrichtungen eigentlich berufen ist. Diese
letztere Gattung von Arbeit gereicht dem Weibe zu
einer Schutzwehr seiner Würde, erleichtert die gute
Erziehung der Kinder und befördert das häusliche
Glück. Im allgemeinen aber ist daran festzuhalten, daß
den Arbeitern soviel Ruhe zu sichern sei, als zur
Herstellung ihrer bei der Arbeit aufgewendeten Kräfte
nötig ist: denn die Unterbrechung der Arbeit hat eben
den Ersatz der Kräfte zum Zwecke. Bei jeder
Verbindlichkeit, die zwischen Arbeitgebern und
Arbeitern eingegangen wird, ist ausdrücklich oder
stillschweigend die Bedingung vorhanden, daß die
obengenannte doppelte Art von Ruhe dem Arbeiter
gesichert sei. Eine Vereinbarung ohne diese Bedingung
wäre sittlich nicht zulässig, weil die Preisgabe von
Pflichten gegen Gott und gegen sich selbst von niemand
gefordert und von niemand zugestanden werden
kann.
34. Wir berühren im Anschlusse hieran eine Frage von
sehr großer Wichtigkeit, bei welcher viel auf
richtiges Verständnis ankommt, damit nicht nach der
einen oder der anderen Seite hin gefehlt werde. Da der
Lohnsatz vom Arbeiter angenommen wird, so könnte es
scheinen, als sei der Arbeitgeber nach erfolgter
Auszahlung des Lohnes aller weiteren Verbindlichkeiten
enthoben. Man könnte meinen, ein Unrecht läge nur dann
vor, wenn entweder der Lohnherr einen Teil der Zahlung
zurückbehalte oder der Arbeiter nicht die vollständige
Leistung verrichte, und einzig in diesen Fällen sei
für die Staatsgewalt ein gerechter Grund zum
Einschreiten vorhanden, damit nämlich jedem das Seine
zuteil werde.
Indes diese Schlußfolgerung kann nicht vollständigen
Beifall finden; der Gedankengang weist eine Lücke auf,
indem ein wesentliches, hierher gehöriges Moment
übergangen wird. a ist das folgende: Arbeiten heißt,
seine Kräfte anstrengen zur Beschaffung der irdischen
Bedürfnisse, besonders des notwendigen
Lebensunterhaltes "Im Schweiße deines Angesichtes
sollst du dein Brot essen"32.
Zwei Eigenschaften wohnen demzufolge der Arbeit inne:
sie ist persönlich, insofern die betätigte Kraft und
Anstrengung persönliches Gut des Arbeitenden ist; und
sie ist notwendig, weil sie den Lebensunterhalt
einbringen muß und eine strenge natürliche Pflicht die
Erhaltung des Daseins gebietet. Wenn man nun die
Arbeit lediglich, soweit sie persönlich ist,
betrachtet, wird man nicht in Abrede stellen können,
daß es im Belieben des Arbeitenden steht, in jeden
verringerten Ansatz des Lohnes einzuwilligen; er
leistet eben die Arbeit nach persönlichem Entschluß
und kann sich auch mit einem geringen Lohne begnügen
oder gänzlich auf denselben verzichten. Anders aber
stellt sich die Sache dar, wenn man die andere,
unzertrennliche Eigenschaft der Arbeit mit in Erwägung
zieht, ihre Notwendigkeit. Die Erhaltung des Lebens
ist heilige Pflicht eines jeden. Hat demnach jeder ein
natürliches Recht, den Lebensunterhalt zu finden, so
ist hinwieder der Dürftige hierzu allein auf die
Händearbeit notwendig angewiesen.
Wenn also auch immerhin die Vereinbarung zwischen
Arbeiter und Arbeitgeber, insbesondere hinsichtlich
des Lohnes, beiderseitig frei geschieht, so bleibt
dennoch eine Forderung der natürlichen Gerechtigkeit
bestehen, die nämlich, daß der Lohn nicht etwa so
niedrig sei, daß er einem genügsamen, rechtschaffenen
Arbeiter den Lebensunterhalt nicht abwirft. Diese
schwerwiegende Forderung ist unabhängig von dem freien
Willen der Vereinbarenden. Gesetzt, der Arbeiter beugt
sich aus reiner Not oder um einem schlimmeren Zustande
zu entgehen, den allzu harten Bedingungen, die ihm nun
einmal vom Arbeitsherrn oder Unternehmer auferlegt
werden, so heißt das Gewalt leiden, und die
Gerechtigkeit erhebt gegen einen solchen Zwang
Einspruch.
Damit aber in solchen Fragen wie diejenige der
täglichen Arbeitszeit die verschiedenen Arbeitsarten,
und diejenige der Schutzmaßregeln gegen körperliche
Gefährdung, zumal in Fabriken, die öffentliche Gewalt
sich nicht in ungehöriger Weise einmische, so
erscheint es in Anbetracht der Verschiedenheit der
zeitlichen und örtlichen Umstände durchaus ratsam,
jene Fragen vor die Ausschüsse zu bringen, von denen
Wir unten näher handeln werden, oder einen andern Weg
zur Vertretung der Interessen der Arbeiter
einzuschlagen, je nach Erfordernis unter Mitwirkung
und Leitung des Staates.
35. Gewinnt der Arbeiter einen genügenden Lohn, um
sich mit Frau und Kind anständig zu erhalten, ist er
zugleich weise auf Sparsamkeit bedacht, so wird er es,
wozu die Natur selbst anzuleiten scheint, auch dahin
bringen, daß er einen Sparpfennig zurücklegen und zu
einer kleinen Habe gelangen kann. Will man zu
irgendeiner wirksamen Lösung der sozialen Frage
gelangen, so ist unter allen Umständen davon
auszugehen, daß das Recht auf persönlichen Besitz
unbedingt hochgehalten werden muß. Der Staat muß
dieses Recht in seiner Gesetzgebung begünstigen und
nach Kräften dahin wirken, daß möglichst viele aus den
Staatsangehörigen eine eigene Habe zu erwerben
trachten. Ein solcher Zustand würde von beträchtlichen
Vorteilen begleitet sein. Dahin gehört zuerst eine der
Billigkeit mehr entsprechende Verteilung der irdischen
Güter. Es ist eine Folge der Umgestaltung der
bürgerlichen Verhältnisse, daß die Bevölkerung der
Städte sich in zwei Klassen geschieden sieht, die eine
ungeheure Kluft voneinander trennt. Auf der einen
Seite eine überreiche Partei, welche Industrie und
Markt völlig beherrscht, und weil sie Träger aller
Unternehmungen, Nerv aller gewinnbringenden Tätigkeit
ist, nicht bloß sich pekuniär immer stärker
bereichert, sondern auch in staatlichen Dingen zu
einer einflußreichen Beteiligung mehr und mehr
gelangt. Auf der andem Seite jene Menge, die der Güter
dieses Lebens entbehren muß und die mit Erbitterung
erfüllt und zu Unruhen geneigt ist. Wenn nun diesen
niederen Klassen Antrieb gegeben wird, bei Fleiß und
Anstrengung zu einem kleinen Grundbesitze zu gelangen,
so müßte allmählich eine Annäherung der Lage beider
Stände stattfinden; es würden die Gegensätze von
äußerster Armut und aufgehäuftem Reichtum mehr und
mehr verschwinden. Es würde dabei zugleich der
Reichtum der Bodenerzeugnisse ohne Zweifel gewinnen.
Denn bei dem Bewußtsein, auf Eigentum zu arbeiten,
arbeitet man ohne Zweifel mit größerer Betriebsamkeit
und Hingabe; man schätzt den Boden in demselben Maße,
als man ihm Mühe opfert; man gewinnt ihn lieb, wenn
man in ihm die versprechende Quelle eines kleinen
Wohlstandes für sich und die Familie erblickt. Es
liegt also auf der Hand, wieviel der Ertrag, wie viel
der Gesamtwohlstand des Volkes gewinnen würde. Als
dritter Vorteil ist zu nennen die Stärkung des
Heimatgefühles, der Liebe zum Boden, welcher die
Stätte des elterlichen Hauses, der Ort der Geburt und
Erziehung gewesen. Sicher würden viele Auswanderer,
die jetzt in der Ferne eine andere Heimat suchen, die
bleibende Ansässigkeit zu Hause vorziehen, wenn die
Heimat ihnen eine erträgliche materielle Existenz
darböte.
Obige Vorteile werden jedoch offenbar dann nicht
gewonnen, wenn 1er Staat seinen Angehörigen so hohe
Steuern auferlegt, daß dadurch las Privateigentum
aufgezehrt wird. Denn da das Recht auf Privatbesitz
nicht durch ein menschliches Gesetz, sondern durch die
Natur gegeben ist, kann es der Staat nicht aufheben,
sondern nur seine Handhabung regeln und mit dem
allgemeinen Wohl in Einklang bringen. Es ist also
gegen Recht und Billigkeit, wenn der Staat vom
Vermögen der Untertanen einen übergroßen Anteil als
Steuer entzieht.
36. Endlich können und müssen aber auch die Arbeitgeber und die Arbeiter selbst zu einer gedeihlichen Lösung der Frage durch Maßnahmen und Einrichtungen mitwirken, die den Notstand möglichst heben und die eine Klasse der andern näherbringen helfen. Hierher gehören Vereine z" gegenseitiger Unterstützung, private Veranstaltungen zur Hilfeleistung für den Arbeiter und seine Familie bei plötzlichem Unglück, in Krankheitsund Todesfällen, Einrichtungen zum Schutz für Kinder, jugendliche Personen oder auch Erwachsene. Den ersten Platz aber nehmen in dieser Hinsicht die Arbeitervereinigungen ein, unter deren Zweck einigermaßen alles andere Genannte fällt. In der Vergangenheit haben die Korporationen von Handwerkern lange Zeit eine gedeihliche Wirksamkeit entfaltet. Sie brachten nicht bloß ihren Mitgliedern erhebliche Vorteile, sondern trugen auch viel bei zur Entwicklung und zur Ehre des Handwerkes, wie die Geschichte dessen Zeuge ist. In einer Zeit wie der unsrigen mit ihren geänderten Lebensgewohnheiten können natürlich nicht die alten Innungen in ihrer ehemaligen Gestalt wieder ins Leben gerufen werden; die neuen Sitten, der Fortschritt in Wissenschaft und Bildung, die gesteigerten Lebensbedürfnisse, alles stellt andere Anforderungen. Es ist notwendig, daß die Vereinigungen der Arbeiter sich nach den neuen Verhältnissen einrichten. Sehr erfreulich ist es, daß in unserer Zeit mehr und mehr Vereinigungen jener Art entstehen, sei es, daß sie aus Arbeitern allein oder aus Arbeitern und Arbeitgebern sich bilden, und man kann nur wünschen, daß sie an Zahl und an innerer Kraft zunehmen. Obgleich Wir schon wiederholt von den Arbeitervereinen gesprochen haben, wollen Wir doch an dieser Stelle eingehender ihre Zeitgemäßheit und Berechtigung darlegen, indem Wir damit das Nötige über ihre Einrichtung und die von ihnen festzuhaltenden Ziele verbinden.
37. Es ist die Beschränktheit der eigenen Kräfte, die
den Menschen stets von selbst dazu antreibt, sich mit
andern zu gegenseitiger Hilfe und Unterstützung zu
verbinden. "Es ist besser, daß zwei zusammen seien,
als daß einer allein stehe; sie haben den Vorteil
ihrer Gemeinschaft. Fällt der eine, so wird er vom
andern gehalten. Wehe dem Vereinzelten! Wenn er fällt,
so hat er niemand, der ihn aufrichtet"33. So das Wort der Heiligen
Schrift. Und wiederum: "Der Bruder, der vom Bruder
unterstützt wird, ist gleich einer festen Stadt"34. Wie also dieser natürliche
Zug zur Gemeinschaft den Menschen zum staatlichen
Zusammenleben führt, so treibt er ihn auch zu den
verschiedensten Vereinigungen mit andern Menschen.
Wenngleich es nur kleine und keine vollkommenen
Gesellschaften sind, die durch solche Vereinigungen
entstehen, so sind es doch wahre Gesellschaften.
Zwischen ihnen und der großen staatlichen Gesellschaft
besteht ein mannigfacher Unterschied. Der Zweck des
Staates umfaßt alle Einwohner, denn er geht auf die
allgemeine öffentliche Wohlfahrt, deren Vorteile alle
zu genießen das Recht haben; und der Staat wird eben
darum als das "Gemeinwesen" bezeichnet, weil in
demselben, um mit dem hl. Thomas zu sprechen, "die
Menschen sich vereinigen, um eine Gemeinschaft zu
bilden"35. Jene Gesellschaften
hingegen, die sich im Schoße des Staates bilden,
heißen private, weil ihr nächster Zweck der private
Nutzen, nämlich der Nutzen ihrer Mitglieder, ist.
"Eine private Gesellschaft", sagt der hl. Thomas, "ist
jene, welche ein privates Ziel verfolgt; eine solche
ist z.B. vorhanden, wenn zwei oder drei sich zur
Durchführung eines Handelsgeschäftes verbinden"36.
38. Wenngleich nun diese privaten Gesellschaften innerhalb der staatlichen Gesellschaft bestehen und gewissermaßen einen Teil von ihr bilden, so besitzt der Staat nicht schlechthin die Vollmacht, ihr Dasein zu verbieten. Sie ruhen auf der Grundlage des Naturrechtes; das Naturrecht aber kann der Staat nicht vernichten, sein Beruf ist es vielmehr, dasselbe zu schützen. Verbietet ein Staat dennoch die Bildung solcher Genossenschaften, so handelt er gegen sein eigenes Prinzip, da er ja selbst, ganz ebenso wie die privaten Gesellschaften unter den Staatsangehörigen, einzig aus dem natürlichen Trieb des Menschen zu gegenseitiger Vereinigung entspringt. Allerdings ist in manchen einzelnen Fällen die staatliche Gewalt vollauf berechtigt, gegen Vereine vorzugehen; so wenn sie sich zu Zielen bekennen, die offenkundig gegen Recht und Sittlichkeit oder sonstwie gegen die öffentliche Wohlfahrt gerichtet sind. Steht dem Staat die Befugnis zu, die Bildung solcher Vereine zu verhindern und bestehende aufzulösen, so liegt es ihm andererseits sehr strenge ob, jeden Schein des Eingriffs in die Rechte der Bürger zu unterlassen. Der Vorwand des nötigen Schutzes für die öffentlichen Interessen darf ihn auf keine Weise zu Schritten verleiten, die nicht auf vernünftigem Grunde beruhen. Denn staatliche Gesetze und Anordnungen besitzen inneren Anspruch auf Gehorsam nur, insofern sie der richtigen Vernunft und damit dem ewigen Gesetze Gottes entsprechen37.
39. Wir gedenken hier der mannigfachen Genossenschaften, Vereine und geistlichen Orden, welche auf dem Boden der Kirche entsprossen sind, Gründungen der Kirche und der frommen Gesinnung ihrer Kinder. Wie viel Segen sie gebracht haben, davon ist die Vergangenheit bis auf unsere Tage Zeuge. Der sittliche Charakter ihres Zweckes sagt schon der bloßen Vernunft, daß sie, auf dem Naturrecht gründend, ein natürliches und unbestreitbares Recht des Bestandes haben. Insoweit sie aber die Religion berühren, hat ausschließlich die Kirche über sie zu verfügen. Die Regierungen besitzen keinerlei Recht über sie und sind auch nicht bevollmächtigt, ihre äußere Verwaltung an sich zu ziehen; sie sind ihnen im Gegenteil den Tribut der Achtung und des Schutzes schuldig; sie haben die Pflicht, für dieselben einzutreten, um gegebenenfalls Unrecht von ihnen abzuwehren. Leider haben Wir indessen, namentlich in letzter Zeit, ganz andere Dinge geschehen sehen. An vielen Orten ist die staatliche Obrigkeit gegen jene Korporationen mit ungerechten und verletzenden Maßregeln vorgegangen; sie hat die Freiheit derselben durch gehässige Gesetzesbestimmungen eingeschränkt, hat ihnen Stellung und Rechte einer juristischen Person entzogen, hat sie schnöde ihres Vermögens beraubt. Auf das Vermögen besaß aber nicht bloß die Kirche unveräußerliche Rechte, sondern auch die Mitglieder, ferner die Stifter und Wohltäter, welche ihre Beiträge für jene frommen Zwecke bestimmt hatten, und endlich diejenigen, für deren Bestes die Stiftungen geschaffen waren. Deshalb können Wir Uns nicht enthalten, gegen jene ungerechten und verderblichen Beraubungen Beschwerde zu erheben. Hierbei ist insbesondere dies ein betrübender Umstand, daß den friedlichen und allseitig nützlichen Vereinigungen von Katholiken der Weg verlegt wird zu gleicher Zeit, wo man verkündet, daß Vereinsfreiheit ein allgemeines gesetzliches Gut sei, und wo ihr Gebrauch religionsfeindlichen und staatsgefährlichen Verbindungen im weitesten Umfange gestattet wird.
40. Die verschiedensten Genossenschaften und Vereinigungen treten In unserer Zeit, zumal in den Arbeiterkreisen, in viel größerer Zahl auf als früher. Woher manche ihren Ursprung nehmen, wohin sie zielen, auf welchem Wege sie vorangehen, das ist hier nicht zu untersuchen. Aber Wir müssen auf die allgemeine, durch Tatsachen gestützte Meinung hinweisen, daß sie vielfach einer einheitlichen geheimen Leitung gehorchen und Einrichtungen haben, die dem Wohle der Religion und des Staates nicht entsprechen; daß sie darauf ausgehen, ein gewisses Arbeitsmonopol an sich zu reißen und die charakterfesten Arbeiter, die den Beitritt ablehnen, in Not und Elend bringen. Damit sehen sich christlich gesinnte Arbeiter vor die Wahl gestellt, entweder Mitglieder von Bünden zu werden, die ihrer Religion Gefahr bringen, oder aber ihrerseits Vereine zu gründen, um mit gemeinsamen Kräften gegen jenes schmähliche System der Unterdrückung anzukämpfen. Jeder, der nicht die höchsten Güter der Menschheit aufs Spiel gesetzt sehen will, muß das letztere als höchst zeitgemäß und wünschenswert betrachten.
41. In klarer Erkenntnis der Forderungen der Zeit beschäftigt sich eine Reihe katholischer Männer mit dem Studium der sozialen Frage, und sie verdienen das höchste Lob für die Hingebung, mit welcher sie die Mittel aufsuchen und erproben, durch welche die Besitzlosen nach und nach in eine bessere Lage versetzt werden können. Wir sehen sie des herrschenden Übelstandes und der materiellen Stellung der Familien und der einzelnen sich annehmen. Sie arbeiten dahin daß in der gegenseitigen Verbindlichkeit zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern Billigkeit und Gerechtigkeit zur Geltung kommen. Sie suchen in anerkennenswerter Weise bei beiden Teilen das Gefühl der lfflicht und den Gehorsam gegen die Vorschriften des heiligen Evangeliums zu kräftigen; diese göttlichen Vorschriften sind es ja, welche der Genußsucht und der Unmäßigkeit mit Macht Grenzen ziehen und bei aller Ungleichheit der gesellschaftlichen Stände eine friedliche Wechselbeziehung zwischen denselben aufrechterhalten. Treffliche Männer vereinigen sich zu Versammlungen, um das Vorgehen zugunsten der Arbeiter zu beraten und die sich ergebenden schwierigen Fragen einer Lösung näherzubringen. Anderwärts ist das löbliche Bestreben wach geworden, Handwerker und Arbeiter in Vereinen zu organisieren und sie mit Rat und Tat zu unterstützen, auch in der Richtung, daß ihnen eine dauernde und einträgliche Arbeit gesichert sei. Die Bischöfe aber eifern diese ganze Tätigkeit an und bieten ihr einen Rückhalt mit ihrer Autorität. Im Namen der Bischöfe beteiligen sich Mitglieder des Weltund Ordensklerus an der Leitung der Vereine nach ihrer geistigen Seite. Es fehlt auch nicht an reichen Katholiken, die sich mit Großmut zu Gönnern und Genossen des arbeitenden Standes machen, und die für die Errichtung und Ausbreitung von Vereinen ansehnliche Geldrnittel auswerfen; sie verhelfen damit dem Arbeiter, welcher teilnimmt, zu einem regelmäßigen und ausreichenden Unterhalt, ja versetzen ihn in die Möglichkeit, für das Alter sich ein kleines Vermögen zurückzulegen, das jhrl der Sorge enthebt. Es braucht nicht gesagt zu werden, welchen Nutzen bisher schon diese vielfache und eifrige Tätigkeit geschaffen hat. Wir nähren im Hinblick darauf die besten Hoffnungen für die Zukunft, wenn anders diese Vereine sich an Zahl vermehren, und wenn sie weise organisiert werden. Der Staat sollte ihnen seine schützende Hand leihen, aber in ihre inneren Angelegenheiten nicht eingreifen; fremdartige Eingriffe gereichen sehr leicht einem Leben, das von innen, vom eigenen Prinzip ausgehen muß, zur Zerstörung..
42. Umsicht und Weisheit sind hier aufzuwenden zur
Erhaltung der notwendigen innern Einheit und Harmonie.
Wenn also das Vereinsrecht ein Recht der Staatsbürger
ist, wie es tatsächlich der Fall, so müssen auch jene
Vereine ungehindert ihre Statuten und Einrichtungen
dem Zwecke entsprechend gestalten dürfen. Es ist
unmöglich, die Einrichtungen der gedachten Vereine in
einer für alle geltenden Form vorzuzeichnen; dazu
hängen sie zu sehr vom Volkscharakter, von den
Erfahrungen, von der wirtschaftlichen Entwicklung, von
der Art und Einträglichkeit der verschiedenen
Arbeiten, endlich von manchen anderen Umständen ab,
die in Erwägung zu ziehen sind. Vor allem kommt es
darauf an, bei Gründung und Leitung dieser Vereine
ihren Zweck im Auge zu behalten und demselben die
Statuten und alle Tätigkeit dienstbar zu machen; Zweck
aber ist die Hebung und Förderung der leiblichen und
geistigen Lage der Arbeiter.
Das religiöse Element muß dem Verein zu einer
Grundlage seiner Einrichtungen werden. Die
Religiosität der Mitglieder soll das wichtigste Ziel
sein, und darum muß der christliche Glaube die ganze
Organisation durchdringen. Andernfalls würde der
Verein in Bälde sein ursprüngliches Gepräge einbüßen;
er würde nicht viel besser sein als jene Bünde, die
auf die Religion keine Rücksicht zu nehmen pflegen.
Was nützt es aber dem Arbeiter, für seine irdische
Wohlfahrt noch soviel Vorteile vom Verein zu gewinnen,
wenn aus Mangel an geistiger Nahrung seine Seele in
Gefahr kommt? "Was nützt es dem Menschen, wenn er die
ganze Welt gewinnt, aber an seiner Seele Schaden
leidet?"38 Christus der Herr
hat ein unterscheidendes Merkmal zwischen Heiden und
Christen in den Worten aufgestellt; "Diesem allem
gehen die Heiden nach... Suchet zuerst das Reich
Gottes und seine Gerechtigkeit, und dieses alles wird
euch hinzugegeben werden"39.
Indem alle jene Vereine das Reich Gottes zum letzten
Zielpunkt nehmen, sollen sie darauf bedacht sein, den
religiösen Unterricht der Arbeiter zu befördern. Die
Unwissenheit in Glaubenssachen, die wachsende
Unkenntnis der Pflichten gegen Gott und den Nächsten
soll durch geeignete Unterweisungen bekämpft werden.
Man sorge für gründliche Aufklärung über die Irrtümer
der Zeit und über die Trugschlüsse der Glaubensfeinde,
für Belehrung und Warnung gegen die Lockmittel der
Verführung. Man erwecke bei den Mitgliedern
Hochschätzung der Frömmigkeit und des Gottesdienstes;
insbesondere halte man sie zur religiösen Feier der
Sonnund Festtage an. Man lehre den Arbeiter, die
Kirche Gottes als allgemeine Mutter verehren und
lieben, ihre Gebote befolgen und die göttlichen
Gnadenmittel ihrer Sakramente, welche die Seele
reinigen und das Gnadenleben erschließen, öfters
empfangen.
43. Hat der Verein in dieser Weise die Religion zum
Fundament genommen, so ist damit schon eine Richtung
gegeben für die Festsetzung des gegenseitigen
Verhältnisses der Vereinsgenossen, und die Folge ist
ein einträchtiges Zusammenleben und das Gedeihen der
Sache. Dem Zweck entsprechend sind die Ämter so zu
verteilen, daß nicht ein zu großer Abstand der
Personen und Interessen die Eintracht gefährde. Auch
soll man streben, alle Klagen wegen Beeinträchtigung
von Mitgliedern abzuschneiden durch klare und
einsichtige Vorzeichnung des Geschäftskreises, Die
gemeinsame Kasse werde gewissenhaft verwaltet. Die dem
einzelnen zu gewährende Hilfe bestimme man nach dem
wahren Bedürfnisse. Als Ziel gelte stets das gesunde
Verhältnis zwischen Arbeitern und Lohnherren in bezug
auf Rechte und Pflichten. Zur Erledigung von
Beschwerden der einen und der andern Seite sollten
Ausschüsse aus unbescholtenen und erfahrenen Männern
derselben Vereinigung gebildet werden mit einer durch
die Statuten gewährleisteten Geltung ihres
Schiedsspruches.
Ein Hauptbemühen hat dahin zu gehen, daß es den
Mitgliedern nie an Arbeit fehle, und daß eine
gemeinsame Kasse vorhanden sei, aus welcher den
einzelnen die Unterstützungen zufließen bei
Arbeitsstockungen, in Krankheit, im Alter und bei
Unglücksfällen.
Wofern derlei Bestimmungen entgegenkommend gehandhabt
werden, wird gewiß manches zur Besserung der Lage des
dürftigeren Teiles erreicht sein, und ohne Zweifel
werden die katholischen Arbeiterverbände einen
kräftigen Hebel zur Förderung der öffentlichen
Wohlfahrt abgeben können. Die Vergangenheit gestattet
in mancher Hinsicht auch auf unserem Gebiete einen
Blick in die Zukunft. Es wiederholen sich die gleichen
Erscheinungen bei allem Wechsel der Zeiten und der
Völker oft mit wunderbarer Ähnlichkeit, weil der
Weltlauf der Vorsehung Gottes untergeordnet ist,
welche nach ewigem Plane alle Dinge ihrem höchsten
Zwecke anbequemt und dienstbar macht. Bekannt ist, daß
dem Christentum in den ersten Jahrhunderten der
Vorwurf entgegengehalten wurde, seine Anhänger seien
meist nur arme Leute, die von Händearbeit lebten.
Indessen diese Armen, diese Verachteten errangen
allmählich die Gunst der Reichen und Mächtigen. Sie
boten der Welt ein Schauspiel der Arbeitsamkeit, der
Friedfertigkeit, aller Rechtschaffenheit und zumal der
brüderlichen Liebe. Gegenüber diesem beredten
Zeugnisse ihres Wandels schwanden die Vorurteile,
verstummten die gehässigen Anklagen, und der
heidnische Unglaube mußte sich vor dem aufstrahlenden
Lichte der christlichen Wahrheit nach und nach
zurückziehen.
44. In der Gegenwart ist die Lage der Arbeiter Gegenstand vielfachen Streites. Daß dieser Streit eine friedliche und gesetzmäßige Lösung finde, liegt nach beiden Seiten hin im höchsten Interesse des Staates. Die Frage wird aber durch die christlich gesinnten Arbeiter einer richtigen Lösung nähergeführt werden, wenn diese in gut organisierten Vereinigungen und unter weiser Führung denselben Weg einschlagen, welchen die Christen im Altertum der heidnischen Welt gegenüber zu ihrem eigenen Heil und dem der Gesellschaft eingehalten haben. Denn so stark auch die Macht des Vorurteils und der Leidenschaft ist, so wird dennoch überall, wo nicht ein verderbter Wille das Gefühl für Recht und Wahrheit abgestumpft hat, die öffentliche Gunst sich Männern zuwenden, welche Fleiß und Mäßigung auf ihre Fahne geschrieben haben; man wird gerne für Arbeiter Partei ergreifen, denen Billigkeit über den Gewinn und ernste Plichttreue über alle andem Rücksichten geht. Die Verbreitung dieser Arbeiterverbände würde auch denjenigen Arbeitern zugute kommen und ihre Rückkehr zu besserer Gesinnung erleichtern, welche Glauben oder Sittlichkeit darangegeben haben. Auch sie erkennen oft genug, daß falsche Hoffnung und trügerischer Schein sie täuschte; sie fühlen es, wie hart sie von geldgierigen Herren behandelt, und daß sie nur nach der Höhe des Gewinnes, den sie ihnen bringen, gewertet werden. Es ist ihnen nicht verborgen, daß in den Verbänden, denen sie sich angeschlossen haben, an Stelle gegenseitiger Achtung und Liebe innere Zwietracht herrscht, die ja immer im Gefolge der gewissenlosen und glaubenslosen Armut auftritt. Wie gar viele dieser Unglücklichen, die körperlich gebrochen und geistig entmutigt sind, möchten solch erniedrigender Knechtschaft entrinnen; sie wagten es aber nicht, sei es, daß sie die Scham oder die Furcht vor Armut zurückhält. Diesen allen nun könnten die katholischen Arbeiterverbände große Hilfe bringen, wenn sie nämlich die Schwankenden zur Erleichterung ihrer schwierigen Lage in ihre Gemeinschaft einladen und den Zurückkehrenden Schutz und brüderliche Teilnahme erweisen würden.
45. Im vorstehenden haben Wir Euch gezeigt,
Ehrwürdige Brüder, wer zur Mitwirkung bei der Lösung
der wichtigen sozialen Frage berufen ist und wie die
Mitwirkung sich zu gestalten hat. Möge jeder Berufene
Hand anlegen und ohne Verzug, damit die Heilung des
bereits gewaltig angewachsenen Übels nicht durch
Säumnis noch schwieriger werde. Die Staatsregierungen
mögen durch Gesetze und Verordnungen vorgehen; die
Reichen und die Arbeitsherren mögen sich ihrer Pflicht
bewußt bleiben; die Besitzlosen, um deren Los es sich
handelt, mögen auf gerechte Weise ihre Interessen
vertreten; und da die Religion, wie Wir zu Anfang
gesagt haben, allein zu einer vollkommenen innern
Abhilfe der Mißstände befähigt ist, so möge sich die
Überzeugung immer mehr verbreiten, daß es vor allem
auf die Wiederbelebung christlicher Gesinnung und
Sitte ankommt, ohne welche alle noch so
vielversprechenden Maßnahmen menschlicher Klugheit,
wahres Heil zu schaffen, unvermögend bleiben.
Was aber die Kirche angeht, so wird diese keinen
Augenblick ihre allseitige Hilfe vermissen lassen.
Ihre Tätigkeit wird um so wirksamer sein, je größere
Freiheit der Bewegung ihr gelassen wird. Mögen dies
namentlich diejenigen vor Augen haben, in deren Hände
die Sorge für das Heil der Staaten gelegt ist. Mögen
alle Glieder der Geistlichkeit ihre volle Kraft und
allen Eifer der großen Aufgabe widmen, unter Eurer
Führung und nach Eurem Beispiele und Vorgange,
Ehrwürdige Brüder, unennüdlich die Grundsätze des
heiligen Evangeliums allen Ständen vorhalten und
einschärfen, mit allen ihnen zu Gebote stehenden
Mitteln am Heile des Volkes arbeiten, vor allem aber
die Liebe, aller Tugenden Herrin und Königin, in sich
bewahren und in den andern, Hohen wie Niederen,
anfachen. Das Heil ist ja insbesondere von der vollen
Betätigung der Liebe zu erwarten, jener christlichen
Liebe, die der kurzgefaßte Inbegriff der evangelischen
Gebote ist, die, immer bereit, sich selbst für des
Nächsten Heil zu opfern, das heilkräftigste Gegengift
gegen den Hochmut und Egoismus der Welt darstellt, und
deren göttliches Bild und Walten der Apostel Paulus
mit den Worten gezeichnet hat: "Die Liebe ist
geduldig, sie ist gütig; sie sucht nicht das Ihrige,
sie duldet alles, sie trägt alles"40.
Als Unterpfand des göttlichen Segens und Erweis
Unseres Wohlwollens spenden Wir Euch, Ehrwürdige
Brüder, Eurem Klerus und Volke in Liebe den
Apostolischen Segen im Herrn.
Gegeben zu Rom bei St. Peter am 15. Mai 1891, im
vierzehnten Jahre Unseres Pontifikates.
Leo XIII., Papst
Belegstellen
1 Dt 5,21.
2 Gn 1,28.
3 S. Thom. 2,2, q. 10, a. 12.
4 Gn 3,17.
5 Jak 5,4.
6 2 Tin 2,12.
7 2 Kor 4, 17.
8 Mt 19,23 24.
9 Lk 6,24 25.
10 2,2 q. 66, a. 2.
11 2,2 q. 66 a. 2 und 1 Tim. 6,
17.
12 2,2 q. 32, a. 6.
13 Lk 11, 41.
14 Apg 20, 35.
15 Mt 25, 40.
16 In Evang. horn. 9, n.
7.
17 2 Kor 8, 9.
18 Mk 6, 3.
19 Mt 5, 3: "Selig sind die Armen im
Geiste"
20 Mt 11, 28: "Kommet zu mir alle,
die ihr mühselig und beladen seid, und ich will euch
erquicken."
21 Röm 8, 29.
22 Röm 8, 17.
23 "Die Wurzel aller Übel ist
die Habsucht" 1 Tim 6, 10.
24 Apg 4, 34.
25 Apol 2, 39.
26 1, 2, q. 61, a. 1 ad
2.
27 S. Thom., De reg. princip.
1, c. 15.
28 Gn 1, 28.
29 Röm 10, 12.
30 Ex 20, 8.
31 Gn 2, 2.
32 Gn 3, 19.
33 Prd 4, 9, 10.
34 Spr 18, 19.
35 Contra impugnantes Dei
cultum et religionem c. 2.
36 ebenda.
37 "Das menschliche Gesetz hat
den Charakter eines wahren Gesetzes", so lehrt der hl.
Thomas, "insoweit als es der Vernunft entspricht;
unter dieser Rücksicht leitet es sich offenbar vom
ewigen Gesetze ab. Insofern es aber von der Ordnung
der Vernunft abirrt, heißt es ein ungerechtes Gesetz
und hat nicht den Charakter eines Gesetzes, sondern
eher den einer Vergewaltigung". (Summa Theol. 1, 2 q.
93, a. 3 ad 2).
38 Mt 16, 26.
39 Mt 6, 32 33.
40 1 Kor 13, 4-7.
An die Ehrwürdigen Brüder, Patriarchen, Primaten, Erzbischöfe, Bischöfe und die anderen Oberhirten, die in Frieden und Gemeinschaft mit dem Apostolischen Stuhle leben, und an alle christgläubigen Katholiken des Erdkreises,
über die Gesellschaftliche Ordnung,
ihre Wiederherstellung und ihre Vollendung nach dem Heilsplan der Frohbotschaft zum 40. Jahrestag des Rundschreibens Leo's XIII. "Rerum novarum"
Pius XI. Papst.
Ehrwürdige Brüder, geliebte Söhne
Gruß und Apostolischen Segen!
1. Vierzig Jahre sind verflossen, seit Unser Vorgänger seligen Angedenkens, Leo XIII., sein herrliches Rundschreiben Rerum novarum ergehen ließ. In dankbarer Freude ergreift der ganze katholische Erdkreis diesen Anlaß, um das Gedenken verdientermaßen feierlich zu begehen.
2. Als Wegbereiter dieser einzigartigen Urkunde oberster Hirtensorge waren schon andere Rundschreiben Unseres Vorgängers vorausgegangen; über die Grundlage der menschlichen Gesellschaft, die Familie und das hl. Sakrament der Ehe1; über den Ursprung der Staatsgewalt2 und deren geordnete Beziehungen zur Kirche3; über die Hauptpflichten christlicher Staatsbürger4; sodann aber auch gegen den Sozialismus5 und eine falsche Freiheitslehre6, sowie andere mehr, aus denen Leos Geist bereits deutlich genug sprach. Das Rundschreiben Rerum novarum aber zeichnete sich dadurch vor allen übrigen aus, daß es die sichere Richtschnur zur glücklichen Lösung jener dornenvollen Frage um die menschliche Gesellschaft, die als die soziale Frage bekannt ist, gerade in dem Augenblick der Menschheit darbot, da es am meisten gelegen kam, ja sogar dringendst not tat.
Veranlassung
3. Gegen die Neige des 19. Jahrhunderts hatten ja die neue Wirtschaftsweise und die Industrialisierung bei einer ganzen Reihe von Völkern mehr und mehr zu einer Spaltung der Gesellschaft in zwei Klassen geführt: die eine Klasse, nur gering an Zahl, genoß fast allein alle Annehmlichkeiten, welche die neuzeitlichen Erfindungen so reichlich zu bieten vermochten; die andere Klasse dagegen, die ungeheuere Masse der Arbeiterschaft umfassend, litt unter dem Druck jammervoller Not, ohne sich trotz angestrengtesten Bemühens aus ihrer kläglichen Lage befreien zu können.
4. Mit dieser Lage der Dinge fanden sich jene leicht genug ab, die selber im Reichtum schwimmend in ihr einfach das Ergebnis naturnotwendiger Wirtschaftsgesetze erblickten und folgerecht alle Sorge um eine Linderung der Elendszustände einzig der Nächstenliebe zuweisen wollten gerade als ob es Sache der Nächstenliebe wäre, die von der Gesetzgebung nur allzuoft geduldete, manchmal sogar gutgeheißene Verletzung der Gerechtigkeit mit ihrem Mantel zuzudecken. Knirschend dagegen ertrug die Arbeiterschaft diesen Stand der Dinge, unter dem ihr ein so hartes Los zufiel, und bäumte sich auf gegen ein so unerträgliches Joch. Unter dem Einfluß der Verhetzung erstrebte der eine Teil der Arbeiterschaft den völligen Umsturz der menschlichen Gesellschaft; aber auch bei dem andern Teil, der durch seine gediegene christliche Durchbildung gegen solche Verirrungen gefeit war, festigte sich die Überzeugung, daß ein tiefgreifender Wandel dringend und schleunig geboten sei.
5. Ganz gleich dachten nicht wenige jener katholischen Männer, Geistliche und Laien, die, von bewunderungswürdiger Nächstenliebe getrieben, schon lange der unverdienten Notlage des Proletariats abzuhelfen sich mühten. Auch sie vermochten sich nicht einzureden, daß eine so ungeheuerliche und so unbillige Ungleichheit in der Verteilung der zeitlichen Güter den Absichten des allweisen Schöpfers entsprechen sollte.
6. Sie alle suchten aufrichtig und ehrlich nach einem wirksamen Heilmittel für die jammervolle Störung der allgemeinen Ordnung sowie nach vorbeugenden Maßnahmen, um wenigstens eine noch ärgere Verschlimmerung hintanhalten zu können. Indes so armselig ist nun einmal der Geistesflug selbst hochstehender Menschen von den einen erfuhren sie als gefährliche Neuerer scharfe Ablehnung, von der anderen Seite fielen ihnen Mitarbeiter am gleichen edlen Werk. Deren Ansichten und Pläne aber in anderer Richtung gingen, hindernd in den Arm, so daß sie in dem Widerstreit der Meinungen schließlich nicht mehr wußten, welchen Weg sie einschlagen sollten.
7. In diesem geistigen Ringen nun, da der Meinungsstreit hin und her tobte und gelegentlich zu großer Schärfe aufflammte, richteten sich wie so oft zuvor aller Augen auf Petri Stuhl, auf diesen ehrwürdigen Hort der Wahrheit, von dem Worte des Heiles in die ganze Welt ausgehen. Ja, zu den Füßen des Stellvertreters Christi auf Erden strömten in nie gekannter Zahl führende Männer der Sozialwissenschaften, Arbeitgeber und schließlich Arbeiter zusammen; alle miteinander hatten das eine Anliegen, endlich den sicheren Weg gewiesen zu werden.
8. Reiflich erwog der Papst in seiner hohen Klugheit die Dinge mit sich allein und vor Gott; die erfahrensten Berater wurden zugezogen; nach allen Seiten ward jegliches ernst überdacht. Am Ende stand sein Entschluß fest: im Bewußtsein der heiligen Pflicht seines Apostolischen Amtes7, um durch längeres Schweigen auch nicht den Schein der Pflichtversäumnis auf sich zu laden8, wird er zur Kirche Christi, zur Menschheit sprechen, seines von Gott ihm aufgetragenen Lehramtes walten.
9. So erhob denn der Papst am 15. Mai 1891 seine lange erwartete Stimme. Von der Schwierigkeit der Aufgabe nicht erschreckt, vom Alter nicht gebeugt, nein, in hochaufgereckter Kraft wies er dem Menschengeschlecht zur Lösung der sozialen Frage neue Bahnen.
Gegenstand
10. Ihr alle, Ehrwürdige Brüder und geliebte Söhne, seid woffivertraut mit jener bewunderungswürdigen Lehre, die der unvergängliche Ruhm des Rundschreibens Rerum novarum ist. Voll Schmerz, einen so großen Teil der Menschheit unter jammervollen, kläglichen Verhältnissen in unwürdiger Lage erblicken zu müssen, nachdem die wirtschaftliche Entwicklung "den Arbeiter in seiner Vereinzelung schutzlos der Unmenschlichkeit der Arbeitsherren und dem Eigennutz eines zügellosen Wettbewerbs ausgeliefert" hatte9, macht der oberste Hirte die Sache der Arbeiterschaft zu der seinen. Dabei entlehnt er Hilfe weder von Liberalismus noch vom Sozialismus, da ersterer zur Lösung der sozialen Frage sich völlig unfähig erwiesen hatte, letzterer aber ein Heilmittel anempfahl, das schlimmer als das zu heilende Übel selbst die menschliche Gesellschaft nur noch näher an den Abgrund herangeführt hätte.
11. Aus eigenster Machtvollkommenheit und erfüllt von dem Bewußtsein, daß ihm an erster Stelle die Obhut der Religion und die Führung in alle dem, was eng mit ihr zusammenhängt, anvertraut ist, griff der Papst die Angelegenheit auf, in der "ohne Hilfe der Religion und der Kirche kein glücklicher Ausgang"10 abzusehen war. Einzig gestützt auf die unwandelbaren Grundsätze von Vernunft und Offenbarung beleuchtete er die "wechselseitigen Rechte und Pflichten der Besitzenden und der Enterbten, der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer"11. Voll zuversichtlichen Mutes und redend "wie einer, der Macht hat"12, erläuterte und stellte er fest, was die Kirche, was der Staat, was die Beteiligten selbst zur Lösung der Frage beizutragen haben.
12. Nicht umsonst ließ der Papst sein apostolisches Wort ergehen. Voll Staunen lauschten ihm, mit Begeisterung nahmen es in sich auf nicht allein die getreuen Söhne der Kirche, sondern auch viele, die fernab von dem einen wahren Glauben im Irrtum wandeln, ja, mit wenigen Ausnahmen alte, die hinfort in gelehrter Forschung oder praktisch er, gesetzgeberischer Arbeit mit gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Fragen sich befaßten.
13. Mit besonderer Freude aber griffen das päpstliche Rundschreiben die christlichen Arbeiter auf, die sich von der höchsten Autorität auf Erden verstanden und verteidigt sahen, sowie all jene hochherzigen Männer, die bei ihren unverdrossenen Bemühungen um die Hebung der Lage der Arbeiterschaft bis dahin kaum etwas anderes angetroffen hatten als eine allgemeine Interesselosigkeit, nicht ganz vereinzelt auch gehässige Verdächtigung, wenn nicht gar ausgesprochene Feindseligkeit. Mit Recht steht bei ihnen allen das Apostolische Schreiben in so hoher Verehrung, daß es bereits stehender Brauch geworden ist, allenthalben Jahr für Jahr auf die eine oder andere Art seiner dankbar zu gedenken.
14. Von dieser allgemeinen Übereinstimmung machten einige eine Ausnahme, deren sich eine gewisse Beunruhigung bemächtigte. In der Tat fand die hochherzige und hochsinnige Lehre des Papstes, die für die Welt etwas Unerhörtes war, auch bei Katholiken hier und da eine zweideutige und vereinzelt sogar eine ablehnende Aufnahme. In zu kühnem Ansturm hat Leo XIII. die Götzen des Liberalismus gestürzt, zu rücksichtslos mit eingerosteten Vorurteilen aufgeräumt, zu unverhofft zukünftige Entwicklungen vorweggenommen. Da mußten doch die Saumseligen ihre Herzen gegen die Aufnahme einer so unerhört neuen Sozialphilosophie sperren und die zaghaften Gemüter vor dem Aufstieg zu so schwindelnder Höhe zurückschrecken. Ja, nicht einmal solche fehlten, die die strahlende Lichtfülle zwar bewunderten, aber das Ganze nur als ein traumhaftes Wunschbild ansahen, das sich niemals in die Wirklichkeit überführen lasse.
Inhalt und Zweck vorliegenden Schreibens
15. Die Vierzigjahrfeier des päpstlichen Rundschreibens, die allerorts und in allen Kreisen, besonders aber von den aus der ganzen Welt nach dieser heiligen Stadt zur Feier zusammenströmenden katholischen Arbeitern mit großer Begeisterung begangen wird, bietet Uns daher erwünschten Anlaß, das Wort zu ergreifen. Wir wollen die segensreichen Früchte des Leoninischen Rundschreibens für die Katholische Kirche wie für die ganze menschliche Gesellschaft rückblickend überschauen (I), alsdann des großen Meisters Gesellschaftsund Wirtschaltslehre gegenüber gewissen Erörterungen, die sich daran geknüpft haben, zweifelsfrei klarstellen sowie in einigen Stücken ihre Ansätze weiter entfalten (II), endlich mit der Wirtschaft von heute ins Gericht gehen und über den Sozialismus das Urteil sprechen, um die wahre Ursache der gegenwärtigen Störung der gesellschaftlichen Ordnung aufzudecken und damit zugleich den einzigen Weg zur Heilung aufzuzeigen, nämlich die sittliche Erneuerung aus christlichem Geiste (III). Damit haben Wir die drei Hauptteile dieses Unseres Rundschreibens bezeichnet.
I.
Die segensreichen Wirkungen von "Rerum novarum".
16. Um also mit dem erstgenannten zu beginnen, dürfen Wir nicht unterlassen, der Mahnung des hl. Ambrosius folgend, der da sagt: "Keine Pflicht geht über die Dankespflicht"13, überschwenglichen Dank Gott dem Allmächtigen und Allgütigen zu sagen für die reichen Segnungen, die Kirche und Welt durch Leos xll1. Rundschreiben zuteil geworden sind. Wollten Wir auch nur im Überfluge dieser Segnungen Erwähnung tun, so hätten Wir nicht viel weniger als eine Gesamtdarstellung der gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Entwicklung in den letzten 40 Jahren zu geben. Unter drei Hauptgesichtspunkten lassen sie sich indes knapp zusammenfassen, entsprechend den drei Seiten, deren Mitwirkung der Papst zu seinem großen Erneuerungswerk erwartete.
1. Kirche
17. An erster Stelle die Mitwirkung der Kirche betreffend, hatte Leo XIII. ausgeführt: "Die Kirche schöpft aus der Frohbotschaft die Lehren, die den Streit, wenn nicht völlig beizulegen, so doch zu entgiften und zu mildern vermögen; sie ist es ebenfalls, die durch ihre Weisungen nicht nur den Verstand zu belehren, sondern die gesamte sittliche Lebensführung des Menschen zu ordnen sich angelegen sein läßt; sie trifft zur Hebung der Lage der Enterbten vielfältige, ersprießliche Veranstaltungen"14.
Lehre
18. Diesen ihren kostbaren Schatz hat die Kirche fürwahr nicht in der Truhe verborgen gehalten; vielmehr teilte sie in reicher Fülle davon aus zur allgemeinen und so notwendigen Befriedung. Ohne Unterlaß haben Leo XIII. selbst wie seine Nachfolger die Gesellschaftsund Wirtschaftslehre des Rundschreibens Rerum novarum in Wort und Schrift verkündet, immer wieder eingeschärft und in zweckmäßiger Anpassung an die Sachund Zeiterfordernisse dem Bedürfnis entsprechend angewandt; stets im Geiste väterlicher Fürsorge und in unerschrockener Erfüllung ihrer Hirtenpfllicht, sich vor allem der Armen und Hilflosen anzunehmen15. Desgleichen taten so viele Bischöfe, die sich unermüdlich angelegen sein ließen, diese Lehre auszulegen, in ihr Verständnis einzuführen und die Anwendung auf die örtlich verschiedenen Verhältnisse zu geben, nach dem Sinn und nach den Weisungen des HI. Stuhles16.
19. Kein Wunder denn, daß unter Führung und Leitung der Kirche eine große Zahl gelehrter Männer aus dem Priester und Laienstande den zeitgemäßen Ausbau der Gesellschaftsund Wirtschaftswissenschaft entschlossen in Angriff nahm, wobei sie vor allem das Bestreben leitete, der ewig alten und ewig jungen, stets unwandelbaren Kirchenlehre die Heilmittel für die immer wechselnden Zeitbedürfnisse zu entnehmen.
20. So entstand im Lichte und unter der Wegleite des Leoninischen Rundschreibens wirklich eine katholische Gesellschaftswissenschaft ,1 deren weiterer Ausgestaltung und Bereicherung mit unverdrossener Hingabe jene erlesenen Männer obliegen, den Wir den Ehrennamen "Helfer der Kirche" gaben. Auch sie vergraben ihre Wissenschaft nicht, sondern stellen sie hinein in den Lärm und Kampf des Tages. Beispielshalber nennen Wir nur: mit ebenso großem Nutzen wie Zulauf veranstaltete Lehrgänge an Katholischen Universitäten, Akademien, Seminarien; soziale Tagungen und "Wochen" in großer Zahl und mit schönen Erfolgen; Studienvereinigungen; endlich zweckentsprechende, gediegene Schriften aller Art für die verschiedensten Leserkreise.
21. Doch damit sind die Auswirkungen des päpstlichen Schriftstücks noch keineswegs erschöpft. Allmählich und unauffällig gewann die Lehre des Rundschreibens Rerurn novarum Einfluß auch in solchen Kreisen, die von der kirchlichen Einheit getrennt die Oberhoheit der Kirche nicht anerkennen. In der Tat sind die katholischen Sozialprinzipien mit der Zeit Gemeingut des Menschengeschlechts geworden. So haben wir die Freude, die ewigen Wahrheiten, die Unser glorreicher Vorgänger hoheitsvoll verkündet hatte, nicht bloß in nichtkatholischen Zeitschriften und Büchern, sondern auch in den gesetzgeberischen Körperschaften und in Gerichtsverhandlungen immer wieder anrufen und verfechten zu hören.
22. Ja, als nach dem Weltkriege die Staatsmänner der führenden Mächte den Frieden auf eine grundlegende Neuschaffung der gesellschaftlichen Verhältnisse gründen wollten, erwiesen sich mehrere der zu einer gerechten und billigen Regelung des Arbeitsverhältnisses aufgestellten Leitsätze so auffallend mit den Lehren und Weisungen Leos XIII. in Übereinstimmung, daß sie gerade mit bewußter Absicht aus diesen als ihrer Quelle abgeleitet erscheinen möchten. Fürwahr, das Rundschreiben Rerum novarum ist eine Urkunde, denkwürdig für alle Zeiten, wirklich nach dem Worte des Isaias ein "ragendes Wahrzeichen für die Völker"17.
Anwendung
23. Während nun in weiterer Ausstrahlung der wissenschaftlichen Forschungsarbeit die Kenntnis der Lehre Leos XIII. in die weitesten Kreise drang, blieb auch die nutzbare Anwendung nicht zurück. Ganz besonders galt diese im Geiste tätigen Wohlwollens mit Eifer aufgenommene Arbeit der Emporführung jener Klasse der menschlichen Gesellschaft, die, obwohl im Zuge der neuzeitlichen wirtschaftlichen Entwicklung an Zahl ungeheuer angewachsen, dennoch ihre rechte Eingliederung in diese Gesellschaft und daher auch die ihr gebührende Achtung und Wertung noch nicht gefunden hatte, nämlich der Arbeiterklasse. Unverzüglich lud der Klerus, den Bischöfen nacheifernd, zu seinen sonstigen Seelsorgspflichten auch noch ein gewaltiges Maß volksbildnerischer und volkserzieherischer Arbeit auf seine Schultern, eine Arbeit, die sich gerade seelsorgerlich als überaus dankbar erwies. Die in beharrlich aufgewandter Mühe erreichte Durchbildung und Durchdringung der Arbeiterschaft mit christlichem Geist trug überdies in besonderem Maße dazu bei, den christlichen Arbeitern das wahre Bewußtsein ihres Wertes und ihrer Würde zu geben und sie instand zu setzen, in klarer Erkenntnis ihrer besonderen Rechte und Pflichten in Ehren und Treuen mit Erfolg den Weg sozialen und ökonomischen Aufstiegs zu beschreiten, ja auf diesem Wege sich selbst in Führung zu setzen.
24. Der nächste Schritt galt der umfassenderen Sicherung einer gehobeneren Lebenshaltung. Nicht allein, daß Wohlfahrtseinrichtungen und Wohltätigkeitsanstalten in Befolgung des päpstlichen Aufrufs in großer Zahl und Mannigfaltigkeit entstanden. Dazu kommt das aufblühende Vereinigungswesen: allerorts bildeten sich Tag für Tag zu wechselseitiger Nächstenhilfe und Selbsthilfe Vereinigungen der Arbeiter, der Handwerker, des Landvolkes, der Lohn und Gehaltsempfänger aller Kategorien stets an der Hand der Kirche, sehr oft unter priesterlicher Initiative.
2. Staat
25. Zum Zweiten, die Staatsgewalt betreffend, setzte sich Leo XIII. über die von der liberalen Staatslehre aufgerichteten Schranken kurzerhand hinweg. Dieser Staatsauffassung, die im Staat nur den Wächter der Rechtsordnung erblicken will, setzte Leo unbeirrt die Lehre vom Rechts und Wohlfahrtsstaat entgegen: durch richtige Gestaltung der gesamten gesetzlichen und sachlichen Einrichtungen müßten allgemeine Wohlfahrt wie auch Wohlfahrt der einzelnen als natürliches Ergebnis der Verfassung und Verwaltung des Staates sich einstellen'8. Der Initiative des einzelnen Staatsbürgers und der Familie sei gewiß der gebührende Spielraum zu lassen; dieser finde aber seine Grenze am Gemeinwohl und am Rechte anderer. Der Staatsgewalt obliege der Machtvolle Schutz des Gesamtvolkes und aller seiner Glieder; bei der Erfüllung dieser seiner Rechtsschutzaufgabe habe der Staat in besonderer Weise auf die Rechte der Schwachen und Mittellosen Bedacht zu nehmen. "Bedürfen doch die besitzenden Kreise, selber stark genug, sich zu schützen, weniger des staatlichen Schutzes; die Masse der Enterbten dagegen, aller eigenen Hilfsmittel entblößt, sieht sich ganz auf die Hilfe des Staates angewiesen. Der Lohnarbeiterschaft, dieser Hauptmasse der Enterbten, schuldet der Staat daher ein ganz besonderes Maß von Obsorge und Fürsorge."19
26. Es soll nicht verkannt werden, daß verschiedene Staatsregierungen bereits vor dem Rundschreiben Leos XIII. das eine oder andere zugunsten der Arbeiterschaft in Abhilfe der dringendsten Notstände und der schreiendsten Unbill unternommen hatten. Aber erst nachdem das Apostolische Hirtenwort vom Lehrstuhle Petri aus seinen Weg über die ganze Welt hin genommen hatte, gingen die Staatsmänner, beseelt von einem tieferen Verständnis ihres staatsmännischen Berufes, an die Einleitung einer umfassenderen Sozialpolitik.
27. Der Liberalismus, der so lange ein wirksames Eingreifen der Staatsgewalt hintanzuhalten vermocht hatte, war aus dem Sattel gehoben. Jetzt nahmen die Völker, dem Aufruf des Rundschreibens Rerum novarum folgend, eine energische Sozialpolitik selber in die Hand. Hervorragende katholische Männer nahmen Veranlassung, sich ihren Regierungen für Aufgaben dieser Art zur Verfügung zu stellen. Oft genug waren gerade sie die wärmsten Befürworter dieser neuen Politik in den gesetzgebenden Versammlungen; ja, nicht selten sind Diener des Heiligtums, die ganz in Leos Gedankenwelt leben, die Ausarbeiter und Einbringer solcher Gesetzesvorlagen gewesen, deren Verabschiedung und Vollzug sie dann weiter mit aller Kraft betrieben.
28. Diese unablässigen und unermüdlichen Bemühungen brachten schließlich ein neues, dem vorigen Geschlecht noch gänzlich unbekanntes Rechtsgebiet zur Entwicklung: das Arbeitsrecht, das den Schutz der Menschen und Christenwürde des Arbeiters zum Gegenstand hat: Leben, Gesundheit, Kräfte, Familie, Heim, Arbeitsstätte, Arbeitslohn. Betriebsgefahren, kurz alles, was den Arbeiter und seine Lebensverhältnisse betrifft, zieht das Arbeitsrecht in seinen Kreis, unter besonderer Berücksichtigung der Frauen und Kinderarbeit. Atmen auch nicht alle arbeitsrechtlichen Bestimmungen vollkommen den Geist Leos XIII., so bestehen doch unverkennbar starke Anklänge an sein Rundschreiben Rerum novarum, dem es in hervorragendem Maße zu danken ist, wenn seither die Lage der Arbeiterschaft eine Wendung zum Besseren erfahren hat.
3. Selbsthilfe
29. An dritter Stelle endlich wies die Weisheit des Papstes Arbeitgeber und Arbeitnehmer auf den Weg der Selbsthilfe, "durch solche Veranstaltungen nämlich, durch die der Hilfsbedürftige geeignete Hilfe findet und die beiden gesellschaftlichen Gruppen einander näher gebracht werden"20. Den ersten Platz unter diesen Einrichtungen wies Leo den Vereinigungen zu, die sich entweder aus Arbeitern allein oder aus Arbeitnehmern und Arbeitgebern zugleich zusammensetzen. Eingehende Ausführungen widmet der Papst ihrer Erläuterung und Empfehlung; ihr Wesen, ihre Aufgabe, ihr Nutzen, ihre Rechte und Pflichten, ihre Verfassung werden von ihm mit tiefem Verständnis dargelegt.
30. Gerade dieses Lehrstück erwies sich als überaus zeitgemäß und angebracht: waren doch damals in verschiedenen Staaten die herrschenden Kreise, noch ganz erfüllt von den liberalen Ideen, derartigen Vereinigungen wenig günstig gesinnt oder verfolgten sie sogar offen. Während ähnliche Vereinigungen anderer Volksschichten auf keinerlei Schwierigkeiten stießen und ohne weiteres den staatlichen Rechtsschutz genossen, versagte man in himmelschreiender Ungerechtigkeit gerade denen das Koalitionsrecht, die seiner zum Schutz gegen übermächtigen Druck am dringendsten bedurften. Ja, es gab selbst Katholiken, die die ersten Koalitionsversuche der Arbeiter sehr unfreundlich ansahen, ja in ihnen mehr oder weniger sozialistische oder revolutionäre Umtriebe erblicken wollten.
Zusammenschluß der Arbeiter
31. Darin liegt die einzigartige Bedeutung der von Leo kraft seiner obersten Lehrgewalt verkündeten Grundsätze, daß sie diese Widerstände zu brechen, diese Bedenken zu zerstreuen vermocht haben; sodann aber darin, daß sie den christlichen Arbeitern nicht allein den Anstoß gaben zur Gründung eines vielseitigen Vereinigungswesens auf beruflicher Grundlage, sondern ihnen zugleich auch die geeignete Anleitung dazu boten. Zahllose Arbeiter wurden so in ihrer guten Gesinnung bestärkt und ,wirksam gefeit gegen die Lockungen der sozialistischen Organisationen, die es wagten, sich als die einzigen anzupreisen, die in wirksamer Weise für die Interessen der Enterbten und Ausgebeuteten einträten.
32. Besonders glücklich war jene Anweisung des Rundschreibens Rerum novarum, wonach "Verfassung und Leitung die Arbeitervereinigungen zu möglichst tauglichen Werkzeugen für den ihnen vorgesetzten Zweck machen müssen. Dieser Zweck aber besteht in der größtmöglichen Förderung der Mitglieder an Leib und Seele wie an äußeren Gütern". Offenkundig aber sei "die religiös-sittliche Vervollkommnung als das Hauptziel ins Auge zu fassen und nach ihm die ganze Gebarung der Vereinigungen auszurichten". Denn "sind die Vereinssatzungen auf die Religion als ihre feste Grundlage gestellt, dann ist der Weg leicht zu einer Regelung der wechselseitigen Beziehungen der Mitglieder, die ein friedvolles Zusammenleben und allgemeine Wohlfahrt sichert"21.
33. Die Gründung solcher Vereinigungen betrieben allenthalben Geistliche und Laien, denen es darum ging, das ganze Programm des Papstes ohne Abstriche durchzuführen, mit einem alten Lobes würdigen Eifer. So haben denn diese Vereinigungen echt christliche Arbeiter gebildet, die, gleich hervorragend in beruflicher Tüchtigkeit und religiöser Gewissenhaftigkeit, es verstanden, ihre nachdrücklichste wirtschaftliche Interessenvertretung und den entschiedenen Kampf um ihr Recht stets in Einklang zu halten mit dem strengsten Sinn für Gerechtigkeit und dem aufrichtigen Willen zur Zusammenarbeit mit den anderen gesellschaftlichen Gruppen zu dem Ziele der Erneuerung der Gesellschaft im christlichen Geiste.
34. Zur Durchführung der Anregungen und Anordnungen Leos XIII. schlug man den örtlichen Verhältnissen entsprechend verschiedene Wege ein. In einzelnen Ländern ließ man eine und dieselbe Organisation sämtliche vom Papste vorgezeichneten Aufgaben übernehmen; anderwärts, wo die Umstände dies nahelegten oder notwendig machten, gelangte man zu einer Aufgabenteilung derart, daß eigene Verbände die Interessenvertretung auf dem Arbeitsmarkt übernahmen, andere Vereinigungen sich den Aufgaben wirtschaftlicher Selbsthilfe zuwandten, während wiederum besondere Vereine sich völlig auf das religiös-sittliche Aufgabengebiet und damit zusammenhängende Zielsetzungen verlegten.
35. Letzteren Weg schlug man namentlich dort ein, wo entweder die Landesgesetze oder bestimmte wirtschaftliche Umstände oder jene beklagenswerte Gespaltenheit in den Überzeugungen und Gesinnungen, unter der die heutige Gesellschaft weithin zu leiden hat, sowie die zwingende Not, gegen den Ansturm der Mächte des Umsturzes mit vereintem Einsatz aller Kräfte sich zur Wehr zu setzen, der Gründung rein katholischer Gewerkschaften unübersteigliche Hindernisse entgegenstellten. Unter solchen Umständen ergibt sich für die Katholiken die augenscheinliche Notwendigkeit, gemischten Gewerkschaften anzugehören, immer jedoch vorausgesetzt, daß diese sich vorbehaltlos zu Recht und Gerechtigkeit bekennen und ihren katholischen Mitgliedern die volle Freiheit gewährleisten, sich in allem nach ihrem Gewissen zu richten und den Weisungen der Kirche zu folgen. Den Bischöfen steht es zu, der Zugehörigkeit katholischer Arbeiter zu solchen Gewerkschaften ihre Billigung zu erteilen, wenn sie nach Lage der Dinge deren Notwendigkeit und religiöse Unbedenklichkeit für gegeben erachten. Dabei gelten die Grundsätze wie auch die Sicherungen, die Unser Vorgänger sel. Anged. Pius X. anbefohlen hat22. Die vornehmste und bedeutsamste dieser Sicherungen ist das Nebeneinanderstehen von Gewerkschaften und Arbeitervereinen, welch letztere ihre Mitglieder religiössittlich aufs gründlichste durchbilden und so in den Stand setzen, jene wirtschaftlichen Verbände mit dem rechten Geist zu durchdringen, der ihre ganze Tätigkeit beherrschen soll. Dadurch üben diese Vereine einen wohltätigen Einfluß aus, der noch über den Kreis ihrer eigenen Mitglieder hinausreicht.
36. So haben dank dem päpstlichen Rundschreiben alle diese Arbeiter-Vereinigungen wenngleich an zahlenmäßiger Stärke derzeit leider von den sozialistischen und kommunistischen Organisationen noch übertroffen allenthalben einen so erfreulichen Aufschwung genommen und einen so bedeutenden Mitgliederbestand um ihr Banner geschart, daß in der einzelstaatlichen Sozialpolitik sowohl als bei zwischenstaatlichen sozialpolitischen Veranstaltungen ihr Einfluß spürbar ist in der Durchsetzung der rechtlichen und billigen Ansprüche der katholischen Arbeiter, in der Verwirklichung der Grundsätze gesunder christlicher Gesellschaftslehre.
Vereinigungswesen in anderen Kreisen
37. Das von Leo XIII. so tief begründete und so kraftvoll verfochtene Koalitionsrecht mußte den Gedanken nahe legen, das Vereinigungswesen auch noch für andere gesellschaftliche Gruppen als die Arbeiterschaft auszubauen. So geht es wiederum zum großen Teil auf das Rundschreiben Leos MII. zurück, wenn unter der Bauernschaft und überhaupt im Mittelstand das Vereins und Genossenschaftswesen einen so herrlichen Aufschwung nahm und zu so großer Ausdehnung gelangte, wobei kulturelle Ziele und wirtschaftliche Förderung in glücklichster Weise Hand in Hand gehen.
Vereine von Arbeitgebern bzw. Unternehmern
38. Hat der dringende Wunsch Unseres Vorgängers, unter dem Arbeitgebertum und der industriellen Führerschaft ähnliche Vereinigungen erblühen zu sehen, sich nicht in gleichem Maße erfüllt, so daß Wir zu Unserm Leidwesen nur spärliche Ansätze dazu erblicken, so liegt die Ursache keineswegs allein an mangelndem guten Willen, sondern vor allem an den viel größeren sachlichen Schwierigkeiten, die sich Vereinigungen dieser Art entgegenstellen. Diese Schwierigkeiten sind Uns sehr wohl vertraut, und Wir wissen sie nach ihrem ganzen Gewicht zu würdigen. Das kann jedoch Unsere feste Zuversicht auf die alsbaldige Überwindung dieser Schwierigkeiten nicht erschüttern; inzwischen aber begrüßen Wir mit aufrichtiger Herzensfreude das verheißungsvolle und glückliche Beginnen auf diesem Gebiet, das noch größere Erfolge für die Zukunft erwarten 1äßt23.
Die Magna Charta christlicher Sozialarbeit
39. Die Fülle segensreicher Früchte des Leoninischen Rundschreibens, von denen Wir, Ehrwürdige Brüder und geliebte Söhne, nur einen ganz flüchtigen Überblick geben konnten, beweisen Eines unwiderleglich: das in dieser unvergeßlichen Urkunde gezeichnete Bild der menschlichen Gesellschaft ist kein wirklichkeitsfremdes, wenngleich wundervolles Traumbild. Im Gegenteil: aus der unversieglichen Lebensquelle der Frohbotschaft hat Unser großer Vorgänger Grundsätze entnommen, die den mörderischen, das Menschengeschlecht zerfleischenden Streit, wenn nicht augenblicklich zu befrieden, so doch gewiß merklich zu lindern vermögen. Daß die vor 40 Jahren so reichlich ausgestreute gute Saat zum guten Teil auf fruchtbare Erde gefallen ist, zeigt die herrliche Ernte, die mit Gottes Segen für die Kirche Jesu Christi und für die ganze Menschheit eingebracht worden ist. Ohne Übertreibung dürfen Wir feststellen: in der Feuerprobe dieser Zeitspanne hat Leos Werk sich bewährt als die Magna Charta, als die sichere Unterlage aller christlichen Sozialarbeit. Die Verächter aber dieses päpstlichen Rundschreibens und seiner Feier lästern, was sie nicht kennen, oder, wenn sie eine oberflächliche Kenntnis haben, fehlt ihnen doch das Verständnis; oder wenn sie doch verstehen, so beweisen sie einen empörenden Undank.
40. Der Zeitraum seit Erscheinen des päpstlichen Rundschreibens sah jedoch hinsichtlich einzelner Stellen Auslegungszweifel und Meinungsverschiedenheiten betreffs der weiteren Folgerungen auftauchen, woraus sich manchmal auch unter Katholiken recht lebhafte Erörterungen entspannen. Sodann erheischen neue Nöte unserer Tage und die inzwischen eingetretenen tiefgreifenden Umwälzungen eine sorgsame Anpassung der Lehre Leos sowie selbst die eine oder andere Ergänzung. Gern ergreifen Wir daher die sich Uns bietende Gelegenheit, um diesen Zweifeln und Zeiterfordernissen, soviel an Uns liegt, abzuhelfen. So verlangt es ja Unser apostolisches Amt; macht es Uns doch zu jedermanns Schuldner24.
II.
Machtvollkommenheit der Kirche über Gesellschaft und Wirtschaft
41. An die Spitze Unserer Ausführungen setzen wir den von Leo XIII. schon in helles Licht gestellten Satz: nach Recht und Pflicht walten Wir kraft Unserer höchsten Autorität des Richteramtes über die gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Fragen25. Gewiß ward der Kirche nicht die Aufgabe, die Menschen zu einem bloß vergänglichen und hinfälligen Glück zu führen, sondern zur ewigen Glückseligkeit. Ja, "die Kirche würde es sich als einen Übergriff anrechnen, grundlos in diese irdischen Angelegenheiten sich einzumischen"26. Aber unmöglich kann die Kirche des von Gott ihr übertragenen Amtes sich begeben, ihre Autorität geltend zu machen, nicht zwar in Fragen technischer Art, wofür sie weder über die geeigneten Mittel verfügt, noch eine Sendung erhalten hat, wohl aber in altem, was auf das Sittengesetz Bezug hat. Die von Gott Uns anvertraute Hinterlage der Wahrheit und das von Gott Uns aufgetragene heilige Amt, das Sittengesetz in seinem ganzen Umfang zu verkünden, zu erklären und ob erwünscht, ob unerwünscht auf seine Befolgung zu dringen, unterwerfen nach dieser Seite hin wie den gesellschaftlichen, so den wirtschaftlichen Bereich vorbehaltlos Unserm höchstrichterlichen Urteil.
42. In der Tat, wenngleich Wirtschaft und Sittlichkeit jede in ihrem Bereich eigenständig sind, so geht es doch fehl, die Bereiche des Wirtschaftlichen und des Sittlichen derart auseinanderzureißen, daß jener außer aller Abhängigkeit von diesem tritt. Die sogenannten Wirtschaftsgesetze, aus dem Wesen der Sachgüter wie aus dem Geist-Leib-Wesen des Menschen erfließend, besagen nur etwas über das Verhältnis von Mittel und Zweck und zeigen so, welche Zielsetzungen auf wirtschaftlichem Gebiet möglich, welche nicht möglich sind. Aus der gleichen Sachgüterwelt sowie der Individualund Sozial-Natur des Menschen entnimmt sodann die menschliche Vernunft mit voller Bestimmtheit das von Gott, dem Schöpfer, der Wirtschaft als Ganzem vorgesteckte Ziel.
43. Anders das Sittengesetz. Ihm allein eignet verpflichtende Kraft, müderes unsern Willen bindet, wie in all unserm Tun und Lassen die Richtung auf unser höchstes und letztes Ziel, so in den verschiedenen Sachbereichen die Ausrichtung auf die jedem einzelnen von ihnen vom Schöpfer erkennbar vorgesteckten Ziele und damit zugleich die rechte Stufenordnung der Ziele bis zum höchsten und letzten allzeit innezuhalten. Wir brauchen nur diesem Gesetz zu gehorsamen, um alle Einzelziele wirtschaftlicher Art, Sozialund Individual-Ziele, in die große Gesamtordnung der Ziele sich einreihen zu sehen, womit sie für uns ebenso viele Stufen werden, auf denen wir hinaufsteigen bis zum letzten Ziel und Ende aller Dinge, zu Gott, dem höchsten, unendlichen Gut.
1. Eigentum
44. Um zum einzelnen überzugehen, so beginnen Wir mit dem Eigentum bzw. dem Eigentumsrecht. Es ist Euch erinnerlich, Ehrwürdige Brüder und geliebte Söhne, wie Leo XIII. sel. Anged. gegen den damaligen Sozialismus das Eigentum unerschrocken verteidigte, indem er dartat, wie die Abschaffung des Sondereigentums, statt der Arbeiterschaft zu nützen, ihr größtes Unglück sein würde. Da nichtsdestoweniger einige gewiß sehr zu Unrecht! Papst und Kirche verleumderisch der Begünstigung der besitzenden Kreise zum Nachteil der Enterbten bezichtigen, da ferner auch unter Katholiken einige Zweifel über die wirkliche und lautere Lehre Leos XIII. entstanden sind, so erachten Wir es für angezeigt, die Lehre des Papstes, die keine andere als die der Kirche ist, gegen solche Verleumdung in Schutz zu nehmen und gegenüber irriger Auslegung klarzustellen.
Individualund Sozial-Natur
45. Zunächst muß allem Streit entrückt sein; weder Leo noch die unter Leitung des kirchlichen Lehramts wirkenden Theologen haben jemals die Doppelseitigkeit des Eigentums, d. i. seine individuelle und seine soziale, seine dem Einzelwohl und seine dem Gesamtwohl zugeordnete Seite verkannt oder in Zweifel gezogen. Im Gegenteil: einmütig lehren sie, das Sondereigentumsrecht sei von der Natur, ja vom Schöpfer selbst dem Menschen verliehen, einmal, damit jeder für sich und die Seinen sorgen könne, zum andernmal, damit mittels dieser Institution die vom Schöpfer der ganzen Menschheitsfamilie gewidmeten Erdengüter diesen ihren Widmungszweck wirklich erfüllen: beides hat die Einhaltung einer festen und eindeutigen Ordnung zur unerläßlichen Voraussetzung.
46. Zwei gefährliche Einseitigkeiten sind daher mit Bedacht zu meiden. Auf der einen Seite führt die Leugnung oder Abschwächung der Sozialfunktion des Eigentumsrechts zum Individualismus oder mindestens in seine Nähe; auf der andern Seite treibt die Verkennung oder Aushöhlung seiner Individualfunktion zum Kollektivismus oder läßt wenigstens dessen Standpunkt bedenklich streifen. Bleibt dies außer acht, so geht es auf abschüssiger Bahn reißend jenem moralischen, juristischen und sozialen Modernismus zu, auf den Wir schon im Rundschreiben zum Antritt Unseres Pontifikats warnend hingewiesen haben27. Das sollen vor allem jene umstürzlerischen Geister sich merken, die ohne Scham der Kirche Schimpf antun durch die verleumderische Anklage, sie habe in die Lehre ihrer Theologen einen angeblich heidnischen Eigentumsbegriff sich einschleichen lassen, der durch einen anderen zu ersetzen sei, dem sie in bemerkenswerter Unwissenheit die Bezeichnung "christlich" beilegen.
Pflichten
47. Um die hitzigen Erörterungen über das Eigentum und die mit ihm verbundenen Pflichten in die gehörigen Schranken zu weisen, sei an die Spitze gesetzt, was schon Leo XIII. als Grundstein aufgestellt hat:
Eigentumsrecht und Eigentumsgebrauch sind wohl zu unterscheidende Dinge28. Die Achtung der Grenzen von Mein und Dein, die Ausschließlichkeit jeden Rechtes, die den Einbruch aus den Grenzen des eigenen Rechtsbereichs heraus in den Rechtsbereich des andern wehrt, gehört der Verkehrsgerechtigkeit an; der sittlich geordnete Gebrauch des Eigentums durch den Eigentümer dagegen gehört nicht dieser Tugend an, sondern ist Gegenstand anderer Tugenden und kann daher "im Klagewege nicht erstritten werden"29. Zu Unrecht vertreten daher einige den Satz, die Grenzen des Eigentums und seines sittlich geordneten Gebrauchs seien ein und dasselbe; noch viel weniger bewirkt Mißbrauch oder Nicht-Gebrauch des Eigentums die Verwirkung oder den Verlust des Rechts.
48. Ein nützliches und verdienstvolles Werk tun daher jene, die unbeschadet der Liebe und Eintracht sowie der Reinheit der von der Kirche allzeit festgehaltenen Lehrüberlieferung sich bemühen um die genauere Erforschung der inneren Wesensart dieser Pflichten sowie der Grenzen, die durch die Erfordernisse des menschlichen Gemeinschaftslebens sowohl dem Eigentumsrecht selbst als dem Gebrauch und der Nutzung der Eigentumssache gezogen werden. In Täuschung und Irrtum aber ist befangen, wer immer die individuelle Seite des Eigentums soweit auszuhöhlen trachtet, daß tatsächlich nichts mehr von ihr übrigbleibt.
Befugnisse des Staates
49. Daß beim Eigentumsgebrauch nicht nur an den eigenen Vorteil zu denken, sondern auch auf das Gemeinwohl Bedacht zu nehmen ist, folgt ohne weiteres aus der bereits betonten Doppelseitigkeit des Eigentums mit seiner Individualund Sozialfunktion. Sache der Staatsgewalt ist es, die hier einschlagenden Pflichten, wo das Bedürfnis besteht und sie nicht bereits durch das Naturgesetz hinreichend bestimmt sind, ins einzelne gehend zu umschreiben. Der Staat kann also immer im Rahmen des natürlichen und göttlichen Gesetzes mit Rücksicht auf wirkliche Erfordernisse des allgemeinen Wohls genauer im einzelnen anordnen, was die Eigentümer hinsichtlich des Eigentumsgebrauchs dürfen, was ihnen verwehrt ist. Ja, wie Leo XIII. treffend bemerkt, hat Gott der menschlichen Geschicklichkeit und den staatlichen Einrichtungen die Umschreibung des Sondereigentums anheimgegeben30. In der Tat erweist die Geschichte, das sind Unsere eigenen Worte daß, wie die übrigen grundlegenden Bestandstücke des gesellschaftlichen Lebens, so auch das Eigentum nicht unwandelbar ist: "Wie verschiedene vergegenständlichte Formen hat doch das Eigentum angenommen, angefangen von seiner urzeitlichen Gestalt bei den wilden Völkern, deren vereinzelte Zeugen noch in unsern Tagen anzutreffen sind, bis zum Eigentum in der patriarchalischen Zeit und Erscheinungsform und schrittweise weiter in den verschiedenen Formen der Tyrannis (Wir nehmen das Wort in seinem klassischen Sinn); dann durch die feudalen Gestaltungen hindurch, endlich unter den Abwandlungen der monarchischen Verfassung und zuletzt in allen einander ablösenden Erscheinungsformen der jüngsten Zeit!"31 Selbstverständlich darf die Staatsgewalt nicht willkürlich verfahren. Das naturgegebene Recht auf Sondereigentum, eingeschlossen das Erbrecht, muß immer unberührt und unverletzt bleiben, da der Staat es zu entziehen keine Macht hat; "der Mensch ist ja älter als der Staat"32; auch die "häusliche Gemeinschaft geht begrifflich und sachlich der staatlichen Gemeinschaft vorauf"33. Darum hatte schon Leo XIII. betont, der Staat dürfe das Vermögen seiner Bürger nicht durch steuerliche Überlastung aufzehren "Denn das Recht auf Sondereigentum, das nicht durch Menschensatzungen, sondern von der Natur verliehen ist, kann der Staat nicht aufheben, vielmehr nur seine Handhabung regeln und mit dem Gemeinwohl in Einklang bringen"34. Indem jedoch die Staatsgewalt das Sondereigentum auf die Erfordernisse des Gemeinwohls abstimmt, erweist sie den Eigentümern keine Feindseligkeit, sondern einen Freundschaftsdienst; denn sie verhütet auf diese Weise, daß die Einrichtung des Sondereigentums, vom Schöpfer in weiser Vorsehung zur Erleichterung des menschlichen Lebens bestimmt, zu unerträglichen Unzuträglichkeiten führt und so sich selbst ihr Grab gräbt. Das heißt nicht, das Sondereigentum aufheben, sondern es schirmen; das ist keine Aushöhlung des Eigentums, sondern seine innere Festigung.
Pflichten bezüglich der Einkommens-Verwendung
50. Desgleichen sind die freien Einkünfte, d. h. diejenigen, die zur angemessenen und würdigen Lebenshaltung nicht benötigt werden, keineswegs dem Beheben des Menschen anheimgegeben. Die strenge Pflicht der Mildtätigkeit, der Wohltätigkeit im weiteren Sinne, der Großzügigkeit den besitzenden Kreisen immer wieder einzuschärfen, werden die Hl. Schrift und die hl. Väter der Kirche nicht müde.
51. Die Verwendung sehr großer Einkünfte zur Schaffung von Arbeitsund Verdienst-Gelegenheit im großen Stil aber muß, wofern nur die Arbeit der Erzeugung wirklich wertechter Güter dient, nach den Grundsätzen des Englischen Lehrers als eine ausgezeichnete und hervorragende zeitgemäße Übung der Tugend der Großzügigkeit gelten35.
Erwerbstitel
52. Ursprünglicher Eigentumserwerb vollzieht sich das ist die einhellige Überlieferung aller Zeiten wie auch die Lehre Unseres Vorgängers Leo durch Besitzergreifung herrenlosen Gutes und durch Bearbeitung. Allen gegenteiligen Behauptungen zum Trotz geschieht niemand ein Unrecht durch die Besitzergreifung einer dem Zugriff sich darbietenden, herrenlosen Sache; was sodann die Arbeit betrifft, so besitzt natürlich nur diejenige, die der Mensch im eigenen Namen ausübt und soweit sie eine Umgestaltung oder Wertsteigerung an ihrem Gegenstande hervorbringt, eigentumschaffende Kraft.
2. Kapital und Arbeit
53. Ganz anders die Arbeit, die gegen Entgelt in fremden Dienst gestellt an fremder Sache geleistet wird. Auf diese Arbeit trifft vor allem zu, was Leo XIII. als "lauterste Wahrheit" bezeichnet, nämlich daß "aus keiner anderen Quelle als aus der Arbeit der Werktätigen der Wohlstand der Völker stamme"36. Sehen wir denn nicht mit eigenen Augen diese Fülle von Gütern, die den menschlichen Reichtum ausmachen, in der arbeitenden Hand entstehen und aus ihr hervorgehen, mag nun diese Hand ohne Rüstzeug in Tätigkeit treten oder durch Werkzeug und Maschine ihre Wirkkraft ungeahnt verlängern! Ja, es ist unverkennbar: alle Völker, die aus Not und Elend zu hohem und blühendem Wohlstand emporgestiegen sind, danken dies einer ungeheuren Arbeitsanspannung aller Volksgenossen sowohl leitender als ausführender Arbeit. Aber ebenso offensichtlich müßte die äußerste Kraftanstrengung nutzlos und gegenstandslos sein, ja, wäre sie gar nicht einmal möglich gewesen, hätte nicht zuvor der Schöpfer des Alls, Gott, in seiner Güte diesen Völkern natürliche Reichtümer, Naturschätze und Naturkräfte, in Fülle gespendet. An ihnen und mittels ihrer die Geistesund Körperkräfte auswirken und üben, das heißt ja: arbeiten. Nun soll aber nach dem Fingerzeig der Natur, der uns Gottes Willen zu verstehen gibt, die Nutzung dieser natürlichen Ausstattung an Produktionsmitteln in geordneter Weise vor sich gehen; diese Ordnung aber besteht in der Einrichtung des Sondereigentums. Soweit daher jemand nicht gerade sein Eigentum bearbeitet, müssen der Produktionsfaktor Arbeit des einen und die sachlichen Produktionsmittel des andern eine Verbindung eingehen. da kein Teil ohne den andern etwas ausrichten kann.
Wechselseitig aufeinander angewiesen
Gerade diesen Fall hatte Leo XIII. vor Augen, wenn er schrieb: "So wenig das Kapital ohne die Arbeit, so wenig kann die Arbeit ohne das Kapital bestehen "31 Es widerstreitet daher den Tatsachen, einem der beiden, dem Kapital oder der Arbeit, die Alleinursächlichkeit an dem Ertrag ihres Zusammenwirkens zuzuschreiben; vollends widerspricht es der Gerechtigkeit, wenn der eine oder der andere Teil auf diese angebliche Alleinursächlichkeit pochend das ganze Erträgnis für sich beansprucht.
Widerrechtliche Ansprüche des Kapitals
54. Lange genug konnte in der Tat das Kapital ein Übermaß für sich vorwegnehmen. Das ganze Erträgnis, die ganzen Überschüsse nahm das Kapital vorweg für sich in Anspruch, dem Arbeiter kaum die Notdurft für die Erhaltung der Arbeitskraft und ihre Reproduktion übriglassend. Nach einem unwiderstehlichen Naturgesetz der Wirtschaft sollte alle Kapitalakkumulation nur beim Kapitalbesitzer stattfinden können, während das gleiche Gesetz den Arbeiter zu ewiger Proletarität und zu einem Leben an der Grenze des Existenzminimums verdamme. So wenigstens lautete die Theorie. Zuzugeben wird sein, daß es im Leben doch nicht ständig und allgemein so hart her gegangen ist, wie die liberal-manchesterliche Theorie es wollte. Aber es läßt sich doch auch nicht in Abrede stellen, daß das ganze Schwergewicht gesellschafts-wirtschaftlicher Gegebenheit unablässig nach dieser Grenzlage hindrängte. Kann es wundernehmen, daß derart verkehrte Auffassungen, derart unberechtigte Ansprüche leidenschaftlich bekämpft wurden? Dabei standen die Enterbten, die sich sotchergestalt um ihr angeborenes Recht auf wirtschaftlichen Aufstieg betrogen sahen, keineswegs allein.
Widerrechtliche Ansprüche der Arbeit
55. Zu der in ihrem Recht verkürzten Arbeiterschaft stießen die sogenannten Intellektuellen. Jenem angeblichen Naturgesetz der Wirtschaft stellten sie ein ebenso aus der Luft gegriffenes sittliches Postulat entgegen: alle Erträgnisse oder Überschüsse, nach Abzug lediglich des Mindestbedarfs für Kapitalerhaltung und Kapitalerneuerung, gebühre kraft Rechtens dem Arbeiter. Viel bestechender als die sozialistische Forderung der Verstaatlichung oder Vergesellschaftung der Produktionsmittel, bedeutet diese falsche Lehre eine um so größere Gefahr, je leichter sie sich in arglose Gemüter einschleicht: ein süßes Gift, das viele gierig schlürfen, die der offen sozialistischen Verführung unzugänglich waren.
Leitregel für Bemessung der beiderseitigen Anteile
56. Statt durch solche falsche Theorien sich den Zugang zu einer gerechten und versöhnenden Lösung zu verrammeln, brauchte man sich allerdings nur auf die weisen Worte Unseres Vorgängers zu besinnen: "Auch nach ihrer Unterstellung unter das Sondereigentum hört die Erde nicht auf, dem allgemeinen Nutzen zu dienen"38. Ganz das gleiche lehren Wir selbst etwas weiter oben, wo Wir ausführen, gerade um dieses Nutzens willen, den die Güter der sichtbaren Schöpfung nur im Wege bestimmter und gesicherter Ordnung den Menschen zu gewähren vermögen, habe die Natur selbst die Teilung der Güter als Sondereigentum veranlaßt. Um nicht vom geraden Wege abzuirren, ist diese Wahrheit unablässig im Auge zu behalten.
57. Keineswegs jede beliebige Güterund Reichtumsverteilung läßt nämlich den gottgewollten Zweck, sei es überhaupt, sei es in befriedigendem Maße erreichen. Darum müssen die Anteile der verschiedenen Menschen und gesellschaftlichen Klassen an der mit dem Fortschritt des Gesellschaftsprozesses der Wirtschaft ständig wachsenden Güterfülle so bemessen werden, daß dieser von Leo XIII. hervorgehobene allgemeine Nutzen gewahrt bleibt oder, was dasselbe mit anderen Worten ist, dem Gesamtwohl der menschlichen Gesellschaft nicht zu nahe getreten wird. Dieser Forderung der Gemeinwohlgerechtigkeit läuft es zuwider, wenn eine Klasse der andern jeden Anteil abspricht. Gegen dieses Gesetz versündigt sich gleicherweise eine satte Bourgeoisie, die in naiver Gedankenlosigkeit es als die natürliche und befriedigende Ordnung der Dinge ansieht, daß ihr allein alles zufällt und der Arbeiter leer ausgeht, wie ein in seinem Recht verletztes und darob leidenschaftlich gereiztes Proletariat, das, in seinem Rechtssinn und in seiner Rechtsverfolgung einseitig geworden, nunmehr alles als vermeintlich seiner Hände Werk für sich beansprucht und daher jegliches nichterarbeitete Vermögen oder Einkommen unterschiedslos und ohne Rücksicht auf seine Bedeutung im Gesellschaftsganzen schlechthin als solches bekämpft und beseitigen will. Völlig abwegig ist die Berufung auf das Apostelwort: "Wer nicht arbeiten will, soll auch nicht essen"39. Hier spricht der Apostel denen das Urteil, die nicht arbeiten mögen, obwohl sie arbeiten könnten und müßten; zugleich mahnt er, die Gottesgabe der Zeit sowie unsere Körperund Geisteskräfte fleißig zu nutzen und nicht anderen zur Last zu fallen, wo wir uns selbst helfen können. Davon daß Arbeit al1cm ein Recht auf Lebensunterhalt oder Einkommen verleihe, sagt der Apostel kein Wort40.
58. Jedem soll also sein Anteil zukommen; im Ergebnis muß die Verteilung der Erdengüter, die heute durch den ungeheuren Gegensatz von wenigen Überreichen und einer unübersehbaren Masse von Eigentumslosen aufs schwerste gestört ist keiner, der das Herz am rechten Fleck hat, kann sich darüber einer Täuschung hingeben , wieder mit den Forderungen des Gemeinwohls bzw. der Gemeinwohlgerechtigkeit in Übereinstimmung gebracht werden.
3. Entproletarisierung des Proletariats
59. Das ist die Entproletarisierung des Proletariats, das Ziel, auf das hinzuarbeiten Unser Vorgänger als gebieterische Notwendigkeit bezeichnete. Um so mehr muß jetzt darauf bestanden und gedrungen werden, als die heilsamen Weisungen des Papstes nicht selten in Vergessenheit gerieten, da man sie absichtlich totschwieg oder für unausführbar hielt, während doch ihre Ausführung nicht nur möglich, sondern geboten ist. Und wenn jenes Massenelend, das Leo XIII. in so erschreckendem Maße um sich sah, heute nicht mehr in gleichem Umfange besteht, so sind darum seine Weisungen für unsere Zeit um nichts weniger gültig und zutreffend. Gewiß ist die Lage der Arbeiterschaft zum Besseren gewendet und in vielfacher Hinsicht gehoben, namentlich in den fortgeschritteneren Ländern, wo die Arbeiterschaft nicht mehr allgemein und unterschiedslos als in Elend und Not lebend angesehen werden kann. Doch seit die moderne Technik und die Industriewirtschaft reißend in unübersehbare Gebiete, in die jungen Einwanderungsländer wie in die uralten Kulturstaaten des fernen Ostens eingebrochen sind und sich dort festsetzten, ist von neuem ein Elendsproletariat zu ungeheurer Zahl angeschwollen, dessen jammervolle Lage zum Himmel schreit. Dazu kommt das Riesenheer des Landproletariats, auf die unterste Stufe der Lebenshaltung herabgedrückt und jeder Hoffnung bar, jemals "ein Stückchen Erdboden"41 sein eigen zu nennen daher, wenn nicht einsichtige und zugleich durchgreifende Maßnahmen ergriffen werden, auf ewig der Proletarität verhaftet.
60. So wahr es ist, daß Pauperismus und Proletarität wohl zu unterscheidende Begriffe sind, so ist doch die überwältigende Massenerscheinung des Proletariats gegenüber einem kleinen Kreise von Überreichen ein unwidersprechlicher Beweis dafür, daß die Erdengüter, die in unserm Zeitalter des sogenannten Industrialismus in so reicher Fülle erzeugt werden, nicht richtig verteilt und den verschiedenen gesellschaftlichen Klassen nicht entsprechend zugute gekommen sind.
Überwindung der Proletarität durch Vermögensbildung
61. Darum ist mit aller Macht und Anstrengung dahin zu arbeiten, daß wenigstens in Zukunft die neu geschaffene Güterfülle nur in einem billigen Verhältnis bei den besitzenden Kreisen sich anhäufe, dagegen in breitem Strom der Lohnarbeiterschaft zufließe. Gewiß nicht, damit der Arbeiter von der Arbeit ablasse ist doch der Mensch zur Arbeit geboren wie der Vogel zum Fluge , sondern damit er durch Sparsamkeit seine Habe mehre, durch ihre sorgsame Verwaltung mit größerer Leichtigkeit und Sicherheit die Familienlasten bestreite und der Daseinsunsicherheit, die so recht eigentlich Proletarierschicksal geworden ist, überhoben, nicht bloß den Wechselfällen des Lebens gerüstet gegenüberstehe, sondern noch über dieses Leben hinaus die beruhigende Gewißheit habe, daß seine Hinterbliebenen nicht ganz unversorgt dastehen.
62. All dies hat schon unser Vorgänger Leo XIII. nicht etwa bloß angedeutet, sondern klar und deutlich ausgesprochen. Durch Unser gegenwärtiges Rundschreiben drängen Wir erneut und verstärkt darauf. Gehe man doch endlich mit Entschiedenheit und ohne weitere Säumnis an die Ausführung. Täusche sich niemand! Nur um diesen Preis lassen sich öffentliche Ordnung, Rune und Frieden der menschlichen Gesellschaft gegen die Mächte des Umsturzes mit Erfolg behaupten.
4. Lohngerechtigkeit
63. Die Ausführung, von der Wir sprachen, geschieht auf dem Wege, daß der eigentumslose Nurlohnarbeiter durch Fleiß und Sparsamkeit sich jedenfalls zu einer gewissen bescheidenen Wohlhabenheit emporarbeitet. So erläuterten Wir es ja bereits ganz im Sinne Unseres Vorgängers. Wovon anders aber als von seinem Lohn kann derjenige bei eingeschränkter Lebenshaltung etwas zurücklegen, der nichts anderes hat als seine Arbeit, um sich Lebensunterhalt und Lebensbedarf zu erwerben? So kommen Wir zur Lohnfrage. Leo XIII. nennt sie eine "schwerwiegende" Frage42. Wir wollen seine Lehren und Vorschriften nach Erfordernis genauer auslegen und weiter ausführen.
Lohnverhältnis nicht in sich ungerecht
64. Zunächst kann nicht der Lohnvertrag in sich als ungerecht bezeichnet und sein Ersatz durch den Gesellschaftsvertrag gefordert werden. Eine solche Behauptung ist nicht nur völlig unhaltbar, sondern zugleich schwer ehrenrührig für Unsern Vorgänger, der in seinem Rundschreiben den Lohnvertrag nicht nur gelten läßt, sondern sich eingehend mit seiner gerechten Ausgestaltung befaßt.
65. Für den heutigen Stand der gesellschaftlichen Wirtschaft mag immerhin eine gewisse Annäherung des Lohnarbeitsverhältnisses an ein Gesellschaftsverhältnis nach Maßgabe des Tunlichen sich empfehlen. Erfreuliche Anfänge sind ja bereits gemacht zum beiderseitigen nicht geringen Vorteil der Arbeitnehmer wie der Produktionsmittelbesitzer. Arbeiter und Angestellte gelangen auf diese Weise zu Mitbesitz oder Mitverwaltung oder zu irgendeiner Art Gewinnbeteiligung.
66. Die gerechte Bemessung des Lohnes kann nicht nach einem Gesichtspunkt, sondern nur nach einer Mehrzahl von Gesichtspunkten geschehen. Das hat bereits Leo XIII. treffend hervorgehoben müden Worten: "Um die Lohnhöhe gerecht zu bestimmen, sind mehrere Bestimmungsgründe in Betracht zu ziehen"43.
67. Damit hat er schon vorweg die Leichtfertigkeit derer gerichtet, die da glauben, mit einem einzigen Maßstabe obendrein mit einem ganz verfehlten! auszukommen, um diese überaus ernst zu nehmende Angelegenheit spielend zu erledigen.
68. Ganz in die Irre geht ein heute viel verfochtener Grundsatz: der Wert der Arbeitsleistung und daher der Entgelt zum Gleichwert sei gleichzusetzen dem Wert des Arbeitsertrags; der Lohnarbeiter habe infolgedessen einen Rechtsanspruch auf den "vollen Arbeitsertrag". Die Unhaltbarkeit dieser Auffassung ergibt sich ohne weiteres aus Unsern obigen Ausführungen über Kapital und Arbeit.
Individualund Sozial-Natur der Arbeit
69. Ebenso wie das Eigentum weist nun auch die Arbeit, ganz besonders die in den Dienst eines anderen gestellte, neben ihrem Personaloder Individualcharakter auch eine soziale Seite auf, die offenbar nicht übersehen werden darf. Nur der Bestand eines wirklichen Sozialorganismus, nur der Schutz der gesellschaftlichen Rechtsordnung, nur die gegenseitige Befruchtung und Ergänzung der verschiedenen, in ihrem Wohl und Wehe aufeinander angewiesenen Gewerbszweige, nicht zuletzt das Zusammenwirken, der innige Bund von Intelligenz, Kapital und Arbeit gewährleisten der menschlichen Schaffenskraft ihre Fruchtbarkeit. Außerachtlassung des zugleich sozialen und individualen Charakters der menschlichen Arbeit verunmöglicht daher wie ihre gerechte Wertung, so ihre Abgeltung zum Gleichwert.
Drei Gesichtspunkte
70. Aus dieser der menschlichen Arbeit wesenseigenen Doppelnatur ergeben sich weittragende Folgerungen für Bemessung und Regelung des Arbeitslohns.
a) Lebensbedarf des Arbeiters und der Arbeiterfamilie
71. An erster Stelle steht dem Arbeiter ein ausreichender Lohn zu für seinen und seiner Familie Lebensunterhal?4. Gewiß soll auch die übrige Familie zum gemeinsamen Unterhalt je nach Kräften des einzelnen beitragen, wie dies besonders im Bauernhause, aber auch in vielen Handwerkerund kleinen Kaufmannsfamilien zu beobachten ist. Aber Frauen und Kinder dürfen niemals über das Maß ihres Alters und ihrer Kräfte belastet werden. Farnilienmütter sollen in ihrer Häuslichkeit und dem, was dazu gehört, ihr hauptsächliches Arbeitsfeld finden in Erfüllung ihrer hausfraulichen Obliegenheiten. Daß dagegen Hausfrauen und Mütter wegen Unzulänglichkeit des väterlichen Arbeitsverdienstes zum Schaden ihres häuslichen Pflichtenkreises und besonders der Kindererziehung außerhäuslicher Erwerbsarbeit nachzugehen genötigt sind, ist ein schändlicher Mißbrauch, der, koste es, was es wolle, verschwinden muß. Auf alle Weise ist daher darauf hinzuarbeiten, daß der Arbeitsverdienst der Familienväter zur angemessenen Bestreitung des gemeinsamen häuslichen Aufwandes ausreiche. Falls dies unter den gegenwärtigen Verhältnissen nicht in allen Fällen möglich ist, dann ist es ein Gebot der Gemeinwohlgerechtigkeit, alsbald diejenigen Änderungen in diesen Verhältnissen eintreten zu lassen, die einen Lohn in der gedachten Höhe für jeden erwachsenen Arbeiter sicherstellen. Mit verdienter Anerkennung sei hier auch gedacht aller von weiser und verständnisvoller Absicht getragenen Versuche und Bestrebungen, durch geeignete Maßnahmen oder Einrichtungen den Arbeitsverdienst derart mit den Familienlasten steigen zu lassen, daß entsprechend deren Steigerung Zulagen gewährt werden, sowie eintretendenfalis auch für unvermeidliche Belastungen außerordentlicher Art Rat zu schaffen.
b) Lebensfähigkeit des Unternehmens
72. An zweiter Stelle ist die Lage des Unternehmens bzw. des Unternehmers bei der Bestimmung der Lohnhöhe in Betracht zu ziehen. Ungerecht wäre die Forderung übertriebener Löhne, die zum Zusammenbruch des Unternehmens mit allen sich daraus ergebenden bösen Folgen für die Belegschaften selbst führen müßten. Anders, wenn infolge Lässigkeit, aus Mangel an Initiative und dadurch verschuldeter technischer oder wirtschaftlicher Rückständigkeit die Rentabilität des Unternehmens leidet; daraus läßt sich keine Berechtigung herleiten, der Belegschaft die Löhne zu drücken. Steht dagegen das Unternehmen selbst unter dem Druck ungerechter Vorbelastungen oder unter dem Zwange, seine Erzeugnisse unter Preis abzugeben, so daß ihm zufolgedessen die Mittel zur Zahlung angemessener Löhne nicht zur Verfügung stehen, so machen diejenigen, die auf das Unternehmen diesen Druck oder Zwang ausüben, himmelschreiender Sünde sich schuldig; sind doch sie es, die dem Arbeiter, der notgedrungen zu einem HungerbIm sich verdingt, den gerechten Lohn vorenthalten.
73. In gemeinsamen Überlegungen und Anstrengungen sollten daher Werksleitung und Belegschaften der Schwierigkeiten und Hindernisse Meister zu werden suchen; eine kluge staatliche Wirtschaftspolitik sollte ihnen die Sache erleichtern. Kommt es zum Äußersten, dann ist zu überlegen, ob und wie eine Stillegung sich vermeiden läßt, gegebenenfalls, wie anderweitig für die Belegschaft Vorsorge zu treffen ist. Gerade bei dieser schwersten Entscheidung muß sich die innere Verbundenheit und christliche Solidarität von Werksleitung und Belegschaft zeigen und praktisch bewähren.
c) Allgemeine Wohlfahrt
74. Endlich muß die Lohnbemessung der allgemeinen Wohlfahrt Rechnung tragen. Was es für diese Wohlfahrt, was es für das allgemeine Wohl bedeutet, daß Arbeiter und Angestellte einen Lohnoder Gehaltsanteil, den sie von der Lebensnotdurft erübrigen, zurücklegen können und so allmählich zu bescheidenem Wohlstand gelangen, haben Wir weiter oben ausgeführt. Ein anderer Punkt von kaum geringerer Tragweite und von ganz besonderer Dringlichkeit im Augenblick darf nicht übersehen werden, nämlich, daß alle Arbeitsfähigen und Arbeitswilligen auch wirklich Arbeitsgelegenheit finden. Hier ist nun die Lohnhöhe von nicht zu unterschätzendem Einfluß: so günstige Wirkungen ihre richtige Festsetzung hat, so nachteilig kann es sich auswirken, wenn der zulässige Spielraum nach oben oder unten überschritten wird. Man weiß ja heute, daß sowohl eine zu stark gedrückte als eine übersteigerte Lohnhöhe Arbeitslosigkeit verursacht. Diese Arbeitslosigkeit, ganz besonders eine lang andauernde Massenarbeitslosigkeit, wie Wir sie während unseres Pontifikates erleben müssen, ist eine furchtbare Geißel: sie schlägt den einzelnen Arbeitslosen mit wirtschaftlicher Not und treibt ihn in sittliche Gefahren; sie vernichtet den Wohlstand ganzer Länder; ja, sie bedeutet eine Gefahr für öffentliche Ordnung, Ruhe und Frieden der gesamten Welt. Die Gemeinwohlgerechtigkeit verbietet daher, ohne Rücksicht auf das Gemeinwohl nur dem eigenen Vorteil gemäß die Löhne über den zulässigen Spielraum hinaus hinabzudrücken oder hinaufzutreiben; sie gebietet, mit vereinten Kräften des Geistes und des guten Willens nach Möglichkeit eine solche Regelung der Löhne herbeizuführen, bei der möglichst viele eine Arbeitsgelegenheit finden und von ihrer Arbeit in Ehren leben können.
75. Hierhin gehört auch das richtige Verhältnis der Löhne untereinander. Eng hängt damit wieder zusammen das richtige Verhältnis der Preise für die Erzeugnisse der verschiedenen Wirtschaftszweige, beispielshalber für Agrarund Industrieprodukte u. a. m. Die rechte Innehaltung aller dieser Beziehungen läßt die verschiedenen Wirtschaftszweige gewissermaßen zu einem großen Wirtschaftskörper zusammenwachsen, innerhalb dessen sie als Glieder sich gegenseitig ergänzen und fördern. Damit erst besteht eine wirkliche, ihren Sinn erfüllende Volkswirtschaft, indem allen Gliedern des Wirtschaftsvolkes alle die Güter zur Verfügung stehen, die nach dem Stande der Ausstattung mit natürlichen Hilfsquellen, der Produktionstechnik und der gesellschaftlichen Organisation des Wirtschaftslebens geboten werden können. So reichlich sollten sie bemessen sein, daß sie nicht bloß zur lebensnotwendigen und sonstigen ehrbaren Bedarfsbefriedigung ausreichen, sondern den Menschen die Entfaltung eines veredelten Kulturlebens ermöglichen, das, im rechten Maß genossen, dem tugendlichen Leben nicht nur nicht abträglich, sondern im Gegenteil förderlich ist45.
5. Die neue Gesellschaftsordnung
76. Alle Unsere bisherigen Ausführungen über die billige Verteilung der Erdengüter sowie über die Lohngerechtigkeit betrafen unmittelbar den Einzelmenschen und nur mittelbar die Gesellschaftsordnung. Unseres Vorgängers Leos XIII. ganzes Sinnen und Trachten aber ging gerade auf deren Wiederaufrichtung nach den Grundsätzen gesunder Sozialphilosophie bis zu ihrer Vollendung nach den erhabenen Vorschriften des Heilsplans der Frohbotschaft.
77, Ein glücklicher Anfang ist gemacht. Um ihn aber zu sichern und um durch Ausführung des noch Ausstehenden zum guten Ende zu kommen, wodurch dem Menschengeschlecht erst die reichsten und beglückendsten Segnungen zuteil werden, braucht es vor allem zwei Dinge: Zuständereform und Sittenbesserung.
78. Bei der Zuständereform denken Wir zunächst an den Staat. Nicht als ob alles Heil von der Staatstätigkeit zu erwarten wäre; der Grund ist ein anderer. In Auswirkung des individualistischen Geistes ist es so weit gekommen, daß das einst blühend und reichgegliedert in einer Fülle verschiedenartiger Vergemeinschaftungen entfaltete menschliche Gesellschafsleben derart zerschlagen und nahezu ertötet wurde, bis schließlich fast nur noch die Einzelmenschen und der Staat übrigblieben zum nicht geringen Schaden für den Staat selber. Das Gesellschaftsleben wurde ganz und gar unförmlich; der Staat aber, der sich mit all den Aufgaben belud, welche die von ihm verdrängten Vergemeinschaftungen nun nicht mehr zu leisten vermochten, wurde unter einem Übermaß von Obliegenheiten und Verpflichtungen zugedeckt und erdrückt.
79. Wenn es nämlich auch zutrifft, was ja die Geschichte deutlich bestätigt, daß unter den veränderten Verhältnissen manche Aufgaben, die früher leicht von kleineren Gemeinwesen geleistet wurden, nur mehr von großen bewältigt werden können, so muß doch allzeit unverrückbar jener höchst gewichtige sozialphilosophische Grundsatz fest gehalten werden, andern nicht zu rütteln noch zu deuteln ist: wie dasjenige, was der Einzelmensch aus eigener Initiative und mit seinen eigenen Kräften leisten kann, ihm nicht entzogen und der Gesellschaftstätigkeit zugewiesen werden darf, so verstößt es gegen die Gerechtigkeit, das, was die kleineren und untergeordneten Gemeinwesen leisten und zum guten Ende führen können, für die weitere und übergeordnete Gemeinschaft in Anspruch zu nehmen; zugleich ist es überaus nachteilig und verwirrt die ganze Gesellschaftsordnung. Jedwede Gesellschaftstätigkeit ist ja ihrem Wesen und Begriff nach subsidiär; sie soll die Glieder des Sozialkörpers unterstützen, darf sie aber niemals zerschlagen oder aufsaugen.
80. Angelegenheiten von untergeordneter Bedeutung, die nur zur Abhaltung von wichtigeren Aufgaben führen müßten, soll die Staatsgewalt also den kleineren Gemeinwesen überlassen. Sie selbst steht dadurch nur um so freier, stärker und schlagfertiger da für diejenigen Aufgaben, die in ihre ausschließliche Zuständigkeit fallen, weil sie allein ihnen gewachsen ist: durch Leitung, Überwachung, Nachdruck und Zügelung, je nach Umständen und Erfordernis. Darum mögen die staatlichen Machthaber sich überzeugt halten: je besser durch strenge Beobachtung des Prinzips der Subsidiarität die Stufenordnung der verschiedenen Vergesellschaftungen innegehalten wird, um so stärker stehen gesellschaftliche Autorität und gesellschaftliche Wirkkraft da, um so besser und glücklicher ist es auch um den Staat bestellt.
Berufsständische Ordnung
81. In heißem Bemühen aber müssen Staatsmänner und gute Staatsbürger dahin trachten, aus der Auseinandersetzung zwischen den Klassen zur einträchtigen Zusammenarbeit der Stände uns emporzuarbeiten.
82. Erneuerung einer ständischen Ordnung also ist das gesellschaftspolitische Ziel. Bis zur Stunde dauert ja der unnatürlich-gewaltsame Zustand der Gesellschaft fort und ermangelt infolgedessen der Dauerhaftigkeit und Festigkeit; ist doch die heutige Gesellschaft geradezu aufgebaut auf der Gegensätzlichkeit der Interessenlagen der Klassen und damit auf dem Gegensatz der Klassen selbst, der allzuleicht in kraftvoller und wirksamer aber wird die Einheit sein, je hingebender feindseligen Streit ausartet.
83. Zwar ist Arbeit, wie Unser Vorgänger in seinem Rundschreiben darlegt46, keine feile Ware, vielmehr ist in ihr immer die Menschenwürde des Arbeiters zu achten; auch kann sie nicht wie irgendeine beliebige Ware im Markte umgehen. Nichtsdestoweniger läßt bei der heutigen Sachlage Nachfrage und Angebot der Arbeitskraft die Menschen auf dem "Arbeitsmarkt" zwei Klassen, sozusagen zwei Kampffronten bilden; die Auseinandersetzung dieser Arbeitsmarktparteien aber macht den Arbeitsmarkt zum Kampffelde, auf dem die beiden Parteien in heißem Streite miteinander ringen. Die Notwendigkeit schleunigster Abhilfe gegenüber diesem Zustand, der eine Gefährdung der menschlichen Gesellschaft bedeutet, kann niemand verkennen. Durchgreifende Abhilfe aber hat die Ausräumung dieses Gegensatzes zur unerläßlichen Voraussetzung und erscheint kaum anders möglich als dadurch, daß wohlgefügte Glieder des Gesellschaftsorganismus sich bilden, also ,>Stände", denen man nicht nach der Zugehörigkeit zur einen oder andern Arbeitsmarktpartei, sondern nach der verschiedenen gesellschaftlichen Funktion des einzelnen angehört. Denn genau, wie die nachbarschaftliche Verbundenheit die Menschen zur Gemeinde zusammenführt, so läßt die Zugehörigkeit zum gleichen Beruf gleichviel ob wirtschaftlicher oder außerwirtschaftlicher Art sie zu Berufsständen oder berufsständischen Körperschaften sich zusammenschließen. Das eine ist so natürlich wie das andere. Darum werden ja auch diese autonomen Körperschaften, ohne Wesensbestandstücke der bürgerlichen Gesellschaft zu sein, doch gern als ihre naturgemäße Ausstattung bezeichnet.
84. Ordnung bedeutet, wie der hl Thomas meisterhaft ausführt47, Einheit in wohlgegliederter Vielheit. Eine rechte gesellschaftliche Ordnung verlangt also eine Vielheit von Gliedern des Gesellschaftskörpers, die ein starkes Band zur Einheit verbindet. Die Kraft eines solchen Einheitsbandes besitzen einmal die Güter und Dienstleistungen, deren Erzeugung bzw. Darbietung die Angehörigen des gleichen Berufsstandes, gleichviel ob Arbeitgeber oder Arbeitnehmer, obliegen, zum andernmal das Gemeinwohl, zudem sämtliche Berufsstände, jeder zu seinem Teil, mitzuwirken und beizutragen haben. Um so alle, die einzelnen und die Stände, ihren Beruf erfüllen und Hervorragendes darin zu leisten sich bemühen.
85. Daraus ergibt sich ohne weiteres: in diesen Körperschaften liegt das Schwergewicht durchaus bei den gemeinsamen Angelegenheiten, deren bedeutsamste diese ist, die Mitwirkung des Berufsstandes zum allgemeinen Wohl des Gesamtvolkes möglichst fruchtbar zu gestalten. Angelegenheiten dagegen, die in besonderer Weise die Sonderinteressen der Selbständigen oder die Gehilfenschaft berühren, so daß ein Schutz gegen Vergewaltigung geboten sein muß, unterliegen vorkommendenfalls gesonderter Beratung und je nach der Sachlage auch getrennter Beschlußfassung.
86. Kaum bedarf es eigener Erwähnung, daß das, was Leo XIII.. über die Staatsform lehrte48, auch auf die Berufsstände oder berufsständischen Körperschaften sinngemäße Anwendung findet, nämlich: die Menschen haben die volle Freiheit, eine Form nach ihrem Gefallen zu wählen, wenn nur der Gerechtigkeit und den Erfordernissen des Gemeinwohls Genüge geschieht.
87. Ebenso nun, wie die Bürger der Gemeinde zu den verschiedensten Zwecken freie Vereinbarungen eingehen, denen beizutreten oder fernzubleiben ins freie Belieben des einzelnen gestellt ist, werden die Angehörigen des gleichen Berufes freie Vereinigungen unter sich bilden zu Zwecken, die mit ihrer Berufsausübung irgendwie zusammenhängen. Nachdem Unser Vorgänger Leo XIII. in seinem Rundschreiben sich so eingehend und lichtvoll über diese freien Vereinigungen verbreitet hat, mag es genügen, das Eine wieder einzuschärfen: der Mensch hat die volle Freiheit, nicht bloß solche Vereinigungen, die der Privatrechtsordnung angehören, ins Leben zu rufen, sondern auch "frei diejenige innere Lebensordnung, diejenigen Satzungen anzunehmen, die zum vorgesetzten Ziele am geeignetsten erscheinen"49. Nicht minder frei können Vereinigungen sich bilden, die über die Grenzen der Berufsstände hinausgreifen. Die heute schon bestehenden und segensreich wirkenden Vereinigungen aber mögen sich betrachten und nach Kräften auch betätigen als die Wegbereiter für eine berufsständische Ordnung, wie oben angedeutet, im Sinne christlicher Gesellschaftslehre.
1.
Regulatives Prinzip der Wirtschaft
88. Noch eines wird erfordert, das mit dem vorigen eng zusammenhängt. So wenig die Einheit der menschlichen Gesellschaft gründen kann auf der Gegensätzlichkeit der Klassen, ebensowenig kann die rechte Ordnung der Wirtschaft dem freien Wettbewerb anheimgegeben werden. Das ist der Grundirrtum der individualistischen Wirtschaftswissenschaft, aus dem all ihre Einzelirrtümer sich ableiten: in Vergessenheit oder Verkennung der gesellschaftlichen wie der sittlichen Natur der Wirtschaft glaubte sie, die öffentliche Gewalt habe der Wirtschaft gegenüber nichts anderes zu tun, als sie frei und ungehindert sich selbst zu überlassen; im Markte, d.h. im freien Wettbewerb, besitze diese ja ihr regulatives Prinzip in sich, durch das sie sich vollkommener selbst reguliere, als das Eingreifen irgendeines geschaffenen Geistes dies je vermöchte. Die Wettbewerbsfreiheit obwohl innerhalb der gehörigen Grenzen berechtigt und von zweifellosem Nutzen kann aber unmöglich regulatives Prinzip der Wirtschaft sein. Die Erfahrung hat dies, nachdem die verderblichen individualistischen Theorien in die Praxis umgesetzt wurden, bis zum Übermaß bestätigt. Daher besteht die dringende Notwendigkeit, die Wirtschaft wieder einem echten und durchgreifend regulativen Prinzip zu unterstellen. Die an die Stelle der Wettbewerbsfreiheit getretene Vermachtung der Wirtschaft kann aber noch weniger diese Selbststeuerung bewirken: Macht ist blind; Gewalt ist stürmisch. Um segenbringend für die Menschheit zu sein, bedarf sie selbst kraftvoller Zügelung und weiser Lenkung; diese Zügelung und Lenkung kann sie sich aber nicht selbst geben. Höhere und edlere Kräfte müssen es sein, die die wirtschaftliche Macht in strenge und weise Zucht nehmen: die soziale Gerechtigkeit und die soziale Liebe! Darum müssen die staatlichen und gesellschaftlichen Einrichtungen ganz und gar von dieser Gerechtigkeit durchwaltet sein; vor allem aber tut es not, daß sie zur gesellschaftspolitischen Auswirkung kommt, d.h. eine Rechtsund Gesellschaftsordnung herbeiführt, die der Wirtschaft ganz und gar das Gepräge gibt. Seele dieser Ordnung muß die soziale Liebe sein; die öffentliche Gewalt aber hat sie kraftvoll zu schützen und durchzusetzen, was sie um so leichter vermag, wenn sie sich jener Belastungen entledigt, die, wie oben dargelegt, ihr wesensfremd sind.
89. Mehr noch: die verschiedenen Völker sollten angesichts ihrer starken gegenseitigen wirtschaftlichen Abhängigkeit und Ergänzungsbedürftigkeit durch gemeinsames Raten und Taten zwischenstaatliche Vereinbarungen und Einrichtungen schaffen zur Förderung einer wahrhaft gedeihlichen wirtschaftlichen Zusammenarbeit untereinander.
90. Werden so die Glieder des Sozialorganismus hergestellt und erhält die Volkswirtschaft wieder ihr regulatives Prinzip, dann wird, was der Apostel vom geheimnisvollen Leibe Christi sagt, auch auf diesen Organismus einigermaßen anwendbar sein: "Der ganze Leib, zur Einheit gefügt durch die Verbundenheit der Dienstleistungen aller Glieder, indem jeder Teil die ihm angemessene Betätigung verrichtet, entfaltet sein Wachstum, bis er in der Liebe erbaut ist"50.
[Kritik am faschistischen Korporativstaat]
91. Nun ist unlängst eine eigenartige gewerkschaftliche und berufsständische Organisation eingeführt worden, die bei dem Gegenstand dieses Unseres Rundschreibens hier nicht ohne einige Charakterisierung und entsprechende Würdigung bleiben kann.
92. Der Staat verleiht der Gewerkschaft die rechtliche Anerkennung, und zwar nicht ohne Monopolstellung, insofern ausschließlich die so anerkannte Gewerkschaft Arbeitnehmer bzw. Arbeitgeber vertreten, ausschließlich sie Tarifverträge und Tarifgemeinschaften schließen kann. Die Zugehörigkeit zur Gewerkschaft ist freigestellt, und nur in diesem Sinne kann die gewerkschaftliche Organisation als frei bezeichnet werden, denn der Gewerkschaftsbeitrag und andere besondere Abgaben sind pflichtmäßig für alle Berufsangehörigen, gleichviel ob Arbeitnehmer oder Arbeitgeber, wie auch die von den rechtlich. anerkannten Gewerkschaften geschlossenen Tarifverträge bindend sind für alle. Allerdings wird amtlich erklärt, daß die rechtlich anerkannte Gewerkschaft das Bestehen rein tatsächlicher Vereinigungen auf beruflicher Grundlage nicht ausschließt.
93. Die berufsständischen Körperschaften sind zusammengesetzt aus Vertretern der Arbeitnehmer und Arbeitgeber-Gewerkschaften des gleichen Gewerbes oder Berufszweiges. Als wirkliche und eigentliche Staatsorgane und Staatseinrichtungen üben sie die Oberleitung über die Gewerkschaften aus und stellen in Angelegenheiten, die gemeinsame Belange betreffen, die Übereinstimmung zwischen diesen her.
94. Arbeitseinstellungen sind verboten; wenn die streitenden Teile sich nicht einigen können, schlichtet die Behörde.
95. Schon eine flüchtige Überlegung läßt die Vorteile der insoweit kurz geschilderten Regelung erkennen: friedliche Zusammenarbeit der Klassen, Zurückdrängung der sozialistischen Organisationen und Bestrebungen, regelnder Einfluß eines eigenen Behördenapparats. Um jedoch in einer Sache von solcher Bedeutung nichts zu verabsäumen, sowie im Einklang mit den oben herausgestellten Grundsätzen und einigen weiteren, die hier folgen, müssen Wir ergänzen, daß es Uns nicht entgeht, wie manche die Befürchtung hegen, der Staat setze sich an die Stelle der freien Selbstbetätigung, statt sich auf die notwendige und ausreichende Hilfestellung und Förderung zu beschränken; sodann, die neue gewerkschaftliche und berufsständische Verfassung habe einen übermäßig bürokratischen und politischen Einschlag; endlich, trotz der angeführten allgemeinen Vorteile, die sie bietet, könne sie politischen Sonderbestrebungen mehr dienstbar sein als der Herbeiführung und Einleitung einer besseren gesellschaftlichen Ordnung.
96. Wir sind der Überzeugung, daß zur Erreichung dieses letzteren hohen Zieles mit wahrem und dauerhaftem Nutzen zuerst und mehr als alles andere der Segen Gottes und an zweiter Stelle die Mitarbeit aller Gutgesinnten not tut. Ferner, und zwar in zwingender Folge, sind Wir überzeugt, daß dieses Ziel um so sicherer erreicht wird, je größer der Anteil ist, den fachliche, berufliche und gesellschaftliche Sachverständigkeit, mehr noch aber die katholischen Grundsätze und ihre Auswirkung im Leben dazu beitragen. Diesen letzteren Beitrag, die Auswirkung, erwarten Wir nicht zwar seitens der Katholischen Aktion (die keine im strengen Sinne gewerkschaftliche oder politische Tätigkeit auszuüben beabsichtigt), wohl aber von seiten Unserer Söhne, die in der Katholischen Aktion eine vorzügliche Schulung nach diesen Grundsätzen für ihr Apostolat erhalten unter der Hirtensorge und dem Lehramt der Kirche, dieser Kirche, die auch auf dem oben umschriebenen Arbeitsfeld ihren gottgegebenen Auftrag, zu wachen und zu lehren, weder verleugnen noch vernachlässigen kann, wie überall, wo Fragen sittlicher Art zur Erörterung und zum Austrag kommen.
97. In der Tat, die von Uns umrissene Wiederaufrichtung und Vollendung der gesellschaftlichen Ordnung hat zur Voraussetzung die sittliche Erneuerung. Das lehn eindrucksvoll die Geschichte. Es hat einmal eine gesellschaftliche Ordnung gegeben, die zwar auch nicht in jeder Beziehung vollkommen war, aber doch in Anbetracht der Zeitverhältnisse und Zeitbedürfnisse der rechten Vernunftordnung einigermaßen nahekam. Wenn diese Ordnung schon lange dahingegangen ist, so ist der Grund nicht der, daß sie der Anpassung an veränderte Verhältnisse und Bedürfnisse durch entsprechende Fortbildung und elastische Ausweitung nicht fähig gewesen wäre. Die Schuld liegt vielmehr an der selbstsüchtigen Engherzigkeit der Menschen, die was doch ihre Pflicht war der wachsenden Volkszahl keinen Raum innerhalb dieser Ordnung gewähren wollten, sowie an einer falschen Freiheitsidee und anderen falschen Ideen, unter deren Einfluß sie keine Autorität über sich anerkennen und jede Bindung abschütteln wollten.
98. So haben Wir nur noch mit der Wirtschaft von heute sowie mit ihrem großen Ankläger, dem Sozialismus, ins Gericht zu gehen und mit ebensoviel Freimut als strenger Gerechtigkeit beiden das Urteil zu sprechen, um die tiefste Wurzel des Übels aufzudecken und damit auch schon das erste und notwendigste Heilmittel zu bezeichnen: die sittliche Erneuerung.
III.
Wandlungen seit Leo XIIL
99. Tiefgreifende Wandlungen sind es, die seit den Tagen Leos XIII. sowohl die Wirtschaftsweise als der Sozialismus durchgemacht haben.
100. Völlig verändert, um damit zu beginnen, zeigt sich das Bild der Wirtschaft. Es ist Euch bewußt, Ehrwürdige Brüder und geliebte Söhne, daß Unser Vorgänger sel. Anged. in seinem Rundschreiben besonders jene Wirtschaftsweise im Auge hatte, bei der es im allgemeinen andere sind, die die Produktionsmittel, und andere, die die Arbeit zum gemeinsamen Wirtschaftsvollzuge beistellen, wie er es kurz und treffend kennzeichnet: "so wenig das Kapital ohne die Arbeit, so wenig kann die Arbeit ohne das Kapital bestehen"51.
1. Wandlungen der kapitalistischen Wirtschaftsweise
101. Dieser Wirtschaftsweise bemüht sich Leo die rechte Ordnung zu geben; daraus folgt, daß sie als solche nicht zu verdammen ist. Und in der Tat, sie ist nicht in sich schlecht. Die Verkehrtheit beginnt vielmehr erst dann, wenn das Kapital die Lohnarbeiterschaft in seinen Dienst nimmt, um die Unternehmungen und die Wirtschaft insgesamt einseitig nach seinem Gesetz und zu seinem Vorteil ablaufen zu lassen, ohne Rücksicht auf die Menschenwürde des Arbeiters, ohne Rücksicht auf den gesellschaftlichen Charakter der Wirtschaft, ohne Rücksicht auf Gemeinwohl und Gemeinwohlgerechtigkeit.
102. Diese Wirtschaftsweise ist auch heute noch keineswegs die allein herrschende. Auch heute gilt noch, daß der an Zahl und Bedeutung überwiegende Teil der Menschheit auf andere Weise wirtschaftet, ganz besonders der bäuerliche Berufsstand, in welchem der größte Teil des Menschengeschlechts ehrbar und rechtschaffen seine Nahrung findet. Auch dieser außerkapitalistische Wirtschaftsraum hat seine eigenen Schwierigkeiten und Nöte, auf die Unser Vorgänger an zahlreichen Stellen seines Rundschreibens Bezug nimmt, wie auch Wir die eine oder andere Bemerkung darüber hier eingeflochten haben.
103. Gerade im Gefolge der reißend schnellen Ausbreitung des Industrialismus hat aber die kapitalistische Wirtschaftsweise seit dem Erscheinen des Rundschreibens Leos XIII. eine ungeheure Ausweitung erfahren, so daß sie tatsächlich auch den wirtschaftlichen und sozialen Verhältnissen des außerkapitalistischen Raumes ihr Gepräge aufdrückt, sie mit ihren Vorzügen, nicht minder aber mit ihren Nachteilen und Schäden maßgebend beeinflußt.
104. Es geht darum nicht nur um die besonderen Belange der hochkapitalistischen Länder oder der Industriewirtschaft allein, sondern um die Belange der Gesamtmenschheit, wenn Wir hier die Wandlungen der kapitalistischen Wirtschaftsweise, wie sie seit den Tagen Leos XIII. sich ereignet haben, näher ins Auge fassen.
Vermachtung als Ergebnis der Wettbewerbsfreiheit
105. Am auffallendsten ist heute die geradezu ungeheure Zusammenballung nicht nur an Kapital, sondern an Macht und wirtschaftlicher Herrschgewalt in den Händen einzelner, die sehr oft gar nicht Eigentümer, sondern Treuhänder oder Verwalter anvertrauten Gutes sind, über das sie mit geradezu unumschränkter Machtvollkommenheit verfügen.
106. Zur Ungeheuerlichkeit wächst diese Vermachtung der Wirtschaft sich aus bei denjenigen, die als Beherrscher und Lenker des Finanzkapitals unbeschränkte Verfügung haben über den Kredit und seine Verteilung nach ihrem Willen bestimmen. Mit dem Kredit beherrschen sie den Blutkreislauf des ganzen Wirtschaftskörpers; das Lebenselement der Wirtschaft ist derart unter ihrer Faust, daß niemand gegen ihr Geheiß auch nur zu atmen wagen kann.
107. Diese Zusammenballung von Macht, das natürliche Ergebnis einer grundsätzlich zügellosen Konkurrenzfreiheit, die nicht anders als mit dem Überleben des Stärkeren, d. i. allzu oft des Gewalttätigeren und Gewissenloseren, enden kann, ist das Eigentümliche der jüngsten wirtschaftlichen Entwicklung.
108. Solch gehäufte Macht führt ihrerseits wieder zum Kampf, zu einem dreifachen Kampf: zum Kampf um die Macht innerhalb der Wirtschaft selbst; zum Kampf sodann um die Macht über den Staat, der selbst als Machtfaktor in den wirtschaftlichen Interessenkämpfen eingesetzt werden soll; zum Machtkampf endlich der Staaten untereinander, die mit Mitteln staatlicher Macht wirtschaftliche Interessen ihrer Angehörigen durchzusetzen suchen und wieder umgekehrt zum Austrag zwischenstaatlicher Streithändel wirtschaftliche Macht als Kampfmittel einsetzen.
Schlimme Folgen
109. Die letzten Auswirkungen des individualistischen Geistes sind es, die Ihr, Ehrwürdige Brüder und geliebte Söhne, vor Augen habt und beklagt: der freie Wettbewerb hat zu sein er Selbstaufhebung geführt; an die Stelle der freien Marktwirtschaft trat die Vermachtung der Wirtschaft; das Gewinnstreben steigerte sich zum zügellosen Machtstreben. Dadurch kam in das ganze Wirtschaftsleben eine furchtbare, grausenerregende Härte. Dazu traten die schweren Schäden einer Vermengung und unerfreulichen Verquickung des staatlichen und des wirtschaftlichen Bereichs. Als einen der schwersten Schäden nennen Wir die Erniedrigung der staatlichen Hoheit, die, unparteiisch und allem Interessenstreit entrückt, einzig auf das gemeine Wohl und die Gerechtigkeit bedacht, als oberste Schlichterin in königlicher Würde thronen sollte, zur willenlos gefesselten Sklavin selbstsüchtiger Interessen. Im zwischenstaatlichen Leben aber entsprang der gleichen Quelle ein doppeltes Übel: hier ein übersteigerter Nationalismus und Imperialismus wirtschaftlicher Art, dort ein nicht minder verderblicher und verwerflicher finanzkapitalistischer Internationalismus oder Imperialismus des internationalen Finanzkapitals, das sich überall da zu Hause fühlt, wo sich ein Beutefeld auftut.
Abhilfe
110. Die Mittel, um diesen schweren Übelständen abzuhelfen, haben Wir im lehrhaften (zweiten) Teil dieses Rundschreibens dargelegt, so daß hier eine kurze Erinnerung genügt. Da Kapital und Arbeit die heutige Wirtschaft bestimmen, kommt es darauf an, die rechten Vernunftgrundsätze, das sind die gesunden Prinzipien christlicher Sozialphilosophie, über Kapital, Arbeit und deren Verbindung wieder zur theoretischen Anerkennung und zur praktischen Anwendung zu bringen. Dem Doppelcharakter sowohl des Eigentums als der Arbeit, d. i. ihrer Individualund Sozial-Natur, ist billig und sorglich Rechnung zu tragen, um die Klippen gleicherweise des Individualismus wie des Kollektivismus zu vermeiden. Die wechselseitigen Beziehungen von Kapital und Arbeit sind nach den Anforderungen der strengsten Verkehrsgerechtigkeit auszurichten unter Beihilfe der christlichen Liebesgesinnung. Der freie Wettbewerb, innerhalb der gehörigen Schranken gehalten, mehr noch die wirtschaftliche Macht, sind der öffentlichen Gewalt in allem, was deren Amtes ist, entschieden unterzuordnen. Das menschliche Gemeinschaftsleben insgesamt ist durch die öffentlichen Einrichtungen den Erfordernissen des Gemeinwohls, oder, was dasselbe besagt, den Anforderungen der Gemeinwohlgerechtigkeit entsprechend zu gestalten, womit es nicht ausbleiben kann, daß auch jener überaus bedeutsame Zweig gesellschaftlichen Lebens, den die Wirtschaft ausmacht, zur rechten und gesunden Ordnung sich zurückfindet.
2. Wandlungen im Sozialismus
111. Aber nicht nur das Bild der Wirtschaft hat sich seit den Tagen Leos XIII. gewandelt. Mindestens in gleichem Maße gilt dies von dem Gegner, gegen den Leo XIII. zu kämpfen hatte, vom Sozialismus. War der Sozialismus zu Leos Zeiten in der Hauptsache wenigstens ein einheitliches Gebilde mit einem bestimmten und geschlossenen Lehrsystern, so hat er sich heute in zwei einander scharf entgegengesetzte und einander leidenschaftlich bekämpfen die Hauptrichtungen auseinander entwickelt, ohne allerdings die dem ganzen Sozialismus gemeinsame widerchristliche Grundlage verlassen zu haben.
a) Die schärfere Richtung: Kommunismus
112. Nach der einen Seite hin hat der Sozialismus die gleiche Vermachtung durchgemacht, die Wir soeben von der sogenannten kapitalistischen Wirtschaftsweise beschrieben haben. Dieser zum Kommunismus gewordene Sozialismus verfolgt in Theorie und Praxis seine beiden Hauptziele: schärfster Klassenkampf und äußerste Eigentumsfeindlichkeit. Nicht auf Schleichund Umwegen, sondern mit offener und rücksichtsloser Gewalt geht er aufs Ziel. Vor nichts schreckt er zurück; nichts ist ihm heilig. Zur Macht gelangt, erweist er sich von unglaublicher und unbeschreiblicher Härte und Unmenschlichkeit. Die unseligen Trümmer und Verwüstungen, die er in dem ungeheueren Ländergebiet von Osteuropa und Asien angerichtet hat, sprechen eine beredte Sprache. In welchem Maße dieser kommunistische Sozialismus offen kirchenfeindlich und gottfeindlich ist, das ist leider nur zu sehr bekannt, nur zu sehr durch Tatsachen belegt! Für die guten und treuen Kinder der Kirche bedarf es da wahrlich keiner Warnung mehr vor dem gottlosen und ungerechten Kommunismus. Aber nur mit tiefem Schmerze können Wir die Sorglosigkeit derer mit ansehen, die der von dieser Seite drohenden Gefahr nicht achtend ruhig zusehen, wie die Bestrebungen eines gewaltsamen und blutigen Umsturzes in alle Welt getragen werden. Noch schärfere Verurteilung aber verdient der Leichtsinn, der um all dieses unbekümmert Zustände weiterbestehen bestimmte Arten von Gütern der öffentlichen Hand vorzubehalten läßt, die den fruchtbaren Nährboden berechtigter Unzufriedenheit abgeben und So der angestrebten Weltrevolution Schrittmacherdienste leisten.
b) Die gemäßigtere Richtung im Sozialismus
113. Anders verhält es sich mit der gemäßigteren Richtung, die auch heute noch die Bezeichnung "Sozialismus" weiter führt. Dieser Sozialismus verzichtet nicht nur auf die Anwendung roher Gewalt, sondern kommt mehr oder weniger selbst zu einer Abmilderung des Klassenkampfs und der Eigentumsfeindlichkeit, wenn nicht zu ihrer gänzlichen Preisgabe. Erschreckt vor seinen eigenen Grundsätzen und den vom Kommunismus davon gemachten Anwendungen wende, so möchte man meinen, der Sozialismus sich wieder zurück zu Wahrheiten, die christliche Erbweisheit sind, oder tue jedenfalls einige Schritte darauf zu. Unleugbar ist hier gelegentlich eine bemerkenswerte Annäherung sozialistischer Propagandaforderungen an die Postulate einer christlichen Sozialreform zu beobachten.
Milderung des Klassenkampfes und der Eigentumsfeindlichkeit
114. Werden die Feindseligkeiten und der Haß gegenüber der andern Klasse aufgegeben, so kann der verwerfliche Klassenkampf entgiftet werden und sich wandeln in ehrliche, vom Gerechtigkeitswillen getragene Auseinandersetzung zwischen den Klassen, die zwar noch nicht den allseits ersehnten sozialen Frieden bedeutet, aber doch als Ausgangspunkt dienen kann und soll, von dem aus man sich zur einträchtigen Zusammenarbeit der Stände emporarbeitet. Auch die Eigentumsfeindlichkeit kann sich mehr und mehr läutern, so daß nicht mehr das Eigentum an den Produktionsmitteln als solches bekämpft wird, sondern nur eine wider alles Recht angemaßte gesellschaftliche Herrschaftsstellung des Eigentums. In der Tat kommt ja eine solche Herrschaftsstellung von Rechts wegen gar nicht dem Eigentum zu, sondern der öffentlichen Gewalt. Alsdann kann auch hier ein fließender Grenzübergang stattfinden, von den Forderungen eines solchen gemäßigten Sozialismus zu durchaus berechtigten Bestrebungen christlicher Sozialreformer. Mit vollem Recht kann man ja dafür eintreten, weil die mit ihnen verknüpfte übergroße Macht ohne Gefährdung des öffentlichen Wohls Privathänden nicht überantwortet bleiben kann.
115. Berechtigte Bestrebungen und Forderungen solcher Art haben nichts mehr an sich, was mit christlicher Auffassung im Widerspruch stünde; noch viel weniger sind sie spezifisch sozialistisch. Wer nichts anderes will als dies, hat daher keine Veranlassung, sich zum Sozialismus zu bekennen.
116. Gebe sich aber niemand der Täuschung hin, zu glauben, alle nichtkommunistischen Richtungen des Sozialismus ohne Ausnahme hätten in Programm und Praxis diese Wendung zur besseren Einsicht schon vollzogen. Meistens handelt es sich nicht um Aufgabe, sondern nur um eine gewisse Milderung des Klassenkampfprinzips und der Eigentumsfeindlichkeit.
Ein Mittelweg?
Gerade im letzteren Falle der bloßen Abmilderung oder Verwischung falscher Grundsätze erhebt sich oder vielmehr erhebt man unbegründeterweise die Frage, ob sich vielleicht auch die christlichen Grundsätze ein wenig abschwächen oder abbauen ließen, so daß man dem Sozialismus entgegenkomme und sich sozusagen auf halbem Wege begegne. Dieser und jener wiegt sich in der Hoffnung, auf diese Weise ließen sich die Sozialisten zu uns hinüberziehen. Trügerische Hoffnung! Wer als Apostel in den Kreisen des Sozialismus wirken will, der muß die christliche Wahrheit in vollem Umfang offen und ehrlich bekennen und darf sich auf keine Halbheiten einlassen. Wer ein rechter Künder der Frohbotschaft sein will, verlege sich vor allem darauf, den Sozialisten vor Augen zu führen, wie ihre Forderungen, soweit sie die Gerechtigkeit für sich haben, aus den Grundsätzen des christlichen Glaubens eine viel schlagendere Begründung, aus der Kraft christlicher Liebesgesinnung eine viel machtvollere Förderung erfahren.
117. Wie aber, wenn in bezug auf Klassenkampf und Sondereigentum der Sozialismus sich wirklich so weit gemäßigt und geläutert hat, daß dieserhalb nichts mehr an ihm auszusetzen ist? Hat er damit auch schon seinem widerchristlichen Wesen entsagt? Das ist die Frage, die viele tiefinnerlichst bewegt. Gerade die vielen Katholiken aber, die ganz klar sehen, daß eine Preisgabe oder Verwischung christlicher Grundsätze niemals in Betracht kommen darf, richten ihre fragenden Blicke auf den Hl. Stuhl und erwarten sehnlichst Unsere Entscheidung, ob ein solcher Sozialismus von seinen irrigen Aufstellungen so völlig abgegangen sei, daß er ohne Preisgabe irgendeines christlichen Grundsatzes anerkannt und sozusagen getauft werden könne. Um diesen Fragestellern gemäß Unserer väterlichen Hirtensorge Genüge zu tun, erklären Wir: der Sozialismus, gleichviel ob als Lehre, als geschichtliche Erscheinung oder als Bewegung, auch nachdem er in den genannten Stücken der Wahrheit und Gerechtigkeit Raum gibt, bleibt mit der Lehre der katholischen Kirche immer unvereinbarer müßte denn aufhören, Sozialismus zu sein: der Gegensatz zwischen sozialistischer und christlicher Gesellschaftsauffassung ist unüberbrückbar.
Gegensatz zur christlichen Gesellschaftsauffassung
118. Nach christlicher Auffassung ist der Mensch mit seiner gesellschaftlichen Anlage von Gott geschaffen, um in der Gesellschaft und in Unterordnung unter die gottgesetzte gesellschaftliche Autorität52 sich zur ganzen Fülle und zum ganzen Reichtum dessen, was Gott an Anlagen in ihn hineingelegt hat, zur Ehre Gottes zu entfalten und durch treue Erfüllung seines irdischen Lebensberufs sein zeitliches und zugleich sein ewiges Glück zu wirken. Von all dem weiß der Sozialismus nichts; vollkommen unbekannt und gleichgültig ist ihm diese erhabene Bestimmung sowohl des Menschen als der Gesellschaft; er sieht in der Gesellschaft lediglich eine Nutzveranstaltung.
119. Da die Erzeugung der irdischen Güter arbeitsteilig erfolgreicher vor sich geht, als wenn jeder für sich allein darin sich versuchen wollte, müsse die Wirtschaft, die als reines Gütergeschehen aufgefaßt wird, gesellschaftlich betrieben werden. Um dieser sachlich gegebenen Notwendigkeit willen müßten die Menschen in bezug auf die Gütererzeugung sich ganz der Gesellschaft hingeben und unterordnen. Ja, die möglichst beste Versorgung mit all dem, was der Annehmlichkeit des irdischen Lebens dienen kann, erscheint so sehr als das höchste aller Güter, daß hier bedenkenlos die höheren Güter des Menschen, nicht zuletzt das Gut seiner Freiheit, geopfert werden in restloser Unterordnung unter die Sachnotwendigkeiten der absolut rationalsten Gütererzeugung. Die Entschädigung für dieses Opfer seiner menschlichen Persönlichkeit im vergesellschafteten Wirtschaftsprozeß soll der Mensch leicht und reichlich finden in der überströmenden Güterfülle, die als sein Anteil am Ertrag dieses vergesellschafteten Wirtschaftsprozesses ihm ausgeschüttet wird, deren er alsdann, wie immer es ihm beliebt, zur Annehmlichkeit und Verschönerung des Daseins in voller Freiheit genießen mag. Während so die sozialistische Gesellschaft auf der einen Seite ohne ein Übermaß von Zwang weder vorzustellen noch durchzuführen ist, huldigt sie auf der andern Seite einer nicht minder falschen Freiheitsidee. Echte gesellschaftliche Autorität aber findet in der sozialistischen Gesellschaft keinen Raum. In Nützlichkeit, im Diesseits kann wahre Autorität nun einmal nicht gründen: ihr Ursprung ist eben nur in Gott, dem Schöpfer und letzten Ziel aller Dinge53.
Katholik und Sozialist unvereinbar
120. Enthält der Sozialismus wie übrigens jeder Irrtum auch einiges Richtige (was die Päpste nie bestritten haben), so liegt ihm doch eine Gesellschaftsauffassung zugrunde, die ihm eigentümlich ist, mit der echten christlichen Auffassung aber in Widerspruch steht. Religiöser Sozialismus, christlicher Sozialismus sind Widersprüche in sich; es ist unmöglich, gleichzeitig guter Katholik und wirklicher Sozialist zu sein.
Kultursozialismus
121. Dieses von Uns hiermit ausdrücklich erneuerte und bestätigte Urteil gilt gleicherweise auch gegenüber einer neuen Erscheinung im Sozialismus, die früher in dieser Form unbekannt war, heute aber keineswegs auf eine Richtung innerhalb des Sozialismus beschränkt ist. Wir meinen den Sozialismus als Bildungsund Erziehungsbewegung. Mit aller Macht suchen die sozialistischen Kinderfreunde schon die zarte Jugend an sich zu ziehen und für sich zu gewinnen. Aber darüber hinaus soll die Gesamtheit des Volkes erfaßt werden, um den "sozialistischen Menschen" zu bilden als Träger der sozialistischen Gesellschaftsordnung.
122. Nachdem Wir in Unserm Rundschreiben Divini illius Magistri die Grundsätze und Ziele einer christlichen Erziehung ausführlich entwickelt haben54, liegt die Unvereinbarkeit der von diesem BiIdungsund Erziehungssozialismus eingeschlagenen Wege und angestrebten Ziele mit den christlichen Grundsätzen so klar und offen zutage, daß Wir Uns nicht noch eigens darüber zu verbreiten brauchen. Aber Größe und Ernst der hier dr6henden Gefahr werden offenbar noch längst nicht überall gebührend gewürdigt, woher es denn auch vielfach an entsprechend entschlossenen Gegenmaßnahmen fehlt. Vor dem hier drohenden Unheil zu warnen ist Pflicht Unseres Hirtenamtes. Möge sich jedermann darüber klar sein; am Anfang dieses Kultursozialismus steht der Kulturliberalismus; an seinem Ende steht der Kulturbolschewismus.
Katholiken im Lager des Sozialismus
123. Nach all dem begreift Ihr, Ehrwürdige Brüder, die Größe Unseres Schmerzes, sehen zu müssen, wie namentlich in einzelnen Ländern nicht wenige Unserer Söhne, von deren gläubiger Gesinnung und deren aufrichtig gutem Willen Wir immer noch überzeugt sein möchten, der Kirche den Rücken gekehrt haben und in den Reihen des Sozialismus stehen; viele, die sich offen und selbstbewußt Sozialisten nennen und zu sozialistischen Programmen bekennen; viele auch, die mehr oder weniger gleichgültig oder selbst widerwillig Verbänden angehören, die eingestandenermaßen oder doch tatsächlich sozialistisch sind.
124. In der Bekümmernis Unseres Vaterherzens quält Uns immer wieder die Frage: Wie konnten sie sich dorthin verirren? Es ist Uns, als vernähmen Wir die Antwort, mit der viele von ihnen sich rechtfertigen wollen: Kirche und kirchlich Gesinnte hielten es mit den Besitzenden, kümmerten sich nicht um den Arbeiter und nähmen sich seiner nicht an; darum müßten die Arbeiter im Sozialismus sich zusammenschließen, um selbst ihre Sache in die Hand zu nehmen.
125. Gott sei es geklagt, Ehrwürdige Brüder, wirklich hat es Kreise gegeben und gibt es sogar heute noch, die sich des katholischen Namens rühmen, bei denen aber jenes erhabene Gesetz der Gerechtigkeit und Liebe, nach dem wir nicht nur jedem das Seine zu gewähren haben, sondern der notleidenden Brüder wie Christus des Herrn selber uns annehmen sollen55, fast völlig dem Bewußtsein entschwunden ist, ja, was noch ernster zu nehmen, bei denen das Gewissen sogar zu gewinnsüchtiger Ausbeutung des Arbeiten schweigt. Ja, selbst das findet sich, daß man gerade die Religion vorzuschützen sucht als Wandschirm, hinter dem man mit seinen ungerechten Machenschaften sich verstecken und durchaus gerechten Forderungen der Arbeiterschaft sich entziehen will. Niemals werden Wir davon ablassen, diesen Leuten auf das ernsteste ins Gewissen zu reden. Sie sind es, die die Schuld tragen, daß auf die Kirche der falsche Schein und die Verdächtigung fallen konnte, sie begünstige die Besitzenden und sähe die Leiden und Nöte der Enterbten dieser Erde teilnahmslos mit an. Wie falsch dieser Schein, wie ungerecht diese Verdächtigung ist, dafür zeugt die ganze Kirchengeschichte; wenn aber irgend etwas, dann müßte das Rundschreiben, dessen Jubelfeier Wir hier begehen, aller Welt sichtbar machen, wie bitteres Unrecht diese verleumderischen und ehrenkränkenden Anklagen der Kirche antun.
Einladung zur Heimkehr
126. Aber weit entfernt, im Bewußtsein des Uns angetanen Unrechts in gekränktem Vaterschmerz diese Unsere Söhne, die so elend in die Irre gingen und jetzt so fern der Wahrheit und dem Heile sind, von Uns zu weisen und zu verstoßen, rufen Wir sie mit aller Inständigkeit zum mütterlichen Schoß der Kirche zurück. Möchten sie auf Unsere Stimme hören. Möchten sie heimkehren ins verlassene Vaterhaus und ihren Platz einnehmen, wo wirklich ihr Platz ist, in den Reihen derer, die im engsten Anschluß an die Weisungen, die Leo zuerst erteilt hat und die Wir hier in feierlicher Weise von neuem als Losung ausgeben, das soziale Reformprogramm der Kirche verwirklichen, in sozialer Gerechtigkeit und sozialer Liebe die Gesellschaft zu erneuern! Mögen sie überzeugt sein, daß sie selbst irdisches Glück bei niemand reichlicher finden werden als bei demjenigen, der "um unseretwillen arm ward, da er reich war, damit seine Armut unser Reichtum würde"56, der in Armut und Mühseligkeiten lebte von Jugend an, der alle "Mühseligen und Beladenen" zu sich einlädt, um sie in der Liebe seines Herzens zu erquicken57, der endlich ohne Ansehen der Person mehr fordern wird von dem, dem mehr gegeben ward58, und einem jeden vergelten wird nach seinen Werken59.
3. Sittliche Erneuerung
127. Tiefere und eindringendere Betrachtung zeigt klar, daß der so heiß ersehnten Erneuerung der Gesellschaft eine ganz innerliche Erneuerung im christlichen Geiste voraufgehen muß, den so viele Menschen im wirtschaftlichen Leben verleugnen. Andernfalls werden alle Bemühungen vergeblich sein, und das Gebäude wird statt auf Felsengrund auf flüchtigen Sand gebaut60.
128; Inder Tat, Ehrwürdige Brüder und geliebte Söhne, Wir schauten der heutigen Wirtschaft ins Gesicht und fanden sie schwer mißbildet. Ebenso hielten Wir von neuem Gericht über den Kommunismus und Sozialismus und kamen zu der Feststellung, daß auch ihre genullderten Richtungen vom Gesetz der Frohbotschaft weit abirren.
129. "Soll daher der menschlichen Gesellschaft geholfen werden"', das sind Worte Unseres Vorgängers "dann wird allein die Erneuerung christlichen Lebens und christlicher Einrichtungen helfen"64. Sie allein kann der übertriebenen Sorge um die vergänglichen Güter, die aller Übel Wurzel ist, wirksam abhelfen; sie allein kann die Menschen, die wie gebannt auf die Nichtigkeiten des diesseitigen Lebens starren, davon losreißen und ihre Blicke wieder himmelwärts richten. Und wer möchte leugnen, daß im Augenblick die menschliche Gesellschaft dieses Heilmittels am meisten bedarf?
Hauptübel des heutigen Zustandes: das Verderben der Seelen
130. Die zeitlichen Wirrnisse, Verluste und Verwüstungen nehmen ja alle Gemüter fast völlig in Anspruch. Und doch, wenn wir, wie gehörig, die Dinge mit christlichen Augen anschauen, was bedeuten dann alle zusammen gegenüber dem Verderben der Seelen? Nun können aber die gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse der Gegenwart ohne Übertreibung als derartig bezeichnet werden, daß sie einer ungeheuer großen Zahl von Menschen es außerordentlich schwer machen, das eine Notwendige, ihr ewiges Heil, zu wirken.
131. Zum Hirten und Schützer dieser ganzen großen Herde vorn obersten Hirten bestellt, der sie mit seinem Blute erkauft hat, können Wir diese ihre Gefährdung nicht teilnahmslos mit ansehen. Nein, im Bewußtsein Unseres Hirtenamtes sinnen Wir unablässig darüber nach, wie Wir ihnen Hilfe zu bringen vermögen, und rufen alle zur hingebenden Mitarbeit auf, denen die Rechtsoder Liebespflicht dazu obliegt. Denn was nützt es den Menschen, durch weisere Nutzung der Erdengüter sich zu befähigen, die ganze Welt zu gewinnen, wenn sie dabei Schaden leiden an ihren Seelen62? Was nützt es, sie verläßliche Grundsätze über die Wirtschaft zu lehren, wenn sie in zügelloser und schmutziger Gier so von der Selbstsucht sich beherrschen lassen, daß sie "die Gebote Gottes zwar hören, aber in allem das Gegenteil davon tun"63?
Ursachen dieses Verlustes
132. Tiefste Ursache dieser Abkehr vom Gesetze Christi in Gesellschaft und Wirtschaft und des daher rührenden Abfalls so großer Arbeitermassen vom katholischen Glauben ist die ungeordnete Begierlichkeit in der Menschenbrust, diese traurige Folge der Erbsünde. Durch die Erbsünde ist ja die ursprüngliche wunderbare Harmonie der menschlichen Anlagen so gestört, daß der Mensch allzu leicht seinen ungeordneten Trieben unterliegt und die stärksten Lockungen verspürt, die hinfälligen Güter dieser Welt den himmlischen und dauerhaften Gütern vorzuziehen. Daher jene unstillbare Gier nach Reichtum an irdischen Gütern, die zu allen Zeiten die Menschen zur Übertretung des göttlichen Gesetzes und zur Verletzung der Rechte des Nebenmenschen verleitet hat, in der heutigen Wirtschaftsweise aber der menschlichen Schwachheit ganz besonders zahlreiche Gelegenheiten zum Falle bietet.
Die übermäßige Labilität der Wirtschaftslage und der ganzen Wirtschaftsverfassung fordert vom wirtschaftlichen Menschen dauernd die höchste Anspannung seiner Kräfte. Dadurch sind viele Gewissen so abgestumpft, daß ihnen zum Geldverdienen jedes Mittel gut genug ist und sie erst recht kein Mittel scheuen, um sich im Besitz des mit so großen Anstrengungen Erworbenen gegen alle Wechselfälle des wirtschaftlichen Lebens zu behaupten. Die Leichtigkeit für jedermann, im ungeregelten Markt Gewinne zu machen, lockt viele zum Handel und Güterumsatz, die nur ein Ziel haben, möglichst mühelos und bequem zu gewinnen, und zu diesem Ende ohne sachliche Berechtigung, nur aus Beutegier, die Preise durch wilde Spekulation ruhelos nach oben und wieder nach unten zu treiben, wodurch alle Berechnungen ernster Wirtschafter durchkreuzt werden. Die vom Gesetz zur Verfügung gestellten Rechtsformen für Erwerbsgesellschaften mit ihrer Teilung der Verantwortlichkeit und ihrer Haftungsbeschränkung haben Anlaß geboten zu sehr üblen Mißbräuchen. Es zeigt sich, daß die auf diese Weise stark geschwächte Rechenschaftspflicht nur wenig Eindruck macht. Die schlimmsten Ungerechtigkeiten und Betrügereien spielen sich ab im Halbdunkel der Anonymität hinter der Fassade einer neutralen Firma. Verwaltungen von Erwerbsgesellschaften gehen in ihrer Pflichtvergessenheit bis zur Untreue denen gegenüber, deren Ersparnisse sie zu verwalten haben. An letzter Stelle ist noch zu nennen die skrupellose, aber wohlberechnete Spekulation auf die niederen Triebe des Publikums, die man aufstachelt, um an ihrer Befriedigung zu verdienen.
133. Eine strenge und feste Handhabung der Wirtschaftsmoral seitens der Staatsgewalt hätte diese überaus schweren Übelstände fernhalten oder ihnen zuvorkommen können; daran fehlte es aber allzuoft kläglich. Da die Anfänge der neuen Wirtschaft gerade in die Zeit fielen, da der Rationalismus die Geister beherrschte und sich tief in sie eingefressen hatte, entstand bald eine Wirtschaftswissenschaft, die es unterließ, sich an der wahren Sittennorm zu orientieren. Das hatte zur Folge, daß den menschlichen Leidenschaften völlig die Zügel gelockert wurden.
134. Infolgedessen warfen sich die Menschen in noch viel größerer Zahl als früher einzig auf den Reichtumserwerb mit allen Mitteln; ihren Eigennutz über alles stellend und altem andern vorziehend, machten sie sich kein Gewissen aus noch so schwerem Unrecht gegen andere. Die ersten, die diesen Weg einschlugen, der zum Verderben führt4, fanden mit Leichtigkeit viele Nachahmer auf ihrem Wege: ihre augenscheinlichen Erfolge, der Glanz ihres Reichtums, der Spott, mit dem sie sich über die altväterliche Gewissenhaftigkeit der andern lustig machten, die Rücksichtslosigkeit, mit der sie über die Leichen minder skrupelloser Konkurrenten hinwegschritten, alles dies konnte ja seinen Eindruck nicht verfehlen.
135. Wenn die Wirtschaftsführer vom rechten Wege abkamen, konnte es kaum ausbleiben, daß auch die breiten werktätigen Massen den gleichen Weg des Verderbens einschlugen. Dies um so mehr, als viele Arbeitgeber ihre Arbeiter als bloße Werkzeuge behandelten, ohne Rücksicht auf ihre Seele, ohne jeden Gedanken an höhere Dinge. Wahrhaftig, man schaudert bei dem Gedanken an die zahllosen Gefahren, denen auf der Arbeitsstätte die Sittlichkeit der Arbeiter, namentlich der jugendlichen, sowie die Frauenehre der jungen Mädchen und übrigen Arbeiterinnen ausgesetzt sind. Man ist erschüttert angesichts der Erschwerung, die die heutige Wirtschaftsweise und namentlich die ganz unselige Entwicklung des Wohnungswesens dem wirtschaftlichen Zusammenhalt und dem menschlichen Zusammenleben der Familie bereitet. Wie viele Hindernisse für die Sonntagsheiligung! Schmerzlich anzuschauen die allgemeine Erschlaffung gläubig-christlichen Sinnes, an dem Einfältige und Ungelehrte eine so erhabene Lebensweisheit besaßen, und seine Verdrängung durch die eine und einzige Sorge ums tägliche Brot. So wird der Hände Arbeit, die Gott in seiner väterlichen Vorsehung auch nach dem Sündenfalle zur leiblichen und seelischen Wohlfahrt der Menschen bestimmt hatte, weit und breit zur Quelle sittlicher Verderbnis. Während der tote Stoff veredelt die Stätten der Arbeit verläßt, werden die Menschen dort an Leib und Seele verdorben.
Heilmittel:
a) Erneuerung der Wirtschaft in christlichem Geiste
136. Für die beklagenswerte Verderbnis der Seelen, an der alle Bestrebungen gesellschaftlicher Erneuerung scheitern müssen, gibt es nur ein wirkliches Heilmittel: aufrichtige und vollständige Rückkehr zur Heilslehre der Frohbotschaft, zu den Geboten dessen, der allein Worte des ewigen Lebens hat65, Worte, die niemals vergehen, wenn auch Himmel und Erde vergehen". Alle wirklich sachverständigen Sozialreformer erstreben eine vollkommene Rationalisierung, die die rechte Vernunftordnung des wirtschaftlichen Lebens wiederherstellt. Aber diese Ordnung, die Wir selbst so dringend wünschen und eifrig fördern, bleibt ganz und gar unzulänglich und mangelhaft, wenn nicht alle wirtschaftlichen Betätigungen der Menschen in Nachahmung der wunderbaren Einheit des göttlichen Weltplanes und, soweit Menschen dies gegeben ist, zu seiner Verwirklichung freundwillig sich vereinigen. Wir meinen jene vollkommene Ordnung, die von der Kirche mit aller Kraft gepredigt, ja schon von der natürlichen Vernunft gefordert wird: alles auf Gott hingeordnet, das erste und höchste Ziel aller geschöpflichen Tätigkeit; alles, was nicht Gott ist, bloßes Mittel, das so weit in Anspruch genommen wird, als es zur Erreichung des letzten Zieles und Endes dienlich ist. Keineswegs erfährt dadurch die Erwerbstätigkeit eine Minderschätzung, als ob sie gar der Menschwürde weniger entspräche. Im Gegenteil: wir lernen in ihr den heiligen Willen Gottes verehren, der den Menschen in diese Welt hin einstellte, um sie durch Arbeit seinen vielfältigen Lebensbedürfnissen nutzbar zu machen. Auf ehrliche und rechtschaffene Weise ihren Wohlstand zu mehren, ist denen, die in der Gütererzeugung tätig sind, mitnichten verwehrt; ja, es ist nur billig und recht, daß, wer zum Nutzen der allgemeinen Wohlfahrt tätig ist, auch entsprechend an der gemehrten Güterfülle Anteil habe und zu steigendem Wohlstand gelange. Nur muß der Erwerb dieser Güter in schuldiger Unterwürfigkeit unter Gottes Gesetz und ohne Rechtsverletzung gegenüber dem Nächsten sich vollziehen und ihre Verwendung nach den Grundsätzen des Glaubens und der Vernunft wohlgeordnet sein. Wollten alle immer und überall sich daran halten, dann würden bald nicht nur Gütererzeugung und Vermögenserwerb, sondern auch die heute so häufig ungeordnete Reichtumsverwendung wieder in die rechten Bahnen kommen. Gegenüber der häßlichen Selbstsucht aber, die so recht der Schandfleck und die große Sünde unserer Zeit ist, würde mit sanfter Gewalt das Gesetz christlicher Mäßigung sich durchsetzen, das den Menschen zuerst das Reich Gottes und seine Gerechtigkeit suchen heißt, gewiß, daß Gottes Freigebigkeit und Verheißungstreue auch die zeitlichen Güter, soviel nötig, beigeben werde67.
b) Anteil der Liebe
137. Den Hauptanteil an allem aber muß die Liebe haben, die das Band der Vollkommenheit ist68. Einer großen Täuschung erliegen daher alle unbesonnenen Reformer, die einzig bedacht auf Herstellung der Gerechtigkeit obendrein nur der Verkehrsgerechtigkeit die Mitwirkung der Liebe hochmütig ablehnen. Gewiß kann die Liebe kein Ersatz sein für geschuldete, aber versagte Gerechtigkeit. Aber selbst wenn der Mensch alles erhielte, was er nach der Gerechtigkeit zu erhalten hat, bliebe immer noch ein weites Feld für die Liebe: die Gerechtigkeit, so treu sie auch immer geübt werde, kann nur den Streitstoff sozialer Konflikte aus der Welt schaffen; die Herzen innerlich zu verbinden vermag sie nicht. Nun ist aber die innere Gesinnungsverbundenheit unter den Beteiligten die feste Grundlage aller Einrichtungen zur Sicherung des sozialen Friedens und zur Förderung der Zusammenarbeit unter den Menschen. Das gilt gerade auch von den vortrefflichsten Veranstaltungen dieser Art. Ja, die Erfahrung lehrt immer wieder, daß ohne solche Gesinnungseinheit die weisesten Anordnungen zu gar nichts nütze sind. Ein wahres Zusammenwirken aller zu dem einen Ziel des Gemeinwohls ist daher nur dann möglich, wenn die verschiedenen gesellschaftlichen Gruppen sich ganz durchdringen lassen von dem Bewußtsein ihrer Zusammengehörigkeit als Glieder einer großen Familie, als Kinder eines und desselben himmlischen Vaters, wenn sie sich fühlen als ein Leib in Christo, "einer des andern Glied"69, so daß, "wenn ein Glied leidet, alle anderen mit ihm Leiden"70. Alsdann werden die vermögenden und einflußreichen Kreise ihre frühere Gleichgültigkeit gegenüber ihren weniger mit Erdengütern gesegneten Mitbrüdern in fürsorgliche und tätige Liebe wandeln; deren gerechtfertigten Ansprüchen werden sie großherzig entgegenkommen; allenfallsigen Fehlern und Mißgriffen gegenüber werden sie verstehende Nachsicht üben. Umgekehrt werden die Arbeiter allen Klassenhaß und Klassenneid, den die Hetzer zum Klassenkampf so geschickt aufzupeitschen verstehen, aufrichtig ablegen; sie werden den von der göttlichen Vorsehung innerhalb der menschlichen Gesellschaft ihnen zugewiesenen Platz nicht bloß willig einnehmen, sondern zu schätzen wissen in dem erhebenden Bewußtsein des Wertes und der Ehre, die einem jeden zukommen, der an seinem Platze rechtschaffen seinen Beitrag zum allgemeinen Wohl leistet; ja, sie dürfen sich sagen, in besonderer Weise demjenigen auf seinem Wege nachzufolgen, der, da er in der Herrlichkeit Gottes war, Handwerker hier auf Erden sein und für einen Handwerkerssohn gehalten werden wollte.
Schwere des Werkes
138. Von solch neuer Ausgießung des Geistes der Frohbotschaft, des Geistes christlicher Mäßigung und allumfassender Liebe versprechen Wir uns die ersehnte durchgreifende Erneuerung der menschlichen Gesellschaft in Christus und den "Frieden Christi im Reiche Christi" wofür Wir mit all Unsern Kräften, all Unserer Hirtensorge zu arbeiten gleich eingangs Unseres Pontifikates Uns vorgenommen und zum unverrückbaren Ziel gesetzt haben71. Ihr, Ehrwürdige Brüder, die Ihr auf Geheiß des Geistes Gottes seine Kirche mit Uns regieret72, seid in der ganzen Welt, nicht zu vergessen auch in den Gebieten der Heidenmissionen, Unsere Mitarbeiter zu diesem hohen und heute besonders notwendigen Ziel mit einem Eifer, der höchste Anerkennung verdient. Verdientes Lob und Anerkennung sei Euch und allen, Geistlichen und Laien, die Wir mit großer Freude als Euere täglichen Mitarbeiter und tatkräftigen Helfer am Werke sehen, Unsere geliebten Söhne in der Katholischen Aktion, die mit besonderem Eifer die soziale Frage bearbeiten, soweit die Kirche kraft ihrer göttlichen Stiftung die Zuständigkeit dafür besitzt und die Verantwortung dafür trägt. Sie alle ermahnen Wir unablässig im Herrn, keine Mühe zu scheuen, durch keine Schwierigkeiten sich abschrecken zu lassen; mögen sie von Tag zu Tag an Stärke wachsen und in Tatkraft wirken73. Wahrhaftig, schwer ist die Aufgabe, zu der Wir sie aufrufen; wohl bewußt ist es Uns, wie viele Hindernisse von beiden Seiten, von den höheren und von den niederen Gesellschaftskreisen her sich in den Weg stellen und überwunden werden müssen. Sie sollen den Mut nicht sinken lassen: Christenart ist es, sich dahin zu stellen, wo der Kampf am heißesten tobt; schwere Mühen sind der Anteil derer, die als Christi tapfere Kriegsmannen74 seine engste Gefolgschaft bilden wollen.
139. Im Vertrauen auf die allmächtige Hilfe dessen, der "will, daß alle Menschen selig werden"76, soll es an uns nicht fehlen, den bemitleidenswerten gottentfremdeten Seelen nach besten Kräften zu Hilfe zu kommen, sie von der Verstrickung in zeitliche Sorgen zu lösen, und sie wieder zu lehren, hoffnungsfreudig nach den ewigen Gütern zu trachten. Nicht selten wird dies leichter gelingen, als auf den ersten Blick zu erwarten schien. Wenn selbst in den Herzensfalten auch des tiefst gesunkenen Menschen, dem glimmenden Funken unter der Asche gleich, sich der geheimnisvolle Zug zu Gott verbirgt, ein untrüglicher Beweis der von Hause christlichen Seele, wieviel mehr dann in den Kerzen all der vielen, die mehr aus Unwissenheit und infolge ungünstiger Umstände in die Irre gegangen sind!
140. Verheißungsvoll. Anzeichen einer Erneuerung der Gesellschaft sind die Arbeiterverbände. Zu Unserer größten Freude erblicken Wir in ihren Reihen auch die festgefügten Sturmtrupps der werktätigen Jugend, die dem Rufe der göttlichen Gnade willig Folge leistet und mit bewundernswertem Eifer ihre Berufsund Altersgenossen für Christus zu gewinnen strebt. Keine geringere Anerkennung verdienen die Arbeiterführer, die uneigennützig nur auf das Wohl ihrer Berufsgenossen bedacht, in geschickter Weise deren berechtigte Ansprüche mit dem Wohlergehen des ganzen Berufstandes in Einklang zu setzen verstehen und beide zugleich zu fördern beflissen sind, wobei sie weder durch sachliche Schwierigkeiten noch durch persönliche Verdächtigungen sich von ihrer ungemein bedeutsamen Aufgabe abbringen lassen. Auch in den Kreisen derer, denen durch Bildung und Besitz einflußreiche Stellungen im gesellschaftlichen Leben sicher sind, sieht man den jungen Nachwuchs vielfach den Fragen des Gesellschaftslebens mit großem Ernst sich zuwenden, um, wie hiernach zu hoffen steht, sich einmal mit ganzer Kraft der Erneuerung der Gesellschaft anzunehmen.
Einzuschlagender Weg
141. So lassen die Gegenwartsverhältnisse, Ehrwürdige Brüder, bereits ganz klar den einzuschlagenden Weg erkennen. Uns steht heute wie es auch schon trüber mehr als einmal in der Kirchengeschichte der Fall war eine Welt gegenüber, die großenteils ins Heidentum zurückgefallen ist. Um so weite Gesellschaftskreise nach ihrem Abfall von Christus wieder zu Christus zurückzuführen, braucht es eine Auslese wohl ausgebildeter Laienhelfer aus ihrer eigenen Mitte, die mit ihrer ganzen Denkweise und Willensrichtung aufs genaueste vertraut sind und in brüderlich freundwilliger Gesinnung den Weg zu ihren Herzen finden. Die ersten und nächsten Apostel unter der Arbeiterschaft müssen Arbeiter sein; ebenso müssen die Apostel für die Welt der Industrie und des Handels aus dieser selbst hervorgehen.
142. Solche Laienapostel der Arbeiterschaft wie der Unternehmerkreise mit Eifer zu suchen, mit Klugheit auszuwählen, gründlich auszubilden und zu schulen, das ist, Ehrwürdige Brüder, an erster Stelle Euere und Eueres Klerus Aufgabe. Gewiß ist es ein schweres Stück Arbeit, das hier dem Priester zugemutet wird. Darum muß der ganz priesterliche Nachwuchs durch angestrengtes Studium der Gese1lschaftswissenschaften eine gediegene Ausrüstung dazu erhalten. Diejenigen aber, die Ihr eigens für dieses Arbeitsfeld freistellt, müssen die unbedingte Gewähr hochentwickelten Gerechtigkeitssinnes und Mutes bieten, um jedwedem, der ungerechtfertigte Ansprüche stellt oder ungerechte Machenschaften sich erlaubt, mit Entschiedenheit entgegenzutreten; sie müssen sich auszeichnen durch Klugheit und Maßhaltung, die sie vor der Gefahr des Radikalismus nach der einen oder anderen Seite hin bewahrt: sie müssen vor allem ganz erfüllt und durchdrungen sein von der Liebe Christi, der allein es gegeben ist, mit unwiderstehlicher und doch sanfter Gewalt Herz und Sinn der Menschen dem Gesetz der Gerechtigkeit und Billigkeit geneigt zu machen. Das ist der einzuschlagende Weg: vielfältige Erfahrung der Vergangenheit hat ihn erprobt: jetzt darf es kein Zögern mehr geben, sondern nur noch ein mutiges Voranschreiten!
143. Unsere zu einer so hohen Aufgabe erwählten Söhne aber beschwören Wir im Herrn, mit ganzem Eifer der Heranbildung der ihnen anbefohlenen Laienapostel obzuliegen. Bei diesem hervorragend priesterlichen und apostolischen Werk mögen sie die Kraft christlicher Erziehungskunst sich auswirken lassen in Unterweisung der Jugend, durch Gründung katholischer Vereine, durch Veranstaltungen zur Vertiefung des Wissens nach Maßgabe der Glaubensgrundsätze. Vor allem mögen sie das kostbare Werkzeug zur inneren Erneuerung der einzelnen und der Gesellschaft hochschätzen und zum Nutzen ihrer Anbefohlenen fleißig benutzen, das Wir in Unserm Rundschreiben Mens Nostra76 in den "Geistlichen Übungen" bezeichnet haben. Wir haben dort die Geistlichen Übungen nicht nur im allgemeinen für Laien empfohlen, sondern ausdrücklich den Nutzen besonderer Arbeiterexerzitien hervorgehoben und dringend zu solchen aufgefordert. In dieser Geistesschule werden nicht nur vortreffliche Christen, sondern auch wahre Apostel für alle Lebensverhältnisse gebildet und mit dem Feuer erfüllt, das im Herzen Jesu brennt. Wie am ersten Pfingstfest die Apostel aus dem Abendmahlssaale, so werden auch aus dieser Geistesschule Männer hervorgehen, stark im Glauben, unüberwindlich standhaft in der Verfolgung, voll glühenden Eifers für das Reich Christi und seine immer weitere Ausbreitung.
144. Gerade jetzt tun solch wackere Streiter Christi not, um die Menschheit vor dem namenlosen Unheil zu bewahren, du ihr droht, wenn eine Gestaltung der Dinge sich durchsetzen sollte allen Lehren der Frohbotschaft zum Trotz, bei der alles natürliche und göttliche Recht mit Füßen getreten wird. Die Kirche Christi, auf den unerschütterlichen Felsen gegründet, hat für sich selbst nichts zu fürchten, da sie gewiß weiß, daß die Pforten der Hölle sie nicht überwältigen werden77; ja, die Erfahrung der Jahrhunderte beweist ihr, daß sie aus den schwersten Stürmen nur gestärkt und in neuem Glanze strahlend hervorgeht. Aber ihr mütterliches Herz muß zittern bei dem Gedanken an das maßlose Leid, wovon während eines solchen Sturmes so viele Menschen betroffen würden, und besonders an das furchtbare Verderben, das so viele durch Christi Blut erkaufte Seelen in die Gefahr brächte, ewig verlorenzugehen.
145. Nichts darf daher unversucht bleiben, um solches Unheil von der menschlichen Gesellschaft fernzuhalten; hierauf müssen alle Anstrengungen, alle Veranstaltungen, hierauf muß unser anhaltendes und heißes Gebet sich vereinigen. Mit Gottes Hilfe liegen ja die Geschicke der Menschheit in unsern Händen.
146. Lassen wir nicht zu, Ehrwürdige Brüder und geliebte Söhne, daß die Kinder dieser Welt sich klüger erweisen als wir, die wir durch Gottes Güte Kinder des Lichtes sind78. Jene sehen wir nach wohlüberlegtem Plan eine Auslese entschlossener Anhänger schulen, um durch sie ihre falschen Ideen in alle Kreise, in alle Länder tragen und Tag um Tag weiter verbreiten zu lassen. Und jedesmal, wenn es einen Hauptansturm auf die Kirche Christi gilt, sehen wir sie alle inneren Streitigkeiten zurückstellen, eine geschlossene Angriffsfront bilden und alle Kräfte vereint einsetzen, um ihr Ziel zu erreichen.
Einheit und Einigkeit
147. Gewiß kann niemand die großen Leistungen verkennen, die der unermüdliche Eifer der Katholiken aufzuweisen hat, sowohl auf gesellschaftlichem und wirtschaftlichem, als auf schulisch cm und kirchlichem Gebiet. Aber alle diese bewundernswerte und hingebungsvolle Arbeit hat oft nicht den entsprechenden Erfolg wegen übermäßiger Zersplitterung der Kräfte. Darum mögen alle, die guten Willens sind, alle die unter Führung der Hirten der Kirche diesen guten und friedlichen Kampf für die Sache Christi bestehen wollen, mögen alle, von der Kirche geführt und belehrt, sich zusammenschließen zur Erneuerung der menschlichen Gesellschaft im christlichen Geiste, wie sie Leo XIII. durch sein herrliches Rundschreiben Rerum novarum eingeleitet hat. Jeder wolle nach seiner Begabung, nach seinen Kräften, nach seinen Lebensverhältnissen das Seine dazu beitragen; nicht sich und seinen Vorteil suchen, sondern nur die Sache Jesu Christi79, nicht die eigene Meinung um jeden Preis durchsetzen wollen, sondern bereit sein, selbst die eigene bessere Meinung zurücktreten zu lassen, wenn das höhere Gut des allgemeinen Wohles dieses Opfer erheischt; auf daß in allem und über alles Christus herrsche, Christus gebiete, dem Ehre und Ruhm und Macht sei in Ewigkeit80.
148. Daß dies geschehe, dazu erteilen Wir Euch, Ehrwürdige Brüder und geliebte Söhne, Euch allen, die ihr Glieder der großen, vom Herrn Uns anvertrauten Familie der Katholischen Kirche seid, in besonderer Liebe Unseres Herzens aber den Arbeitern und allen übrigen mit ihrer Hände Arbeit Werktätigen, die von der göttlichen Vorsehung Uns ganz besonders anbefohlen sind, sowie den christlichen Arbeitgebern und Unternehmern in väterlichem Wohlwollen den Apostolischen Segen.
Gegeben zu Rom, bei Sankt Peter, am 15. Mai 1931, im
zehnten Jahre
Unseres Pontifikates.
Pius XI., Papst
Belegstellen
1 Rundschreiben Arcanum, 10. Februar 1880.
2 Rundschreiben Diuturnum, 29. Juni 1881.
3 Rundschreiben Immortale Dei, 1. November 1885.
4 Rundschreiben Sapientiae christianae, 10. Januar
1890.
5 Rundschreiben Quod apostolici muneris, 28. Dezember
1878.
6 Rundschreiben Libertas, 20. Juni 1888.
7 Rundschreiben Rerum novarum, n. 1.
8 Vgl. R. n. n. 13.
9 R. n. n. 2.
10 Vgl. R. n. n. 13.
11 R. n. n. 1.
12 Mt 7, 29.
13 S. Ambrosius, De excessu fratris sui Satyri I, 44.
14 R. n. n. 13.
15 Beispielshalber seien genannt: Leo XIII.,
Apostolisches Schreiben Praeclara, 20. Juni 1894;
Rundschreiben Graves de communi, 18. Januar 1901; Pius
X., Motu proprio über die christliche Volksbewegung,
8. Dezember 1903; Benedikt XV., Rundschreiben Ad
beatissimi, 1. November1914; Pius XI., Rundschreiben
Ubi arcano, 23.Dez.1922; Rundschreiben Rite expiatis,
30. April 1926.
16 Vgl. La hiérarchie catholique et le probleme social
depuis l'Encyclique "Rerum novarum", 18911931,
herausgegeben von der "Union internationale d'Etudes
sociales", begründet 1920 zu Mecheln unter dem Vorsitz
des Kardinals Mercier, XVI-335 S. Paris, éditions
"Spes", 1931.
17 Is 11, 12.
18 R. n. n. 26.
19 R. n. n. 29.
20 R. n. n. 36.
21 R. n. n. 42, 43.
22 Pius X., Rundschreiben Singulari quadam, 24.
September 1912.
23 Vgl. Schreiben der Hl. Konzilskongregation an den
Bischof von Lille, 5. Juni 1929.
24 Röm 1, 14.
25 Vgl. R. n. n. 13.
26 Rundschreiben Ubi arcano, 23. Dezember 1922.
27 Ebenda.
28 R. n. n. 19.
29 R. n., ebenda.
30 R. n. n. 7.
31 Ansprache an den Generalrat der Katholischen Aktion
in Italien, 16. Mai 1926.
32 R. n. n. 6.
33 R. n. n. 10.
34 R. n. n. 35.
35 Vgl. S. Thom. 2.2 q. 134.
36 R. n. n. 27.
37 R. n. n. 15.
38 R. n. n. 7.
39 2. Thess 3,10.
40 Vgl. ebenda, 3, 8-10.
41 R. n. n. 35.
42 R. n. n. 34.
43 R. n. n. 17.
44 Vgl. Rundschreiben Casti conubii, 31. Dezember
1930.
45 Vgl. S. Thomas, De regimine principum, 1, 15. R. n.
n. 27.
46 R. n. n. 16.
47 Vgl. S. Thomas, C. G., 3, 71; vgl. S. Th., 1 q. 65,
a. 2 i. c.
48 Vgl. Rundschreiben Immortale, 1. November 1885.
49 Vgl. R. n. n. 42.
50 Eph 4, 16.
51 R. n. n. 15.
52 Röm 13, 1 ff.
53 Vgl. Rundschreiben Diuturnum, 29. Juni 1881.
54 Rundschreiben Divini illius Magistri, 31. Dezember
1929.
55 Vgl. Jak 2.
56 2 Kor 8, 9.
57 Mt 11, 28.
58 Vgl. Luk 12, 48.
59 Mt 16, 27.
60 Vgl. Mt 7, 24 ff.
61 R. n. n. 22.
62 Vgl. Mt 16, 26.
63 Vgl. Richter 2, 17.
64 Vgl. Mt 7, 13.
65 Vgl. Jo 6, 70.
66 Vgl. Mt 24, 35.
67 Vgl. Mt 6, 33.
68 Kol 3, 14.
69 Röm 12, 5.
70 1 Kor 12, 26.
71 Vgl. Rundschreiben Ubi arcano, 23. Dezember 1922.
72 Vgl. Apg 20, 28.
73 Vgl. 5 Mos 31, 7.
74 Vgl. 2 Tim 2, 3.
75 1 Tim 2, 4.
76 Rundschreiben Mens Nostra, 20. Dezember 1929.
77 Vgl. Mt 16, 18.
78 Vgl. Luk 16, 8.
79 Vgl. Phil 2, 21.
80 Geh. offb 5, 13.
Rundschreiben
unseres Heiligen Vaters
Johannes XXIII.
durch Gottes Vorsehung
Papst
an die Ehrwürdigen Brüder,
die Patriarchen, Primaten, Erzbischöfe, Bischöfe
und die andern Oberhirten,
die in Frieden und Gemeinschaft
mit dem Apostolischen Stuhl leben,
sowie an den gesamten Klerus
und die Christgläubigen
des katholischen Erdkreises
über die jüngsten Entwicklungen des gesellschaftlichen Lebens
und seine Gestaltung im Licht der christlichen Lehre
Papst Johannes XXIII.
Ehrwürdige Brüder, geliebte Söhne
Gruß und Apostolischen Segen
1. Mutter und Lehrmeisterin der Völker ist die katholische Kirche. Sie ist von Christus Jesus dazu eingesetzt, alle, die sich im Lauf der Geschichte ihrer herzlichen Liebe anvertrauen, zur Fülle höheren Lebens und zum Heile zu führen. Dieser Kirche, der "Säule und Grundfeste der Wahrheit" (1 Tim. 3, 15), hat ihr heiliger Gründer einen doppelten Auftrag gegeben: Sie soll ihm Kinder schenken; sie soll sie lehren und leiten. Dabei soll sie sich in mütterlicher Fürsorge der einzelnen und der Völker annehmen in ihrem Leben, dessen erhabene Würde sie stets hoch in Ehren hielt, über das sie wachte und das sie beschützte.
2. Christi Lehre verbindet ja gleichsam Erde und Himmel; sie erfaßt den Menschen in seiner Ganzheit, Leib und Seele, Vernunft und Willen; sie führt seinen Sinn von den wechselvollen Gegebenheiten dieses irdischen Lebens zu den Gefilden des ewigen. Dort soll er einmal unvergängliche Seligkeit und Frieden genießen.
3. Die heilige Kirche hat so zwar vor allem die Aufgabe, die Seelen zu heiligen und ihnen die Teilnahme an den himmlischen Gütern zu schenken. Sie bemüht sich aber auch um die Bedürfnisse des menschlichen Alltags. Dabei geht es ihr nicht nur um das Lebensnotwendige. Sie kümmert sich auch um der Menschen Wohlstand und Wohlergehen in den verschiedensten Kulturbereichen, sowie es jeweils die Zeit erfordert.
4. Damit verwirklicht die heilige Kirche den Auftrag Christi, ihres Gründers. Dieser meint vor allem das ewige Heil des Menschen, wenn er einmal sagt: "Ich bin der Weg, die Wahrheit und das Leben" (Joh. 14, 6), und bei anderer Gelegenheit: "Ich bin das Licht der Welt" (Job. 8, 12). Wenn er aber beim Anblick der hungernden Menge bewegt ausruft: "Mich erbarmt des Volkes" (Mark. 8, 2), zeigt er, wie sehr ihm auch die irdischen Bedürfnisse der Völker am Herzen liegen. Diese Sorge beweisen im Leben unseres göttlichen Erlösers nicht nur seine Worte, sondern auch seine Taten. So hat er, den Hunger der Menge zu stillen, mehrfach wunderbar das Brot vermehrt.
5. Mit diesem Brot, dem Leib zur Speise gegeben, kündigte er jene himmlische Seelenspeise zeichenhaft an, die er "am Abend vor seinem Leiden" den Menschen geben wollte.
6. Kein Wunder also, wenn die katholische Kirche, Christi Lehre aufgreifend und Christi Gebot erfüllend, seit nunmehr zweitausend Jahren, von den Diensten der alten Diakone an bis auf unsere Tage, unentwegt die Fackel der Liebe hochhält. Sie tut es nicht nur in ihrer Lehre. Sie gibt auch das Beispiel der Fülle ihres Tuns. Diese Liebe verbindet harmonisch in sich das Gebot der Zuneigung, die wir zueinander haben sollen, und seine Erfüllung. Wunderbar trägt sie in sich den doppelten Auftrag der Kirche, zu geben: die Gabe der sozialen Lehre und die Gabe der sozialen Tat.
7. Ein besonders eindrucksvolles Zeugnis dieser von der Kirche im Laufe der Jahrhunderte entfalteten sozialen Lehre und Tat ist nun unstreitig das Rundschreiben "Rerum Novarum" Unseres Vorgängers Leo XIII. Siebzig Jahre sind es jetzt, seit er in ihm seine Grundsätze zur Lösung der Arbeiterfrage im Sinn der christlichen Lehre vortrug.
8. Nur selten fand ein Papstwort einen so weltweiten Widerhall wie dieses. Grund dafür ist sowohl die Gewichtigkeit und Weite seines Inhalts wie die unvergleichliche Kraft seiner Sprache. Inder Tat wurden jene Richtlinien und Mahnungen so bedeutsam, daß sie aus dem Gedächtnis der Nachwelt nicht mehr auszulöschen sind. Seither weitet sich das Wirken der katholischen Kirche sichtbar. Ihr Oberhirt macht sich gewissermaßen die Leiden, die Klagen, die Bestrebungen der unteren Schichten und der Unterdrückten zu eigen. Er tritt auf als Anwalt und Schützer ihrer Rechte.
9. Seitdem ist nun schon ein langer Zeitraum verstrichen. Trotzdem ist bis heute die Kraft jener Botschaft wirksam. Sie ist wirksam in den Verlautbarungen der Nachfolger Leos XIII. auf dem päpstlichen Stuhl. Immer wieder greifen sie in ihren Worten zu Wirtschaft und Gesellschaft auf das Rundschreiben Leos XIII. zurück: bald führen sie es weiter aus; bald stellen sie seine Tragweite deutlicher heraus; bald regen sie, von ihm ausgehend, erneut den Eifer der katholischen Christen an. Die Botschaft ist auch wirksam im Recht vieler Staaten. Vertieft man sich nur gründlich in die Grundsätze, die praktischen Richtlinien und die in väterlicher Liebe ausgesprochenen Mahnworte dieses bedeutenden Rundschreibens Unseres großen Vorgängers, so wird offenkundig, daß sie auch in unsern Tagen noch ihre alte Autorität behaupten; ja daß sie darüber hinaus den Menschen von heute neue und lebendige Anregungen geben können, den Inhalt und Umfang der sozialen Frage, so wie sie sich heute stellt, richtig zu beurteilen und die entsprechende Verantwortung zu übernehmen.
ERSTER TEIL
Lehre des Rundschreibens "Rerum Novarum";
ihre Entfaltung in der
Lehrtätigkeit Pius' XI. und Pius' XII.
Die Zeit von "Rerum Novarum"
10. Tiefe Schatten liegen über der Zeit, in der die Lehre Leos XIII. an je ganze Menschheit erging. Das läßt das Licht, das von ihr ausging, nur um so heller erstrahlen. Es war die Zeit eines tiefgehenden wirtschaftlichen und politischen Umbruchs; im Zusammenhang damit entbrannten vielfach leidenschaftliche Auseinandersetzungen, schürte man offen den Aufruhr.
11. Die damals vorherrschende Auffassung von der Wirtschaft, der auch weithin die Praxis entsprach, ist, wie bekannt, naturalistisch. Alles ergibt sich danach zwangsläufig aus dem Wirken der Naturkräfte. Es besteht kein Zusammenhang zwischen Wirtschaftsgesetzen und Sittengesetz. Einziger Antrieb des wirtschaftlichen Schaffens ist der persönliche Eigennutz. Oberstes Gesetz, das die Beziehungen zwischen den wirtschaftlich Schaffenden regelt, ist der schrankenlos freie Wettbewerb. Kapitalzins, Preise von Waren und Dienstleistungen, die Höhe von Gewinnen und Löhnen bestimmen sich rein mechanisch nach den Marktgesetzen. Der Staat hat sich jedweder Einmischung in das Wirtschaftsgeschehen zu enthalten. Gleichzeitig waren die Arbeiterorganisationen je nach den einzelnen Ländern entweder verboten oder genossen nur Anerkennung für den Bereich des Privatrechts.
12. In einer solchen Zeit galt die Macht des Stärkeren in der Wirtschaft grundsätzlich als gerechtfertigt; praktisch beherrschte sie eindeutig die Beziehungen der Menschen zueinander. Das Ergebnis war eine bis in ihre Wurzeln hinein verkehrte Ordnung der gesamten Wirtschaft.
13. Während sich nämlich allzu großer Reichtum in den Händen weniger aufhäufte, litten die breiten Massen der Arbeiter unter täglich zunehmender Verelendung. Die Arbeitslöhne langten nicht zum Lebensnotwendigen, waren manchmal sogar ausgesprochene Hungerlöhne; vielfach wurden der Arbeiterschaft Arbeitsbedingungen aufgezwungen, die der körperlichen Gesundheit, Sitte und Sittlichkeit, Glauben und Religion abträglich waren. Unmenschlich sind oft im besonderen die Arbeitsbedingungen zu nennen, denen Kinder und Frauen ausgesetzt waren. Dazu drohte täglich das Schreckgespenst der Arbeitslosigkeit. Die häusliche Lebensgemeinschaft geriet in die Gefahr, sich allmählich aufzulösen.
14. Die natürliche Folge war eine tiefe Unzufriedenheit unter den arbeitenden Schichten. Offen verlangten sie die Beseitigung dieses Zustandes. So erklärt sich auch, warum unter ihnen immer mehr extremistische Auffassungen um sich griffen, die Heilmittel vorschlugen, schlimmer noch als die Übel, die nach Abhilfe riefen. # Wege zum Wiederaufbau # 15. In diese geschichtliche Entwicklung hinein stellte Leo XIII. mit der Veröffentlichung von ,,Rerum Novarum" seine soziale Botschaft. Sie greift zurück auf die Forderungen der menschlichen Natur und entspricht der Lehre und dem Geist des Evangeliums. Die Botschaft fand abgesehen vom üblichen Widerstand einiger allenthalben in der Welt Beifall und höchste Bewunderung. Zwar war es nicht das erstemal, daß der Apostolische Stuhl sich in Anliegen des irdischen Lebens zum Vorkämpfer der Armen machte. Andere Verlautbarungen Leos XIII. selbst hatten dem erwähnten Schritt schon den Weg geebnet. Dieses Rundschreiben aber enthielt erstmals eine Gesamtdarstellung der Grundsätze und ein einheitliches Programm. Man kann es deswegen wohl eine Zusammenfassung dessen nennen, was die katholische Lehre über Wirtschaft und Gesellschaft zu sagen hat.
16. Man muß schon sagen: Dazu gehörte nicht wenig Mut. Während sich manche nicht scheuten, der Kirche vorzuwerfen, sie tue nichts, als den Armen Ergebung in ihr Elend und den Reichen herablassende Mildtätigkeit zu predigen, zögerte Leo XIII. nicht, offen einzutreten für die Unantastbarkeit der Rechte der Arbeiter und sie zu schützen. An den Anfang seiner Ausführungen über die Grundsätze und Forderungen der katholischen Soziallehre stellte er das Wort; ,,Zuversichtlich und mit voller Berechtigung gehen Wir an diesen Gegenstand heran; handelt es sich doch um ein Problem, dessen Lösung, wenn irgendwie, so doch sicherlich nicht ohne Hilfe von Religion und Kirche gefunden werden kann" (RN 13).
17. Ihr kennt sicher, Ehrwürdige Brüder, jene tragenden Grundsätze, die nach den klaren und eindrucksvollen Lehren des großen Papstes die Gestaltung des menschlichen Zusammenlebens in Gesellschaft und Wirtschaft bestimmen sollen.
18. Er handelt zunächst von der Arbeit. Diese dürfe nicht als eine bloße Ware behandelt werden; sei sie doch eine Äußerung der menschlichen Person. Für die große Mehrheit der Menschen ist sie zudem die einzige Quelle ihres Lebensunterhalts. Darum darf die Höhe ihrer Vergütung nicht dem Spiel der Marktgesetze überlassen werden, muß vielmehr bestimmt werden von Gerechtigkeit und Billigkeit. Andernfalls wird beim Arbeitsvertrag die Gerechtigkeit auch dann durchaus verletzt, wenn beide Seiten ihn freiwillig abschließen.
19, Weiter spricht der Papst vom Privateigentum. Die Natur gibt dem einzelnen ein Recht darauf, Produktionsmittel nicht ausgenommen; und der Staat darf dieses Recht unter keinen Umständen unterdrücken. Aber der privaten Verfügungsgewalt über Güter wohnt eine soziale Funktion wesentlich inne; wer das Eigentum daran in Anspruch nimmt, ist darum verpflichtet, nicht nur den eigenen Vorteil, sondern auch den Nutzen der anderen zu berücksichtigen.
20. Der Staat hat zum Ziel die Gewährleistung des irdischen Gemeinwohls. Darum darf er sich nicht völlig aus dem wirtschaftlichen Leben seiner Bürger heraushalten. Er muß vielmehr in ihm gegenwärtig sein und fördernd eingreifen, zunächst um in ihm die Erzeugung jenes Maßes an materiellen Gütern zu gewährleisten, "deren Inanspruchnahme für ein tugendhaftes Handeln notwendig ist" Thomas von Aquin, De regimine principum I, 15); dann um die Rechte aller Bürger zu schützen, besonders die der Schwächeren; dazu gehören die Arbeiter, die Frauen und die Kinder. Niemals darf er sich seiner Verpflichtung entziehen, sich um die Verbesserung der Lage der Arbeiter zu kümmern.
21. Der Staat hat ferner die Pflicht, darüber zu wachen, daß die rechtliche Gestaltung des Arbeitsverhältnisses dem Gesetz von Gerechtigkeit und Billigkeit entspricht; ferner darüber, daß auf dem Arbeitsplatz nicht die Würde der menschlichen Person an Leib und Seele verletzt wird. In dieser Beziehung enthält das Rundschreiben Leos XIII. oberste Sozialrechtsgrundsätze, die die modernen Staaten in ihrer Gesetzgebung verwerten konnten. Sie haben, wie schon Unser Vorgänger Pius XI. im Rundschreiben "Quadragesimo Anno" bemerkt, nicht wenig zum Werden und zur Entwicklung eines neuen Rechtszweiges beigetragen, nämlich des Arbeitsrechtes.
22. Den Arbeitern, so heißt es in dem Rundschreiben weiter, steht das naturgegebene Recht zu, Vereine und Verbände zu gründen; seien es reine Arbeiterorganisationen oder gemischte Verbände, aus Arbeitnehmern und Arbeitgebern als Mitgliedern zusammengesetzt; ferner das Recht, diesen Vereinigungen jene Organisationsform zu geben, die sie in ihrem beruflichen Interesse für die geeignetste halten; schließlich das Recht, sich ungestört, frei und in eigener Initiative für die Verfolgung ihrer Interessen einzusetzen.
23. Endlich sollen Arbeiter und Arbeitgeber ihre Beziehungen zueinander regeln nach den Grundsätzen der menschlichen Solidarität und im Sinn der christlichen Brüderlichkeit; dagegen sind sowohl ein Wettbewerb, wie ihn die sogenannten Liberalen wollen, als auch der Klassenkampf im Sinn des Marxismus ganz und gar unvereinbar mit I der christlichen Lehre, ja mit der menschlichen Natur.
24. Das, Ehrwürdige Brüder, sind die Grundlagen, die den Aufbau einer Ordnung in Wirtschaft und Gesellschaft tragen sollen.
25. Es ist also nicht zu verwundern, wenn hervorragende Katholiken, angespornt durch dieses Schreiben, in einer Fülle von Initiativen darangingen, die hier vorgetragenen Grundsätze zu verwirklichen. Den gleichen Weg gingen in den verschiedenen Ländern der Welt, bewegt von den gleichen Forderungen der menschlichen Natur, auch andere ausgezeichnete Menschen guten Willens.
26. So galt und gilt das Rundschreiben mit vollem Recht als Magna Charta einer neuen Wirtschaftsund Gesellschaftsordnung.
Das Rundschreiben "Quadragesimo Anno"
27. Unser Vorgänger Pius XI. veröffentlichte vierzig Jahre nach dem Erscheinen des Rundschreibens "Rerum Novarum" ein eigenes Rundschreiben, "Quadragesimo Anno".
28. In dieser Verlautbarung bekräftigt der Papst das Recht und die Pflicht der Kirche, ihren besonderen Beitrag zur Lösung der ernsten sozialen Frage zu leisten, die die ganze Menschheit so sehr bewegt. Er bestätigt und betont noch einmal die der geschichtlichen Situation entsprechenden Grundsätze und Forderungen des Leoschen Rundschreibens. Dann ergreift er die Gelegenheit, einige Lehrstücke zu klären, über die unter den Katholiken selbst Meinungsverschiedenheiten entstanden waren; ferner um zu zeigen, wie diese Grundsätze und Forderungen der Sozialordnung in Auseinandersetzung mit der veränderten Zeitlage weiterzuentwickeln sind.
29. Die damals entstandenen Zweifel bezogen sich auf die rechte Haltung der Katholiken in der Frage des Privateigentums, der Lohngerechtigkeit sowie einer gemäßigten Form des Sozialismus.
30. Zunächst verkündet Unser Vorgänger erneut den naturrechtlichen Charakter des Privateigentums; er betont zugleich seine soziale Seite und entwickelt und erläutert seine soziale Funktion.
31. In bezug auf das Lohnverhältnis weist der Papst die Behauptung zurück, es sei seiner Natur nach ungerecht. Zugleich bedauert er die unmenschlichen und ungerechten Formen, die es in der Praxis nicht selten annimmt. Er weist eingehend auf die Normen und Bedingungen hin, die zu wahren sind, wenn man hier nicht vom Weg der Gerechtigkeit oder Billigkeit abkommen will.
32. Auf diesem Gebiet, sagt Unser Vorgänger, empfehle es sich heute, den Arbeitsvertrag durch Übernahme einiger Elemente des Gesellschaftsvertrages aufzulockern; "Arbeiter und Angestellte gelangen auf diese Weise zu Mitbesitz oder Mitverwaltung oder zu irgendeiner Art Gewinnbeteiligung" (QA 65).
33. Theoretisch und praktisch bedeutsam ist zweifellos auch die Feststellung Pius' XI.: "Außerachtlassung des zugleich sozialen und individualen Charakters der menschlichen Arbeit verunmöglicht daher wie ihre gerechte Wertung, so ihre Abgeltung zum Gleichwert" (QA 69). Deshalb verlangt die Gerechtigkeit, daß man bei der Bemessung des Arbeitslohnes außer dem Bedarf des einzelnen Arbeiters und seiner Familie auch der Lage des Betriebs Rechnung trägt, in dem der Arbeiter beschäftigt ist, sowie umfassend den Erfordernissen "der allgemeinen Wohlfahrt" (QA 74).
34. Kommunismus und Christentum, so erklärt der Papst, widersprechen sich radikal. Aber auch die Lehre der wohl eine mildere Richtung vertretenden Sozialisten sei für Katholiken durchaus unannehmbar. Aus ihrer Auffassung ergebe sich nämlich zunächst eine rein diesseitige Sicht der gesellschaftlichen Ordnung, und darum eine ausschließliche Hinordnung derselben auf das irdische Wohlergehen; auch beeinträchtige die einseitig auf die Gütererzeugung ausgerichtete Gestaltung der Gesellschaft die menschliche Freiheit unerträglich, zumal man es am rechten Verständnis für wahre gesellschaftliche Autorität fehlen lasse.
35. Es entgeht Pius XI. nicht, daß sich in den vierzig Jahren seit Erscheinen des Leoschen Schreibens die geschichtliche Situation grundlegend geändert hat. Das zeigt sich unter anderem darin, daß der freie Wettbewerb sich schließlich kraft einer inneren Gesetzlichkeit selbst fast ganz aufgehoben hatte. Diese habe zu einer ungeheuren Konzentration des Reichtums und damit maßloser Herrschaftsgewalt in den Händen weniger geführt, "die sehr oft gar nicht Eigentümer, sondern Treuhänder oder Verwalter anvertrauten Gutes sind, über das sie mit geradezu uneingeschränkter Machtvollkommenheit verfügen" (QA 105).
36. Der Papst bemerkt: "An die Stelle der freien Marktwirtschaft trat die Vermachtung der Wirtschaft. Das Gewinnstreben steigerte sich zum zügellosen Machtstreben. Dadurch kam in das ganze Wirtschaftsleben eine furchtbare grauenerregende Härte" (QA 109). Sie lieferte im Ergebnis die staatliche Gewalt der Selbstsucht der Mächtigeren aus und mündete im internationalen Finanzimperialismus.
37. Um dieser Entwicklung der Dinge zu begegnen, verweist der auf ein denkwürdiges Ereignis hinzuweisen, das in den Annalen der Papst auf folgende Leitsätze: Die Welt der Wirtschaft muß wieder zur Achtung vor der sittlichen Ordnung zurückkehren, das Einzeloder Gruppeninteresse muß wieder in Einklang kommen mit dem Gemeinwohl. Das verlangt, so fordert Unser Vorgänger, zunächst die Wiederherstellung der gesellschaftlichen Ordnung durch auf den wirtschaftlichen und beruflichen Raum bezogene Sozialgebilde eigenen Rechtes, die keine Staatsschöpfungen sein dürfen; ferner die Wiederherstellung der Hoheitsfunktion der staatlichen Gewalt, damit sie nicht die Sorge für das Gemeinwohl zu kurz kommen läßt; endlich fordert der Papst gemeinsame Beratungen zwischen den Staaten und Zusammenarbeit auf Weltebene, auch zum Zweck des wirtschaftlichen Wohles der Völker.
38. Die wesentlichen Grundgedanken des Rundschreibens Pius' XI. lassen sich vor allem auf zwei zurückführen. Der erste ist dieser: Oberster Maßstab in der Wirtschaft darf unter keinen Umständen das Einzelund Gruppeninteresse sein; auch nicht der zügellose Wettbewerb oder die hemmungslose Macht des Stärkeren, das nationale Prestige oder der Machtwille der Nation oder irgendein derartiger Maßstab.
39. Herrschen müssen in allen wirtschaftlichen Unternehmungen vielmehr Gerechtigkeit und Liebe als die obersten Gesetze sozialen Verhaltens.
40. Der zweite Grundgedanke ist wohl: Zu fordern ist der Ausbau einer innerstaatlichen und internationalen Rechtsordnung mit einem Einrichtungen, öffentlicher und freier, das Ganze beseelt von der sozialen Gerechtigkeit. In ihr müssen die in der Wirtschaft Tätigen ihr eigenes Interesse mit dem Gemeinwohl harmonisch vereinigen können.
Die Rundfunkbotschaft von Pfingsten 1941
41. Aber auch Unser Vorgänger Pius XII. Hat zur Klärung der sozialen Pflichten und Rechte nicht wenig beigetragen. Am heiligen Pfingstfest, dem 1Juni1941, erging von ihm eine Rundfunkbotschaft an die ganze Welt, "um die Aufmerksamkeit der katholischen Welt Kirche mit goldenen Lettern aufgezeichnet zu werden verdient: auf das Erscheinen von Leos XIII. grundlegendem sozialem Lehrschreiben "Rerum Novarum" vor fünfzig Jahren am 15. Mai 1891" (Pfingstbotschaft vom 1.6.1941, U-G 496) und "um dem Allmächtigen demütigen und tief empfundenen Dank abzustatten für die Gabe, die er vor fünfzig Jahren mit jenem Rundschreiben seines Stellvertreters auf Erden seiner Kirche schenkte, um ihn zu preisen für das erfrischende Geisteswehen, das er von ihr stärker und immer stärker über die ganze Menschheit ausströmen ließ" (ebd., U-G 500).
42. In der Rundfunkbotschaft betont der Papst: "Zum unanfechtbaren Geltungsbereich der Kirche gehört es... darüber zu befinden, ob die Grundlagen der jeweiligen gesellschaftlichen Ordnung mit der ewig gültigen Ordnung übereinstimmen, die Gott, der Schöpfer und Erlöser, durch Naturrecht und Offenbarung kundgetan hat" (ebd., U-G 498). Er bestätigt die bleibende Bedeutung des Rundschreibens "Rerum Novarum" und seine unerschöpfliche Fruchtbarkeit. Er ergreift die Gelegenheit, "zu drei Grundwerten des Gemeinschaftsund Wirtschaftslebens weitere Richtlinien sittlichen Gehalts zugeben. Die drei Grundwerte, die sich gegenseitig bedingen, durchdringen und fördern, sind die Nutzung der Erdengüter, die Arbeit und die Familie" (ebd., U-G 504).
43. Was das erste angeht, so stellt Unser Vorgänger fest, daß das Recht jedes Menschen, materielle Güter zu seinem Lebensunterhalt zu nutzen, einen Vorrang hat vor jedem andern Recht wirtschaftlichen Inhalts, also auch vor dem Recht auf Privateigentum. Gewiß gründet, so gibt Unser Vorgänger zu bedenken, auch das Recht auf Privateigentum in der menschlichen Natur. Nach der objektiven, von Gott eingerichteten Ordnung kann das Recht auf Eigentum sich nicht als Hindernis entgegenstellen. um die Erfüllung "der unumstößlichen Forderung" zu vereiteln, ",daß die Güter, die Gott für die Menschen insgesamt schuf, im Ausmaß der Billigkeit nach den Grundsätzen der Gerechtigkeit und Liebe allen zuströmen'" (ebd., U-G 505).
44. Mit Beziehung auf die Arbeit greift Pius XII. einen Gedanken aus dem Rundschreiben Leos auf und betont, daß sie gleichzeitig eine Pflicht und ein Recht der Einzelmenschen ist. Folglich kommt es auch ihnen in erster Linie zu, ihre gegenseitigen Beziehungen im Arbeitsverhältnis zu regeln. Nur in dem Fall, daß die Beteiligten ihre Aufgabe nicht erfüllen wollen oder nicht erfüllen können, "ist es Aufgabe des Staates, einzugreifen in den Einsatz wie in die Verteilung der Arbeit auf die Art und in dem Maße, wie es die Wahrung des wohlverstandenen Gemeinwohls verlangt" (ebd., U-G 514).
45. Zur Familie übergehend, weist der Papst darauf hin, welche Bedeutung das Privateigentum an den materiellen Gütern als Lebensraum der Familie habe; es soll "dem Familienvater die nötige Freiheit und Unabhängigkeit sichern, deren er bedarf, um die vorn Schöpfer selbst ihm auferlegten Pflichten hinsichtlich des leiblichen, geistigen und religiös-sittlichen Wohl es der Familie erfüllen zu können" (ebd., U-G 516). Ebendarin gründet auch das Recht der Familie auszuwandem. Unser Vorgänger mahnt darum die verantwortlichen Lenker der Staaten, die die Auswanderung freigeben, wie jener, die neue Menschen aufnehmen, "alle etwa möglichen Hindernisse eines wirklichen Vertrauens zwischen dem Heimatland und dem der Einwanderung zu beseitigen" (ebd., U-G 519). Geschehe das, so ergebe sich daraus für beide Völker ein bedeutsamer wirtschaftlicher und kultureller Fortschritt.
Neue Wandlungen
46. Wenn schon Pius XII. die Zeit der von ihm begangenen Gedenkfeier gegenüber früher erheblich verändert fand, so hat sich die Lage in diesen letzten zwanzig Jahren erneut und grundlegend gewandelt; und dies nicht nur innerhalb der einzelnen Staaten, sondern auch im Verhältnis der Staaten zueinander.
47. Betrachten wir den Bereich der Wissenschaft, der Technik und der Wirtschaft, so stehen hier heute vor allem diese neuen Gegebenheiten: die Entdeckung der Atomkraft; ihre erste Anwendung zu Kriegszwecken, dann ihre täglich wachsende Nutzung für friedliche Zwecke; die fast unbegrenzten Möglichkeiten der Herstellung synthetischer Stoffe durch die Chemie; die immer mehr zunehmende Anwendung der Automation in der Gütererzeugung und in den Dienstleistungen; die Modernisierung der Landwirtschaft; das fast völlige Schwinden der Entfernungen zwischen den Völkern im Nachrichtenwesen, vor allem durch Rundfunk und Fernsehen; das rasch wachsende Tempo im gesamten Verkehr; schließlich unser Vorstoß in den Weltraum.
48. Wenden wir uns dem gesellschaftlichen Bereich zu, so stellen wir heute fest: erweiterte Leistungen der Sozialversicherungen in einigen wirtschaftlich fortgeschrittenen Ländern; die Einführung umfassender Systeme sozialer Sicherheit; in den Arbeiterorganisationen ein wachsendes Bewußtsein der wesentlichen wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Zusammenhänge; eine allgemeine Hebung der Elementarbildung in vielen Ländern; die Ausdehnung des Wohlstandes auf immer breitere Schichten der Bevölkerung; die wachsende Beweglichkeit des Menschen zwischen den einzelnen Industriezweigen und die ständige Verminderung des Unterschieds zwischen den verschiedenen Schichten; die wachsende Anteilnahme des einfachen Mannes an den Ereignissen in der ganzen Welt. Gleichzeitig wachsen mit dem mächtigen Fortschritt der wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Organisation in einer zunehmenden Zahl von Staaten auch täglich offenkundiger werdende Spannungen; so zwischen der Landwirtschaft, der Industrie und den Dienstleistungsgewerben; zwischen wirtschaftlich verschieden gut gestellten Gebieten innerhalb des gleichen Landes; endlich auf Weltebene die Spannungen zwischen wirtschaftlich unterschiedlich entwickelten Völkern.
49. Beim Blick auf den politischen Bereich stellen wir ebenfalls Veränderungen fest. In vielen Ländern beteiligt die Demokratisierung eine wachsende Zahl von Bürgern aller sozialen Schichten an der politischen Verantwortung. Immer weiter, immer tiefer greifen die Regierungen in Wirtschaft und Gesellschaft ein. Nach dem Untergang der Kolonialherrschaft erreichten die Völker Asiens und Afrikas ihre politische Selbständigkeit; es wachsen die Verflochtenheiten der Völker untereinander und damit die Abhängigkeit der Völker voneinander; es entstehen und entwickeln sich auf Weltebene immer weitere überstaatliche Organisationen und Gremien wirtschaftlich er, sozialer oder kultureller Art, mit dem Ziel, das Wohl der weltweiten Völkergemeinschaft zu gewährleisten.
50. Im Blick auf diese Vorgänge schien es Uns als Unsere Pflicht, die von Unsern großen Vorgängern entzündete Flamme unauslöschlich lebendigzuhalten und alle aufzufordern, von ihr aus Licht und Antrieb zu empfangen für gegenwartsgerechte Lösungen der sozialen Frage. Darum möchten Wir dieses Rundschreiben nicht nur dem verdienten Gedenken an das Rundschreiben Leos widmen, sondern auch angesichts der veränderten Lage der Welt die von Unsern Vorgängern dargelegten Weisungen bekräftigen und klärend weiterführen. Wir möchten zugleich aber auch die Lehre der Kirche im Hinblick auf die neuen und ernsten Anliegen der Gegenwart nach verschiedenen Seiten entfalten.
ZWEITER TEIL
Klarstellungen und Weiterführungen zur Lehre von "Rerum Novarum"
Persönliche Initiative und staatlicher Eingriff in die Wirtschaft
51. Von vornherein ist festzuhalten: Im Bereich der Wirtschaft kommt der Vorrang der Privatinitiative der einzelnen zu, die entweder für sich allein oder in vielfältiger Verbundenheit mit andern zur Verfolgung gemeinsamer Interessen tätig werden.
52. Aber aus den bereits von Unsern Vorgängern angeführten Gründen bedarf es in der Wirtschaft auch des tätigen Eingreifens der staatlichen Gewalt, um in der rechten Weise die Wohlstandssteigerung zu fördern, so daß mit ihr zugleich ein sozialer Fortschritt verbunden ist und sie so allen Bürgern zustatten kommt.
53. Dieses staatliche Eingreifen, das fördert, anregt, regelt, Lücken schließt und Vollständigkeit gewährleistet, findet seine Begründung in dem "Subsidiaritätsprinzip" (QA 78), sowie es Pius XI. in dem Rundschreiben "Quadragesimo Anno" ausgesprochen hat: "Fest und unverrückbar bleibt jener oberste Grundsatz der Sozialphilosophie, an dem nicht zu rütteln noch zu deuteln ist: Wie dasjenige, was der Einzelmensch aus eigener Initiative und mit seinen eigenen Kräften leisten kann, ihm nicht entzogen und der Gesellschaltstätigkeit zugewiesen werden darf, so verstößt es gegen die Gerechtigkeit, das, was die kleineren und untergeordneten Gemeinwesen leisten und zum guten Ende führen können, für die weitere und übergeordnete Gemeinschaft in Anspruch zu nehmen; zugleich ist es überaus nachteilig und verwirrt die rechte Ordnung. Jedwede Gesellschaftstätigkeit ist ja ihrem Wesen und Begriff nach subsidiär: sie soll die Glieder des Sozialkörpers unterstützen, darf sie aber niemals zerschlagen oder aufsaugen" (QA 79).
54. Es ist wahr, die Fortschritte der wissenschaftlichen Erkenntnis und Produktionstechnik geben augenscheinlich der staatlichen Führung heute in umfassenderem Maß als früher Möglichkeiten an die Hand, Spannungen zwischen den verschiedenen Wirtschaftszweigen, zwischen den verschiedenen Gebieten ein und derselben Nation wie zwischen den verschiedenen Nationen auf Weltebene zu mildern; die aus den Konjunkturschwankungen der Wirtschaft sich ergebenden Störungen zu begrenzen und durch vorbeugende Maßnahmen den Eintritt von Massenarbeitslosigkeit wirksam zu verhindern. Darum ist von der staatlichen Führung, die für das Gemeinwohl verantwortlich ist, immer wieder zu fordern, daß sie sich in vielfältiger Weise, umfassender und planmäßiger als früher, wirtschaftspolitisch betätigt und dafür angepaßte Einrichtungen, Zuständigkeiten, Mittel und Verfahrensweisen ausbildet.
55. Immer aber muß dabei festgehalten werden: Die Sorge des Staates für die Wirtschaft, so weit und so tief sie auch in das Gemeinschaftsleben eingreift, muß dergestalt sein, daß sieden Raum der Privatinitiative der einzelnen Bürger nicht nur nicht einschränkt, sondern vielmehr ausweitet, allerdings so, daß die wesentlichen Rechte jeder menschlichen Person gewahrt bleiben. Zu diesen ist zunächst das Recht und die Pflicht der einzelnen zu zählen, in der Regel sich und ihre Angehörigen selbst mit dem Lebensunterhalt zu versorgen. Das besagt: daß es überall in der Wirtschaft einem jeden nicht nur möglich, sondern leicht gemacht werden muß, erwerbstätig zu sein.
56. Übrigens macht die geschichtliche Entwicklung selbst immer einsichtiger: Ein geordnetes und gedeihliches Zusammenleben der Menschen ist einfach nicht möglich, ohne daß die Bürger und die politische Führung in der Wirtschaft zusammenwirken; das erfordert einträchtige gemeinsame Anstrengung derart, daß der Beitrag beider den Erfordernissen des Gemeinwohls je nach den wechselnden Verhältnissen möglichst gut entspricht.
57. In der Tat belehrt uns die ständige Erfahrung. Wo die Privatinitiative der einzelnen fehlt, herrscht politisch die Tyrannei; da geraten aber auch manche Wirtschaftsbereiche ins Stocken; da fehlt es an tausenderlei Verbrauchsgütern und Diensten, auf die Leib und Seele angewiesen sind; Güter und Dienste, die zu erlangen in besonderer Weise die Schaffensfreude und den Fleiß der einzelnen auslöst und anstachelt.
58. Wo umgekehrt in der Wirtschaft die gebotene wirtschaftspolitische Aktivität des Staates gänzlich fehlt oder unzureichend ist, kommt es schnell zu heilloser Verwirrung. Da herrscht die freche Ausbeutung fremder Not durch von Skrupeln wenig gehemmte Stärkere, die sich leider allzeit und allenthalben breitmachen wie Unkraut im Weizen.
Die gesellschaftliche Verflechtung
Ursprung und Umfang der Erscheinung
59. Zu den für unsere Zeit kennzeichnenden Merkmalen gehört zweifellos die wachsende Zahl gesellschaftlicher Verflechtungen, dieses täglich dichter werdende Netz sozialer Beziehungen zwischen den Menschen, die ihr Leben und Wirken durch eine Fülle von Organisationen bereichert haben, teils privatrechtlicher, teils öffentlich-rechtlicher Art. Das hat seinen Grund in einer Mehrzahl von zeitgeschichtlichen Umständen; zum Beispiel im wissenschaftlichen und technischen Fortschritt, in der gesteigerten Ergiebigkeit der Wirtschaft, in der gehobenen Lebenshaltung.
60. Diese im gesellschaftlichen Leben zu beobachtenden Tendenzen sind einerseits Anzeichen, anderseits aber auch Ursache dafür, daß der Staat mehr und mehr in Bereiche eindringt, die zum Persönlichsten des Menschen gehören und darum von höchster Bedeutung, aber auch ernsten Gefährdungen ausgesetzt sind. Als Beispiel seien genannt: Gesundheitswesen, Unterricht und Erziehung der jungen Generation, Berufsberatung, Mittel und Wege der Rehabilitation und Wiedereingliederung der verschiedenen Gruppen von Behinderten. Eben diese Tendenzen sind aber auch teils Ergebnis, teils Ausdruck eines sozusagen unwiderstehlichen Strebens der menschlichen Natur, des Strebens, sich mit andern zusammenzutun, wenn es darum geht, Güter zu erlangen, die von den einzelnen begehrt werden, jedoch die Möglichkeiten und Mittel der einzelnen übersteigen. Dieses Streben führt, vor allem in der jüngsten Gegenwart, zu einer reichen Vielfalt von Verbänden, Vereinigungen, Einrichtungen mit wirtschaftlicher, gesellschaftlicher, kultureller, unterhaltender, sportlicher, beruflicher und politischer Zielsetzung sowohl im nationalen Raum wie auf Weltebene.
61. Zweifellos bringt der so verstandene Vergesellschaftungsprozeß t mancherlei Vorteile. So kann zahlreichen Rechtsansprüchen der Person Genüge geschehen, insbesondere solchen wirtschaftlicher und gesellschaftlicher Natur, zum Beispiel auf Deckung des lebensnotwendigen Bedarfs, auf Gesundheitspflege, auf erweiterten und vertieften Grundunterricht, auf eine angemessene Fachausbildung, auf Wohnung, Arbeit, auf gebührende Freizeit und angemessene Erholung. Hinzu kommt, daß die immer vollkommenere Organisation der modernen Nachrichtenmittel, der Presse, des Films, des Rundfunks und Fernsehens den Menschen überall in der Welt gestattet, auch an weit entfernt sich abspielenden Ereignissen unmittelbaren Anteil zu nehmen.
62. Aber dieser täglich fortschreitende und wechselvolle Vergesellschaftungsprozeß läßt in vielen Bereichen auch die Vorschriften und Bindungen zahlreicher werden, die die wechselseitigen Beziehungen der Menschen regeln wollen. Dadurch wird der den einzelnen zur Verfügung stehende Freiheitsraum mehr und mehr eingeschränkt. Es kommen Mittel zur Anwendung, es entwickeln sich Methoden, es bilden sich Umweltbedingungen, unter denen es für den einzelnen wirklich schwer ist, noch unabhängig von äußeren Einflüssen zu denken, aus eigener Initiative tätig zu werden, in Eigenverantwortung seine Rechte auszuüben und seine Pflichten zu erfüllen, die geistigen Anlagen voll zu betätigen und zu entfalten. Werden also mit fortschreitendem Vergesellschaftungsprozeß die Menschen entpersönlicht werden und aufhören, eigenverantwortlich zu sein? Dem ist entschieden zu widersprechen.
63. Der Vergesellschaftungsprozeß ist ja nicht das Produkt unwiderstehlich wirkender Naturgewalten; er ist vielmehr, wie gesagt, eine Schöpfung des Menschen selbst, freier Wesen also, von Natur auf verantwortliches Handeln angelegt; nichtsdestoweniger sind sie genötigt, die Gesetze einer wirtschaftlichen Entwicklung anzuerkennen und sich einem Fortschritt der Kultur zu fügen; sie sind nicht in der Lage, sich dem Druck ihrer Umwelt vollständig zu entziehen.
64. Deswegen kann und solider Vergesellschaftungsprozeß sich nach unserer Meinung in einer Weise vollziehen, die bei größtmöglicher Nutzung seiner Vorteile doch die mit ihm verbundenen Nachteile vermeidet oder mildert.
65. Um zu diesem erwünschten Ergebnis zu gelangen, müssen die Staatslenker die richtige Auffassung vom Gemeinwohl haben. Dieses umfaßt ja den Inbegriff jener gesellschaftlichen Voraussetzungen, die den Menschen die volle Entfaltung ihrer Werte ermöglichen oder erleichtern. Außerdem halten Wir es für notwendig, daß die leistungsgemeinschaftlichen Gebilde sowie die vielfachen Unternehmungen, in denen der Vergesellschaftungsprozeß sich vorzugsweise abspielt, sich wirklich kraft eigenen Rechtes entwickeln können und daß die Verfolgung ihrer Interessen in Einklang mit dem Gemeinwohl bleibt. Aber nicht weniger notwendig ist, daß diese Sozialgebilde die Gestalt und den Charakter echter Gemeinschaftlichkeit haben, das heißt, daß sie ihre Glieder wirklich als menschliche Personen betrachten und zur aktiven Mitarbeit anhalten.
66. In der Entwicklung der Organisationsform des gesellschaftlichen Zusammenlebens unserer Zeit kommen die Staaten um so leichter zur rechten Ordnung, je mehr ihnen der Ausgleich zwischen zwei Kräften gelingt: einmal den Kräften, über die die einzelnen Bürger und Gruppen verfügen, sich unter Wahrung des Zusammenhalts des Ganzen selbst zu bestimmen; dann der staatlichen Tätigkeit, die die privaten Unternehmungen in geeigneter Weise ordnet und fördert.
67. Solange sich das gesellschaftliche Leben an diese Leitsätze und an die sittliche Ordnung hält, birgt seine Verdichtung nicht naturnotwendig neue Gefahren oder untragbare Belastungen für den einzelnen Menschen in sich; ja man darf sogar hoffen, daß sie nicht nur die Behauptung und Entfaltung der der Person eigentümlichen Anlagen fördert, sondern auch zu einem gedeihlichen Zusammenwachsen der menschlichen Gesellschaft beiträgt. Dieses erwünschte Zusammenwirken ist, wie Unser Vorgänger Pius XI. im Rundschreiben "Quadragesimo Anno" zu bedenken gibt, eine unerläßliche Voraussetzung dafür, daß den Rechten und Pflichten des gesellschaftlichen Lebens voll Genüge geschehen kann (QA 136/137).
Der Arbeitsentgelt
Gerechtigkeit und Billigkeit als Maßstab
68. Schwerer Kummer bedrückt Uns angesichts der traurigen Tatsache, daß in vielen Ländern und ganzen Erdteilen zahllosen Arbeitern ein Lohn gezahlt wird, der ihnen selbst und ihren Familien wirklich menschenunwürdige Lebensbedingungen aufzwingt. Das hat gewiß zum Teil darin seine Ursache, daß in diesen Gebieten die industrielle Produktionsweise gerade erst eingeführt wurde oder noch nicht ausreichend fortgeschritten ist.
69. In einigen von diesen Ländern steht jedoch zu diesem Zustand äußersten Elends der Mehrzahl der Überfluß und hemmungslose Luxus weniger Reicher in schreiendem und beleidigendem Gegensatz; während in andern Ländern die Menschen übermäßig belastet werden, um in kurzer Zeit den nationalen Reichtum in einem Maße zu steigern, wie es ohne Verletzung von Gerechtigkeit und Billigkeit nun einmal nicht möglich ist; in andern wieder wird ein hoher Anteil des volkswirtschaftlichen Ertrages für ein falsch verstandenes nationales Prestige verschwendet, oder es werden ungeheure Summen für die Rüstung ausgegeben.
70. Hierher gehört auch, daß in den wirtschaftlich fortgeschrittenen Ländern Leistungen von geringerer Bedeutung oder fraglichem Wert nicht selten hohe und höchste Entgelte erzielen, die ausdauernde und werteschaffende Arbeit ganzer Schichten arbeitsamer und ehrbarer Bürger dagegen allzu niedrig und für den Lebensunterhalt unzureichend entgolten wird oder jedenfalls in keinem gerechten Verhältnis zu dem geleisteten Beitrag zum allgemeinen Wohl oder zum Gewinn der betreffenden Unternehmen oder zum Volkseinkommen.
71. Deswegen halten Wir es für Unsere Pflicht, noch einmal einzuschärfen: Wie die Höhe des Arbeitslohnes nicht einfachhin dem freien Wettbewerb überlassen bleiben darf, so darf sie auch nicht vom Stärkeren nach Willkür diktiert werden. Sie muß sich vielmehr unbedingt an den Maßstab von Gerechtigkeit und Billigkeit halten. Dazu ist geboten, dem Arbeiter einen Lohn zu zahlen, der für ihn selbst zu einem menschenwürdigen Leben ausreicht und ihm ermöglicht, die Familienlasten zu bestreiten. Um den Entgelt für die Arbeit gerecht zu bemessen, ist zu berücksichtigen an erster Stelle die produktive Leistung, sodann die wirtschaftliche Lage des Beschäftigung gebenden Unternehmens, weiter die Erfordernisse des volkswirtschaftlichen Gemeinwohls, besonders im Hinblick auf die Vollbeschäftigung, endlich des weltwirtschaftlichen Gemeinwohls, das heißt des Ineinandergreifens einer Vielzahl in ihrer Struktur und in ihrer Größe sehr verschieden gearteter Volkswirtschaften.
72. Die hier angeführten Maßstäbe gelten offenbar immer und überall; wie sie aber auf die konkrete Situation angewendet werden müssen, das kann mit Sicherheit nur bestimmt werden unter Berücksichtigung der zur Verfügung stehenden Mittel; diese Mittel können bei den einzelnen Ländern nach Menge und Art verschieden sein und sind es auch tatsächlich; und auch in der gleichen Volkswirtschaft können sie mit dem Wechsel der Zeiten schwanken.
Die Angleichung von wirtschaftlichem und sozialem Fortschritt
73. Angesichts der Tatsache, daß sich in der Gegenwart das Wirtschaftsleben der Länder rasch entwickelt, besonders nach dem letzten Weltkrieg, halten Wir es für angebracht, alle auf ein wichtiges Gebot der sozialen Gerechtigkeit aufmerksam zu machen: daß nämlich dem wirtschaftlichen Fortschritt der soziale Fortschritt entsprechen und folgen muß, so daß alle Bevölkerungskreise am wachsenden Reichtum der Nation entsprechend beteiligt werden. Darauf ist zu achten und darauf wirksam hinzuarbeiten, daß die aus der ungleichen Lage sich ergebenden sozialen Spannungen nicht zunehmen, sondern nach Möglichkeit sich vermindern.
74. Mit vollem Recht bemerkt Unser Vorgänger Pius XII.: "Auch die nationale Wirtschaft als die Wirtschaft der in der staatlichen Gemeinschaft verbundenen wirtschaftenden Menschen hat keinen anderen Zweck, als dauernd die materielle Grundlage zu schaffen, auf der sich das volle persönliche Leben der Staatsbürger verwirklichen kann.
Wird dies erreicht und dauernd erreicht, dann ist ein solches Volk in Wahrheit wirtschaftlich reich, eben weil die umfassende Wohlfahrt al1er und somit das persönliche Nutzungsrecht aller an den irdischen Gütern nach dem vom Schöpfer gewollten Zweck verwirklicht ist" (Radioansprache vom 1.6.1941, U-G 509). Daraus ergibt sich, daß der wirtschaftliche Wohlstand eines Volkes weniger zu bemessen ist nach der äußeren Fülle von Gütern, über die seine Glieder verfügen, als vielmehr nach ihrer gerechten Verteilung, so daß alle im Lande etwas davon für die Entfaltung und Vervollkommnung ihrer Persönlichkeit erhalten; denn das ist das Ziel, auf das die Volkswirtschaft ihrer Natur nach hingeordnet ist. # 75. Hier muß bemerkt werden, daß die wirtschaftlichen Verhältnisse vieler Länder den Mittelund Großbetrieben ein besonders schnelles Wachstum im Wege der Selbstfinanzierung ihrer Ersatzund Erweiterungsinvestitionen gestatten. Wo dies zutrifft, könnte den Arbeitern ein rechtmäßiger Anspruch an diese Unternehmen zuzuerkennen sein, den diese einzulösen hätten, vor allem dann, wenn sie im übrigen nicht mehr als den Mindestlohn zahlen,
76. In diesem Zusammenhang ist zu beachten, was Unser Vorgänger Pius XI. in dem Rundschreiben "Quadragesimo Anno" aussprach: "Es widerstreitet den Tatsachen, einem der beiden, dem Kapital oder der Arbeit, die Alleinursächlichkeit an dem Ertrag ihres Zusammenwirkens zuzuschreiben; vollends widerspricht es der Gerechtigkeit, wenn der eine oder andere Teil, auf diese angebliche Alleinursächlichkeit pochend, das ganze Erträgnis für sich beansprucht" (QA 53).
77. Der hier angedeuteten Rechtspflicht kann, wie die Erfahrung zeigt, in mehreren Formen Genüge geschehen. Um von anderen zu schweigen, ist heute besonders zu wünschen, daß die Arbeiter in geeigneter Weise in Mitbesitz an ihrem Unternehmen hineinwachsen. Denn heute ist noch mehr als zu der Zeit, da Unser Vorgänger dies aussprach, "mit aller Macht und Anstrengung dahin zu arbeiten, daß (wenigstens) in Zukunft die neugeschaffene Güterfülle nur in einem billigen Verhältnis bei den besitzenden Kreisen sich anhäufe, dagegen in breitem Strom der Lohnarbeiterschaft zufließe" (QA 61).
78. Aber man muß darauf achten, zwischen dem Arbeitslohn und der verfügbaren Gütermenge ein Verhältnis zu wahren, das Rücksicht nimmt sowohl auf das volkswirtschaftliche als auch auf das gesamtmenschheitliche Gemeinwohl.
79. Was das erstere angeht, so sind als Anliegen des volkswirtschaftlichen Gemeinwohls zu nennen: einer möglichst großen Zahl von Arbeitern Beschäftigung zu sichern; zu vermeiden, daß innerhalb der Arbeiterschaft selbst privilegierte Gruppen entstehen; zwischen Löhnen und Preisen ein angemessenes Verhältnis zu wahren; breitesten Kreisenden Zugang zu Gütern und Dienstleistungen eines gehobenen Bedarfs zu erschließen; ein unausgewogenes Verhältnis zwischen den verschiedenen Wirtschaftszweigen, das heißt der Industrie, der Landwirtschaft und dem Dienstleistungsgewerbe, wenn schon nicht völlig zu beseitigen, so doch in Grenzen zu halten; zwischen dem steigenden materiellen Wohlstand und den vermehrten Dienstleistungen, besonders den öffentlichen Diensten zugunsten der Allgemeinheit, den rechten Einklang herzustellen; die Verfahren der Gütererzeugung an den Fortschritt von Wissenschaft und Technik nach Kräften anzupassen; schließlich dafür zu sorgen, daß der erreichte Wohlstand und die Kulturstufe nicht nur der Gegenwart, sondern auch kommenden Zeiten zugute kommen.
80. Was das zweite angeht, so gebietet das gesamtmenschheitliche Gemeinwohl, den Wettbewerb der verschiedenen Länder untereinander von unlauteren Machenschaften frei zu halten, vielmehr im wirtschaftlichen Bereich einträchtiges, freundschaftliches und daher gedeihliches Zusammenwirken zu pflegen; schließlich sich an der Entwicklungshilfe zugunsten der wirtschaftlich schwächeren Länder zu beteiligen.
81. Eben diese Forderungen des volkswirtschaftlichen und gesamtmenschheitlichen Gemeinwohls sind selbstverständlich auch bei der Bemessung der Anteile gebührend zu berücksichtigen, die den leitenden Männern der Unternehmen als Entgelt für ihre unternehmerische Leistung oder den Kapitalgebern als Ausschüttungen zufließen.
Forderungen der Gerechtigkeit im Hinblick auf die Unternehmensverfassung
Anpassung an den Menschen
82. Aber nicht nur die Verteilung des Wirtschaftsertrages muß den Forderungen der Gerechtigkeit entsprechen, sondern auch der gesamte Wirtschaftsvollzug. Inder menschlichen Natur selbst ist das Bedürfnis angelegt, daß, wer produktive Arbeit tut, auch in der Lage sei, den Gang der Dinge mitzubestimmen und durch seine Arbeit zur Entfaltung seiner Persönlichkeit zu gelangen.
83. Wenn darum in der Gütererzeugung eine Betriebsordnung gilt und Verfahren zur Anwendung kommen, die der Würde des arbeitenden Menschen zu nahe treten, sein Verantwortungsgefühl abstumpfen oder seine schöpferischen Kräfte lahmlegen, so widerspricht eine solche Art des Wirtschaftens doch wohl der Gerechtigkeit; das gilt selbst dann, wenn der Güterausstoß sehr hoch liegt und die Verteilung nach Recht und Billigkeit erfolgt.
Eine praktische Richtlinie
84. Es ist unmöglich, ein für allemal die Art des Wirtschaftens zu bestimmen, die am besten der Menschenwürde entspricht, die am besten im Menschen das Verantwortungsbewußtsein für seine Arbeit zu wecken vermag. immerhin gibt unser Vorgänger Pius XII. folgenden praktischen Wink: "Zum selben Zweck müssen die kleineren und mittleren Besitzstände in der Landwirtschaft, in Handwerk und Gewerbe, in Handel und Industrie garantiert und gefördert werden; die genossenschaftlichen Vereinigungen sollen ihnen die Vorteile des Großunternehmens verschaffen; und wo sich die Großunternehmung noch heute als produktionsfähiger erweist, soll die Möglichkeit geboten werden, den Arbeitsvertrag durch einen Gesellschaftsvertrag mildernd zu ergänzen" (Radioansprache vom 1.9.1944. U-G 736).
Der handwerkliche und genossenschaftliche Betrieb
85. Im Interesse des Gemeinwohls und im Rahmen des technischen Fortschritts sind der handwerkliche Betrieb und der landwirtschaftliche Familienbetrieb zu schützen und zu fördern, aber auch die genossenschaftlichen Unternehmen, insbesondere diejenigen, die darauf angelegt sind, den beiden ersteren Hilfsstellung zu leisten.
86. Vom landwirtschaftlichen Betrieb soll später die Rede sein. Hier halten Wir einige Bemerkungen über den Handwerksbetrieb und über die Genossenschaften für angebracht.
87. Zunächst sei die Bemerkung vorausgeschickt: um lebensfähig sein zu können, müssen diese Betriebe und Genossenschaften sich ständig in Ausstattung und Verfahren den Ansprüchen der Gegenwart anpassen. Diese ergeben sich einmal aus dem wissenschaftlichen und technischen Fortschritt, dann aus den wechselnden Bedürfnissen und Ansprüchen der Menschen. Um diese Anpassung haben die Handwerker und die Mitglieder der Genossenschaften in erster Linie sich selbst zu bemühen.
88. Beide bedürfen deshalb einer guten Allgemeinund Fachausbildung. Sie müssen sich ferner in entsprechenden Berufsorganisationen zusammenschließen. Ebenso muß aber auch der Staat eine geeignete Schulpolitik, Steuerpolitik, Kreditpolitik und Sozialpolitik betreiben.
89. Diese Sorge des Staates für das Handwerk und die Genossenschaften ist auch deshalb gerechtfertigt, weil diese wertechte Güter schaffen und zum kulturellen Fortschritt beitragen.
90. Und so ergeht aus väterlichem Herzen an Unsere geliebten Söhne auf der ganzen Welt, die in handwerklichen und genossenschaftlichen Betrieben tätig sind, die Mahnung, sie sollen eine hohe Auffassung von der Bedeutung ihrer Arbeit für ihr ganzes Land haben. Diese Arbeit soll in allen Volksschichten den Sinn für verantwortliche Berufserfüllung und den Geist der Solidarität wecken; sie soll die Menschen auch zu Qualitätsleistungen anspornen.
Verantwortliche Mitarbeit der Arbeiter im Mittelund Großbetrieb
91. Wie schon Unser Vorgänger sind auch Wir der Meinung, daß die Arbeiter mit Recht aktive Teilnahme am Leben des sie beschäftigenden Unternehmens fordern. Wie diese Teilnahme näher bestimmt werden soll, ist wohl nicht ein für allemal auszumachen. Das ergibt sich vielmehr aus der konkreten Lage des einzelnen Unternehmens. Diese ist keineswegs überall gleich, sie kann sogar in demselben Unternehmen rasch und grundlegend wechseln. In jedem Fall aber sollten die Arbeiter an der Gestaltung der Angelegenheiten ihres Unternehmens aktiv beteiligt werden. Das gilt sowohl für private als auch für öffentliche Unternehmen. Das Ziel muß in jedem Fall sein, das Unternehmen zu einer echten menschlichen Gemeinschaft zu machen; diese muß den wechselseitigen Beziehungen der Beteiligten bei aller Verschiedenheit ihrer Aufgaben und Pflichten das Gepräge geben.
92. Das erfordert im gegenseitigen Verhältnis von Arbeitgebern, leitenden Angestellten und Arbeitern im Betrieb Zusammenarbeit, Achtung voreinander und Wohlwollen; alle müssen zum gemeinsamen Werk mit ehrlichem und innerlichem Einsatz all ihrer Kräfte zusammenwirken; sie sollen ihre Arbeit nicht nur als Mittel des Erwerbs auffassen, sondern auch als Pflichterfüllung und Dienst an der Gemeinschaft. Das bedeutet aber: Bei der Erledigung der Angelegenheiten und beim Ausbau des Unternehmens sollte auch die Stimme des Arbeiters gehört und seine Mitverantwortung angesprochen werden. Unser Vorgänger Pius XII. sagte mit Recht: "Anderseits verlangt die wirtschaftliche und soziale Funktion, die jeder Mensch erfüllen möchte, daß die Tätigkeit die der einzelne entfaltet, nicht völlig dem Willen eines anderen untergeordnet sei" (Ansprache vom 8.10.1956, U-G 6193). Zweifellos muß ein Unternehmen, das der Würde des Menschen gerecht werden will, auch eine wirksame Einheitlichkeit der Leitung wahren; aber daraus folgt keineswegs, daß wer Tag für Tag in ihm arbeitet, als bloßer Untertan zu betrachten ist, dazu bestimmt, stummer Befehlsempfänger zu sein, ohne das Recht, eigene Wünsche und Erfahrungen anzubringen; daß er bei Entscheidungen über die Zuweisung eines Arbeitsplatzes und die Gestaltung seiner Arbeitsweise sich passiv zu verhalten habe.
93. Hier ist ein weiterer Gedanke angebracht: Die weitergehende Verantwortung, die heute in verschiedenen Wirtschaftsunternehmen den Arbeitern übertragen werden soll, entspricht durchaus der menschlichen Natur; sie liegt aber auch im Sinn der geschichtlichen Entwicklung von heute in Wirtschaft, Gesellschaft und Staat.
94. Gewiß bestehen auch zu unserer Zeit in Wirtschaft und Gesellschaft noch schwere Mißverhältnisse, die im Widerspruch zu Gerechtigkeit und zur Menschlichkeit stehen; im ganzen Bereich der Wirtschaft machen sich Irrtümer geltend, die ihren Ablauf, ihre Zielsetzungen, ihre Struktur und ihre Funktionen schwer in Mitleidenschaft ziehen; niemand aber kann den bedeutenden Fortschritt der modernen Wirtschaftsverfahren leugnen, die der wissenschaftliche und technische Fortschritt ausgelöst hat, und ihr im Vergleich zur Vergangenheit rascheres Wachstum. Vom Arbeiter verlangt das heute erhöhte Geschicklichkeit und längere Erfahrung. Darum braucht er eine reichere Ausstattung mit Arbeitsmitteln, aber auch Zeit für eine entsprechende Ausbildung als Facharbeiter wie auch Gelegenheit für Weiterbildung und religiös-sittliche Gesamtbildung.
95. Unter diesen Umständen kann den Jugendlichen mehr Zeit gelassen werden für ihre Allgemeinbildung und berufliche Lehre.
96. So werden die Voraussetzungen dafür verwirklicht, daß die Arbeiter in der Lage sind, in ihren Unternehmen verantwortungsvollere Aufgaben zu übernehmen. Auch für den Staat ist es von nicht geringer Bedeutung, daß in allen Schichten sich das Bewußtsein verstärkt, für das Gemeinwohl mitverantwortlich zu sein.
Mitwirken der Arbeiter auf allen Ebenen
97. Offenkundig erleben die Arbeiterorganisationen in unserer Zeit einen mächtigen Aufschwung und haben ganz allgemein auf nationa1er und internationaler Ebene eine anerkannte Rechtsstellung. Sie treiben die Arbeiter nicht mehr in den Klassenkampf, sondern leiten sie zu sozialer Partnerschaft an. Dazu dienen vor allem die Gesamtarbeitsverträge zwischen den Arbeitnehmerund Arbeitgeberverbänden. Wir möchten darauf hinweisen, wie notwendig oder mindestens höchst angemessen es ist, daß die Arbeiterschaft Gelegenheit hat, ihre Meinung und ihr Gewicht auch über die Grenzen des Unternehmens hinaus geltend zu machen, und zwar in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens.
98. Der Grund dafür ist vor allem dieser: Wenn auch ein einzelnes Wirtschaftsunternehmen noch so groß, ergiebig und für das ganze Land bedeutsam ist, so steht es doch in engstem Zusammenhang mit dem Allgemeinzustand von Wirtschaft und Gesellschaft in dem betreffenden Land; seine eigene günstige Lage ist dadurch bedingt.
99. Über das zu entscheiden, was den allgemeinen Stand der Wirtschaft fördert, ist nicht Sache der einzelnen Wirtschaftssubjekte, sondern liegt bei der staatlichen Führung und bei jenen nationalen und übernationalen Institutionen, die für bestimmte Wirtschaftsbereiche zuständig sind. Daher erweist es sich als angemessen oder notwendig, daß an den staatlichen Stellen und in diesen Institutionen außer den Unternehmern und deren Beauftragten auch die Arbeiter vertreten sind oder diejenigen, die bestellt sind, die Rechte, Ansprüche und Interessen der Arbeiter wahrzunehmen.
100. So versteht es sich, daß Unser Gedenken und Unser väterliches Wohlwollen sich den verschiedenen Berufsorganisationen und Gewerkschaften zuwenden, die, von christlichem Gedankengut beseelt, in den verschiedenen Erdteilen am Werke sind. Wir wissen, wie schwierig der Einsatz Unserer geliebten Söhne war, wissen aber auch um ihren Erfolg, wenn es galt, im nationalen Bereich oder auf Weltebene die Rechte der Arbeiter wahrzunehmen und deren wirtschaftliche und kulturelle Lage zu heben.
101. Darüber hinaus möchten Wir anerkennend darauf hinweisen, wie verdienstlich diese Arbeit ist. Ihr Wert bestimmt sich nicht nach dem unmittelbaren, sichtbaren Erfolg; wirkt sie doch in die ganze Welt der menschlichen Arbeit hinein überallhin verbreitet sie die rechten Maßstäbe christlichen Denkens und Handelns und den Geist der christlichen Religion.
102. Mit dieser väterlichen Anerkennung wollen Wir auch jene geliebten Söhne auszeichnen, die, von christlichen Grundsätzen durchdrungen, ausgezeichnete Arbeit in anderen Berufsorganisationen und Gewerkschaften leisten, die sich vom natürlichen Sittengesetz leiten lassen und die religiös-sittliche Freiheit ihrer Mitglieder achten.
103. An dieser Stelle können Wir es nicht unterlassen, von Herzen Unseren Glückwunsch und Unsere Hochachtung der Internationalen Arbeits-Organisation (IAO) auszusprechen. Seit vielen Jahren leistet sie mit Geschick und Erfolg ihren wertvollen Beitrag dazu, im wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Leben Gerechtigkeit und Menschlichkeit zu verwirklichen. Eine solche Ordnung der Dinge gewährleistet auch die gebührende Anerkennung der Rechte der Arbeiter.
Das Privateigentum
Die veränderte Lage
104. Augenscheinlich vollzieht sich in jüngster Zeit gerade bei den größten wirtschaftlichen Unternehmen eine immer schärfere Scheidung der Funktionen hier der Kapitaleigner, dort des Managements. Daraus erwachsen der staatlichen Führung recht schwierige Aufgaben. Diese hat ja darüber zu wachen, daß die Planungen der Leiter führender Unternehmen, besonders solcher, die für die gesamte Volkswirtschaft von entscheidender Bedeutung sind, nicht in dieser oder jener Hinsicht den Erfordernissen des Gemeinwohls zuwiderlaufen. Diese Schwierigkeiten bestehen, wie die Erfahrung zeigt, unabhängig davon, ob das für die großen Unternehmen notwendige Kapital sich in öffentlicher oder privater Hand befindet.
105. Wir wissen auch, daß heute immer mehr Menschen auf Grund der vielfältigen wirtschaftsund sozialpolitischen Sicherungen unbesorgt und zuversichtlich in die Zukunft blicken können. Früher gründete ihre Zuversicht auf einem wenn auch bescheidenen Vermögen.
106. Heute bemüht man sich vielfach mehr um die Erlernung eines Berufes als um den Eigentumserwerb. Man schätzt das Einkommen, das auf Arbeitsleistung oder auf einem davon abgeleiteten Rechtsanspruch beruht, höher als das Einkommen aus Kapitalbesitz oder daraus abgeleiteten Rechten.
107. Das entspricht vollkommen dem eigentlichen Wesen der Arbeit. Denn diese ist unmittelbarer Ausfluß der menschlichen Natur und deshalb wertvoller als Reichtum an äußeren Gütern, denen ihrer Natur nach nur der Wert eines Mittels zukommt. Diese Entwicklung ist deshalb ein echter Ausdruck menschlichen Fortschritts.
108. Auf Grund dieser wirtschaftlichen Entwicklung sind nun Zweifel darüber entstanden, ob ein von Unseren Vorgängern mit Nachdruck vorgetragener und verfochtener gesellschaftswirtschaftlicher Grundsatz unter den gegenwärtigen Umständen seine Geltung verloren habe oder weniger bedeutsam geworden sei, der Grundsatz nämlich, daß dem Menschen auf Grund seiner Natur das Recht zukommt, Privateigentum, und zwar auch an Produktionsmitteln, zu haben.
Das natürliche Recht auf Eigentum
109. Ein solcher Zweifel ist völlig unbegründet. Denn das Recht auf Privateigentum, auch an Produktionsmitteln, gilt für jede Zeit. Es ist in der Natur der Dinge selbst grundgelegt, die uns belehrt, daß der einzelne Mensch früher ist als die bürgerliche Gesellschaft, und daß diese zielhaft auf den Menschen hingeordnet sein muß. Übrigens würde die Anerkennung des menschlichen Rechts auf wirtschaftliche Privatinitiative gegenstandslos, wollte man dem Menschen nicht zugleich auch die Möglichkeit einräumen, die für die Ausübung dieses Rechts notwendigen Mittel selbst zu bestimmen und anzuwenden. Sowohl die Erfahrung wie die geschichtliche Wirklichkeit bestätigen es: wo das politische Regime dem einzelnen das Privateigentum auch an Produktionsmitteln nicht gestattet, dort wird auch die Ausübung der menschlichen Freiheit in wesentlichen Dingen eingeschränkt oder ganz aufgehoben. Das beweist: das Recht auf Eigentum bildet in der Tat eine Stütze und zugleich einen Ansporn für die Ausübung der Freiheit.
110. Hierin liegt die Erklärung für die Tatsache, daß jene gesellschaftlichen und politischen Verbände und Organisationen, die einen Ausgleich zwischen Freiheit und Gerechtigkeit im gesellschaftlichen Zusammenleben suchen und bis vor kurzem das Eigentum an Produktionsmitteln ablehnten, heute, durch die soziale Entwicklung belehrt, ihre Meinung merklich geändert haben und dieses Recht durchaus anerkennen.
111. Wir möchten hier auf eine Feststellung verweisen, die Unser Vorgänger Pius XII. getroffen hat: "Wenn also die Kirche den Grundsatz des Privateigentums verteidigt, so verfolgt sie dabei ein hohes ethisch-soziales Ziel. Sie beabsichtigt keineswegs, den gegenwärtigen Stand der Dinge einfachhin und ohne Abstriche zu befürworten, als ob sie darin etwa den Ausdruck des göttlichen Willens sähe, noch grundsätzlich den Reichen und Plutokraten gegenüber dem Armen und Habenichts zu schützen... Worauf die Kirche vielmehr abzielt, das ist, die Einrichtung des Privateigentums zu dem zu machen, was sie nach den Plänen der göttlichen Weisheit und den Anordnungen der Natur sein soll" (Radioansprache vom 1.9.1944, U-G 734). Das Privateigentum muß das Recht des Menschen auf Freiheit schützen und zugleich einen unentbehrlichen Beitrag leisten zum Aufbau der rechten gesellschaftlichen Ordnung.
112. Wir sagten schon, daß in nicht wenigen Ländern in der letzten Zeit die Wirtschaft einen raschen Aufschwung genommen hat. Wenn aber der Ertrag steigt, so verlangen Gerechtigkeit und Billigkeit auch eine im Rahmen des Gemeinwohls mögliche Erhöhung des Arbeitslohnes. Dadurch wird den Arbeitern erleichtert, Ersparnisse zu bilden und ein bescheidenes Vermögen zu erwerben. Es ist deswegen unverständlich, wenn von einigen der naturrechtliche Charakter des Eigentums bestritten wird. Lebt doch das Eigentum von der Fruchtbarkeit der Arbeit und erhält von ihr seine Bedeutung. Es schützt zudem in wirksamer Weise die Würde der menschlichen Person und erleichtert die Ausübung der beruflichen Verantwortung in allen Lebensbereichen. Es fördert die Ruhe und Beständigkeit des menschlichen Zusammenlebens in der Familie und fördert den inneren Frieden und die Wohlfahrt des Landes.
Wirksame Streuung
113. Es genügt jedoch nicht, nur das naturgegebene Recht auf Privateigentum, auch an Produktionsmitteln, zu betonen. Mit gleichem Nachdruck muß alles unternommen werden, damit alle Kreise der Bevölkerung in den Genuß dieses Rechtes gelangen.
114. Pius XII. hat es klar ausgesprochen: "Die Persönlichkeitswürde des Menschen erheischt also das persönliche Nutzungsrecht an den Gütern der Erde als normale und naturgemäße Lebensgrundlage. Dem entspricht die grundsätzliche Forderung des Privateigentums, soweit möglich, für alle" (Weihnachtsbotschaft 1942, U-G 243). Anderseits fordert die Würde der Arbeit auch "die Erhaltung und Vervollkommnung einer Sozialordnung, welche allen Schichten des Volkes die Bildung eines dauerhaften, sei es auch nur bescheidenen Privateigentums ermöglicht" (ebd., U-G 255).
115. Breitere Streuung des Eigentums ist, wenn jemals, so heute ganz besonders geboten. In einer wachsenden Zahl von Ländern wächst der wirtschaftliche Wohlstand rasch. Bei kluger Anwendung bereits erprobter Verfahrensweisen dürfte es nicht schwer sein, die wirtschaftliche und soziale Entwicklung in diesen Ländern so zu lenken, daß sie den Zugang zu privatem Eigentum erleichtert und verbreitert, beispielsweise zu dauerhaften Gebrauchsgütern, Wohnhaus, Grundstück, Geräten für den handwerklichen oder bäuerlichen Familienbetrieb, in Wertpapieren verbrieften Kapitalanlagen in Großund Riesenunternehmen. In sozial und wirtschaftlich fortgeschrittenen Ländern sind da bereits erfreuliche Ergebnisse erzielt. # Öffentliches Eigentum # 116. Das eben Gesagte schließt keineswegs aus, daß auch der Staat und andere öffentlich-rechtliche Gebilde rechtmäßig Eigentum besitzen, auch an Produktionsmitteln, ganz besonders dann, wenn "die mit ihnen verknüpfte übergroße Macht ohne Gefährdung des öffentlichen Wohls Privathänden nicht überantwortet bleiben kann" (QA 114).
117. Ja, es scheint ein Merkmal unserer Zeit zu sein, daß das staatliche und sonstige öffentliche Eigentum immer umfangreicher wird. Das hat unter anderem darin Beine Ursache, daß der Staat um des Gemeinwohls willen immer größere Aufgaben übernehmen muß. Aber auch hier will das bereits erwähnte Prinzip der Subsidiarität unbedingt beachtet sein. Nur dann dürfen der Staat und andere öffentlich-rechtliche Gebilde den Umfang ihres Eigentums ausweiten, wenn das richtig verstandene Gemeinwohl dies offenbar verlangt, wobei zu vermeiden ist, das Privateigentum übermäßig zu beschränken oder, was noch schlimmer wäre, ganz zu verdrängen.
118. Wir müssen auch darauf hinweisen, daß wirtschaftliche Unternehmungen des Staates oder anderer öffentlich-rechtlicher Gebilde nur solchen Männern anvertraut werden dürfen, die sich durch besondere Sachkenntnis, durch Charakterfestigkeit und durch großes Verantwortungsbewußtsein gegenüber der Volksgemeinschaft auszeichnen. Die Tätigkeit dieser Männer ist sorgsam zu überwachen. Es muß verhindert werden, daß innerhalb der staatlichen Verwaltung selbst wirtschaftliche Macht sich in den Händen weniger anhäuft. Das ist unvereinbar mit dem öffentlichen Wohl.
Soziale Funktion und Verpflichtung des Eigentums
119. Unsere Vorgänger haben auch wiederholt erklärt, daß das Recht auf Eigentum zugleich eine soziale Funktion einschließt. Nach dem Willen des Schöpfers sind alle Güter an erster Steile auf die menschenwürdige Versorgung aller hingeordnet. In dem Rundschreiben "Rerum Novarum" heißt es: "Wem durch Gottes Fügung mehr Güter zuteil wurden, seien es leibliche und materielle Güter oder seien es Güter des Geistes, hat sie empfangen, um sie im Dienste der Vorsehung zu seiner eigenen Vervollkommnung und zum Nutzen der anderen zu gebrauchen. ,Wer Geist besitzt, darf nicht schweigen, wer Reichtum an Gütern besitzt, sehe zu, daß seine Barmherzigkeit nicht erlahme, wer über eine Handfertigkeit verfügt, verwende sein Können zum Besten der Mitmenschen" (Gregor d. Gr.)" (RN 19).
120. Wie sehr auch in unserer Zeit der Aufgabenbereich des Staates und der öffentlich-rechtlichen Gebilde sich ausgeweitet hat und immer noch mehr ausweitet, so folgt daraus keineswegs, wie manche offenbar meinen, die soziale Funktion des Eigentums sei dadurch überholt. Die soziale Funktion des Eigentums entspringt vielmehr aus dem Eigentumsrecht selbst. Unmittelbar damit sind die jederzeit überaus zahlreichen Härtefälle und verborgenen, aber schwerwiegenden Notstände zu bedenken, denen die noch so vielseitige öffentliche Fürsorge nicht beikommt und denen sie in keiner Weise abhelfen kann. Hier bleibt für private menschliche Hilfsbereitschaft und christliche Caritas immer ein weites Feld. a ist zudem eine Tatsache, daß jene Unternehmungen, bei denen es um ideelle Werte geht, durch die Initiative der einzelnen Personen oder Personengruppen besser gefördert werden als durch öffentliche Organe.
121. Hier scheint noch der Hinweis angebracht, daß die Autorität des Evangeliums das Recht auf Privateigentum eindeutig bestätigt, das nichtsdestoweniger uns Christus den Herrn vor Augen stellt, wie er eindringlich mahnt, die irdischen Güter den Armen zu schenken und sie so in übernatürliche Reichtümer zu verwandeln "Suchet nicht Schätze auf Erden aufzuhäufen, wo Rost und Motten sie verzehren und Diebe sie ausgraben und stehlen. Sammelt euch vielmehr Schätze für den Himmel, wo weder Rost noch Motten sie verzehren noch Diebe sie ausgraben und stehlen" (Matth. 6, 19-20). Und der göttliche Meister sieht als ihm selbst erwiesen an, was den Armen getan worden ist. "Wahrlich, ich sage euch, was ihr dem geringsten meiner Brüder getan habt, das habt ihr mir getan" (Matth. 25, 40).
DRITTER TEIL
Neue Seiten der sozialen Frage
122. Die Entwicklung der geschichtlichen Situation stellt immer klarer heraus: Die Maßstäbe von Gerechtigkeit und Billigkeit müssen nicht nur auf die Beziehungen von Arbeitnehmern und Arbeitgebern angewandt werden, sondern ebenso auch auf die verschiedenen Wirtschaftszweige untereinander und die wirtschaftlich unterschiedlich gestellten Gebiete ein und desselben Landes; das gleiche gilt innerhalb der ganzen menschlichen Gemeinschaft für die verschiedenen wirtschaftlich und gesellschaftlich in verschiedenem Grade entwickelten Länder.
Forderungen der Gerechtigkeit in den Beziehungen zwischen den einzelnen Wirtschaftszweigen
Die Landwirtschaft, ein benachteiligter Bereich
123. Zuerst wollen Wir etwas über die Landwirtschaft sagen. Wir beginnen mit der Feststellung: Der Zahl nach ist die Landbevölkerung, aufs Ganze gesehen, wohl nicht zurückgegangen; dennoch verlassen heute zweifellos nicht wenig bäuerliche Menschen den angestammten Boden und ziehen in dichter besiedelte Räume oder auch in die Großstädte. In fast alten Ländern haben wir die Erscheinung der Landflucht, die manchmal Massencharakter annimmt; daraus erwachsen für ein menschenwürdiges Leben der Bürger nicht leicht zu behebende Schwierigkeiten.
124. Offenbar nimmt mit dem Wachstum und Fortschritt der Wirtschaft der Anteil der landwirtschaftlich erwerbstätigen Bevölkerung ab; dafür wächst die Zahl der in der Industrie und in den übrigen Sektoren Beschäftigten. Wir meinen nun, wer aus der Landwirtschaft in die anderen Wirtschaftszweige abwandert, tut das zwar oft aus Gründen, die mit der Entwicklung der Wirtschaft zusammenhängen; nicht selten aber ist mancherlei anderes mit im Spiel. Vorzugsweise seien genannt: der Wille, aus der Enge herauszukommen, die keine Aufstiegsmöglichkeiten in Aussicht stellt; der Drang nach Erlebnissen und Abenteuern, der die heutige Generation erfaßt hat; die Sucht nach rasch zu erwerbendem Reichtum; der glühende Durst nach freierem Leben und jenen Annehmlichkeiten, wie Räume dichterer Besiedlung und besonders Großstädte sie eben zu bieten haben. Ohne Zweifel verläßt aber die Landbevölkerung auch deshalb die Scholle, weil sie sich fast überall hinter der Entwicklung zurückgeblieben sieht sowohl was die Arbeitsproduktivität als auch ihre Lebenshaltung angeht.
125. Bei diesem wichtigen Problem, unter dem heute fast alle Länder leiden, ist zunächst zu untersuchen, was sich tun läßt, um die Produktivitätsunterschiede zwischen Landwirtschaft, Industrie und Dienstleistungen zu verringern; um die Lebenshaltung der bäuerlichen Bevölkerung an die Lebenshaltung derer anzugleichen, die ihr Einkommen aus Industrie und Dienstleistungen beziehen; schließlich was geschehen kann, um den Minderwertigkeitskomplex der in der Landwirtschaft Beschäftigten gegenüber anderen zu überwinden, sie vielmehr zu überzeugen, daß man auch durch die Landarbeit seine Persönlichkeit entfalten und den Wechselfällen der Zukunft zuversichtlich entgegensehen kann.
126. Es erscheint Uns deshalb angebracht, einige allgemeingültige Leitsätze aufzustellen, die allerdings voraussetzen, daß man sich bei ihrer Anwendung in der Praxis nach dem richtet, was die Umstände der Zeit und des Ortes gestatten oder nahelegen, wenn nicht gar zwingend verlangen.
Gleichstellung in bezug auf die wesentlichen öffentlichen Dienste
127. Besonders müssen alle, vornehmlich aber die Staatsführung darauf hinwirken, daß die Maßnahmen, die allen zugute kommen sollen, auch auf dem Land entsprechend entwickelt werden, z.B. der Wegebau, der Ausbau des Transportund Kommunikationswesens, die Trinkwasserversorgung, der Wohnungsbau, das Gesundheitswesen, das Volks-, Berufsund Fachschulwesen; alles, was zur seelischen Erhebung und zur Arbeitsruhe gehört; schließlich alles, was eine zeitgemäße Ausstattung und Ausrüstung des landwirtschaftlichen Betriebes ausmacht. Wo die Landbevölkerung diese für ein angemessenes Leben auf dem Lande erforderlichen Dinge entbehren muß, kommt das wirtschaftliche und soziale Leben dortselbst überhaupt nicht oder allzu langsam voran. Dann setzt eine unaufhaltsame und in ihrem Umfang schwer abschätzbare Landflucht ein.
Schrittweise und ausgeglichene Entwicklung der Gesamtwirtschaft
128. Die Wirtschaft in den einzelnen Ländern sollte sich ferner Schritt für Schritt in rechter Ausgewogenheit ihrer verschiedenen Zweige entfalten. Man muß sich also darum bemühen, zunächst die Landbestellung durch Einsatz moderner Verfahrensweisen zu rationalisieren, in der Anbautechnik, in der Auswahl der Kulturen, in der Ausstattung des landwirtschaftlichen Betriebes mit Inventar, wie es der allgemeine Stand der Wirtschaft ermöglicht, wenn nicht gar erfordert. Das alles soll nach Möglichkeit so durchgeführt werden, daß man mit der Industrie und den Dienstleistungsgewerben Schritt hält.
129. So wird einerseits die Landwirtschaft eine größere Menge industrieller Erzeugnisse aufnehmen und eine gesteigerte Nachfrage nach Dienstleistungen ausüben; umgekehrt bietet sie selbst dann den beiden anderen Sektoren und dem ganzen Volk Erzeugnisse an, die in Menge und Qualität dem Bedarf der Verbraucher entgegenkommen; im Ergebnis trägt die Landwirtschaft damit zur Erhaltung der Kaufkraft des Geldes bei, einem der wichtigsten Erfordernisse, um das wirtschaftliche Wachsturn in geordneter Bahn zu halten.
130. Folgt man diesen Ratschlägen, so ergeben sich daraus neben anderen auch diese Vorteile: Man kann dann sowohl in den Abwanderungsals in den Zuwanderungsgebieten die Wanderbewegung der durch die fortschreitende Einführung moderner Arbeitsverfahren in der Landwirtschaft freigesetzten Arbeitskräfte besser überschauen; man kann ihnen eine entsprechende fachliche Ausbildung geben und ihnen so die Umstellung auf andere Berufe erleichtern; man kann ihnen endlich materielle Unterstützung und jede Art von Hilfe zur geistigen und seelischen Vorbereitung bieten, deren es bedarf, um sich in eine neue soziale Umwelt einzugliedern.
Spezifische Wirtschaftspolitik
131. Um ein ausgeglichenes Wachstum der verschiedenen Wirtschaftszweige zu sichern, müssen die staatlichen Stellen, was die Agrarpolitik angeht, in kluger Weise Bedacht nehmen auf Steuern und Abgaben, auf das Kreditwesen, die Sozialversicherung, die Preisbildung, die Förderung weiterverarbeitender Industrien, schließlich auf bessere Ausstattung der bäuerlichen Betriebe mit Inventar.
Besteuerung
132. Was die Besteuerung angeht, so kommt es unter der Rücksicht von Gerechtigkeit und Billigkeit vor allem darauf an, die Lasten entsprechend der unterschiedlichen Steuerkraft der Bürger zu verteilen.
133. Bei der Bemessung der Steuer für die Landwirtschaft gebietet aber ein Erfordernis des Gemeinwohls Rücksichtnahme auf die Tatsache, daß ihre Erträge langsamer einkommen und größeren Wechselzur Leistungssteigerung notwendige Kapital aufzubringen.
Zinsgünstige Kapitalzufuhr
134. Unter diesen Umständen ist verständlich, daß die Kapitalbesitzer ihr Kapital lieber in andern Wirtschaftszweigen anlegen als gerade in der Landwirtschaft. Aus dem gleichen Grund können die Landwirte keine hohen Zinsen, für gewöhnlich nicht einmal den Kapitalmarktzins aufbringen, um sich das für den Fortschritt und die laufende Betriebsführung benötigte Kapital zu beschaffen. Aus Gründen des Gemeinwohls müssen daher die staatlichen Stellen für die Landwirtschaft nicht nur eine eigene Kreditpolitik vorsehen; es bedarf eigener Kreditinstitute, die ihr Kapital zu einem tragbaren Zinsfuß zur Verfügung stellen.
Sozialversicherung beziehungsweise soziale Sicherheit
135. Weiterhin scheinen zwei Versicherungssysteme notwendig: eines für die landwirtschaftlichen Erzeugnisse, das andere für die Landwirte selbst und ihre Familien. a gilt als ausgemacht, daß das Je-Kopf-Einkommen des Landwirts im allgemeinen unter demjenigen der Industriearbeiter und der im Dienstleistungsbereich Beschäftigten liegt. Darum scheint es den Maßstäben der sozialen Gerechtigkeit und Rechtsgleichheit nicht voll zu entsprechen, die landwirtschaftliche Bevölkerung in bezug auf Sozialversicherung oder soziale Sicherheit schlechter zu stellen als die andern Berufsgruppen. Denn die allgemeinen Maßnahmen der Sozialversicherung und Versorgung sollten keine zu großen Unterschiede aufweisen je nach dem Wirtschaftsbereich, in dem die Menschen tätig sind und aus dem sie ihr Einkommen beziehen.
136. Im übrigen können die Maßnahmen der sozialen Sicherheit und der Sozialversicherung viel dazu beitragen, daß das Volkseinkommen sich nach Recht und Billigkeit unter alle verteilt; es ist daher angezeigt, sich ihrer als Mittel zu bedienen, um übergroße Unterschiede der Lebenslagen, die zwischen verschiedenen Volksgruppen bestehen, zu mildern.
Marktordnung
137. Die Eigenart der landwirtschaftlichen Erzeugnisse erfordert, daß man ihre Preise durch Maßnahmen sichert, die im einzelnen von Fachleuten der Wirtschaft auszuarbeiten sind. Am besten sorgen die Beteiligten selber dafür, und das kann billigerweise von ihnen erwartet werden; nichtsdestoweniger darf die Staatsführung sich daran nicht völlig desinteressieren.
138. Dabei darf man eines nicht übersehen: der Preis landwirtschaftlicher Erzeugnisse ist für gewöhnlich viel mehr Entgelt für die Arbeitsmühe des Landmanns als Vergütung von Kapitaleinsatz.
139. Mit vollem Recht lehrt dazu Unser Vorgänger Pius XI. in seinem Rundschreiben "Quadragesimo Anno" im Hinblick auf das Gemeinwohl: "Hierhin gehört auch das richtige Verhältnis der Löhne untereinander", und fährt fort: "Eng hängt damit wieder zusammen das richtige Verhältnis der Preise für die Erzeugnisse der verschiedenen Wirtschaftszweige, beispielshalber für Agrarund Industrieprodukte u. a. m." (QA 75).
140. Da nun die landwirtschaftlichen Erzeugnisse vor allem der Befriedigung der wichtigsten Bedürfnisse der Menschen dienen, muß ihr Preis so bemessen sein, daß alle in der Lage sind, sie zu kaufen. Anderseits wäre es offenbares Unrecht, um dessentwillen eine ganze Berufsgruppe, hier die Bauern, wirtschaftlich und sozial schlechter zustellen, indem ihnen die Kaufkraft mangeln würde, das zu einer ehrbaren Lebenshaltung Benötigte zu erwerben. Das widerspräche offensichtlich auch dem Gemeinwohl.
Ergänzung des Einkommens aus Landwirtschaft
141. Es erscheint angebracht, auf dem Lande jene Industrien und Dienstleistungsgewerbe zu fördern, die der Lagerung, Verarbeitung und dem Transport der landwirtschaftlichen Erzeugnisse dienen. Unternehmen weiterer Wirtschaftsund Berufszweige sollten hinzutreten. Auf diese Weise fänden die bäuerlichen Familien Gelegenheit, zusätzliches Einkommen zu erwerben, und dies in der gewohnten Umwelt ihres Lebens und Wirkens.
Strukturelle Agrarpolitik
142. Niemand kann sich vermessen, allgemeingültig die beste Gestaltung der Landwirtschaft (des landwirtschaftlichen Betriebes) festzulegen. Schon innerhalb ein und desselben Landes sind die Verhältnisse dafür viel zu verschieden, noch mehr in den verschiedenen Weltteilen. Wer jedoch die Würde des Menschen und der Familie schon ihrer Natur entsprechend und darüber hinaus im Sinne der christlichen Lehre wertet, dem schwebt hier ein bäuerlicher Betrieb als erstrebenswert vor, der eine echte Personengemeinschaft darstellt, wo die wechselseitigen Beziehungen der Glieder und die ganze Gestaltung des Betriebs den Maßstäben der Gerechtigkeit und der christlichen Lehre entsprechen, dies gilt in besonderer Weise vom bäuerlichen Familienbetrieb. Daher wird man sich mit aller Kraft dafür einsetzen, daß diese begrüßenswerte Betriebsform in der Landwirtschaft in zeitgemäßer Gestalt endlich Wirklichkeit wird.
143. Der Familienbetrieb ist aber nur dann auf die Dauer lebensfähig, wenn er so viel abwirft, wie für eine menschenwürdige und dem Stand der Kultur entsprechende Lebenshaltung der Familie benötigt wird. Um das zu erreichen, müssen die Landwirte über eine gründliche Ausbildung in ihrem Beruf verfügen, sich über den technischen Fortschritt auf dem laufenden halten und eine von Fachleuten ausgeübte Berufsberatung haben. Sie müssen ferner Hilfsund Förderungswirtschaften genossenschaftlichen Charakters aufbauen, müssen Organisationen beruflicher Interessenvertretung schaffen; müssen sich wirksam ins öffentliche Leben einschalten, sowohl in die Verwaltungsstellen des Landes als auch in die eigentliche Politik
Die Landwirte Vorkämpfer ihres eigenen Aufstiegs
144. Bahnbrecher des wirtschaftlichen Aufstiegs, des kulturellen Fortschritts und der sozialen Hebung der Landwirtschaft sollten Unserer Meinung nach diejenigen sein, die es zunächst angeht, die Bauern selbst. Sie müßten von der Überzeugung durchdrungen sein: die Arbeit, die sie tun, hat ihre besondere Ehre; sie vollzieht sich im weiten Raum von Gottes freier Natur; sie gilt vorzugsweise Pflanze und Tier, deren Leben, unerschöpflich in seinen Ausdrucksformen und doch festen Gesetzen gehorchend, immer wieder auf Gott, den Schöpfer, und eine Vorsehung hinweist. Die Arbeit des Bauern versorgt nicht nur die Menschheit mit Nahrungsmitteln aller Art; sie beliefert auch die Industrie mit einer wachsenden Fülle von Rohstoffen.
145. Diese Arbeit ist ausgezeichnet durch die Vielfalt der Leistungen 1er Physik, Chemie und Biologie, die in ihr zur Anwendung kommen; angesichts der Bedeutung, die deren Anwendung für die Landwirtschaft besitzt, müssen diese unablässig den wechselnden Zeitbedürfnissen angepaßt werden. Nicht genug damit: diese Arbeit hat ihren eigenen Adel, fordert sie doch vom Bauern klare Übersicht über den 3ang der Zeit und bereitwilliges Mitgehen mit ihr: ruhigen Blick in die Zukunft, Wissen um die Bedeutung und Verantwortung des eigenen Landes, entschlossenen und aufgeschlossenen unternehmerischen Sinn.
Solidarität und Zusammenarbeit
146. Hier darf der Hinweis nicht fehlen, daß sich die Landwirte, wie das in jedem andern Wirtschaftszweig geschieht, organisieren müssen. Das gilt besonders für die landwirtschaftlichen Familienbetriebe. Die in der Landwirtschaft Tätigen müssen sich ihresgleichen solidarisch verbunden fühlen und gemeinsam darangehen, Hilfsoder Förderungsgenossenschaften und Fachverbände ins Leben zu rufen. Diese sind dringend notwendig, um die Bauern in den Genuß der wirtschaftlichen und technischen Fortschritte zu bringen, wie auch um auf die Preisbildung ihrer Erzeugnisse Einfluß zu nehmen. Hinzu kommt, daß durch diese Einrichtungen die Bauern die Gleichstellung mit den übrigen Berufszweigen, die gewöhnlich schon organisiert sind, erreichen. schließlich können sie, wenn sie all das schaffen, den ihrer Bedeutung entsprechenden Einfluß und Gewicht bei der staatlichen Verwaltung gewinnen. Eine Stimme allein verliert sich in unserer Zeit ja, wie man mit Recht sagt, im Wind.
Verantwortung gegenüber dem Gemeinwohl
147. Wenn die Bauern das Gewicht und den Einfluß ihrer Organisation geltend machen wollen, so dürfen sie das, genauso wie die übrigen arbeitenden Schichten, niemals im Widerspruch zur sittlichen Ordnung und zum staatlichen Gesetz tun. Sie müssen vielmehr bestrebt sein, ihre Rechte mit den Rechten und Interessen der übrigen Gruppen im Rahmen des gesamtstaatlichen Gemeinwohls in Einklang zu bringen. Arbeiten die Landwirte selbst nach Kräften an der Erhöhung des Ertrages der Landwirtschaft, dann können sie anderseits mit Fug und Recht verlangen, daß ihre eigenen Anstrengungen seitens des Staates gefördert und ergänzt werden, vorausgesetzt daß sie selbst den rechten Sinn für das Gemeinwohl zeigen und ihrerseits zu dessen Verwirklichung beitragen.
148. An dieser Stelle möchten Wir Unsere Anerkennung all denen unter Unsern Söhnen aussprechen, die sich wo immer in der Welt um die Gründung oder Ausbreitung von Selbsthilfeorganisationen und Genossenschaften der verschiedensten Art bemühen, mit dem Ziel, daß die Landwirtschaft in jedem Lande sich wirtschaftlichen Wohlstands wie auch eines Lebens in Gerechtigkeit und Ehre erfreuen kann.
Berufung und Sendung
149. In der Arbeit des Bauern findet sich alles vereint, was der Würde, der Entfaltung und vollkommenen Bildung der menschlichen Person dient. Darum muß sie als eine gottgegebene Sendung und Berufung aufgefaßt werden, die den Menschen über sich selbst hinausweist. Der Mensch muß diese Arbeit Gott weihen, der in seiner Vorsehung alle Zeiten zum Heil der Menschen lenkt. Endlich muß der Bauer es gewissermaßen zu seiner Aufgabe machen, durch seine Arbeit sein eigenes Menschtum und das seiner Umgebung zu immer höherer Stufe zu erheben.
Ausgleichsund Förderungsmaßnahmen innerhalb eines Staates
150. Manchmal haben die Bewohner ein und desselben Landes am wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Aufschwung in sehr ungleicher Weise teil; vor allem deswegen, weil der Raum, in dem sie wohnen und arbeiten, wirtschaftlich weiter oder weniger weit entwickelt ist als andere. In solchen Fällen gebieten Gerechtigkeit und Billigkeit der staatlichen Führung, dafür zu sorgen, daß solche Ungleichheiten behoben oder doch gemildert werden. Zu diesem Zweck muß man sich angelegen sein lassen, die wirtschaftlich zurückgebliebenen Gebiete mit jenen öffentlichen Diensten auszustatten, die den zeitlichen und örtlichen Bedürfnissen entsprechen und, soweit möglich, hinter dem allgemein herrschenden Lebensstand Schritt halten. Des weiteren bedarf es wohlüberlegter Maßnahmen, die sich vor allem zu befassen haben mit Arbeitsbeschaffung, mit Lenkung des Wanderungsstroms, mit Lohnbildung, mit Steuerund Kreditwesen, mit der Finanzierung von Investitionen in denjenigen Gewerbezweigen, die geeignet sind, wieder andere Zweige zu befruchten. Alles das wird dazu beitragen, nicht nur die Arbeiter produktiv zu beschäftigen und die unternehmerische Initiative anzuregen, sondern auch dazu, die örtlichen Hilfsquellen zu erschließen.
151. Aber die staatliche Führung darf nur das anordnen, was dem Gemeinwohl dient. Ihr Bemühen muß sich im Hinblick auf das Gemeinwohl immer darauf richten, Landwirtschaft, Industrie und Dienstleistungsgewerbe sich möglichst im Gleichschritt und in wechselseitiger Abstimmung entwickeln zu lassen. Dabei sollte sie so vor3ngehen, daß die Bewohner der weniger entwickelten Gebiete, wenn je sich über den erzielten Fortschritt ihrer wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Verhältnisse Rechenschaft ablegen, darin ihr eigenes Werk erblicken können. Denn es gehört zur Würde des Staatsbürgers, ich vor allem durch eigene Leistung emporzuarbeiten.
152. So müssen alle diejenigen, die über eigene Mittel und Unternehmungsgeist verfügen, nach Kräften zu diesem Wohlstandsausgleich innerhalb des Landes mitwirken. Nach dem Subsidiaritätsprinzip sollte die öffentliche Hand die Privatinitiative in der Weise fördern und unterstützen, daß sie die von ihr selbst in die Wege geleiteten Unternehmungen sobald als möglich privaten Händen zur Weiterführung überläßt.
Mißverhältnis zwischen Bevölkerung und Boden
153. An dieser Stelle scheint es angebracht, darauf hinzuweisen, welch großes Mißverhältnis in nicht wenigen Ländern zwischen dem Umfang des bebaubaren Landes und der Zahl der Bewohner besteht. Manche Länder sind schwach besiedelt und haben dafür Überfluß an anbaufähigem Land; andere hingegen sind dicht bevölkert und leiden dafür Mangel an anbaufähigem Boden.
154. Daneben finden sich Länder, in denen der Boden zwar einen reichen Ertrag bieten könnte, wo aber die Hauern so primitive und rückständige Methoden der Feldbestellung anwenden, daß der Ertrag nicht ausreicht, um auch nur den lebensnotwendigen Bedarf der Bevölkerung zu decken. Umgekehrt ist in einigen Ländern die Landwirtschaft zu solcher Höchstleistung entwickelt, daß die Überzeugung an landwirtschaftlichen Erzeugnissen geradezu zu einer wirtschaftlichen Last wird.
155. Unter diesen Umständen verlangt schon die Solidarität aller Menschen und erst recht die christliche Brüderlichkeit dringend vielfache praktische Hilfen zwischen den Völkern. Aus einer solchen Hilfe erwächst nicht nur ein reger Austausch an Gütern, an Kapital und Menschen; sie vermindert auch die Ungleichheiten zwischen den verschiedenen Ländern. Darauf kommen wir noch ausführlich zurück.
156. Es liegt Uns viel daran, offen zu bekunden, wie sehr Wir die Arbeit der Organisation für Ernährung und Landwirtschaft (FAO> begrüßen, die sich vor allem die Aufgabe stellt, die Zusammenarbeit zwischen den Völkern zu fördern, um den Landbau in den wirtschaftlich unterentwickelten Ländern zu modernisieren und jenen Völkern zu helfen, denen es an Nahrungsmitteln fehlt.
Soziale Gerechtigkeit und wirtschaftlicher Ausgleich zwischen Völkern verschieden hoher Wirtschaftsstufe
Das Problem unserer Zeit
157. Eine der größten unserer Zeit gestellten Aufgaben ist wohl diese, zwischen den wirtschaftlich fortgeschrittenen und den wirtschaftlich noch in Entwicklung begriffenen Ländern die rechten Beziehungen herzustellen. Während die einen im Wohlstand leben, leiden die andern bittere Not. Wenn nun die wechselseitigen Beziehungen der Menschen in allen Teilen der Welt heute so eng geworden sind, daß sie sich gleichsam als Bewohner ein und desselben Hauses vorkommen, dann dürfen die Völker, die mit Reichtum und Überfluß gesättigt sind, die Lage jener anderen Völker nicht vergessen, deren Angehörige mit so großen inneren Schwierigkeiten zu kämpfen haben, daß sie vor Elend und Hunger fast zugrunde gehen und nicht in angemessener Weise in den Genuß der wesentlichen Menschenrechte kommen. Dies um so weniger, als die Staaten täglich mehr voneinander abhängig werden und ein dauerhafter und segensreicher Friede nicht gewährleistet ist, wenn die wirtschaftliche und soziale Lage des einen von der des andern allzu stark abweicht.
158. Da Wir alle Menschen als Unsere Söhne lieben, halten Wir es für Unsere Pflicht, hier feierlich zu wiederholen, was Wir schon einmal gesagt haben: "Uns alle gemeinsam trifft die Verantwortung für die Völker, die an Unterernährung leiden." Darum "muß bei den einzelnen, ja überhaupt, und zwar bei allen, ganz besonders aber beiden Wohlhabenden, das Bewußtsein für diese Pflicht geweckt werden" (Ansprache vom 3.5.1959).
159. Es ist leicht einzusehen, und die Kirche hat es immer nachdrücklich eingeschärft: die Pflicht, für Arme und Schwache zu sorgen, spricht von Rechts wegen die Katholiken vor allem deshalb an, weil sie Glieder sind am mystischen Leibe Christi. "Darin haben wir die Liebe 3ottes erkannt", sagt der Apostel Johannes, "daß er sein Leben für ins hingab. Auch wir müssen das Leben geben für die Brüder. Wie kann die Liebe Gottes in dem bleiben, der irdisches Gut besitzt, aber ein Herz verschließt, wenn er seinen Bruder Not leiden sieht?" 1 Joh. 3, ~6I7).
160. Darum sehen Wir mit großer Freude, wie wirtschaftlich besser ausgerüstete Länder den weniger gut gestellten helfen, ihre Lage zu bessern.
Nothilfe
161. Wenn offenbar manche Völker Überfluß haben an Nahrungsmitteln, namentlich an Stapelprodukten, während in anderen Ländern breite Volksmassen Hunger und Not leiden, dann fordern Gerechtigkeit und Menschlichkeit, daß die Überschußländer den Mangelgebieten zu Hilfe kommen. Lebensnotwendige Güter einfach zu vernichten oder sonstwie zu vergeuden verstößt unter solchen Umständen gegen Gerechtigkeit und Menschlichkeit.
162. Wir verkennen keineswegs, daß, wenn irgendwo die Gütererzeugung, vor allem an Agrarprodukten, den Bedarf der Bevölkerung übersteigt, dies für bestimmte Berufsgruppen zu Schwierigkeiten führen kann. Daraus folgt aber nicht, daß die begüterten Völker nicht gehalten seien, ärmeren und hungernden Völkern Hilfe zu leisten, wenn sie sich in besonderer Bedrängnis befinden. Man muß vielmehr mit allem Ernst dafür sorgen, die durch Überproduktion hervorgerufenen Schwierigkeiten in Grenzen zu halten und ihre Last nach den Regeln der Billigkeit auf alle zu verteilen.
Wissenschaftliche, technische und finanzielle Hilfe
163. Maßnahmen dieser Art allein werden in vielen Fällen nicht ausreichen, um die nachhaltigen Ursachen von Hunger und Not schlagartig zu beseitigen. Meist wird rückständige Wirtschaftsweise die Schuld tragen. Um hier abzuhelfen, müssen alle gangbaren Wege versucht werden: man muß den Menschen zu einer guten fachlichen und beruflichen Ausbildung verhelfen; ferner muß ihnen Kapital zugeführt werden, um ihre Wirtschaft zeitgemäß auszustatten und weiterzuentwickeln.
164. Das Bewußtsein der Verpflichtung, jenen Völkern, die über wenig Mittel und eine unzureichende Ausstattung verfügen, Entwicklungshilfe zu leisten, hat Wir verkennen das nicht in den letzten Jahren weite Kreise ergriffen.
165. In diesem Sinne bemühen sich internationale und nationale Institutionen, ebenso private Unternehmen und Gesellschaften. Wir sehen, wie sie jenen Ländern in immer großzügigerer Weise ihren Beistand gewähren, indem sie ihnen leistungsfähigere Produktionsverfahren vermitteln. In diesem Zusammenhang gibt man zahlreichen jungen Leuten die Möglichkeit, an den Hochschulen der fortgeschrittenen Länder zu studieren und sich zeitgemäß in Technik und Wissenschaft auszubilden. Dazu kommen die von internationalen Finanzinstituten, von einzelnen Staaten oder von privater Seite den unterentwickelten Ländern gewährten Kredite, mittels deren dort zahlreiche wirtschaftliche Unternehmen ins Leben gerufen werden. Gern benutzen Wir die Gelegenheit, diesem großzügigen Werk Unsere Anerkennung auszudrücken. Zu wünschen bleibt, daß in Zukunft die wirtschaftlich starken Länder ihre Bemühungen mehr und mehr vereinigen den Entwicklungsländern zu helfen, in Wissenschaft, Technik und Wirtschaft Fortschritte zu machen.
Die Irrtümer der Vergangenheit vermeiden
166. Deshalb halten Wir es für Unsere Pflicht, an dieser Stelle auf eilige Punkte hinzuweisen.
167. Zunächst scheint es richtig, daß die Staaten, deren Wirtschaft noch gar nicht oder erst wenig entwickelt ist, sich die Erfahrungen der Länder zunutze machen, die es zu wirtschaftlicher Blüte gebracht haben.
168. Der Gedanke an die Zukunft und die harte Not der Gegenwart zwingen dazu, mehr und rationeller zu produzieren. Ebenso gebieten Sachnotwendigkeit und Gerechtigkeit, alle Staatsbürger an dem erzeugten Reichtum in billigem Ausmaße teilnehmen zu lassen. Darum naß man darauf hinwirken, daß Wirtschaftlicher und sozialer Aufstieg miteinander Schritt halten. Desgleichen müssen die Fortschritte in der Landwirtschaft, in der Industrie und im gesamten Sektor der Dienstleistungen aufeinander abgestimmt sein.
Rücksicht auf die Eigenart der einzelnen Völker
169. Man muß auch folgendes berücksichtigen: Die Entwicklungsländer weisen vielfach ganz bestimmte, kennzeichnende Merkmale auf, die aus der Natur, ihrer Lage, aus ihren menschlichen wertvollen Traditionen oder aus der besonderen Veranlagung der Bevölkerung ich ergeben.
170. Wenn die wirtschaftlich hochentwickelten Länder den bedürftigen Hilfe leisten, dann sollen sie nicht nur deren Eigenart kennen und gelten lassen; sie sollen sich auch unbedingt davor hüten, diesen Völkern bei ihrer Hilfe den eigenen Lebensstil aufzudrängen.
Uneigennütziges Werk
171. Ganz besonders müssen die wirtschaftlich fortgeschrittenen Länder, wenn sie Wirtschaftlich schwächeren helfen, sich davor hüten, auf deren politische Verhältnisse in eigennütziger Weise Einfluß zu nehmen, um Herrschaftsansprüche durchzusetzen.
172. Würde etwas Derartiges angestrebt, so liefe das offenbar darauf hinaus, eine neue Form von Kolonialherrschaft aufzurichten, die unter einem heuchlerischen Deckmantel die frühere, überholte Abhängigkeit wiederherstellen würde, von der viele Staaten sich erst vor kurzem frei gemacht haben. Das würde die internationalen Beziehungen belasten und so zu einer Gefahr werden für den Weltfrieden.
173. Es ist also unerläßlich und nur gerecht, daß die Staaten, die technische und finanzielle Hilfe leisten, sieden Entwicklungsländern ohne irgendwelche Beherrschungsabsichten gewähren und zwar so, daß diese in den Stand gesetzt werden, ihren wirtschaftlichen und sozialen Fortschritt einmal selbständig zu vollziehen.
174. Ist das einmal erreicht, dann Wird es nicht wenig dazu beitragen, alle Staaten zu einer Gemeinschaft zu verbinden, deren einzelne Glieder im Bewußtsein ihrer Rechte und Pflichten übereinstimmend zur Wohlfahrt aller beitragen.
Die rechte Wertordnung
175. Wo immer Wissenschaft und Technik blühen und zugleich Wirtschaftlicher Wohlstand herrscht, bedeutet das einen großen zivilisatorischen und kulturellen Fortschritt. Es bleibt aber zu bedenken, daß dies nicht die höchsten Werte sind; es sind nur Mittel, die dem Streben nach höheren Werten dienlich sein können.
176. Darum gewahren Wir mit großem Bedauern in wirtschaftlich fortgeschrittenen Ländern die große Zahl von Menschen, denen an einer gerechten Güterordnung nichts liegt, die geistige Werte allzusehr vernachlässigen, völlig übersehen oder sie überhaupt leugnen. Währenddessen verlegen sie sich mit äußerster Anspannung der Kräfte darauf, Wissenschaft, Technik, Wirtschaft voranzutreiben, und überschätzen den materiellen Wohlstand derart, daß sie ihn vielfach als den höchsten Wert des Lebens ansehen. Infolgedessen birgt die den wirtschaftlich armen Völkern von Wirtschaftlich reichen zu ihrer Entfaltung gewahrte Hilfe eine heimliche Gefahr: ist doch bei den Angehörigen jener Völker mit alter Tradition das Bewußtsein jener höheren Werte, die die sittliche Ordnung tragen, meist noch lebendig und für Handeln bestimmend.
177. Diese noch ungebrochene Gesinnung irgendwie zu erschüttern hieße eindeutig sich an diesen Völkern schwer versündigen. Diese ihre Einstellung, die aller Ehren wert ist, sollte man vielmehr fördern und weiter veredeln, da ja in ihr das wahre und echte Menschentum gründet.
Der Beitrag der Kirche
178. Nach göttlichem Recht umfaßt die Kirche alle Völker. Dies wird auch durch die Tatsache bestätigt, daß sie überall auf Erden verbreitet und alle Völker zu erfassen sich müht.
179. Bei allen Völkern, die sie zu Christus führt, trägt die Kirche unausbleiblich auch zum Fortschritt des Wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Lebens bei; das zeigt die geschichtliche Erfahrung der Vergangenheit wie auch der Gegenwart. Jeder, der sich Christ nennt, muß es als seinen Auftrag und als seine Sendung ansehen, sich mit aller Kraft für die Vervollkommnung der Gesellschaft einzusetzen und bis um äußersten sich zu bemühen, daß die Menschenwürde in keiner Weise angetastet wird, vielmehr alle Schranken niedergelegt und alle Hilfen beigestellt werden, die ein Leben nach der Tugend anziehend machen und befördern.
180. Hat die Kirche in einem Volk lebendige Wurzeln geschlagen, so betrachtet sie sich deshalb nicht als etwas ihm von außen Aufgezwungenes und ist es auch nicht. Der Grund dafür ist, daß dort, wo Kirche lebt, die Menschen in Christus Wiedergeboren werden und auferstehen. Wer aber in Christus wiedergeboren und auferstanden ist, der fühlt sich nie von außen gezwungen. Ja, weil er sich wirklich und wahrhaft frei fühlt, wird er in Freiheit zu Gott sich hingezogen fühlen und was ihm gut und wertvoll erscheint bejahen und vollbringen.
181. "Die Kirche Christi", so spricht Unser Vorgänger Pius XII. das klar aus, "als treue Hüterin der göttlichen Erziehungsweisheit, kann nicht daran denken und denkt nicht daran, die Eigentümlichkeiten anzutasten oder ihnen ihre Ächtung zu versagen, die jedes Volk mit empfindlicher Ehrfurcht und begreiflichem Stolz bewahrt und als kostbares Erbe betrachtet. Ihr Ziel ist die übernatürliche Einheit in der allumfassenden, tief empfundenen und praktisch betätigten Liebe; nicht die rein äußerliche, oberflächliche und deshalb schädliche Gleichschaltung. Alle Bemühungen und Forderungen nach einer sinnvollen Entwicklung und Entfaltung der Anlagen und Kräfte und Bestrebungen, die im verborgenen Innern jedes Stammes schlummern, begrüßt die Kirche mit Freuden und begleitet sie mit ihren mütterlichen Wünschen, vorausgesetzt daß sie nicht im Widerstreit stehen mit den Pflichten, die sich aus der Einheit ihres Ursprungs und ihrer gemeinsamen Bestimmung für die Menschheit ergeben.." (Enzyklika Summi Pontificatus, U-G 35).
182. Mit großer Freude im Herzen stellen Wir fest, daß die Katholiken als Bürger unterentwickelter Länder aufs Ganze gesehen im Bemühen um den Wirtschaftlichen und sozialen Fortschritt ihren Mitbürgern nicht nachstehen.
183. Anderseits beobachten Wir, daß die Katholiken der hochentwickelten Länder vieles unternehmen, damit die Hilfe, die ihre Länder den notleidenden Ländern gewähren, mehr und mehr zu deren Wirtschaftlichem und sozialem Fortschritt beiträgt. Man kann darum die vielfältige und jährlich steigende Hilfe nur anerkennen, die sie den jungen Amerikanern und Asiaten bieten, damit diese an den europäischen und amerikanischen Hochschulen studieren können, ebenso das Bemühen, Fachleute jeder Sparte auszubilden, die bereit sind, in die Entwicklungsländer zu gehen, um dort berufstätig zu sein.
184. Allen Unseren geliebten Söhnen, die in der ganzen Welt mit so viel Eifer am echten Fortschritt der Völker und am gesunden Wachstum der Kultur arbeiten und dadurch die immerwährende Kraft und Wirksamkeit der Kirche öffentlich bezeugen, ihnen allen möchten Wir voll Freude Unser Wohlwollen und Unsere Anerkennung ausdrücken.
Bevölkerungszuwachs und wirtschaftliche Entwicklung
185. Inder letzten Zeit drängt sich die Frage in den Vordergrund, wie die Wirtschaft und die verfügbare Menge lebensnotwendiger Güter der steigenden Bevölkerungszahl nachkommen können. Dies gilt für die Welt im ganzen, aber besonders für schlechtgestellte Völker.
Mißverhältnis zwischen Bevölkerung und Unterhaltsmitteln
186. Für die Welt im ganzen wollen manche errechnen, die Menschenzahl werde sich in einigen Jahrzehnten vervielfachen, wogegen das Wachstum der Wirtschaft viel langsamer vor sich gehen werde. Daraus will man schließen, wenn die menschliche Fortpflanzung nicht irgendwie begrenzt werde, müsse das Mißverhältnis zwischen Bevölkerungszahl und verfügbarem Lebensbedarf sich in absehbarer Zeit noch verschärfen.
187. Wie aus Statistiken der wirtschaftlich unterentwickelten Länder ohne weiteres hervorgeht, sinkt heute dank der zunehmenden Verbreitung der neueren hygienischen und medizinischen Errungenschaften die Kindersterblichkeit und steigt die durchschnittliche Lebenserwartung; die ohnehin schon hohe Geburtenziffer bleibt vorerst unverändert. Während so aber die jährliche Geburtenzahl die Zahl der Sterbefälle übertrifft, steigt das Sozialprodukt nicht im Gleichschritt mit der Bevölkerungszahl. Infolgedessen verbessern sich die Lebensbedingungen in diesen ärmeren Ländern nicht, viel eher verschlechtern sie sich noch weiter. Um das Äußerste zu verhindern, halten es daher einige für notwendig, zu Mitteln der Empfängnisverhütung oder Geburtenbeschränkung aller Art zu greifen.
Der Stand des Problems
188. Tatsächlich dürfte, in weltweitem Maßstab gesehen, das Verhältnis zwischen Bevölkerungszahl und der Versorgungsmöglichkeiten weder jetzt noch in absehbarer Zukunft zu ernstlichen Schwierigkeiten führen. Die Gründe, die dafür angeführt werden, sind doch so unsicher und so umstritten, daß sich aus ihnen nichts Sicheres folgern läßt.
189. Zudem hat Gott in seiner Güte und Weisheit der Natur eine nahezu unerschöpfliche Ergiebigkeit mitgegeben und zugleich dem Menschen soviel geistige Fähigkeiten geschenkt, daß dieser mit Hilfe entsprechender Werkzeuge die Gaben der Natur zur Befriedigung seiner Lebensbedürfnisse nutzbar machen kann. Selbstverständlich dürfen, um die hier gestellte Frage von Grund auf zu lösen, nicht Wege eingeschlagen werden, die nicht nur der gottgegebenen Sittenordnung zuwiderlaufen, sondern die menschliche Fortpflanzung selbst ihrer Würde entkleiden. Vielmehr soll das menschliche Bemühen sich daraufrichten, durch umfassenden Einsatz von Technik und Wissenschaft sich eine immer bessere Kenntnis der Kräfte der Natur und damit eine immer vollkommenere Beherrschung der Natur zu erwerben. Im übrigen berechtigt der bis zum heutigen Tage auf dem Gebiete der Wissenschaft und Technik erzielte Fortschritt in dieser Hinsicht zu fast unbegrenzten Hoffnungen für die Zukunft.
190. Uns entgeht nicht, daß, was dies angeht, in bestimmten Gebieten und zumal in weniger reichen Ländern infolge wirtschaftlicher und gesellschaftlicher Mißstände manchmal Schwierigkeiten entstehen, für die von Jahr zu Jahr anwachsende Bevölkerung im eigenen Lande die notwendigen Unterhaltsmittel zu finden, und daß auch die gebotene internationale Solidarität versagt.
191. Desungeachtet halten Wir entschieden daran fest: bei Behandlung und Lösung dieser Fragen darf der Mensch weder Wege gehen noch Mittel anwenden, die in Widerspruch zu seiner Würde stehen, wie sie von jenen ungescheut angeboten werden, die vom Menschen und seinem Leben rein materialistisch denken.
192. Unserer Überzeugung nach läßt sich die Frage nur lösen, wenn beim wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Fortschritt sowohl der einzelnen wie des ganzen Menschengeschlechtes die echt menschlichen Werte und Güter geachtet und gemehrt werden. Deswegen verdient bei der Behandlung dieser Frage alles das den ersten Platz, was der Würde des Menschen im allgemeinen und dem Leben eines jeden einzelnen dient. Das geht über alles. In eben dieser Angelegenheit ist sodann eine weltweite Zusammenarbeit zu erstreben mit dem Ziel freizügigen Austauschs von Informationen, Kapital und Arbeitskräften zum größten Nutzen aller Beteiligten.
Achtung der Lebensgesetze
193. In dieser Sache erklären Wir feierlich. Die Weitergabe des menschlichen Lebens ist das Vorrecht der Familie; diese ist auf die eine unauflösliche Ehe gegründet, die für den Christen den Rang eines Sakramentes hat. Diese Weitergabe des menschlichen Lebens ist ein personaler Akt; damit ist sie gebunden an Gottes heilige, unerschütterliche und unantastbare Gesetze. Niemand darf sie mißachten oder übertreten. Darum sind hier Mittel und Wege schlechterdings unerlaubt, die der pflanzlichen und tierischen Fortpflanzung bedenkenfrei sind.
194. Das Menschenleben hat jedermann als heilig zu gelten. Sein Ursprung nimmt die Mitwirkung der Schöpfermacht Gottes in Anspruch. Wer daher von diesen göttlichen Gesetzen abweicht, beleidigt nicht die Majestät Gottes, sondern entwürdigt sich selbst und das Menschengeschlecht er schwächt auch die innersten Kräfte seines Volkes.
Erziehung zur Verantwortung
195. Darum kommt viel darauf an, daß der jungen Generation nicht nur eine sorgfältige menschliche und religiöse Erziehung zuteil wird dies ist Recht und die Pflicht der Eltern -, sondern daß sie in allen ihren Lebensäußerungen höchstes Verantwortungsbewußtsein an den Tag legt, folglich auch bei der Gründung einer eigenen Familie und bei der Zeugung und Erziehung von Kindern. Diesen Kindern müssen sie nicht nur ein festes Vertrauen auf die göttliche Vorsehung vermitteln, es muß ihnen auch der unerschütterliche und entschlossene Wille anerzogen werden, Opfer zu bringen. Niemand darf selber sich Opfern entziehen, der die hohe und schwere Aufgabe auf sich nimmt, in der Weitergabe des Lebens und in der Erziehung der Kinder das eigene Wirken mit dem göttlichen zu verbinden. Mehr als irgend jemand sonst hilft die Kirche dazu mit. Aus diesem Grunde ist ihr Recht auf freie Ausübung ihres Auftrags anzuerkennen.
Dienst am Leben
196. Den ersten Wesen, denen Gott selbst, wie wir im Buche Genesis lesen, die menschliche Natur verlieh, gab er zwei Gebote, die sich gegenseitig ergänzen. Als erstes befahl er nämlich "Wachset und mehret euch!" (Gen. 1,28) Dann gebot er: "Erfüllet die Erde und machet sie euch untertan!." (ebd.)
197. Letzteres will keine Verschleuderung wirtschaftlicher Güter, sondern deren Nutzbarmachung für den menschlichen Lebensunterhalt.
198. Mit großer innerer Trauer stellen Wir heute zwei widersprüchliche Erscheinungen fest. Auf der einen Seite malt man den Mangel an Unterhaltsmitteln so düster, daß danach die Menschheit vor Elend und Hunger zugrunde gehen müsse. Auf der anderen Seite verwandeln sieh die wissenschaftlichen und technischen Fortschritte sowie der wirtschaftliche Wohlstand in Werkzeuge, die das Menschengeschlecht an den Rand einer Katastrophe eines schrecklichen Todes treiben.
199. In seiner Vorsehung hat Gott zwar dem Menschen genügend Güter verliehen, mit deren Hilfe er die Lasten mit Würde auf sich nehmen kann. die mit der Zeugung von Kindern verbunden sind. Das aber läßt sieh nur schwer oder überhaupt nicht verwirklichen, wenn die Menschen vom rechten Wege abweichen, wenn sie verkehrten Sinnes die Mittel. von denen Wir sprachen. verwenden im Widerspruch zur menschlichen Vernunft oder gegen ihre eigene soziale Natur, und so gegen Gottes Pläne verstoßen.
Zusammenarbeit auf Weltebene
Weltweites Ausmaß der großen Probleme
200. Der wissenschaftliche und technische Fortschritt hat in jüngster Zeit die zwischenstaatlichen Beziehungen in allen Bereichen des menschlichen Zusammenlebens verstärkt; dadurch wird die wechselseitige Abhängigkeit der Völker immer größer.
201. Jedes Problem von einiger Bedeutung, stelle es sich nun auf dein Gebiet der Wissenschaft, der Technik, der Wirtschaft und Gesellschaft, der Politik oder der Kultur, übersteigt darum sehr oft die Möglichkeiten eines einzelnen Landes. Es steht oft in internationalen, ja weltweiten Zusammenhängen.
202. Die einzelnen Länder, selbst wenn sie sich durch ihre Kultur, durch die Zahl und den Fleiß ihrer Bewohner, durch ihre fortgeschrittene Wirtschaft, durch die Werte und den Reichtum ihres Gebietes auszeichnen, können auf sich allein gestellt ihre eigene Probleme nicht sachgerecht lösen. Die einzelnen Länder sind darauf angewiesen, sich gegenseitig auszuhelfen und zu ergänzen; so können sie ihr eigenes Wohl nur wahren, wenn sie zugleich auf das Wohl anderer Länder Bedacht nehmen. Darum sind Einvernehmen und Zusammenarbeit dringend geboten.
203. Diese Überzeugung setzt sich bei den einzelnen und in der öffentlichen Meinung der Völker immer mehr durch. Nichtsdestoweniger sind die Menschen, namentlich die verantwortlichen Staatsmänner, offenbar nicht imstande, beides (Einvernehmen und Zusammenarbeit) zu verwirklichen, das die Völker doch so sehr ersehnen. Das liegt nicht an der Unzulänglichkeit der wissenschaftlichen, technischen oder wirtschaftlichen Ausrüstung, sondern an gegenseitigem Mißtrauen. Die Menschen und folgerecht die Staaten leben in ständigem Mißtrauen gegeneinander. Jeder fürchtet, der andere trage sich mit Eroberungsplänen und warte nur eine günstige Gelegenheit ab, um sie auszuführen. Darum bereitet jeder mit allen Mitteln seine Verteidigung vor, d.h., man rüstet, um andere wie man versichert von einem Angriff abzuschrecken.
204. Dies hat zur Folge, daß viel menschliche Arbeitskraft und ungeheure materielle Mittel mehr zum Schaden als zum Nutzen der menschlichen Gesellschaft eingesetzt werden müssen. Die einzelnen und die Völker sind von tiefem Unbehagen bedrückt, das Unternehmungslust und Arbeitsfreude lähmt.
Mißachtung der sittlichen Ordnung
205. Der Grund dafür liegt in den völlig verschiedenen Lebensauffassungen, die das Handeln der Menschen und vor allem der verantwortlichen Staatsmänner bestimmen. Manche leugnen überhaupt das Bestehen einer wahren und gültigen sittlichen Ordnung, die über die sichtbare Welt und über den Menschen selbst hinausweist, die unbedingt verbindlich ist, die alle umfaßt und für alle in gleicher Weise gilt. Mangels einer von allen übereinstimmend anerkannten Rechtsordnung läßt sich über nichts eine volle und sichere Übereinkunft erzielen.
206. Das Wort "Gerechtigkeit" und die Redensart von "Forderungen der Gerechtigkeit" sind zwar in aller Munde. Aber solche Redewendungen haben nicht bei allen die gleiche Bedeutung. Sehr oft versteht man darunter Entgegengesetztes. Wenn die verantwortlichen Führer sich auf die "Gerechtigkeit" und die "Forderungen der Gerechtigkeit" berufen, so sind sie sich nicht nur darüber uneins, was damit gemeint ist, sondern finden eben darin oft den Grund zu harten Auseinandersetzungen. So verbreiten sie die Auffassung, es gebe kein anderes Mittel zur Wahrung seiner Rechte und Interessen als die Gewalt, die doch die Quelle der größten Übel ist.
Gott als Fundament der sittlichen Ordnung
207. Damit das gegenseitige Vertrauen der führenden Staatsmänner sich bilde und festige, müssen zunächst auf beiden Seiten die wahren sittlichen Grundsätze der Ordnung anerkannt und beachtet werden.
208. Die sittliche Ordnung hat nur in Gott Bestand. Wird sie von Gott ~ gelöst, löst sie sich selbst auf. Der Mensch ist eben kein bloßes Leibwesen, sondern zugleich mit Erkenntnis und freier Selbstbestimmung begabtes Geistwesen, Dieser Geist verlangt nach einer religiös begründeten sittlichen Ordnung. Diese ist besser als jeder äußere Macht und jedes äußere Interesse imstande, Probleme zu lösen, die das Leben der einzelnen und der sozialen Gruppen, das eines Volkes und das der Völkergemeinschaft stellt.
VIERTER TEIL
209. Es fehlt heute nicht an Stimmen, die behaupten, bei einer solchen Hochblüte von Wissenschaft und Technik habe man Gott nicht mehr nötig. Die menschliche Kraft allein genüge für ein Höchstmaß an kultureller Entfaltung. In Wirklichkeit stellt aber gerade der wissenschaftliche und technische Fortschritt die Menschen vor Probleme von weltweitem Ausmaß. Diese Probleme können nur gelöst werden, wenn die Autorität Gottes, des Schöpfers und Lenkers des Menschen und der ganzen Welt; voll anerkannt wird.
210. Der bald grenzenlose Fortschritt der Wissenschaften selbst scheint diese Wahrheit zu bestätigen, indem sich bei vielen die Überzeugung bildet, eine an Zahl und Maß gebundene Wissenschaft könne zwar die Dinge und ihre wechselnden Erscheinungsformen beobachten und in etwa beschreiben, nicht aber ihr Wesen begreifen und befriedigend verständlich machen. Und mit Schrecken nehmen die Menschen wahr, wie die durch technische Mittel freigelegten Kräfte zwar dem Fortschritt dienen, nicht minder aber auch zum Verderben der Menschen führen können. Darum mögen sie beherzigen, daß geistige und sittliche Werte vor allen anderen den Vorrang haben müssen, soll der wissenschaftliche und technische Fortschritt nicht zur Vernichtung des Menschen führen, sondern dem kulturellen Aufstieg dienen.
211. In den wirtschaftlich reichen Ländern machen die Menschen mehr und mehr die Erfahrung, daß kein äußerer Wohlstand den Glückshunger zu sättigen vermag, und beginnen bereits, dem Trugbild eines unbegrenzt anhaltenden glücklichen und sorglosen Lebens auf Erden zu entsagen. Zugleich erstarkt das Bewußtsein der menschlichen Personwürde und ihrer unverzichtbaren Rechte und damit verbunden das Bemühen, gerechtere und der Menschenwlirde angemessenere Beziehungen untereinander herzustellen. Das führt die Menschen zur Erkenntnis ihrer Begrenztheit und veranlaßt sie, sich mehr als in der Vergangenheit um geistige Werte zu bemühen. Dies alles berechtigt offenbar zu einiger Hoffnung auf reiche und fruchtbare Zusammenarbeit, nicht nur im zwischenmenschlichen, sondern auch im zwischenstaatlichen Bereich.
Die Neuordnung des gesellschaftlichen
Lebens in der Wahrheit, der Gerechtigkeit und der Liebe
Ideologien
212. Der wissenschaftliche und technische Fortschritt hat in Vergangenheit und Gegenwart eine Fülle von zwischenmenschlichen Verbindungen und Verbindlichkeiten geschaffen. Es scheint deshalb notwendig, dies alles, sowohl in den einzelnen Ländern wie in der Völkergemeinschaft, in ein besseres menschliches Gleichgewicht zu bringen.
213. Hierzu wurden schon viele Theorien entwickelt und im Schrifttum verbreitet. Einige davon haben sich bereits in nichts aufgelöst wie der Nebel vor der Sonne. Andere haben heute eine ganz andere Gestalt als früher. Wieder andere verlieren immer mehr an Anziehungskraft in der Gegenwart. Der Grund dafür liegt sicher darin, daß es sich dabei um Ideologien handelt, die nicht den ganzen Menschen sehen, sondern nur bestimmte Seiten an ihm, und oft nicht einmal die wichtigeren. Sie übersehen zudem die zweifellos vorhandenen Schwächen der menschlichen Natur, wie i B. Krankheit und Schmerz. Diese Schwächen kann aber kein noch so gut entwickeltes Wirtschaftsund Sozialsystem beheben. Hinzu kommt der tiefe und unbesiegbare religiöse Sinn des Menschen, den keine Gewaltanwendung jemals niedertreten, keine Schlauheit ersticken kann.
214. Eine ganz irrige, aber in unseren Tagen weitverbreitete Meinung versucht den von Natur eingepflanzten religiösen Sinn des Menschen als eine Art Selbsttäuschung oder als Einbildung hinzustellen. Diesen Sinn müsse man restlos überwinden, da er nicht mehr zu unserem Zeitgeist und zu unserer fortschrittlichen Zivilisation passe. Aber gerade in diesem tiefen religiösen Bedürfnis wird offenbar, was der Mensch wirklich ist: ein Geschöpf Gottes, zu dem es unwiderstehlich hinstrebt. Wie es bei Augustinus heißt: "Du hast uns zu dir hin geschaffen, Herr, und unruhig ist unser Herz, bis es ruht in Dir" (Bekenntnisse I, 1).
215. Technik und Wirtschaft sind zwar fortgeschritten. Aber es wird weder Friede noch Gerechtigkeit auf Erden geben, solange die Menschen ihre Würde als Geschöpfe ,und als Kinder Gottes nicht erkennen. Denn Gott ist der erste und letzte Grund aller geschaffenen Dinge. Losgelöst von Gott, wird der Mensch sich selbst und den Mitmenschen zum Ungeheuer: die gegenseitigen menschlichen Verbindlichkeiten setzen die rechte Bindung des menschlichen Gewissens an Gott voraus, die Quelle aller Wahrheit, Gerechtigkeit und Liebe.
216. Es ist allen hinlänglich bekannt, daß in vielen Ländern, darunter in solchen mit alter christlicher Kultur, ,viele Uns ganz besonders teure Brüder und Schwestern nun schon seit Jahren aufs grausamste verfolgt werden. Die überlegene Würde der Verfolgten ist dabei nicht weniger offenkundig als die ausgeklügelte Grausamkeit der Verfolger. Wenn diese Tatsache diese auch noch nicht zur gesunden Ordnung bekehrt, so kommen dadurch doch viele zum Nachdenken.
217. Es gibt in unserer Zeit wohl keine größere Torheit als den Versuch, in dieser Welt eine feste und brauchbare Ordnung aufzubauen ohne das notwendige Fundament, nämlich ohne Gott; die Größe des Menschen zu verherrlichen und dabei die Quelle versiegen zu lassen, aus der diese Größe fließt und genährt wird, indem man versucht, das Verlangen nach Gott zu schwächen oder womöglich zu unterdrücken. Aber was in dieser unserer Zeit geschehen ist, hat die falschen Hoffnungen vieler zerstört und tiefes Leid über viele Menschen gebracht. Da bewahrheitet sich das Wort der Schrift: "Wenn der Herr das Haus nicht baut, bauen die Bauleute vergebens" (Ps. 126, 1).
Bleibende Aktualität der kirchlichen Soziallehre
218. Die Soziallehre, die die katholische Kirche überliefert und verkündet, bleibt ohne Zweifel für alle Zeiten in Geltung. # 219. Nach dem obersten Grundsatz dieser Lehre muß der Mensch der Träger, Schöpfer und das Ziel aller gesellschaftlichen Einrichtungen sein. Und zwar der Mensch, sofern er von Natur aus auf Mit-Sein angelegt und zugleich zu einer höheren Ordnung berufen ist, die die Natur übersteigt und diese zugleich überwindet.
220. Dieses oberste Prinzip trägt und schützt die unantastbare Würde der menschlichen Person. Aus dem gleichen Prinzip heraus hat die Kirche, besonders in den letzten hundert Jahren, unter Mitarbeit von Gelehrten aus dem Priesterund Laienstand ihre weitausgebaute Soziallehre entwickelt. Nach ihr sollen die menschlichen Beziehungen gestaltet werden entsprechend den allgemeinen Grundsätzen, die sich aus der Natur der Dinge sowie den konkreten Verhältnissen des menschlichen Zusammenlebens ergeben, wie aus dem spezifischen Charakter der Zeit. Die Grundsätze sind deshalb für alle annehmbar.
221. Diese Lehre muß nicht nur gekannt und erfaßt werden. Sie muß auch in die Tat umgesetzt werden, und zwar in der Weise und mit den Mitteln, die den jeweiligen örtlichen und zeitlichen Verhältnissen entsprechen, Dies ist eine zwar schwierige, aber äußerst bedeutsame Aufgabe. Zu ihrer Verwirklichung rufen Wir nicht nur Unsere Söhne auf der ganzen Welt auf, sondern darüber hinaus alle Menschen guten Willens.
Verbreitung der Soziallehre
222. Wir weisen vor allem darauf hin, daß die Soziallehre der katholischen Kirche ein integrierender Bestandteil der christlichen Lehre vom Menschen ist.
223. Deswegen wünschen Wir dringend, daßman sich immer mehr in sie vertieft. Vor allem wünschen Wir, daß sie in den katholischen Schulen aller Stufen, ganz besonders aber in den Seminarien, als Pflichtfach vorgetragen werde; Wir wissen allerdings, daß dies in verschiedenen Anstalten bereits seit längerer Zeit in ausgezeichneter Weise geschieht. Außerdem soll die Soziallehre in die religiöse Bildungsarbeit der Pfarreien und der apostolischen Laienbewegungen aufgenommen werden. Sie soll auch mit allen Mitteln verbreitet werden, die die moderne Zeit bietet: durch Zeitungen und Zeitschriften, durch wissenschaftliche Publikationen und volkstümliche Schriften und schließlich durch Rundfunk und Fernsehen.
224. Zu einer immer weiteren Verbreitung dieser Lehre der katholischen Kirche können, so meinen Wir, vor allem Unsere Söhne aus dem Laienstande sehr viel beitragen, indem sie sie nicht nur selbst studieren und sich in ihrer Aktion zu eigen machen, sondern sich auch eifrig bemühen, ihre Wirkkraft auch anderen nahezubringen.
225. Sie müssen davon überzeugt sein, daß die Wahrheit und Lebenskraft dieser Lehre durch nichts besser dargestellt werden kann, als wenn sie zeigen, wie sehr sie sich für die Lösung praktischer Gegenwartsfragen eignet. Auf diese Weise werden sich ihr auch Menschen zuwenden, die sie heute noch ablehnen, weil sie sie nicht kennen. Vielleicht werden diese dann doch einmal etwas Anregung aus ihr schöpfen.
Anleitung zum sozialen Handeln
226. Alle Soziallehren müssen jedoch nicht nur vorgetragen, sie müssen auch verwirklicht werden. Dies gilt für die Soziallehre der Kirche ganz besonders. Ist doch die Wahrheit ihr Fundament, die Gerechtigkeit ihr Ziel und die Liebe ihre Triebkraft.
227. Darum ist es ganz besonders wichtig, daß Unsere Söhne die Grundsätze der Soziallehre nicht nur kennen, sondern auch nach ihnen erzogen werden.
228. Die christliche Erziehung muß, soll sie vollständig sein, alle Pflichtenkreise umfassen. In ihr müssen die Gläubigen also auch angeleitet werden, ihr Handeln nach der Lehre der Kirche über Wirtschaft und Gesellschaft auszurichten.
229. Der Übergang von der Theorie in die Praxis ist an sich schon schwierig. Noch schwieriger ist es, die Soziallehre der Kirche in die Tat umzusetzen. Die Gründe dafür sind die ungezügelte Selbstsucht des Menschen, die materialistische Weltanschauung, die sich heute in Gesellschaft breitmacht, und die Schwierigkeit, festzustellen, was die der Gerechtigkeit in der konkreten Situation fordert.
230. Deswegen genügt es nicht, die Menschen bloß zu einem Handeln nach christlichen Grundsätzen auf wirtschaftlichem und sozialem Gebiet im Sinn der kirchlichen Lehre anzuhalten. Es müssen ihnen auch die Wege gezeigt werden, auf denen sie diese Aufgabe entsprechend erfüllen können.
231. Eine solche Erziehung wäre aber noch immer unzureichend, wenn nicht zu den Bemühungen der Erzieher eine ebensolche Bemühung des zu Erziehenden hinzutritt und wenn nicht zur Vermittlung der Lehre deren Einübung in der Praxis kommt.
232. Ein Sprichwort sagt, man lerne den rechten Gebrauch der Freiheit erst durch den Gebrauch der Freiheit selbst. Ebenso lernt niemand sein Handeln auf wirtschaftlichem und sozialem Gebiete nach der Lehre der Kirche ausrichten außer im Handeln und durch das Handeln nach dieser Lehre selbst.
Die soziale Mission der Laien
233. Aus diesem Grunde fällt nach Unserer Meinung in der Bildungsarbeit den apostolischen Laienbewegungen eine wichtige Rolle zu. Sie ist besonders Aufgabe derer, die sich zum Ziel gesetzt haben, alle Aufgaben der Gegenwart aus christlichem Geist zu erfüllen. Hier können in der Tat viele Mitglieder in täglicher Aktion sich selbst bilden und dann auch die Jugend in die Verwirklichung solcher Aufgaben besser einführen.
234. Es scheint Uns an dieser Stelle nicht unangebracht, die Reichen wie die Armen auf den Sinn des Lebens hinzuweisen, wie die Weisheit des Christentums ihn versteht. Die Ausrichtung darauf schließt unbedingt den Willen zur Nüchternheit und zum Ertragen von Opfern, natürlich mit Gottes Gnade, in sich.
235. Leider beherrscht heute nicht wenige Menschen die Sucht nach Vergnügen. Das Jagen nach Genuß und die unbändige Gier nach Vergnügungen scheinen ihnen das Hauptziel des Lebens zu sein. Die Schäden, die für das geistige, aber auch für das leibliche Wohl daraus entstehen, sind unbestritten. Auch wer allein nach dem natürlichen Menschenverstand urteilt, wird zugeben, daß es klug und weise ist, in en Dingen Maß zu halten und die Leidenschaften zu zügeln. Wer aber die Dinge im Lichte der Gottesordnung sieht, kann nicht verkennen daß die Botschaft Christi, die Lehre der katholischen Kirche und die überlieferte Aszese uns auffordern, unsere Triebhaftigkeit zu zügeln und die Widerwärtigkeiten des Lebens mit besonderer Geduld zu ertragen. Diese Tugenden ermöglichen eine feste ,und ausgeglichene Beherrschung des Körpers durch den Geist. Sie sind auch eine mächtige Hilfe, die Strafen für die Sünde zu tilgen, von der außer Christus und seiner makellosen Mutter niemand frei ist.
Praktische Anregungen
236. Die Grundsätze der Soziallehre lassen sich gewöhnlich in folgenden drei Schritten verwirklichen: Zunächst muß man den wahren Sachverhalt überhaupt richtig sehen; dann muß man diesen Sachverhalt anhand dieser Grundsätze gewissenhaft bewerten; schließlich muß man feststellen, was man tun kann und muß, um die überlieferten Formen nach Ort und Zeit anzuwenden. Diese drei Schritte lassen sich den drei Worten ausdrücken: sehen, urteilen, handeln.
237. Es ist sehr zu wünschen, daß die Jugend diese Schritte nicht nur theoretisch erlernt, sondern auch, soweit als möglich, in einem gegebenen Fall praktisch verwirklicht. So werden sie nicht der Meinung verfallen die erlernten Grundsätze brauchten sie nur häufig zu erwägen, nicht aber zugleich praktisch zu verwirklichen.
238. Bei der Anwendung dieser Grundsätze können nun manchmal auch unter Katholiken, selbst wenn sie ehrlichen Willens sind, Meinungsverschiedenheiten aufkommen. In einem solchen Fall müssen je trotzdem die gegenseitige Achtung und Ehrerbietung in Wort und Tat zu wahren trachten. Auch müssen sie überlegen, wie sie gemeinsam zusammenarbeiten können. Nur so tun sie zeitig, was die Situation erfordert. Sie sollen sich geflissentlich davor hüten, ihre Kräfte in ständigen Diskussionen zu verbrauchen und unter dem Schein, das Beste zu suchen, das zu unterlassen, was sie verwirklichen können und darum auch verwirklichen sollen.
239. Die Katholiken kommen nun aber in ihrer wirtschaftlichen und sozialen Arbeit auch vielfach mit Menschen zusammen, die andere Lebensauffassungen haben als sie selber. Da sollen die Katholiken sorgfältig darauf achten, sich selber treu zu bleiben. Sie sollen sich nicht auf Kompromisse einlassen, durch die in irgendeiner Weise der volle Glaube oder die Sittlichkeit Schaden leidet. Sie sollen aber auch andere Auffassungen mit dem gebührenden Wohlwollen prüfen. Sie sollen nicht überall nur auf ihr eigenes Interesse schauen; vielmehr bereit sein, in ehrlicher Zusammenarbeit dort mitzuwirken, wo es um etwas geht, was seine? Natur nach gut ist oder zum Guten führen kann. Wenn aber in einer solchen Angelegenheit die kirchliche Hierarchie mit Weisung oder Vorschrift eingreifen sollte, müssen sich die Katholiken selbstverständlich unverzüglich nach einer solchen Entscheidung richten. Die Kirche hat ja nicht nur das Recht und die Pflicht, über die Grundsätze des Glaubens und der Sittlichkeit zu wachen, sondern sich auch in verbindlichen Entscheidungen mit Bezug auf die Verwirklichung dieser Grundsätze zu äußern.
Sachgerechtigkeit und Grundsatztreue
240. An die Grundsätze, die Wir für die Ausbildung gegeben haben, muß man sich aber auch in der Praxis halten. Das geht vor allem unsere Söhne aus dem Laienstande an. Denn bei ihrer Arbeit geht es gewöhnlich um die Gestaltung des irdischen Lebens oder auf dieses Ziel hin zu gründende Einrichtungen.
241. Bei dieser bedeutsamen Aufgabe müssen die Laien nicht nur beruflich auf der Höhe sein; sie müssen einerseits ihren Einsatz entsprechend den jeweiligen Zielen sachgerecht gestalten, anderseits ihre Aktion ausrichten nach den Grundsätzen und Forderungen der Soziallehre der Kirche; sie dürfen sich ihrer Weisheit aufrichtig anvertrauen und ihren Mahnungen folgen wie Kinder ihrer Mutter. Sie sollen bei sich bedenken: Wenn sie sich in ihrem Leben nicht treu an jene sozialen Grundsätze und Forderungen halten, wie die Kirche sie aufgestellt hat und wie Wir sie bestätigen, dann erfüllen sie nicht ihre Pflicht. Dann werden aber oft auch die Rechte anderer gefährdet. Es kann dann so weit kommen, daß das Vertrauen in diese Lehre geschwächt wird, weil man glaubt, sie sei in sich zwar sehr gut, aber ohne jede Kraft wirklich das Leben zu bestimmen.
Eine ernste Gefahr
242. Wie Wir schon erwähnten, haben die Menschen unserer Zeit die gründlich und umfassend durchforscht. Sie haben Werkzeuge erfunden, die Naturkräfte zu beherrschen; sie haben wirklich großartige und staunen erregende Leistungen vollbracht und vollbringen weiterhin solche. Während sie aber so versuchen, sich der äußeren Dinge zu bemächtigen und sie umzugestalten, sind sie in Gefahr, selbst zu verkümmern und ihre Geistesund Körperkräfte zu schwächen. Schon unser Vorgänger Pius XI. hat das bedauert. Er klagt darüber in dem Rundschreiben "Quadragesimo Anno":"... So wird der Hände Arbeit, die Gott in seiner väterlichen Vorsehung auch nach dem Sündenfalle zur leiblichen und seelischen Wohlfahrt der Menschen bestimmt hatte, weit und breit zur Quelle sittlicher Verderbnis. Während er tote Stoff veredelt die Stätte der Arbeit verläßt, werden die Menschen dort an Leib und Seele verdorben" (QA 135).
243. Auch Unser Vorgänger Pius XII. erklärt mit Recht, daß sich unsere Zeit dadurch von andern unterscheide, daß Wissenschaft und Technik zwar ins Ungeheure fortgeschritten seien, die Menschen aber n Sinn für ihre Würde verloren haben. Denn unsere Zeit sehe ihre ausschließliche, aber unheimliche Aufgabe darin, "den Menschen in einen Riesen der physischen Welt zu verwandeln auf Kosten seines Geistes, den sie zu einem Zwerg in der übernatürlichen Welt macht" Rundfunkansprache, Weihnachten 1953, U-G 664).
244. Es trifft deshalb in unsern Tagen in weitestem Umfang zu, was der Psalmist von den Götzendienern bezeugt: daß sich die Menschen bei ihrem Handeln selbst sehr oft vernachlässigen, ihre Leistungen aber derart bewundern, daß sie sie als Götzen verehren: "Ihre Götzen sind Silber und Gold, Machwerk von Menschenhänden" (Ps. 1~3, 4).
245. Deswegen ermahnen Wir in der Hirtensorge, in der Wir allen Menschen nachgehen, Unsere Söhne eindringlich, sich bei der Erfüllung ihrer Aufgaben und dem Streben nach dem vorgesteckten Ziel ihr Pflichtbewußtsein nicht betäuben zu lassen noch die rechte Wertordnung in wichtigen Dingen zu vergessen.
246. Die Kirche hat immer ganz eindeutig gelehrt und lehrt noch, daß der Fortschritt in Wissenschaft und Technik und der daraus entstandene Wohlstand wirklich einen Wert darstellen; daß derselbe als ein Anzeichen fortschreitender menschlicher Kultur anzusehen ist. Aber ebenso lehrt die Kirche, die Güter dieser Art auf Grund ihrer wahren Natur zu beurteilen: sie müssen nämlich als Mittel betrachtet werden, die der Mensch benützt, um leichter sein letztes Ziel zu erreichen: seine natürliche und übernatürliche Vervollkommnung.
247. Deshalb wünschen Wir sehr, Unsere Söhne möchten sich immer die Worte unseres göttlichen Meisters zu eigen machen, der mahnt: "Was nützt es dem Menschen, wenn er die ganze Welt gewinnt, an seiner Seele aber Schaden leidet? Oder was kann der Mensch zum Tausch für seine Seele geben?" (Matth. 16, 26.)
Sonnund Feiertage
248. Mit diesen Mahnungen hängt eng zusammen die Mahnung der Kirche zur Feiertagsruhe.
249. Um die Würde des Menschen zu schützen, der ein Geschöpf Gottes ist und dessen Seele Gott als sein Ebenbild geschaffen hat, hat die Katholische Kirche allzeit darauf bestanden, daß alle Menschen das dritte Gebot gewissenhaft beobachten: "Gedenke, daß du den Sabbat heiligst!" Gott hat das Recht und die Macht, dem Menschen zu gebieten, daß er jeweils den siebten Tag dazu verwende, den ewigen Gott in angemessener und gebührender Weise zu verehren, die Alltagsarbeit zu unterbrechen, den Geist zu den himmlischen Gütern zu erheben, die Geheimnisse seines Gewissens zu erforschen, sein notwendiges und heiliges Verhältnis zu Gott zu bedenken.
250. Aber der Mensch hat auch das Recht und das Bedürfnis, von Zeit zu Zeit mit der Arbeit aufzuhören. Einmal um sich körperlich von der harten Alltagsarbeit zu erholen und ehrbar zu entspannen. Er muß sich aber auch der Familiengemeinschaft widmen. Denn diese braucht n vertrauten Umgang und das frohe Zusammensein ihrer Glieder.
25l. Übereinstimmend fordern also der Glaube, die sittliche Ordnung und die Sorge um die Gesundheit bestimmte Zeiten der Ruhe. Die katholische Kirche hat dafür schon seit vielen Jahrhunderten für Gläubigen den Sonntag bestimmt und sie an diesem Tag zur Teilnahme an der heiligen Messe verpflichtet; sie erneuert das Gedächtnis unserer Erlösung durch Gott und teilt deren Frucht der menschlichen Seele mit.
252. Wir müssen die Tatsache außerordentlich bedauern und mißbilligen, daß viele, wenn sie vielleicht auch nicht absichtlich dieses heilige Gesetz übertreten wollen, doch tatsächlich allzuoft von ihm abweichen. Notwendigerweise werden gerade dadurch die Uns besonders teuren Arbeiter an Leib und Seele geschädigt.
253. Um des Nutzens für Leib und Seele willen mahnen Wir darum, gleichsam mit Gottes Worten selber, alle Menschen, die leitenden Staatsmänner, die Arbeitgeber und Arbeitnehmer, dieses Gebot Gottes und der katholischen Kirche einzuhalten. Sie sollen bedenken, daß Gott und der menschlichen Gesellschaft darüber Rechenschaft schuldig sind.
Christlicher Dienst in der Welt
254. Wegen dieser kurzen Hinweise soll aber niemand meinen, Unsere Söhne, besonders aus dem Laienstand, handelten klug, wenn sie sich als Christen für diese innerweltlichen Angelegenheiten weniger einsetzen. Wir betonen mit Nachdruck, daß dieser Einsatz von Tag zu Tag größer und stärker werden muß.
255. Christus der Herr bat ja bei jenem feierlichen Gebet für die Einheit seiner Kirche den Vater um seiner Jünger willen; ,Ich bitte nicht, daß du sie von der Welt hinwegnimmst, sondern daß du sie vor dem Bösen bewahrst" (Joh. 17, 15). Niemand soll sich deshalb dem eitlen Wahn hingeben, die eigene geistliche Vervollkommnung und die irdische Alltagsarbeit widersprächen einander. Sie sind durchaus miteinander vereinbar. Und es soll niemand meinen, man müsse sich den Werken des zeitlichen Lebens notwendigerweise entziehen, um nach christlicher Vollkommenheit zu streben; oder man könne sich auf keinen Fall einer solchen Tätigkeit hingeben, ohne die eigene Würde als Mensch und Christ aufs Spiel zu setzen.
256. Es entspricht durchaus dem Plan der göttlichen Vorsehung, daß sich die Menschen bilden und vervollkommnen im Vollzug ihrer täglichen Arbeit. Fast alle müssen diese Arbeit zeitlichen Dingen widmen. Deshalb stellt die Gegenwart die Kirche heute vor die schwierige Aufgabe, in der modernen Kultur die Grundsätze echter Humanität und die Lehre des Evangeliums in Einklang zu bringen. Die heutige Zeit erwartet dies von der Kirche; ja sie scheint sogar dringend danach zu verlangen, um nicht nur ein höheres Ziel zu erreichen, sondern auch um das schon Erlangte ohne eigenen Schaden sicher zu erhalten. Dazu fordert die Kirche, wie Wir bereits sagten, vor allem die wirksame Unterstützung der Laien. Sie sollen deswegen ihre Arbeiten so erledigen, daß sie ihre Pflichten den andern gegenüber erfüllen und arbeiten in Verbundenheit mit Gott durch Christus und um seiner größeren Ehre willen. So mahnt der Apostel, der heilige Paulus: "Ihr möget essen oder trinken oder sonst etwas tun, tut alles zur Ehre Gottes" (1 Kor. 10; 31). Und an einer anderen Stelle: "Was ihr auch tut in Wort oder Werk, tut alles im Namen Jesu, des Herrn! Danket durch ihn Gott, dem Vater!" (Kol. 3,17.)
257. Wenn das menschliche Schaffen und die Einrichtungen dieses Lebens auch zum geistigen Fortschritt und zum ewigen Glück des Menschen beitragen, dann können sie ohne Zweifel auch viel besser das erreichen, wozu sie bereits ihrer Natur nach hingeordnet sind. Für jede Zeit gilt das wichtige Wort des göttlichen Meisters: "Suchet also zuerst das Reich Gottes und seine Gerechtigkeit, und dies alles wird euch hinzugegeben werden" (Matth. 6, 33). Denn wer "Licht im Herrn" (Eph. 5, 8) geworden ist und "als Sohn des Lichtes" (vgl. ebd.) wandelt, der kann tatsächlich sicherer beurteilen, was die Gerechtigkeit in den verschiedenen Bereichen menschlichen Wirkens zu tun verlangt; das gilt auch für diejenigen Bereiche, in denen die übertriebene Eigenliebe, der Nationalismus oder der Rassendünkel weiter Kreise den Erfolg erschweren. Wer sich von der christlichen Liebe leiten läßt, muß auch andere lieben; so empfindet er deren Nöte, Krankheiten und Freuden als seine eigenen. Sein Wirken, wo immer es geschieht ist kraftvoll, ist froh, ist voller Menschlichkeit und bemüht um Wahl der andern. Denn "die Liebe ist langmütig, die Liebe ist freundlich und ohne Neid, die Liebe prahlt nicht und bläht sich nicht f. Sie benimmt sich nicht anmaßend und sucht nicht ihren Vorteil; sie läßt sich nicht aufreizen, sie trägt das Böse nicht nach; sie freut sich nicht über das Unrecht, sie freut sich mit an der Wahrheit. Alles trägt sie, alles glaubt sie, alles hofft sie, alles duldet sie" (1 Kor. 13, 4-7).
Lebendige Glieder am mystischen Leibe Christi
258. Wir können dieses Schreiben nicht schließen, ohne Euch, Ehrwürdige Brüder, an die so wichtige Wahrheit der katholischen Lehre erinnern, daß wir Glieder am geheimnisvollen Leibe Christi, an der Kirche, sind. "Wie der Leib zwar nur einer ist und dennoch viele Glieder hat und alle Glieder des Leibes, so viele es sind, nur einen Leib ausmachen so ist es auch mit Christus" (1 Kor. 12, 12).
259. Darum bitten Wir eindringlich alle Unsere Söhne auf der ganzen Welt im Klerus und im Laienstand: sie sollen sich des Adels und der Würde klar bewußt sein, die ihnen deshalb zukommen. Sie sind ja mit Christus wie Reben mit dem Weinstock verbunden gemäß jenem Wort: "Ich bin der Weinstock, ihr seid die Reben" (Joh. 15, 5). Sie ja an seinem göttlichen Leben selbst teilhaben. Wenn darum die Gläubigen unserem heiligen Erlöser aus ganzem Herzen verbunden sind bei ihrer Arbeit in der Welt, dann setzt ihre Arbeit in gewissem Sinn die Arbeit Jesu Christi selber fort; sie empfängt von ihm erlösende Kraft und Stärke: "Wer in mir bleibt und ich in ihm, der bringt viele Frucht" (ebd.). Diese menschliche Arbeit wird dann so über sich hinausgehoben und geadelt, daß sie die Menschen, die sie ausführen, innerlich vervollkommnet und dazu hilft, den Segen der christlichen Erlösung anderen mitzuteilen und überallhin zu verbreiten. So wirkt dann die christliche Lehre wie der Sauerteig des Evangeliums; sie durchdringt das Geäder der Gesellschaft, in der wir leben und wirken, wie der Sauerteig den Teig.
260. Zugegeben: diese unsere Zeit ist in schlimme Irrtümer verstrickt und von tiefgehenden Unordnungen zerrüttet; und doch öffnen sich in dieser unserer Zeit den aktiven Christen unermeßlich weite Felder apostolischen Wirkens. Sie sind für Unser Herz ein Anlaß großer Hoffnung.
261. Ehrwürdige Brüder und geliebte Söhne! Ausgehend von dem bewunderungswürdigen Schreiben Leos XIII. haben Wir verschiedene Probleme der heutigen sozialen Wirklichkeit mit Euch besprochen. Wir bitten Euch dringend, die Grundsätze und Forderungen, die Wir in diesem Zusammenhang entwickelt haben, nicht nur sorgsam zu überdenken, sondern auch nach Kräften zu helfen, daß sie verwirklicht werden. Wenn jeder von Euch das tapferen Herzens tut, dann wird das viel dazu beitragen, Christi Reich in dieser Welt zu festigen "das Reich der Wahrheit und des Lebens, das Reich der Heiligkeit und der Gnade, das Reich der Gerechtigkeit, der Liebe und des Friedens" (Präfation vom Christkönigsfest). Dann werden wir dereinst zu jener Seligkeit des Himmels gelangen, für die Gott uns erschaffen hat und die wir heiß ersehnen.
262. Es geht um die Lehre der katholischen und apostolischen Kirche, der Mutter und Lehrmeisterin aller Völker. Ihr Licht erleuchtet, entzündet und entflammt. Ihre mahnende Stimme, himmlischer Weisheit voll, wendet sich an alle Zeiten. In ihrer Kraft liegt das rechte und wirksame Heilmittel für die wachsenden Nöte der Menschen, für die Sorgen und Bedrängnisse dieses vergänglichen Lebens. Mit dieser ihrer Stimme vereint sich in wunderbarer Weise jene uralte Stimme des Psalmisten, die unaufhörlich unser Herz stärkt und erhebt: "Lauschen will ich, was Gott der Herr zu mir redet: wahrlich, er redet Frieden, zu seinem Volk und seinen Frommen, denen, die sich von Herzen zu ihm kehren. Sicher, nah ist sein Heil allen, welche ihn fürchten, seine Herrlichkeit wird in unserem Lande wohnen. Begegnen werden sich Gnade und Treue, Recht und Friede einander umarmen. Treue wird aus der Erde sprossen, Gerechtigkeit nieder vom Himmel schauen. Der Herr wird uns seine Güter spenden und unser Land seine Frucht bescheren. Voraufgehen wird ihm Gerechtigkeit und Heil der Spur seiner Füße folgen" (Ps. 84, 9ff.).
263. Ehrwürdige Brüder! Am Schluß dieses Schreibens, dem Wir ein gutes Stück Zeit in Unserer Sorge für die Gesamtkirche gewidmet haben, fassen Wir alles in einem Wunsch zusammen: Möge der göttliche Erlöser des Menschengeschlechts, der "für uns von Gott zur Weisheit, Gerechtigkeit, Heiligkeit und Erlösung geworden ist" (1 Kor. 1,30), allem und über alles in Ewigkeit herrschen und siegen. Es möge eine rechte soziale Ordnung erstehen und alle Völker zu Wohlstand, Freude und Frieden führen.
264. Zeichen dieses Wunsches und Unterpfand Unseres väterlichen Wohlwollens sei der Apostolische Segen, den Wir Euch, Ehrwürdige Brüder , und allen Gläubigen, die Eurer Sorge anvertraut sind, von ganzem Herzen im Herrn erteilen denen besonders, die auf diese Unsere Ermahnungen bereitwillig eingehen.
Gegeben in Rom, bei Sankt Peter, am 15. Mai 1961, im dritten Jahr Unseres Pontifikates
Papst Johannes XXIII.
Enzyklika
LABOREM EXERCENS
Seine Heiligkeit
Papst Johannes Paul II.
an die
verehrten Mitbrüder im Bischofsamt
die Priester und Ordensleute
die Söhne und Töchter der Kirche
und an alle Menschen guten Willens
über die menschliche Arbeit
zum neunzigsten Jahrestag
der Enzyklika »RERUM NOVARUM«
Inhalt
1.
Die menschliche Arbeit 90 Jahre nach "Rerum
novarum"
2.
Die Arbeit in der organischen Entwicklung der
sozialen Wirksamkeit und Lehre der Kirche
3.
Die Arbeit Drehund Angelpunkt der sozialen Frage
4.
Im Buch Genesis
5.
Die Arbeit im objektiven Sinn: die Technik
6.
Die Arbeit im subjektiven Sinn: der Mensch als
Subjekt der Arbeit
7.
Eine Gefahr für die Wertordnung
8.
Die Solidarität der arbeitenden Menschen
9.
Arbeit und personale Würde
10.
Arbeit und Gemeinschaft in Familie und Nation
III. Der Konflikt zwischen Arbeit und Kapital im gegenwärtigen Abschnitt der Geschichte
11.
Dimensionen dieses Konfliktes
12.
Der Vorrang der Arbeit
13.
Ökonomismus und Materialismus
14.
Arbeit und Eigentum
15.
Der personale Gesichtspunkt
IV. Die Rechte des arbeitenden Menschen
16.
Im großen Zusammenhang der Menschenrechte
17.
Mittelbarer und unmittelbarer Arbeitgeber
18.
Die Beschäftigungsfrage
19.
Lohn und besondere Sozialleistungen
20.
Die Bedeutung der Gewerkschaften
21.
Die Würde der Landarbeit
22.
Der behinderte Mensch und die Arbeit
23.
Wanderarbeit
V. Zur Spiritualität der Arbeit
24.
Eine besondere Aufgabe der Kirche
25.
Die Arbeit als Teilnahme am Werk des Schöpfers
26.
Christus, ein Mann der Arbeit
27.
Die menschliche Arbeit im Licht von Christi Kreuz
und Auferstehung
Verehrte Mitbrüder im Bischofsamt,
liebe Söhne und Töchter!
Gruß und Apostolischen Segen!
Durch Arbeit muß sich der Mensch sein tägliches Brot besorgen,1 und nur so kann er beständig zum Fortschritt von Wissenschaft und Technik sowie zur kulturellen und moralischen Hebung der Gesellschaft beitragen, in Lebensgemeinschaft mit seinen Brüdern und Schwestern. Hier geht es um jede Arbeit, die der Mensch verrichtet, unabhängig von ihrer Art und den Umständen; gemeint ist jedes menschliche Tun, das man unter der reichen Vielfalt der Tätigkeiten, deren der Mensch fähig ist und zu denen ihn seine Natur, sein Menschsein, disponiert, als Arbeit anerkennen kann und muß. Nach Gottes Bild und Gleichnis2 inmitten des sichtbaren Universums geschaffen und dorthingestellt, damit er die Erde sich untertan mache,3 ist der Mensch daher seit dem Anfang zur Arbeit berufen. Die Arbeit ist eines der Kennzeichen, die den Menschen von den anderen Geschöpfen unterscheiden, deren mit der Erhaltung des Lebens verbundene Tätigkeit man nicht als Arbeit bezeichnen kann; nur der Mensch ist zur Arbeit befähigt, nur er verrichtet sie, wobei er gleichzeitig seine irdische Existenz mit ihr ausfüllt. Die Arbeit trägt somit ein besonderes Merkmal des Menschen und der Menschheit, das Merkmal der Person, die in einer Gemeinschaft von Personen wirkt; dieses Merkmal bestimmt ihre innere Qualität und macht in gewisser Hinsicht ihr Wesen aus.
1. Die menschliche Arbeit 90 Jahre nach »Rerum novarum«
Da es am 15. Mai dieses Jahres neunzig Jahre waren, seitdem Leo XIII., der große Papst der »Sozialen Frage«, jene entscheidende Enzyklika veröffentlicht hat, die mit den Worten »Rerum novarum« beginnt, möchte ich das vorliegende Dokument der menschlichen Arbeit widmen, ja eigentlich dem Menschen im weitgespannten Rahmen jener Wirklichkeit, die die Welt der Arbeit darstellt. Wenn wie ich in der Enzyklika Redemptor hominis sagte, die ich zu Beginn meines Dienstes auf dem römischen Stuhl Petri veröffentlicht habe der Mensch »der erste und grundlegende Weg der Kirche ist«,4 und das aufgrund des unerforschlichen Geheimnisses der Erlösung in Christus, dann ist es notwendig, ständig auf diesen Weg zurückzukehren und ihm immer wieder aufs neue zu folgen unter den verschiedenen Aspekten, in denen er uns den ganzen Reichtum und zugleich die ganze Mühsal der menschlichen Existenz auf Erden offenbart.
Die Arbeit ist einer dieser Aspekte, zeitlos und grundlegend, immer aktuell, immer neue Aufmerksamkeit und entschiedenes Zeugnis fordernd. Da unablässig neue Fragen und Probleme auftreten, entstehen immer neue Erwartungen, aber auch Ängste und Bedrohungen, welche mit dieser grundlegenden Dimension menschlicher Existenz verbunden sind, die Tag für Tag das Leben des Menschen aufbaut, aus der es die ihm eigene Würde bezieht, die aber gleichzeitig das nie fehlende Maß menschlicher Mühen, des Leidens und auch der Benachteiligung und Ungerechtigkeit in sich trägt, welche das gesellschaftliche Leben innerhalb der einzelnen Nationen und auf internationaler Ebene zutiefst durchdringen. Wenn es zutrifft, daß sich der Mensch von dem Brot ernährt, das er der Arbeit seiner Hände verdankt,5 und zwar nicht nur von jenem Brot, das seinen Leib am Leben hält, sondern auch von dem Brot der Wissenschaft und des Fortschritts, der Zivilisation und der Kultur, dann trifft ebenso für alle Zeiten zu, daß er sich von diesem Brot im Schweiße seines Angesichts6 ernährt, das heißt nicht nur mit persönlicher Mühe und Anstrengung, sondern auch inmitten zahlreicher Spannungen, Konflikte und Krisen, die im Zusammenhang mit der Wirklichkeit der Arbeit das Leben der einzelnen Völker und auch der gesamten Menschheit erschüttern.
Wir feiern den 90. Jahrestag der Enzyklika Rerum novarum am Vorabend neuer Entwicklungen in den Bereichen der Technologie, der Wirtschaft und der Politik, die nach dem Urteil vieler Fachleute auf die Welt der Arbeit und der Produktion ebenso starke Auswirkungen haben werden wie die industrielle Revolution des vorigen Jahrhunderts. Es handelt sich dabei um mehrere Faktoren von allgemeiner Bedeutung: die generelle Einführung der Automatisierung in vielen Zweigen der Produktion; die wachsenden Kosten von Energie und Rohstoffen; das steigende Wissen um die Begrenztheit der Natur und deren untragbare Verschmutzung; das Eintreten von Völkern in das politische Leben, die jahrhundertelang unterworfen waren und nun den ihnen gebührenden Platz unter den Nationen und bei Entscheidungen von internationaler Tragweite fordern. Diese neuen Bedingungen und Anforderungen werden eine Neuordnung und Revision der heutigen Wirtschaftsstrukturen und der Verteilung der Arbeit notwendig machen. Derartige Änderungen können leider für Millionen qualifizierter Arbeiter zumindest zeitweilig Arbeitslosigkeit bedeuten oder eine Umschulung erforderlich machen; sie bringen sehr wahrscheinlich für die stärker entwickelten Länder eine Verringerung oder ein langsameres Wachstum des materiellen Wohlstandes mit sich, können aber andererseits den Millionen von Menschen, die heute noch in schmachvollem und unwürdigem Elend leben, Erleichterung und Hoffnung bringen. Die wissenschaftliche Analyse der eventuellen Auswirkungen solcher Änderungen auf das menschliche Zusammenleben ist nicht Aufgabe der Kirche. Wohl aber hält es die Kirche für ihre Aufgabe, immer wieder auf die Würde und die Rechte der arbeitenden Menschen hinzuweisen und die Situationen anzuprangern, in denen diese Würde und diese Rechte verletzt werden, und auch ihren Teil dazu beizutragen, diesen Änderungen eine solche Richtung zu geben, daß dabei ein echter Fortschritt für den Menschen und die Gesellschaft entsteht.
2. Die Arbeit in der organischen Entwicklung der sozialen Aktion und Lehre der Kirche
Die Arbeit als Problem des Menschen steht eindeutig im Mittelpunkt jener »Sozialen Frage«, der in den fast hundert Jahren seit der Veröffentlichung der genannten Enzyklika die Lehre der Kirche und die vielfältigen Initiativen in besonderer Weise galten, die mit ihrer apostolischen Sendung im Zusammenhang stehen. Auf dieses Problem der Arbeit möchte ich die vorliegenden Erwägungen konzentrieren, und das auf eine Weise, die sich nicht etwa vom Bisherigen absetzt, sondern organisch an die Tradition dieser Lehre und dieser Initiativen anknüpft. Gleichzeitig halte ich mich dabei an den Rat des Evangeliums, um aus seinem Reichtum Altes und Neues hervorzuholen. 7 Die Arbeit ist sicher etwas »Altes«, so alt wie der Mensch und sein Leben auf der Erde. Die allgemeine Situation des Menschen in der heutigen Welt, wie sie im Lichte der verschiedenen geographischen, kulturellen und zivilisatorischen Gesichtspunkte beurteilt wird, erfordert jedoch die Entdeckung der neuen Bedeutungsgehalte der menschlichen Arbeit wie auch die Formulierung der neuen Aufgaben, die auf diesem Gebiet jedem Menschen, der Familie, den einzelnen Nationen, der ganzen Menschheit und schließlich auch der Kirche gestellt sind.
Im Verlauf der Jahre seit der Veröffentlichung der Enzyklika Rerum novarum hat die soziale Frage unablässig die Aufmerksamkeit der Kirche auf sich gezogen. Das bezeugen die zahlreichen Aussagen des obersten Lehramtes sowohl der Päpste wie auch des II. Vatikanischen Konzils; das bezeugen die Verlautbarungen der einzelnen Episkopate; das bezeugt ferner die Tätigkeit der verschiedenen Zentren für Studien und für konkrete kirchliche Maßnahmen auf internationaler Ebene wie im Bereich der Ortskirchen. Es wäre schwierig, hier im einzelnen alle Zeugnisse des lebendigen Einsatzes der Kirche und der Gläubigen auf dem Gebiet der sozialen Frage aufzuzählen, da diese überaus zahlreich sind. Als eine Frucht des letzten Konzils wurde die Päpstliche Kommission »Iustitia et Pax«, für »Gerechtigkeit und Frieden«, zum wichtigsten Koordinierungszentrum auf diesem Gebiet; ihr entsprechen ähnliche Organe im Rahmen der einzelnen Bischofskonferenzen. Der Name dieses Gremiums ist sehr bedeutsam. Er bringt zum Ausdruck, daß die soziale Frage in ihrer gesamten, vielschichtigen Dimension behandelt werden muß. Der Einsatz für die Gerechtigkeit muß in engster Verbindung mit dem Einsatz für den Frieden in der heutigen Welt stehen. Sicher hat die schmerzliche Erfahrung der beiden großen Weltkriege, die in den letzten 90 Jahren viele Länder Europas und zum Teil auch anderer Kontinente erschüttert haben, für diese doppelte Zielsetzung gesprochen. Für sie spricht besonders seit dem Ende des Zweiten Weltkrieges die andauernde Gefahr eines Atomkrieges und die erschreckende Möglichkeit einer Selbstvernichtung, die sich daraus ergibt.
Wenn wir die Hauptentwicklungslinie der Dokumente des obersten Lehramtes der Kirche verfolgen, finden wir in ihnen die ausdrückliche Bestätigung gerade dieses Problemansatzes. Die Schlüsselstellung hinsichtlich des Weltfriedens nimmt die Enzyklika Pacem in terris Johannes' XXIII. ein. Schaut man jedoch auf die Entwicklung des Problems der sozialen Gerechtigkeit, so muß man feststellen, daß sich die Lehrtätigkeit der Kirche in der Zeit zwischen den Enzykliken Rerum novarum und Quadragesimo anno von Pius XI. zunächst vor allem auf die gerechte Lösung der sogenannten Arbeiterfrage im Rahmen der einzelnen Nationen konzentriert, dann aber ihre Blickrichtung auf die ganze Welt ausweitet. Die unausgeglichene Verteilung von Reichtum und Elend, der Unterschied zwischen entwickelten und nicht entwickelten Ländern und Kontinenten fordern eine Angleichung und eine Suche nach Wegen für die gerechte Entwicklung aller. In diese Richtung geht die Lehre der Enzyklika Mater et magistra Johannes' XXIII., der Pastoralkonstitution Gaudium et spes des II. Vatikanischen Konzils und der Enzyklika Populorum progressio Pauls VI.
Diese Richtung in der Entwicklung der Lehre und des Einsatzes der Kirche in der sozialen Frage entspricht genau der objektiven Beurteilung der jeweiligen Sachlage. Rückte man früher in dieser Frage vor allem das Problem der »Klasse« in den Mittelpunkt, so ist in neuerer Zeit das Problem »der Welt« in den Vordergrund getreten. Es wird also jetzt nicht nur der Bereich der Klasse beachtet, sondern der weltweite Bereich der Unausgeglichenheiten und Ungerechtigkeiten und infolgedessen die breite Dimension der Aufgaben auf dem Weg zur Gerechtigkeit in der Welt von heute. Die umfassende Analyse der Lage der heutigen Welt hat noch tiefer und vollständiger die Bedeutung der vorhergehenden Analysen der sozialen Ungerechtigkeiten gezeigt; und diese Bedeutung muß man heute all jenen Bemühungen zugrundelegen, deren Ziel der Aufbau der Gerechtigkeit auf Erden ist, wobei man die ungerechten Strukturen nicht etwa verbirgt, wohl aber ihre Untersuchung und ihre Überwindung in eine universale Dimension stellt.
3. Das Problem der Arbeit Schlüssel der sozialen Frage
Wenn wir im vorliegenden Dokument wiederum auf dieses Problem zurückkommen ohne allerdings vorzuhaben, alle diesbezüglichen Gesichtspunkte zu berühren -, dann nicht so sehr in der Absicht, die bisherigen Aussagen des kirchlichen Lehramtes aufzugreifen und zu wiederholen. Vielmehr geht es darum, vielleicht mehr als bisher herauszustellen, daß die menschliche Arbeit ein Schlüssel und wohl der wesentliche Schlüssel in der gesamten sozialen Frage ist, wenn wir sie wirklich vom Standpunkt des Wohls für den Menschen betrachten wollen. Wenn die Lösung oder vielmehr die allmähliche Lösung der sozialen Frage, die sich immer neu stellt und immer komplizierter wird, darauf abzielen soll, das menschliche Leben menschlicher zu machen,8 dann bekommt gerade dieser Schlüssel, die menschliche Arbeit, eine grundlegende und entscheidende Bedeutung.
Die Kirche schöpft bereits aus den ersten Seiten des Buches Genesis die Überzeugung, daß die Arbeit eine fundamentale Dimension menschlicher Existenz auf Erden darstellt. Die Untersuchung dieser Texte macht uns bewußt, daß in ihnen manchmal in archaischer Ausdrucksweise die grundlegenden Wahrheiten über den Menschen bereits ausgesprochen sind, schon hier, beim Geheimnis seiner Erschaffung. Es sind dies die Wahrheiten, die von Anfang an über den Menschen entscheiden und die großen Linien seiner Existenz auf Erden ziehen, sei es im Stand der ursprünglichen Gerechtigkeit, sei es nach dem durch die Sünde verursachten Bruch des ursprünglichen Bundes zwischen dem Schöpfer und seiner Schöpfung im Menschen. Wenn dieser, »als Gottes Abbild... als Mann und Frau«9 geschaffen, die Worte hört: »Seid fruchtbar und vermehrt euch, bevölkert die Erde und macht sie euch untertan«,10 so beziehen sich diese Worte zwar nicht direkt und ausdrücklich auf die Arbeit des Menschen, weisen ihn jedoch zweifellos indirekt schon darauf hin als auf eine Tätigkeit, die er in der Welt zu verrichten hat. Ja, sie zeigen bereits ihr tiefstes Wesen auf. Der Mensch ist unter anderem deshalb Abbild Gottes, weil er von seinem Schöpfer den Auftrag empfangen hat, sich die Erde zu unterwerfen und sie zu beherrschen. Indem er diesen Auftrag erfüllt, spiegelt der Mensch und jeder Mensch das Wirken des Weltenschöpfers selber wider.
Die Arbeit als »transitive« Tätigkeit aufgefaßt, das heißt als ein Wirken, das vom Menschen als Subjekt ausgeht und auf ein äußeres Objekt gerichtet ist setzt eine spezifische Herrschaft des Menschen über die »Erde« voraus und bestätigt und entwickelt ihrerseits diese Herrschaft. Unter dem hier vom biblischen Text gebrauchten Ausdruck »Erde« ist natürlich zunächst jener Bruchteil des sichtbaren Universums zu verstehen, dessen Bewohner der Mensch ist; in Ausweitung davon kann man jedoch die ganze sichtbare Welt darunter verstehen, soweit sie sich innerhalb der Sphäre menschlichen Einflusses und menschlicher Suche nach Befriedigung der eigenen Bedürfnisse befindet. Die Worte »macht euch die Erde untertan« sind von ungeheurer Tragweite. Sie beziehen sich auf alle Reichtümer, welche die Erde (und indirekt die sichtbare Welt) in sich birgt und die durch bewußte Tätigkeit des Menschen entdeckt und in geeigneter Weise verwendet werden können. So bleiben diese Worte am Anfang der Bibel zu jeder Zeit aktuell. Sie schließen alle vergangenen Epochen der Zivilisation und Wirtschaft ebenso ein wie die heutige Wirklichkeit und die zukünftigen Entwicklungsphasen, die sich vielleicht zu einem gewissen Grad bereits abzeichnen, großenteils jedoch dem Menschen noch fast unbekannt und verborgen sind.
Wenn man gelegentlich von Zeiten der »Beschleunigung« im wirtschaftlichen Leben und in der Zivilisation der ganzen Menschheit oder einzelner Nationen spricht und diese »Beschleunigungen« mit dem Fortschritt der Wissenschaft und Technik und besonders mit den für das gesellschaftliche und wirtschaftliche Leben entscheidenden Entdeckungen in Zusammenhang bringt, so kann man gleichzeitig sagen, daß keine dieser »Beschleunigungen« über den wesentlichen Gehalt dessen hinausgeht, was jener uralte Bibeltext aussagt. Während der Mensch durch seine Arbeit immer mehr zum Herrn der Erde wird und wiederum durch die Arbeit seine Herrschaft über die sichtbare Welt festigt, bleibt er in jedem Fall und in jeder Phase dieses Prozesses auf der Linie jener ursprünglichen Weisung des Schöpfers, welche notwendig und unlösbar an die Tatsache gebunden ist, daß der Mensch als Mann und Frau »nach dem Abbild Gottes« geschaffen ist. Dieser Prozeß ist zugleich universal: er umfaßt alle Menschen, jede Generation, jede Phase der wirtschaftlichen und kulturellen Entwicklung, und er ist gleichzeitig ein Prozeß, der sich in jedem Menschen abspielt, in jedem mit Einsicht begabten menschlichen Wesen. Er umfaßt zugleich alle und jeden einzelnen; alle und jeder einzelne nehmen in entsprechendem Maß und auf unzählige Weisen an diesem gigantischen Prozeß teil, der im »Untertan-machen der Erde« durch die Arbeit besteht.
5. Die Arbeit im objektiven Sinn: Die Technik
6. Die Arbeit im subjektiven Sinn: Der Mensch als Subjekt der Arbeit
Die Antike teilte die Menschen nach eigenem, typischem Maßstab nach der Art der Arbeit ein, die sie verrichteten. Die Arbeit, die vom Arbeitenden den Einsatz seiner körperlichen Kräfte erforderte, die Arbeit der Muskeln und der Hände, wurde für freie Menschen als unwürdig betrachtet; zu ihrer Verrichtung wurden deshalb die Sklaven bestimmt. Das Christentum bewirkte in Ausweitung einiger schon im Alten Testament enthaltener Gedanken eine grundlegende Umwälzung solcher Anschauungen, wobei es von der Botschaft des Evangeliums in ihrer Gesamtheit und vor allem von der Tatsache ausging, daß derjenige, der Gott war, uns jedoch in allem gleich geworden ist,11 den größten Teil seiner irdischen Lebensjahre der körperlichen Arbeit in der Werkstatt eines Zimmermanns gewidmet hat. Dieser Umstand ist als solcher das beredteste »Evangelium der Arbeit«, aus dem hervorgeht, daß die Grundlage zur Bewertung menschlicher Arbeit nicht in erster Linie die Art der geleisteten Arbeit ist, sondern die Tatsache, daß der, der sie verrichtet, Person ist. Die Würde der Arbeit wurzelt zutiefst nicht in ihrer objektiven, sondern in ihrer subjektiven Dimension.
Bei einer solchen Sicht verschwindet geradezu die Grundlage der in der Antike gemachten Einteilung der Menschen in verschiedene Gruppen nach der Art der von ihnen verrichteten Arbeit. Damit soll nicht gesagt sein, daß die menschliche Arbeit, objektiv verstanden, nicht irgendwie bewertet und qualifiziert werden könne oder dürfe, sondern lediglich, daß die erste Grundlage für den Wert der Arbeit der Mensch selbst ist, ihr Subjekt. Hiermit verbindet sich sogleich eine sehr wichtige Schlußfolgerung ethischer Natur: So wahr es auch ist, daß der Mensch zur Arbeit bestimmt und berufen ist, so ist doch in erster Linie die Arbeit für den Menschen da und nicht der Mensch für die Arbeit. Mit dieser Schlußfolgerung kommt man logisch zur Anerkennung des Vorranges der subjektiven Bedeutung der Arbeit vor der objektiven. Aufgrund dieser Auffassung und vorausgesetzt, daß verschiedene von Menschen verrichtete Arbeiten einen größeren oder geringeren objektiven Wert haben können, geht es uns vor allem darum, deutlich zu machen, daß der Maßstab für jede dieser Arbeiten in erster Linie die Würde ihres Subjekts ist, also der Person, des Menschen, der sie verrichtet. Noch einmal: Unabhängig von der Arbeit, die jeder Mensch verrichtet, und vorausgesetzt, daß diese einen Zweck seines Handelns darstellt der ihn oft stark engagiert -, ist festzuhalten, daß dieser Zweck für sich allein keine entscheidende Bedeutung besitzt. Zweck der Arbeit, jeder vom Menschen verrichteten Arbeit gelte sie auch in der allgemeinen Wertschätzung als die niedrigste Dienstleistung, als völlig monotone, ja als geächtete Arbeit -, bleibt letztlich immer der Mensch selbst.
7. Eine Bedrohung der rechten Wertordnung
Eine ständige Gelegenheit und in gewisser Hinsicht sogar ein Anreiz für diese Weise, zu denken und zu werten, liegt im beschleunigten Entwicklungsprozeß einer einseitig materialistischen Zivilisation, in der man in erster Linie der objektiven Dimension der Arbeit Bedeutung beimißt, während die subjektive Dimension alles, was in direkter oder indirekter Beziehung zum Subjekt der Arbeit steht im Hintergrund bleibt. In allen solchen Fällen, in jeder sozialen Situation dieser Art geschieht eine Verwirrung oder sogar Umkehrung der Ordnung, wie sie von Anfang an mit den Worten des Buches Genesis festgelegt ist: der Mensch wird als bloßes Werkzeug behandelt,12 während er um seiner selbst willen, unabhängig von der Arbeit, die er tut als deren verursachendes Subjekt, als deren wahrer Gestalter und Schöpfer behandelt werden sollte. Gerade diese Umkehrung der Ordnung, ganz abgesehen vom Programm und vom Namen, unter dem dieses sich verwirklicht, würde in dem weiter unten ausführlicher erläuterten Sinne die Bezeichnung »Kapitalismus« verdienen. Der Kapitalismus hat bekanntlich als System, als wirtschaftlich-soziales System, seinen genauen, geschichtlich gewachsenen Inhalt aus der Gegenüberstellung zum »Sozialismus« und »Kommunismus«. Doch im Licht der Analyse der grundlegenden Wirklichkeit im gesamten wirtschaftlichen Prozeß und vor allem in der Struktur der Produktion eben der Arbeit ist es angebracht zuzugeben, daß der Irrtum des primitiven Kapitalismus sich überall dort wiederholen kann, wo der Mensch in irgendeiner Weise dem Gesamt der materiellen Produktionsmittel gleichgeschaltet und so wie ein Instrument behandelt wird und nicht entsprechend der wahren Würde seiner Arbeit, das heißt als ihr Subjekt und Urheber, und ebendadurch als wahres Ziel des ganzen Produktionsprozesses.
So versteht man, wie eine Analyse der menschlichen Arbeit im Licht jener Worte, welche die »Herrschaft« des Menschen über die Erde betreffen, bis in die Mitte der ethisch-sozialen Problematik vordringen sollte. Diese Sicht müßte auch eine zentrale Stellung im ganzen Bereich der Sozialund Wirtschaftspolitik finden, sei es auf der Ebene der einzelnen Länder, sei es auf der größeren Ebene der internationalen und interkontinentalen Beziehungen, besonders hinsichtlich der Spannungen, die sich in der Welt nicht nur längs der Ost-West-, sondern auch längs der Nord-Süd-Achse abzeichnen. Entschlossene Aufmerksamkeit schenkten Papst Johannes XXIII. in seiner Enzyklika Mater et magistra und Papst Paul VI. in der Enzyklika Populorum progressio diesen Dimensionen der heutigen ethisch-sozialen Problematik.
8. Die Solidarität der arbeitenden Menschen
Im Einklang mit der Enzyklika Rerum novarum und vielen darauffolgenden Dokumenten des kirchlichen Lehramtes muß man offen anerkennen, daß die Reaktion gegen das ungerechte und schädliche System, das auf dem arbeitenden Menschen in jener Zeit rascher Industrialisierung lastete und das um Rache zum Himmel schrie,13 sozialmoralisch gerechtfertigt war. Diese Zustände waren durch das sozio-politische System des Liberalismus begünstigt, das ja nach seinen ökonomistischen Grundsätzen die wirtschaftliche Initiative ausschließlich der Kapitaleigentümer stärkte und sicherte, sich jedoch nicht genügend um die Rechte des arbeitenden Menschen kümmerte, entsprechend der These, die menschliche Arbeit sei lediglich ein Produktionsmittel, das Kapital hingegen sei die Grundlage, der Maßstab und der Zweck der Produktion.
Seitdem hat die Solidarität unter den arbeitenden Menschen, verbunden mit einem klareren und einsatzbereiteren Bewußtsein der Gegenseite hinsichtlich der Rechte der Arbeiter, in vielen Fällen tiefgreifende Änderungen bewirkt. Verschiedene neue Systeme sind erdacht worden. Verschiedene Formen von Neo-Kapitalismus und Kollektivismus haben sich entwickelt. Nicht selten können die Arbeiter an der Leitung und an der Produktivitätskontrolle der Unternehmen teilnehmen und machen von dieser Möglichkeit auch Gebrauch. Mit der Hilfe entsprechender Verbände nehmen sie auf die Arbeitsund Lohnbedingungen sowie auf die Sozialgesetzgebung Einfluß. Gleichzeitig jedoch ließen verschiedene ideologische Systeme oder Machtgruppierungen sowie auch neue Beziehungen auf den einzelnen Ebenen menschlichen Zusammenlebens offene Ungerechtigkeiten weiterbestehen oder haben neue geschaffen. Auf Weltebene hat die Entwicklung von Zivilisation und Kommunikation eine vollständigere Beurteilung der Lebensund Arbeitsbedingungen des Menschen auf der ganzen Erde möglich gemacht, aber auch neue Weisen von Ungerechtigkeit ans Licht gebracht und zwar weit größeren Ausmaßes als jene, die im vorigen Jahrhundert den Zusammenschluß der arbeitenden Menschen durch eine besondere Solidarität in der Welt der Arbeit angeregt hatten. Das gilt für die Länder, die bereits einen gewissen Prozeß industrieller Revolution hinter sich haben, wie auch für jene, wo die vorherrschende Arbeit weiterhin in der Bebauung der Erde oder ähnlichen Tätigkeiten besteht.
Bewegungen der Solidarität auf dem Gebiet der menschlichen Arbeit einer Solidarität, die sich nie dem Dialog und der Zusammenarbeit mit der anderen Seite verschließen darf können auch im Hinblick auf die Lage von sozialen Gruppen erforderlich sein, welche zunächst in diesen Bewegungen nicht vertreten waren, jedoch unter den sich wandelnden Gesellschaftssystemen und Lebensbedingungen eine tatsächliche »Proletarisierung« erfahren oder sich sogar schon in der Situation eines »Proletariates« befinden, die vielleicht noch nicht mit diesem Namen bezeichnet wird, ihn jedoch von der Sache her bereits verdient. In dieser Lage können sich manche Kategorien oder Gruppen der arbeitsabhängigen »Intelligenz« befinden, besonders dann, wenn zugleich mit einem immer breiteren Zugang zur Bildung und bei anwachsender Zahl von Personen mit abgeschlossenem Studium die Nachfrage nach ihrer Arbeit abnimmt. Diese Arbeitslosigkeit der Intellektuellen ergibt sich oder steigert sich sogar, wenn die offenstehenden Bildungswege nicht auf die von echten Erfordernissen der Gesellschaft verlangten Leistungen oder Dienste ausgerichtet sind oder wenn eine Arbeit, die eine wenigstens berufsbezogene Bildung voraussetzt, weniger gefragt oder schlechter bezahlt ist als manche manuelle Arbeit. Selbstverständlich stellt Bildung als solche immer einen Wert und eine wichtige Bereicherung der menschlichen Persönlichkeit dar; doch bleiben unabhängig von dieser Tatsache manche Prozesse der »Proletarisierung« hierbei möglich.
Man muß sich daher weiterhin die Frage nach dem Subjekt der Arbeit und nach seinen Lebensbedingungen stellen. Will man die soziale Gerechtigkeit in den verschiedenen Teilen der Welt, in den verschiedenen Ländern und in den Beziehungen zwischen ihnen verwirklichen, bedarf es immer neuer Bewegungen von Solidarität der Arbeitenden und mit den Arbeitenden. Diese Solidarität muß immer dort zur Stelle sein, wo es die soziale Herabwürdigung des Subjekts der Arbeit, die Ausbeutung der Arbeitnehmer und die wachsenden Zonen von Elend und sogar Hunger erfordern. Die Kirche setzt sich in diesem Anliegen kraftvoll ein, weil sie es als ihre Sendung und ihren Dienst, als Prüfstein ihrer Treue zu Christus betrachtet, um so wirklich die »Kirche der Armen« zu sein. Die »Armen« treten in verschiedenem Gewande auf, an verschiedenen Orten und zu verschiedenen Zeiten; sie treten vielfach auf als Ergebnis einer Verletzung der Würde der menschlichen Arbeit: sei es, daß die Arbeitsmöglichkeiten beschränkt sind also wegen der Plage der Arbeitslosigkeit -, sei es, daß die Arbeit und die Rechte, die sich aus ihr ergeben, vor allem das Recht auf angemessene Entlohnung und auf die Sicherheit der Person des Arbeitnehmers und seiner Familie, entleert werden.
Wenn wir bei dieser Sicht des Menschen als Subjekt der Arbeit noch etwas verweilen, ist es angebracht, zumindest in großen Zügen einige Aspekte zu berühren, welche die Würde der menschlichen Arbeit näher erläutern, insofern sie eine vollständigere Kennzeichnung ihres spezifischen moralischen Wertes gestatten. Dabei muß man sich ständig die in der Bibel ausgesprochene Berufung vor Augen halten, die »Erde untertan zu machen«,14 in welcher der Wille des Schöpfers zum Ausdruck kommt, daß die Arbeit es dem Menschen ermögliche, die ihm in der sichtbaren Welt zukommende »Herrschaft« zu verwirklichen.
Diese grundlegende Urabsicht Gottes für den Menschen, den er als sein Abbild schuf, ihm ähnlich,15 wurde nicht einmal in dem Augenblick abgeändert oder ausgelöscht, da der Mensch nach dem Bruch des ersten Bundes mit Gott die Worte vernahm: »Im Schweiße deines Angesichts sollst du dein Brot essen«.16 Diese Worte beziehen sich auf die manchmal drückende Mühe, welche seither die menschliche Arbeit begleitet, ändern jedoch nichts an der Tatsache, daß die Arbeit der Weg ist, auf dem der Mensch die ihm eigene »Herrschaft« über die sichtbare Welt verwirklicht, indem er sich die Erde »untertan macht«. Diese Mühe ist eine allgemein bekannte, weil allgemein erfahrene Realität. Das wissen die Menschen mit körperlicher Arbeit, deren Tätigkeit manchmal unter äußerst schweren Bedingungen zu verrichten ist. Das wissen nicht nur die in der Landwirtschaft Tätigen, deren langes Tagewerk dem Bebauen der Erde gilt, die ihnen manchmal »Dornen und Disteln«17 trägt, sondern auch die Arbeiter in den Bergwerken und Steinbrüchen, die Arbeiter der Metallindustrie an ihren Hochöfen, die oft an Leben und Gesundheit gefährdeten Bauarbeiter. Das wissen auch die Menschen in der Werkstatt intellektueller Arbeit; das wissen die Wissenschaftler und die Menschen, auf denen die schwere Verantwortung für sozial weitreichende Entscheidungen lastet. Das wissen die Ärzte und die Krankenpfleger, die Tag und Nacht bei ihren Kranken wachen. Das wissen die Frauen, die manchmal ohne gebührende Anerkennung seitens der Gesellschaft, ja sogar der Angehörigen, tagtäglich die Mühe und die Verantwortung des Haushalts und der Kindererziehung tragen. Das wissen alle arbeitenden Menschen, und da zu arbeiten die Berufung aller ist, wissen es alle Menschen.
Dennoch ist die Arbeit mit all dieser Mühe und in gewissem Sinne vielleicht gerade aufgrund dieser Mühe ein Gut für den Menschen. Wenn dieses Gut das Zeichen eines »bonum arduum« um mit dem heiligen Thomas von Aquin18 zu sprechen -, eines »schwierigen Gutes«, an sich trägt, so bleibt die Arbeit als solche doch ein Gut für den Menschen, und zwar nicht nur ein »nützliches« oder ein »angenehmes«, sondern ein »würdiges«, das heißt der Würde des Menschen entsprechendes Gut, ein Gut, das diese Würde zum Ausdruck bringt und sie vermehrt. Wenn man die ethische Bedeutung der Arbeit genauer bestimmen will, muß man in erster Linie diese Wahrheit vor Augen haben. Die Arbeit ist ein Gut für den Menschen für sein Menschsein -, weil er durch die Arbeit nicht nur die Natur umwandelt und seinen Bedürfnissen anpaßt, sondern auch sich selbst als Mensch verwirklicht, ja gewissermaßen »mehr Mensch wird«.
Ohne diese Überlegung kann man die Bedeutung der Tugend des Fleißes nicht verstehen, genauer: man kann nicht verstehen, wieso der Fleiß eine Tugend sein soll; ist doch die Tugend als moralische Haltung das, wodurch der Mensch als Mensch gut wird.19 Dieser positive Zusammenhang ändert aber nichts an unserer berechtigten Sorge, der Mensch könnte in der Arbeit, durch welche die Materie veredelt wird, an sich selbst eine Herabsetzung seiner Würde erleiden.20 Es ist ja bekannt, daß die Arbeit verschiedentlich gegen den Menschen verwendet werden kann; daß man ihn mit dem System der Zwangsarbeit in Konzentrationslagern bestrafen kann; daß man die Arbeit zu einem Mittel der Unterdrückung des Menschen machen kann; daß man schließlich in verschiedener Weise die menschliche Arbeit das heißt den arbeitenden Menschen! ausbeuten kann. All dies spricht für die moralische Verpflichtung, den Fleiß als Tugend mit einer sozialen Ordnung zu verbinden, die es dem Menschen erlaubt, in der Arbeit »mehr Mensch zu werden«, statt sich ihretwegen zu erniedrigen und nicht nur seine Körperkräfte zu verbrauchen (was ja wenigstens zu einem gewissen Grad unvermeidlich ist), sondern sogar seine ureigene Würde und Personalität verletzt zu sehen.
10. Arbeit und Gemeinschaft: in Familie und Nation
11. Dimensionen dieses Konfliktes
13. Ökonomismus und Materialismus
Der Gegensatz zwischen Arbeit und Kapital hat seinen Ursprung nicht in der Struktur des eigentlichen Produktionsprozesses und auch nicht in jener des allgemeinen Wirtschaftsprozesses. Dieser Prozeß zeigt vielmehr eine gegenseitige Durchdringung von Arbeit und dem, was wir gewöhnlich als Kapital bezeichnen, zeigt deren unauflösbare Verbindung. In jeder Werkstätte, sei sie verhältnismäßig einfach oder auch ultramodern, kann sich der Mensch leicht darüber klar werden, daß er mit seiner Arbeit in ein doppeltes Erbe eintritt, in jenes, das die allen Menschen gegebenen Naturschätze bilden, und in jenes, das andere schon vor ihm aus diesen Naturschätzen erarbeitet haben vor allem durch die Entwicklung der Technik, nämlich durch die Herstellung immer vollkommenerer Arbeitsgeräte: arbeitend tritt der Mensch zugleich in die Arbeit anderer ein.21 Vom Verstand und auch von unserem aus dem Wort Gottes erleuchteten Glauben her nehmen wir ohne Schwierigkeiten ein solches Bild vom Schauplatz und vom Prozeß menschlicher Arbeit an. Es ist ein vollständiges, Gott und den Menschen einbeziehendes Bild. Der Mensch ist darin »Herr« der Geschöpfe, die in der sichtbaren Welt seiner Verfügung unterstellt sind. Wenn im Lauf des Arbeitsprozesses eine Abhängigkeit aufscheint, so ist es die Abhängigkeit vom Geber aller guten Gaben der Schöpfung und dazu diejenige von anderen Menschen, deren Arbeit und Initiative wir unsere bereits vervollkommneten und erweiterten Arbeitsmöglichkeiten verdanken. Von alledem, was im Produktionsprozeß eine Summe von »Sachen« darstellt, von den Instrumenten und vom Kapital, können wir nur sagen, daß es die Arbeit des Menschen »bedingt«, nicht aber, daß es gleichsam ein anonymes »Subjekt« bildet, von dem der Mensch und seine Arbeit abhängig wären.
Das Zerbrechen dieses vollständigen Bildes, in dem das Prinzip des Primates der Person über die Sachen voll zur Geltung kommt, hat sich im menschlichen Denken vollzogen manchmal nach einer langen, unterschwelligen Vorbereitung im praktischen Leben -, und zwar dergestalt, daß die Arbeit vom Kapital getrennt und beide in einen Gegensatz zueinander gestellt wurden, als ob es sich um zwei anonyme Kräfte handle, um zwei Produktionsfaktoren, beide von derselben »ökonomistischen« Betrachtungsweise nebeneinander gesetzt. Ein solcher Problemansatz enthielt den grundlegenden Irrtum, den man als Irrtum des Ökonomismus bezeichnen kann, wenn er die menschliche Arbeit ausschließlich nach ihrer wirtschaftlichen Zielsetzung betrachtet. Man kann und muß diesen fundamentalen Irrtum des Denkens auch einen Irrtum des Materialismus nennen, insofern der Ökonomismus direkt oder indirekt die Überzeugung vom Primat und Vorrang des Materiellen enthält, während er das Geistige und Personhafte (das Wirken des Menschen, die moralischen Werte und ähnliches) direkt oder indirekt der materiellen Wirklichkeit unterordnet. Das ist noch nicht der theoretische Materialismus im Vollsinn des Wortes, aber sicher schon ein praktischer Materialismus, der nicht so sehr wegen seiner aus der materialistischen Theorie abgeleiteten Voraussetzungen für fähig gehalten wird, die Bedürfnisse des Menschen zu erfüllen, sondern aufgrund einer bestimmten Art zu werten, also aufgrund einer gewissen auf die unmittelbare und größere Anziehungskraft des Materiellen gegründeten Rangordnung der Werte. Das irrige Denken nach den Kategorien des Ökonomismus ging Hand in Hand mit dem Auftauchen der materialistischen Philosophie und mit ihrer Entwicklung von der mehr elementaren und allgemeinen Phase (auch Vulgärmaterialismus genannt, weil er beansprucht, die geistige Wirklichkeit zu einem überflüssigen Phänomen zu machen) zur Phase des sogenannten dialektischen Materialismus. Allerdings scheint es, daß im Rahmen der vorliegenden Erwägungen der Ökonomismus für das grundlegende Problem der menschlichen Arbeit und insbesondere für jene Trennung und Gegenüberstellung von »Arbeit« und »Kapital« als zwei Produktionsfaktoren, die man beide nur in der oben genannten ökonomistischen Weise sehen wollte, von entscheidender Bedeutung war und gerade diesen inhumanen Problemansatz noch vor dem philosophischen System des Materialismus geprägt hat. Doch ist offensichtlich auch der Materialismus nicht in der Lage, auch nicht in seiner dialektischen Form, der Reflexion über die menschliche Arbeit hinreichende und entscheidende Grundlagen zu bieten, durch die er dem Vorrang des Menschen vor dem Instrument »Kapital«, dem Vorrang der Person vor der Sache eine angemessene und unwiderlegbare Begründung und Stütze geben könnte. Auch im dialektischen Materialismus ist der Mensch nicht in erster Linie Subjekt der Arbeit und Wirkursache des Produktionsprozesses, sondern wird in Abhängigkeit vom Materiellen gesehen und behandelt, als eine Art »Ergebnis« der die betreffende Zeit prägenden Wirtschaftsund Produktionsverhältnisse.
Selbstverständlich nimmt der Gegensatz zwischen Arbeit und Kapital, von dem hier die Rede ist der Gegensatz, der die Arbeit vom Kapital trennt und diesem wie ein eigenes »Ding« gegenüberstellt, als wäre sie irgendein beliebiges Element des wirtschaftlichen Prozesses -, nicht nur in der Philosophie und in den Wirtschaftstheorien des 18. Jahrhunderts seinen Anfang, sondern viel mehr noch in der gesamten wirtschaftlich-sozialen Praxis jener Zeit der beginnenden und rasch fortschreitenden Industrialisierung, bei der man vor allem die Möglichkeit einer starken Vermehrung der materiellen Reichtümer, also der Mittel, entdeckte, während man das Ziel, den Menschen, dem diese Mittel dienen müssen, aus dem Auge verlor. Gerade dieser praktische Irrtum hat vor allem die menschliche Arbeit, den arbeitenden Menschen getroffen und die ethisch gerechtfertigte Reaktion verursacht, von der bereits die Rede war. Der gleiche Irrtum, der nun bereits sein bestimmtes, mit dieser Zeit des ersten Kapitalismus und des Liberalismus verbundenes historisches Profil hat, kann sich unter anderen zeitlichen und örtlichen Umständen wiederholen, wenn man bei der Reflexion von den gleichen theoretischen und praktischen Voraussetzungen ausgeht. Eine radikale Überwindung dieses Irrtums erscheint unmöglich, solange es nicht zu angemessenen Änderungen kommt sowohl auf theoretischem wie auch auf praktischem Gebiet, Änderungen auf der Linie einer entschiedenen Überzeugung vom Primat der Person über die Sache, der menschlichen Arbeit über das Kapital als die Gesamtheit der Produktionsmittel.
Außerdem hat die Lehre der Kirche das Eigentum nie so aufgefaßt, daß es zur Ursache sozialen Kontrastes in der Arbeit hätte werden können. Wie bereits erwähnt, erwirbt man Eigentum vor allem durch Arbeit und, damit es der Arbeit diene. Das gilt besonders für das Eigentum an Produktionsmitteln. Eine Auffassung, welche diese isoliert betrachtet, als einen geschlossenen Komplex von Eigentum, der dann als »Kapital« der »Arbeit« gegenüberstände oder sie gar ausbeuten sollte, steht im Gegensatz zum Wesen dieser Mittel und ihres Besitzes. Man darf sie nicht gegen die Arbeit besitzen; man darf sie auch nicht um des Besitzes willen besitzen, weil das einzige Motiv, das ihren Besitz rechtfertigt sei es in der Form des Privateigentums, sei es in der des öffentlichen oder kollektiven Eigentums -, dies ist, der Arbeit zu dienen und dadurch die Verwirklichung des ersten Prinzips der Eigentumsordnung zu ermöglichen: die Bestimmung der Güter für alle und das gemeinsame Recht auf ihren Gebrauch. Unter diesem Gesichtspunkt also, im Hinblick auf die menschliche Arbeit und den gemeinsamen Zugang zu den Gütern, die dem Menschen zugedacht sind, ist unter den entsprechenden Bedingungen auch die Sozialisierung gewisser Produktionsmittel nicht auszuschließen. All diese Prinzipien hat die Kirche bei ihrer Unterweisung im Laufe der Jahrzehnte seit der Veröffentlichung der Enzyklika Rerum novarum immer betont, wobei sie sich auf Argumente bezog, die eine viel ältere Tradition formuliert hatte, zum Beispiel auf die bekannten Argumente der Summa Theologiae des heiligen Thomas von Aquin.22
Im vorliegenden Dokument, dessen Hauptthema die menschliche Arbeit ist, soll all der Nachdruck bestätigt werden, mit dem die Unterweisung der Kirche über das Eigentum den Primat der Arbeit und damit den Subjektcharakter des Menschen im sozialen Leben und vor allem in der dynamischen Struktur des gesamten Wirtschaftsprozesses bisher zu sichern suchte und dies weiterhin versucht. In dieser Hinsicht bleibt der Standpunkt des »strengen« Kapitalismus, der das ausschließliche Recht des Privateigentums an den Produktionsmitteln wie ein unantastbares »Dogma« des Wirtschaftslebens verteidigt, weiterhin unannehmbar. Der Grundsatz von der Achtung der Arbeit fordert, daß dieses Recht einer konstruktiven theoretischen und praktischen Revision unterzogen wird. Denn wenn es wahr ist, daß das Kapital als Gesamtheit der Produktionsmittel zugleich die Frucht der Arbeit von Generationen darstellt, so ist es ebenso wahr, daß es ununterbrochen neu entsteht durch die Arbeit mit diesen Produktionsmitteln, die einer großen Werkbank gleichen, wo Tag für Tag die gegenwärtige Generation der Arbeitenden im Einsatz ist. Es handelt sich hier selbstverständlich um die verschiedenen Arten von Arbeit, nicht nur um die sogenannte Handarbeit, sondern auch um die vielgestaltige intellektuelle Arbeit von der Forschung bis zur Führung.
In diesem Licht gewinnen die zahlreichen, von den Fachleuten der katholischen Soziallehre und auch vom obersten kirchlichen Lehramt23 vorgebrachten Anregungen besondere Bedeutung. Sie betreffen das Miteigentum an den Produktionsmitteln, die Mitbestimmung, die Gewinnbeteiligung, die Arbeitnehmeraktien und ähnliches. Unabhängig von der konkreten Möglichkeit, diese verschiedenen Anregungen zu verwirklichen, bleibt es offensichtlich, daß die Anerkennung der richtig verstandenen Stellung der Arbeit und des arbeitenden Menschen im Produktionsprozeß verschiedene Anpassungen des Rechtswesens auf dem Gebiet des Eigentums an Produktionsmitteln erfordert. Das gilt nicht nur im Hinblick auf schon länger bestehende Verhältnisse, sondern in erster Linie für die Realität und Problemlage, die sich in der zweiten Hälfte dieses Jahrhunderts in der sogenannten Dritten Welt herausgebildet haben mit den verschiedenen neuen, unabhängigen Ländern, die vor allem in Afrika an der Stelle ehemaliger Kolonialgebiete entstanden sind.
Wenn also der Standpunkt des »strengen« Kapitalismus einer ständigen Revision mit dem Ziel einer Reform unter der Rücksicht der Menschenrechte unterzogen werden muß wobei die Menschenrechte im weitesten Sinn und im Zusammenhang mit der Arbeit zu verstehen sind -, so muß man unter dem gleichen Gesichtspunkt feststellen, daß diese vielfältigen und so sehr erwünschten Reformen nicht a priori durch eine Aufhebung des Privateigentums an den Produktionsmitteln verwirklicht werden können. Denn es ist zu bedenken, daß es für eine zufriedenstellende Sozialisierung der Produktionsmittel (des Kapitals) nicht genügt, sie einfach den Händen ihrer privaten Eigentümer zu entziehen. Sie hören in diesem Fall nur auf, Eigentum einer bestimmten Gesellschaftsgruppe, der privaten Eigentümer, zu sein, um dafür Eigentum der organisierten Gesellschaft zu werden und dabei unter die Verwaltung und direkte Kontrolle einer anderen Personengruppe zu geraten, die, ohne Eigentümer der Produktionsmittel zu sein, durch ihre Machtposition in der Gesellschaft darüber auf der Ebene der gesamten nationalen oder der örtlichen Wirtschaft verfügt.
Diese führende und verantwortliche Gruppe kann ihre Aufgaben in einer vom Standpunkt des Primates der Arbeit befriedigenden Weise erfüllen; sie kann sie aber auch schlecht erfüllen, indem sie für sich das Monopol in Anspruch nimmt, die Produktionsmittel zu verwalten und über sie zu verfügen, und dabei nicht einmal vor der Verletzung fundamentaler Menschenrechte zurückschreckt. So ist also der bloße Übergang der Produktionsmittel in Staatseigentum im kollektivistischen System keineswegs schon gleichbedeutend mit einer »Sozialisierung« dieses Eigentums. Von Sozialisierung kann man nur dann sprechen, wenn der Subjektcharakter der Gesellschaft garantiert ist, das heißt wenn jeder aufgrund der eigenen Arbeit den vollen Anspruch hat, sich zugleich als Miteigentümer der großen Werkstätte zu betrachten, in der er gemeinsam mit allen anderen arbeitet. Ein Weg auf dieses Ziel hin könnte sein, die Arbeit soweit wie möglich mit dem Eigentum am Kapital zu verbinden und eine große Vielfalt mittlerer Körperschaften mit wirtschaftlicher, sozialer oder kultureller Zielsetzung ins Leben zu rufen: Körperschaften mit echter Autonomie gegenüber den öffentlichen Behörden, Körperschaften, die ihre spezifischen Ziele in ehrlicher Zusammenarbeit und mit Rücksicht auf die Forderungen des Gemeinwohls verfolgen und sich in Form und Wesen als lebensvolle Gemeinschaften erweisen, so daß sie ihre Mitglieder als Personen betrachten und behandeln und zu aktiver Teilnahme an ihrem Leben anregen.24
15. Der personale Gesichtspunkt
Daraus ergeben sich einige spezifische Rechte der Arbeitnehmer, welche der Verpflichtung zur Arbeit entsprechen. Es wird davon in der Folge die Rede sein. Schon hier ist jedoch allgemein hervorzuheben, daß der Arbeitende nicht nur das geschuldete Entgelt für seine Arbeit erwartet, sondern auch, daß im Produktionsprozeß selbst die Möglichkeit erwogen werde, daß er bei seiner Arbeit auch bei Gemeinschaftseigentum gleichzeitig das Bewußtsein haben könne, im eigenen Bereich zu arbeiten. Dieses Bewußtsein wird in ihm ausgelöscht bei einem System übermäßiger bürokratischer Zentralisierung, wo sich der Arbeitnehmer eher als Rädchen in einem von oben bewegten Mechanismus vorkommt und sich aus mehr als einem Grund eher als bloßes Produktionsmittel denn als echtes Subjekt der Arbeit fühlt, das mit Eigeninitiative begabt ist. Die Lehre der Kirche hat immer die sichere und tiefe Überzeugung zum Ausdruck gebracht, daß die menschliche Arbeit nicht nur mit der Wirtschaft zu tun hat, sondern auch und vor allem personale Werte mitbetrifft. Die volle Achtung dieser personalen Werte gereicht gerade dem Wirtschaftssystem selbst und dem Produktionsprozeß zum Vorteil. Nach dem heiligen Thomas von Aquin25 ist es vor allem dieser Grund, der für das Privateigentum an den Produktionsmitteln spricht. Wenn wir auch anerkennen, daß aus bestimmten begründeten Motiven Ausnahmen vom Grundsatz des Privateigentums gemacht werden können heutzutage sind wir sogar Zeugen der Einführung des Systems »sozialisierten« Eigentums -, so verliert dennoch der personale Gesichtspunkt weder auf grundsätzlicher noch auf praktischer Ebene seine Bedeutung. Jede Sozialisierung von Produktionsmitteln, die überlegt und fruchtbar sein will, muß diesen Gesichtspunkt berücksichtigen. Man muß alles daransetzen, daß der Mensch auch in einem solchen System das Bewußtsein behalten kann, im eigenen Bereich zu arbeiten. Sonst ergeben sich im ganzen Wirtschaftsprozeß unkalkulierbare Schäden, und zwar nicht nur wirtschaftlicher Art, sondern vor allem Schäden am Menschen
16. Im großen Zusammenhang der Menschenrechte
17. »Indirekter« und »direkter« Arbeitgeber
18. Das Problem des Arbeitsplatzes
19. Lohn und besondere Sozialleistungen
Die Erfahrung bestätigt, daß man sich für die soziale Aufwertung der mütterlichen Aufgaben einsetzen muß, für die Aufwertung der Mühen, die mit ihnen verbunden sind, und des Bedürfnisses der Kinder nach Pflege, Zuwendung und Herzlichkeit, damit sie sich zu verantwortungsbewußten, sittlich und religiös reifen und psychisch ausgeglichenen Persönlichkeiten entwickeln können. Es wird einer Gesellschaft zur Ehre gereichen, wenn sie es der Mutter ermöglicht, sich ohne Behinderung ihrer freien Entscheidung, ohne psychologische oder praktische Diskriminierung und ohne Benachteiligung gegenüber ihren Kolleginnen der Pflege und Erziehung ihrer Kinder je nach den verschiedenen Bedürfnissen ihres Alters zu widmen. Der notgedrungene Verzicht auf die Erfüllung dieser Aufgaben um eines außerhäuslichen Verdienstes willen ist im Hinblick auf das Wohl der Gesellschaft und der Familie unrecht, wenn er jenen vorrangigen Zielen der Mutterschaft widerspricht oder sie erschwert.26
In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, daß, allgemeiner gesprochen, der ganze Arbeitsprozeß so organisiert und angepaßt werden muß, daß die Erfordernisse der Person und ihrer Lebensweise, vor allem ihres häuslichen Lebens, gebührende Beachtung finden, wobei dem Alter und Geschlecht eines jeden Rechnung zu tragen ist. Es ist eine Tatsache, daß in vielen Ländern die Frauen in fast allen Lebensbereichen tätig sind. Sie sollten aber diese Tätigkeiten ihrem eigenen Wesen gemäß verrichten können, ohne Diskriminierungen und ohne Ausschluß von Stellungen, für die sie befähigt sind, aber zugleich auch, ohne wegen ihrer familiären Wünsche oder wegen ihrer spezifischen Rolle bei der Aufgabe, an der Seite der Männer zum Wohl der Gesellschaft beizutragen, weniger geachtet zu werden. Die wahre Aufwertung der Frau erfordert eine Arbeitsordnung, die so strukturiert ist, daß sie diese Aufwertung nicht mit dem Aufgeben ihrer Eigenheit bezahlen muß und zum Schaden der Familie, wo ihr als Mutter eine unersetzliche Rolle zukommt.
Neben dem Lohn kommen hier noch verschiedene Sozialleistungen in Betracht, deren Zweck es ist, das Leben und die Gesundheit des Arbeitnehmers und seiner Familie zu sichern. Die mit der nötigen Sorge für die Gesundheit verbundenen Ausgaben, besonders bei Arbeitsunfällen, machen es notwendig, dem Arbeitnehmer einen leichteren Zugang zu ärztlicher Hilfe zu verschaffen, und zwar zu einem möglichst geringen Preis oder auch ganz unentgeltlich. Ein anderer Bereich solcher Leistungen steht im Zusammenhang mit dem Recht auf Ruhe und Erholung: es handelt sich hier vor allem um die regelmäßige wöchentliche Ruhezeit, die zumindest den Sonntag umfassen sollte, ferner um eine längere Erholungszeit, den sogenannten Urlaub, einmal im Jahr oder eventuell mehrmals im Jahr in kürzeren Zeitabschnitten. Schließlich geht es um das Recht auf Ruhestandsgeld, auf Alterssicherung und auf Versicherung bei Arbeitsunfällen. Im Rahmen dieser hauptsächlichen Rechte gibt es ein ganzes System einzelner Rechtsansprüche, deren Beachtung zusammen mit der Entlohnung der Arbeit für ein korrektes Verhältnis zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber entscheidend ist. Unter diesen Einzelrechten ist immer auch der Anspruch auf solche Arbeitsräume und Produktionsprozesse zu beachten, die dem Arbeitnehmer weder gesundheitlich noch geistig-sittlich schaden.
20. Die Bedeutung der Gewerkschaften
22. Der behinderte Mensch und die Arbeit
23. Die Arbeit und das Problem der Emigration
24. Eine besondere Aufgabe der Kirche
25. Die Arbeit als Teilnahme am Werk des Schöpfers
»Eins steht für die Glaubenden fest«, so das II. Vatikanische Konzil, »das persönliche und gemeinsame menschliche Schaffen, dieses gewaltige Bemühen der Menschen im Ablauf der Jahrhunderte, ihre Lebensbedingungen auf einen stets besseren Stand zu bringen, entspricht an und für sich der Absicht Gottes. Der nach Gottes Bild geschaffene Mensch hat ja den Auftrag erhalten, sich die Erde mit allem, was zu ihr gehört, zu unterwerfen und die Welt in Heiligkeit und Gerechtigkeit zu regieren. Er soll ferner durch die Anerkennung Gottes als des Schöpfers aller Dinge sich selbst und die gesamte Wirklichkeit in Beziehung zu Gott bringen, so daß, nachdem alle Dinge dem Menschen unterworfen sind, Gottes Name wunderbar sei auf der ganzen Erde«.27
Im Wort der göttlichen Offenbarung ist diese fundamentale Wahrheit zutiefst eingeprägt, daß der Mensch, als Abbild Gottes geschaffen, durch seine Arbeit am Werk des Schöpfers teilnimmt und es im Rahmen seiner menschlichen Möglichkeiten in gewissem Sinne weiterentwickelt und vollendet, indem er unaufhörlich voranschreitet in der Entdeckung der Schätze und Werte, welche die gesamte Schöpfung in sich birgt. Dieser Wahrheit begegnen wir schon am Anfang der Heiligen Schrift, im Buch Genesis, wo das Schöpfungswerk selbst in Form einer »Arbeit« dargestellt wird, die Gott im Verlauf von »sechs Tagen«28 verrichtet, um am siebten Tag zu »ruhen«.29 Und noch im letzten Buch der Heiligen Schrift klingt die gleiche Ehrfurcht vor dem Werk an, das Gott durch seine schöpferische »Arbeit« vollbracht hat, wenn es dort heißt: »Groß und wunderbar sind deine Taten, Herr, Gott und Herrscher über die ganze Schöpfung«30 die gleiche Ehrfurcht, die im Buch Genesis zum Ausdruck kommt, wenn es die Beschreibung der einzelnen Schöpfungstage mit der Feststellung beschließt: »Gott sah, daß es gut war«.31
Diese Beschreibung des Schöpfungswerkes, die wir bereits im ersten Kapitel des Buches Genesis finden, ist zugleich in einem gewissen Sinne das erste »Evangelium der Arbeit«; zeigt sie doch auf, worin deren Würde besteht: sie lehrt, daß der Mensch durch seine Arbeit Gott, seinen Schöpfer, nachahmen soll, da er und nur er allein mit dem Privileg der Ebenbildlichkeit ausgestattet ist. Der Mensch soll Gott nachahmen sowohl in der Arbeit als auch in der Ruhe, da Gott selbst ihm sein eigenes schöpferisches Tun in der Form der Arbeit und der Ruhe vor Augen führen wollte. Dieses Wirken Gottes in der Welt setzt sich unaufhörlich fort, wie es die Worte Christi bezeugen: »Mein Vater ist noch immer am Werk...«.32 Er wirkt mit schöpferischer Kraft, indem er die Welt im Sein erhält, die er aus dem Nichts ins Sein gerufen hat; er wirkt mit heilbringender Kraft in den Herzen der Menschen, die er seit Anbeginn zur »Ruhe«33 bestimmt hat, bei ihm selbst, »im Haus des Vaters«.34 Daher erfordert die menschliche Arbeit auch die Ruhe an jedem »siebten Tag«.35 Vor allem aber darf sie nicht bloß im äußerlichen Einsatz der menschlichen Kräfte bestehen; sie muß im Inneren des Menschen einen Freiraum lassen, wo der Mensch immer mehr das wird, was er dem Willen Gottes entsprechend sein soll, und sich so auf jene »Ruhe« vorbereitet,die der Herr seinen Dienern und Freunden bereithält.36
Das Bewußtsein von der menschlichen Arbeit als einer Teilnahme am Wirken Gottes muß wie das Konzil lehrt auch »das gewöhnliche, alltägliche Tun (durchdringen); denn Männer und Frauen, die beim Erwerb des Lebensunterhalts für sich und ihre Familie ihre Tätigkeiten so ausüben, daß sie ein sinnvoller Dienst für die Gesellschaft sind, dürfen mit Recht überzeugt sein, daß sie durch ihre Arbeit das Werk des Schöpfers weiterentwickeln, daß sie dem Wohl ihrer Brüder dienen und durch ihr persönliches Bemühen zur geschichtlichen Erfüllung des göttlichen Plans beitragen«.37
Es ist darum erforderlich, daß diese christliche Spiritualität der Arbeit zum gemeinsamen Besitz aller wird. Vor allem heute muß aber die Spiritualität der Arbeit von jener Reife geprägt sein, welche die Spannungen und die Unruhe der Geister und Herzen verlangen: »Den Christen liegt es deshalb fern zu glauben, daß die von des Menschen Geist und Kraft geschaffenen Werke einen Gegensatz zu Gottes Macht bilden oder daß dieses mit Vernunft begabte Geschöpf sozusagen als Rivale dem Schöpfer gegenübertrete. Im Gegenteil, sie sind überzeugt, daß die Siege der Menschheit ein Zeichen der Größe Gottes und die Frucht seines unergründlichen Ratschlusses sind. Je mehr aber die Macht des Menschen wächst, desto mehr weitet sich die Verantwortung der einzelnen wie der Gemeinschaften aus. Daraus wird klar, daß die Menschen durch die christliche Botschaft nicht vom Aufbau der Welt abgehalten noch zur Vernachlässigung des Wohls ihrer Mitmenschen veranlaßt, sondern vielmehr strenger zur Bewältigung dieser Aufgaben verpflichtet werden«.38
Das Bewußtsein des Menschen, durch die Arbeit am Schöpfungswerk teilzunehmen, bildet für ihn den tiefsten Beweggrund, sie in den verschiedenen Bereichen auf sich zu nehmen: »Die Gläubigen müssen also«, so lesen wir in der Konstitution Lumen gentium, »die innerste Natur der ganzen Schöpfung, ihren Wert und ihre Hinordnung auf das Lob Gottes anerkennen. Sie müssen auch durch das weltliche Wirken sich gegenseitig zu einem heiligeren Leben verhelfen. So soll die Welt vom Geist Christi erfüllt werden und in Gerechtigkeit, Liebe und Frieden ihr Ziel wirksamer erreichen... Sie sollen also durch ihre Zuständigkeit in den profanen Bereichen und durch ihre innerlich von der Gnade Christi erhöhte Tätigkeit einen gültigen Beitrag leisten, daß die geschaffenen Güter gemäß der Ordnung des Schöpfers und im Lichte seines Wortes durch menschliche Arbeit, Technik, Zivilisation und Kultur... entwickelt... werden«.39
26. Christus, ein Mann der Arbeit
Die Wahrheit, daß der Mensch durch die Arbeit am Wirken Gottes, seines Schöpfers, teilnimmt, hat besonders eindringlich Jesus Christus ins Licht gerückt Jesus, über den viele seiner ersten Zuhörer in Nazaret staunten und sagten: »Woher hat er das alles? Was ist das für eine Weisheit, die ihm gegeben ist?... Ist das nicht der Zimmermann?«.40 Das ihm anvertraute »Evangelium«, das Wort der ewigen Weisheit, hat Jesus nicht nur verkündet, sondern vor allem durch sein Werk vollbracht. Daher war dieses Evangelium auch ein »Evangelium der Arbeit«, weil der, der es verkündete, selbst ein Mann der Arbeit war, der handwerklichen Arbeit, wie Josef von Nazaret.41 Wenn wir auch in seinen Worten keine besondere Ermahnung zur Arbeit finden, sondern einmal sogar ein Verbot übertriebener Sorge um Arbeit und Unterhalt,42 so ist doch die Sprache des Lebens Christi selbst eindeutig: Er gehört zur »Welt der Arbeit«, anerkennt und achtet die menschliche Arbeit. Man kann sogar sagen: Er schaut mit Liebe auf die Arbeit und ihre verschiedenen Formen, deren jede ihm ein besonderer Zug in der Ähnlichkeit des Menschen mit Gott, dem Schöpfer und Vater, ist. Hat er nicht gesagt: »... mein Vater ist ein Winzer«,43 hat er nicht auf verschiedene Weise jene grundlegende Wahrheit über die Arbeit in seine Lehre übernommen, die schon in der ganzen Tradition des Alten Testamentes, vom Buch Genesis an, zum Ausdruck kommt?
In den Büchern des Alten Testaments fehlt es nicht an zahlreichen Hinweisen auf die menschliche Arbeit, auf die verschiedenen Berufe des Menschen: so auf den Arzt,44 den Apotheker,45 den Kunsthandwerker,46 den Schmied47 man könnte diese Worte auf die Tätigkeit des Metallarbeiters von heute beziehen -, auf den Töpfer,48 den Landwirt,49 den Gelehrten,50 den Seefahrer,51 den Bauarbeiter,52 den Musiker,53 den Hirten,54 den Fischer.55 Bekannt sind die schönen Worte über die Arbeit der Frauen.56 Jesus Christus bezieht sich in seinen Gleichnissen über das Reich Gottes ständig auf die menschliche Arbeit: auf die des Hirten,57 des Landwirts,58 des Arztes,59 des Sämanns,60 des Hausherrn,61 des Dieners,62 des Verwalters,63 des Fischers,64 des Händlers,65 des Landarbeiters.66 Er spricht auch von den verschiedenen Arbeiten der Frauen.67 Er vergleicht das Apostolat mit der körperlichen Arbeit der Ernte68 oder des Fischfangs.69 Auch auf die Arbeit der Gelehrten bezieht er sich.70
Diese Lehre Christi über die Arbeit, deren Grundlage das Beispiel seines eigenen Lebens während der Jahre in Nazaret ist, findet in der Lehre des Apostels Paulus ein besonders lebendiges Echo. Paulus rühmte sich seiner Berufsarbeit wahrscheinlich war er Zeltmacher71 -, und dank dieser Tätigkeit konnte er sich auch als Apostel sein Brot selbst verdienen.72 »Wir haben uns gemüht und geplagt, Tag und Nacht haben wir gearbeitet, um keinem von euch zur Last zu fallen«.73 Dies ist die Quelle seiner Anweisungen zum Thema der Arbeit; sie haben ermahnenden und fordernden Charakter: »Wir ermahnen sie und gebieten ihnen im Namen Jesu Christi, des Herrn, in Ruhe ihrer Arbeit nachzugehen und ihr selbstverdientes Brot zu essen«, schreibt er an die Thessalonicher.74 Im Zusammenhang mit der Feststellung, daß einige von ihnen »ein unordentliches Leben führen..., nur nicht arbeiten«,75 sagt der Apostel auch ohne Bedenken: »Wer nicht arbeiten will, soll auch nicht essen«.76 An einer anderen Stelle macht er Mut: »Tut eure Arbeit gern, als wäre sie für den Herrn und nicht für Menschen; ihr wißt, daß ihr vom Herrn euer Erbe als Lohn empfangen werdet«.77
Wie man sieht, nehmen die Weisungen des Völkerapostels für die Moral und Spiritualität der menschlichen Arbeit eine Schlüsselstellung ein. Sie sind eine wichtige Ergänzung dieses großen, wenn auch diskreten Evangeliums der Arbeit, das wir in Christi Leben und Gleichnissen finden, in dem, »was Jesus getan und gelehrt hat«.78
Erleuchtet von dieser Urquelle, hat die Kirche immer verkündet, was seinen modernen Ausdruck in der Weisung des II. Vatikanischen Konzils gefunden hat: »So wie das menschliche Schaffen aus dem Menschen hervorgeht, so ist es auch auf den Menschen hingeordnet. Wenn nämlich der Mensch wirkt, formt er nicht nur die Dinge und die Gesellschaft um, sondern vollendet auch sich selbst. Er lernt vieles, entwickelt seine Fähigkeiten, überschreitet sich selbst und wächst über sich hinaus. Solches Wachstum ist, richtig verstanden, mehr wert als äußerer Reichtum, der angesammelt werden kann... Richtschnur für das menschliche Schaffen ist daher, daß es gemäß dem Plan und Willen Gottes mit dem echten Wohl der Menschheit übereinstimme und dem Menschen als Einzelwesen und als Glied der Gesellschaft die Entfaltung und Erfüllung seiner vollen Berufung gestatte«.79
Im Licht einer solchen Auffassung von den Werten menschlicher Arbeit, einer solchen Spiritualität der Arbeit, erklärt sich vollauf das, was wir an der gleichen Stelle der Pastoralkonstitution des Konzils zum Thema der rechten Bedeutung des Fortschritts lesen: »Der Mensch ist mehr wert durch das, was er ist, als durch das, was er hat. Ebenso hat alles, was die Menschen zur Erreichung einer größeren Gerechtigkeit, einer umfassenderen Brüderlichkeit und einer humaneren Ordnung der sozialen Beziehungen tun, größeren Wert als technische Fortschritte. Diese Fortschritte können zwar gleichsam das Material für den menschlichen Aufstieg bieten, doch den Aufstieg selbst werden sie durch sich allein keineswegs zustandebringen«.80
Diese Lehraussage zum Problem des Fortschritts und der Entwicklung ein im modernen Denken so beherrschendes Thema kann nur als Frucht einer erprobten Spiritualität der menschlichen Arbeit verstanden werden, und nur auf der Grundlage einer solchen Spiritualität kann sie verwirklicht und in konkrete Praxis umgesetzt werden. Das also ist die Lehre und das Programm, die aus dem »Evangelium der Arbeit« erwachsen.
27. Die menschliche Arbeit im Licht von Christi Kreuz und Auferstehung
Noch ein Aspekt der menschlichen Arbeit, eine ihrer wesentlichen Dimensionen, wird von der Spiritualität aus dem Evangelium tief durchdrungen. Jede Arbeit ob körperlich oder geistig ist unvermeidlich mit Mühen verbunden. Das Buch Genesis bringt dies in wirklich eindringlicher Weise zum Ausdruck, indem es der ursprünglichen Segnung der Arbeit, die im Schöpfungsgeheimnis enthalten und mit der Erhöhung des Menschen zum Abbild Gottes verbunden ist, den Fluch entgegenstellt, den die Sünde mit sich gebracht hat: »So ist verflucht der Ackerboden deinetwegen. Unter Mühsal wirst du von ihm essen alle Tage deines Lebens«.81 Diese mit der Arbeit verbundene Mühsal kennzeichnet den Weg des menschlichen Lebens auf Erden und stellt eine Ankündigung des Todes dar: »Mit Schweiß im Gesicht wirst du dein Brot essen, bis du zurückkehrst zum Ackerboden. Von ihm bist du ja genommen«.82 Fast wie ein Echo auf diese Worte klingen jene aus den Weisheitsbüchern: »Dann dachte ich nach über alle meine Werke, die meine Hände vollbracht, und über die Mühe, mit der ich mich plagte, um sie zu vollbringen«.83 Es gibt wohl keinen Menschen auf Erden, der nicht in diesen Worten sich selbst erkennen könnte.
Das Evangelium spricht gewissermaßen sein letztes Wort auch zu dieser Frage im Paschageheimnis Jesu Christi aus. Dort muß man die Antwort auf diese für die Spiritualität der menschlichen Arbeit so gewichtigen Probleme suchen. Das Paschageheimnis umschließt das Kreuz Christi, seinen Gehorsam bis zum Tod, den der Apostel jenem Ungehorsam entgegenstellt, der seit Anbeginn über der Geschichte des Menschen auf Erden lastete.84 Dieses Geheimnis umfaßt auch die Erhöhung Christi, der durch den Kreuzestod hindurch mit der Kraft des Heiligen Geistes in der Auferstehung zu seinen Jüngern zurückkehrt.
Schweiß und Mühsal, welche die Arbeit in der gegenwärtigen Heilssituation der Menschheit notwendigerweise mit sich bringt, bieten dem Christen und jedem Menschen, der zur Nachfolge Christi berufen ist, die Möglichkeit zur liebenden Teilnahme an jenem Werk, für das Christus gekommen ist.85 Dieses Heilswerk wurde durch Leid und Kreuzestod vollzogen. Indem der Mensch die Mühsal der Arbeit in Einheit mit dem für uns gekreuzigten Herrn erträgt, wirkt er mit dem Gottessohn an der Erlösung der Menschheit auf seine Weise mit. Er erweist sich als wahrer Jünger Christi, wenn auch er Tag für Tag bei der ihm aufgegebenen Tätigkeit sein Kreuz auf sich nimmt.86
Christus erduldete »für uns alle, die wir Sünder sind, ... den Tod, und belehrt uns so durch sein Beispiel, daß auch das Kreuz getragen werden muß, das Fleisch und Welt denen auf die Schultern legen, die Frieden und Gerechtigkeit suchen«. Zugleich jedoch »durch seine Auferstehung zum Herrn eingesetzt, wirkt Christus, dem alle Gewalt im Himmel und auf Erden gegeben ist, durch die Kraft seines Geistes bereits in den Herzen der Menschen... (und) beseelt, reinigt und stärkt auch jenes hochherzige Streben, mit dem die Menschheitsfamilie sich bemüht, ihr eigenes Leben menschlicher zu gestalten und die ganze Erde diesem Ziel dienstbar zu machen«.87
In der menschlichen Arbeit findet der Christ einen kleinen Teil des Kreuzes Christi und nimmt ihn mit der gleichen Erlösergesinnung auf sich, mit der Christus für uns sein Kreuz auf sich genommen hat. In der Arbeit entdecken wir immer, dank des Lichtes, das uns von der Auferstehung Christi her durchdringt, einen Schimmer des neuen Lebens und des neuen Gutes, gleichsam eine Ankündigung des »neuen Himmels und der neuen Erde«,88 die gerade durch die Mühsal der Arbeit hindurch dem Menschen und der Welt zuteil werden: durch die Mühsal und nie ohne sie. So bestätigt sich einerseits die Unausweichlichkeit des Kreuzes in der Spiritualität der menschlichen Arbeit; andererseits enthüllt sich bereits in diesem Mühsal-Kreuz ein neues Gut, das von der Arbeit ausgeht: von der Arbeit, verstanden in der Tiefe und Fülle ihrer Bedeutung und nie ohne die Arbeit.
Ist dieses neue Gut eine Frucht der menschlichen Arbeit schon ein kleiner Teil jener »neuen Erde«, wo die Gerechtigkeit wohnt?89 In welchem Verhältnis steht es zur Auferstehung Christi, wenn die vielfältige Mühsal der menschlichen Arbeit tatsächlich ein kleiner Teil des Kreuzes Christi ist? Auch darauf sucht das Konzil eine Antwort zu geben, wobei es sein Licht von der Quelle des geoffenbarten Wortes selbst bezieht: »Gewiß, wir werden gemahnt, daß es dem Menschen nichts nützt, wenn er die ganze Welt gewinnt, sich selbst jedoch dabei verliert (vgl. Lk 9, 25). Trotzdem darf die Erwartung einer neuen Erde die Sorge für die Gestaltung dieser Erde, auf der sich der wachsende Leib der neuen Menschheitsfamilie wie ein erster Umriß der zukünftigen Welt darbietet, nicht abschwächen, sondern sollte sie im Gegenteil ermutigen. Obschon der irdische Fortschritt vom Wachsen des Reiches Christi sorgsam zu unterscheiden ist, so hat er doch große Bedeutung für das Reich Gottes, insofern er zu einer besseren Ordnung der menschlichen Gesellschaft beitragen kann«.90
Wir haben versucht, in den vorliegenden Erwägungen über die menschliche Arbeit all das hervorzuheben, was unerläßlich für die Überlegung erschien, daß sich durch die Arbeit unter den »Früchten unseres Fleißes« vor allem »die Güter der menschlichen Würde, der brüderlichen Gemeinschaft und der Freiheit«91 mehren sollen. Der Christ, der auf das Wort des lebendigen Gottes hört und die Arbeit mit dem Gebet verbindet, soll wissen, welcher Platz seiner Arbeit zukommt, nicht nur im irdischen Fortschritt, sondern auch bei der Entfaltung des Reiches Gottes, in das wir alle berufen sind durch die Kraft des Heiligen Geistes und das Wort des Evangeliums.
Gerne erteile ich zum Abschluß dieser Überlegungen Euch allen, verehrte Brüder, geliebte Söhne und Töchter, den Apostolischen Segen.
Dieses Dokument, das ich für eine Veröffentlichung am 15. Mai dieses Jahres, dem neunzigsten Jahrestag der Enzyklika Rerum novarum, vorbereitet hatte, konnte ich erst nach meinem Krankenhausaufenthalt endgültig verabschieden.
Gegeben in Castel Gandolfo, am 14. September, dem Fest Kreuzerhöhung, im Jahre 1981, dem dritten meines Pontifikates.
1 Vgl. Ps 127 (128),
2; vgl. auch Gen 3, 17-19 Spr 10-22; Ex 1, 8-14; Jer
22,13.
2 Vgl. Gen 1, 26.
3 Vgl. Gen 1, 28.
4 Vgl. Enzyklika "Redemptoris hominis" n.
14; AAS 71 (1979), 284, dt. Verlautbarungen des
Apostolischen Stuhles, Heft 6, S. 27.
5 Vgl. Ps 127 (128), 2.
6 Vgl. Gen 3, 19.
7 Vgl. Mt 13, 52.
8 Vgl. II. Vatikan. Konzil,
Pastoralkonstitution über die Kirche in der Welt von
heute "Gaudium et spes" n. 38; AAS 58 (1966), 1055;
hier S. 354.
9 Vgl. Gen. 1, 27.
10 Gen 1, 28.
11 Vgl. Hebr 2, 17; Phil 2, 5-8.
12 Vgl. Pius XI., Enzyklika "Quadagesimo
anno" Ziffer 135, AAS 23 (1931), 221; hier s. 141.
13 Vgl. Dtn 24, 15; Jak 5.4; dazu auch
Gen 4, 10.
14 Vgl. Gen 1, 28.
15 Vgl. Gen 1, 26-27.
16 Gen 3, 19.
17 Hebr 6, 8; vgl. Gen 3, 18.
18 Vgl. Summa Th., I-II, q. 40, a 1 c;
I-II q. 34, a 2, ad 1.
19 Vgl. ebendort, q. 34, ad 1.
20 Vgl. Pius XI., Enzyklika "Quadragesimo
anno" Ziff. 65, AAS 23 (1931), 221-222; hier S. 141.
21 Vgl. Joh 4, 38.
22 Zum Eigentumsrecht vgl. Summa Th.,
II-II, q. 66, aa. 2, 6; De regimine principum, L. I,
cc. 15.17. Zur sozialen Funktion des Eigentums vgl.
Summa Th., II-II, q. 134, a. 1, ad 3.
23 Vgl. Pius XI., Enzyklika "Quadragesimo
anno" Ziff. 65, AAS 23 (1931), 199; hier S. 116; II.
Vatikan. Konzil, Pastoralkonstitution über die
Kirche in der Welt von heute "Gaudium et spes" n.
68; AAS 58 (1966), 1089-1090; hier S. 389/90.
24 Vgl. Johannes XXIII., Enzyklika "Mater
et magistra" (Ziffer 65), AAS 53 (1961), 419; so im
authentischen Text, es kann aber nur S. 417 gemeint
sein ("leistungsgemeinschaftliche Gebilde"; hier
Ziffer 65, S. 218).
25 Vgl. Vgl. Summa Th., II-II, q. 66, a.
2.
26 Vgl. II. Vatikan. Konzil,
Pastoralkonstitution über die Kirche in der Welt von
heute "Gaudium et spes" n. 67; AAS 58 (1966), 1089;
hier S. 389.
27 II. Vatikan. Konzil, ebd. n. 34; AAS
58 (1966), 1052 f.; hier S. 350/1.
28 Vgl. Gen 2, 2; Ex 20, 8.11; Dtn 5,
12-14.
29 Vgl. Gen 2, 3.
30 Offb. 15, 3.
31 Vgl. Gen 1, 4. 10. 12. 18. 21. 25. 31.
32 Vgl. Joh 5, 17.
33 Vgl. Hebr 4, 1. 9-10.
34 Vgl. Joh 14.2.
35 Vgl. Dtn 5, 12-14; Ex 20, 8-11.
36 Vgl. Mt 25, 21.
37 Vgl. II. Vatikan. Konzil,
Pastoralkonstitution über die Kirche in der Welt von
heute "Gaudium et spes" n. 34; AAS 58 (1966), 1052
f.; hier S. 351.
38 Vgl. Ebenda.
39 Vgl. II. Vatikan. Konzil, Dogmatische
Konstitution über die Kirche "Lumen Gentium", n. 36,
AAS 57 (1965), 41.
40 Mk 6, 2-3.
41 Vgl. Mt 13, 55.
42 Vgl. Mt 6, 25-34.
43 Vgl. Joh 15, 1.
44 Vgl. Sir 38, 1-3.
45 Vgl. Sir 38, 4-8.
46 Vgl. Ex 31, 1-5; Sir 38, 29-30.
47 Vgl. Gen 4, 22; Jes 44, 12.
48 Vgl. Jer 18, 3-4; Sir 38, 29-30.
49 Vgl. Gen 9, 20; Jes 5, 1-2.
50 Vgl. Koh 12, 9-12; Sir 39, 1-8.
51 Vgl. Ps 107 (108), 23-30; Weish 14,
2-3a.
52 Vgl. Gen 11.3; 2 Kön 12, 12-13; 22,
5-6.
53 Vgl. Gen 4, 21.
54 Vgl. Gen 4.2; 37, 2; Ex 3.1; 1 Sam 16,
11; u.a.
55 Vgl. Ez 47, 10.
56 Vgl. Spr 31, 15-27.
57 Z. B. Joh 10, 1-16.
58 Vgl. Mk 12, 1-12.
59 Vgl. Lk 4, 23.
60 Vgl. Mk 4, 1-9.
61 Vgl. Mk 13, 52.
62 Vgl. Mt 24, 45; Lk 12, 42-28.
63 Vgl. Lk 16, 1-8.
64 Vgl. Mt 13, 47-50.
65 Vgl. Mt 13, 45-46.
66 Vgl. Mt 20, 1-16.
67 Vgl. Mt 13, 33; Lk 15, 8-9.
68 Vgl. Mt 9, 37; Joh 4, 35-38.
69 Vgl. Mt 4, 19.
70 Vgl. Mt 13, 52.
71 Vgl. Apg 18, 3.
72 Vgl. Apg 20, 34-35.
73 2 Thess 3, 8. Paulus erkennt jedoch
das Recht des Glaubensboten auf Unterhalt an: 1 Kor
9, 6-14; Gal 6, 6; 2 Thess 3, 9; vgl. Lk 10, 7.
74 2 Thess 3, 12.
75 2 Thess 3, 11.
76 2 Thess 3, 10.
77 Kol 3, 23-24.
78 Apg 1, 1.
79 II. Vatikan. Konzil,
Pastoralkonstitution über die Kirche in der Welt von
heute "Gaudium et spes" n. 35; AAS 58 (1966), 1053;
hier S. 351/2.
80 Ebendort; hier S. 351.
81 Gen 3, 17.
82 Gen 3, 19.
83 Koh 2, 11.
84 Vgl. Röm 5, 19.
85 Vgl. Joh 17, 4.
86 Vgl. Lk 9, 23.
87 II. Vatikan. Konzil,
Pastoralkonstitution über die Kirche in der Welt von
heute "Gaudium et spes" n. 38; AAS 58 (1966), 1055
f.; hier S. 354.
88 Vgl. 2 Petr 3, 13; Offb 21, 1.
89 Vgl. 2 Petr 3, 13.
90 II. Vatikan. Konzil,
Pastoralkonstitution über die Kirche in der Welt von
heute "Gaudium et spes" n. 39; AAS 58 (1966), 1057;
hier S. 355.
91 Ebenda.